Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten und Gewerbebetrieben im Landkreis Mayen-Koblenz (Umweltmobil)
Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel · Ochtendung, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen AZV 02/2025veröffentlicht 21.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.01.2026 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.
- KampfmitteluntersuchungenVerbandsgemeindeverwaltung · 66892 Ortsteil BruchmühlbachFrist 03.12.2026
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- Sammlung, Beförderung, Umladung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis GermersheimKreisverwaltung Germersheim · GermersheimFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2026 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Ochtendung56299, Landkreis Mayen-Koblenz, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 116 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis80 %
- Gesamtkilometer der Abfuhrleistung ab/zur Umschlagstelle10 %
- Maut-Kilometer10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 13 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Heute
Beschreibung
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel beabsichtigt, die Dienstleistung der mobilen Schadstoffsammlung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens neu zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Einsätze des Schadstoffmobils zur Sammlung und Verwertung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten im gesamten Gebiet des Landkreises. Die Sammlung erfolgt an festgelegten Sammelstellen gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Tourenplan. Ziel ist eine fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung, Erfassung und Übergabe der gesammelten Abfälle zur weiteren Entsorgung gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Vorgaben.
Beschreibung des Loses
Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel (AZV) betreibt die Zentraldeponie Eiter-köpfe in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Das Entsorgungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 1.620 Quadratkilometer mit rund 390.000 Einwohnern. Neben dem Betrieb der Deponie Eiterköpfe übernimmt er nach Bedarf auch weitere Aufgaben der Abfallverwertung und -entsorgung. Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel beabsichtigt, die Dienstleistung der mobilen Schadstoffsammlung im Gebiet des Landkreises Mayen-Koblenz im Rahmen eines öffentlichen Vergabeverfahrens neu zu vergeben. Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung der Einsätze des Schadstoffmobils zur Sammlung und Verwertung gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten im gesamten Gebiet des Landkreises. Die Sammlung erfolgt an festgelegten Sammelstellen gemäß einem vom Auftraggeber vorgegebenen Tourenplan. Ziel ist eine fachgerechte und umweltverträgliche Sammlung, Erfassung und Übergabe der gesammelten Abfälle zur weiteren Entsorgung gemäß den geltenden gesetzlichen und technischen Voraben. Die Vergabe erfolgt für den Zeitraum von drei (3) Jahren vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 mit einer Option von zwei Verlängerungen von je 2 x einem Jahr (plus 2029 und 2030). Die beiden Optionsjahre können jeweils einseitig vom Auftraggeber spätestens zum 30.06. des Vorjahres gezogen werden. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2030.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Bewertet wird die Höhe des Gesamtpreises für die angebotene Leistung gemäß Preisblatt, Anlage 1.1 der Vergabeunterlagen. Die maximale, im Zuschlagskriterium "Preis" erzielbare Punktzahl beträgt 800, dies entspricht in der Gewichtung 80%. Die im Zuschlagskriterium "Preis" erzielten Punkte werden wie folgt ermittelt: Das wertbare Angebot mit der besten Angabe, d.h. dem niedrigsten Wert, wird in Bezug auf das jeweilige Kriterium mit der Höchstpunktzahl bewertet. Alle übrigen Angebote erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Damit gilt folgende Formel: P=Punktzahl_max*((min_Angebot)/(akt_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl min_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
- Qualität
- Gesamtkilometer der Abfuhrleistung ab/zur UmschlagstelleDie Bieter haben in ihrem Angebot die Gesamtkilometer der Abfuhrleistung ab/zur Umschlagstelle zu benennen. Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 2.1 erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 100. Dies entspricht in der Gewichtung 10%. Das Angebot mit den geringsten so ermittelten Gesamtkilometer erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl (100). Alle anderen Bieter erhalten gemessen an den Gesamtkilometern des niedrigsten Angebots prozentual eine geringere Punktzahl (Formel: maximal mögliche Punkt-zahl multipliziert mit der niedrigsten Anzahl Gesamtkilometer dividiert durch die Ge-samtkilometer des zu bewertenden Bieters). Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
- Qualität
- Maut-KilometerDie Bieter haben in ihrem Angebot die Maut-Kilometer der Abfuhrleistung ab/zur Umschlagstelle zuzüglich der Maut-Kilometer von der Umschlagstelle bis zur Ent-sorgungsanlage zu benennen. Die maximale, im Zuschlagskriterium Nr. 2.2 erzielbare Punktzahl beträgt insgesamt 100. Dies entspricht in der Gewichtung 10%. Das Angebot mit den geringsten so ermittelten Jahres-Maut-Kilometer erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunkt-zahl (100). Alle anderen Bieter erhalten gemessen an den Jahres-Maut-Kilometern des niedrigsten Angebots prozentual eine geringere Punktzahl (Formel: maximal mögliche Punktzahl multipliziert mit der niedrigsten Anzahl Jahres-Maut-Kilometer dividiert durch die Jahres-Maut-Kilometer des zu bewertenden Bieters). Die Punktzahl wird kaufmännisch auf eine Nachkommastelle gerundet.
Eignung14 von 14 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bieters.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 2.500.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert … ganz lesenkürzer
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 2.500.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Umwelthaftpflichtversicherung: Mindestens 2.500.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).- Finanzkennzahlen
- Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters Mindestanforderung: EINE geeignete Referenz über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Mindestanforderung: Der R … ganz lesenkürzer
Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters Mindestanforderung: EINE geeignete Referenz über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Mindestanforderung: Der Referenzauftrag muss für die Dauer von 24 Monaten ununterbrochen durchgeführt worden sein. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen mit Durchführungszeitraum seit dem 01.05.2020, wenn in diesem Zeitraum eine ununterbrochene Durchführung des Auftrags für die Dauer von 24 Monaten nachgewiesen ist.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
- Anteil der Unterauftragsvergabe
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (fü … ganz lesenkürzer
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben). HINWEIS: Eine Eignungsleihe in Bezug auf die Abfallentsorgung als solche ist nicht erforderlich.- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben nach § 56 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Fahrzeugausstattung entsprechend den Richtlinien der TRGS 520 (nach letzter Novellierung vom 09.09.2024) und entsprechend den Regeln der GGVSEB; bescheinigt durch den Fahrzeughersteller
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eingesetztes Personal nach den gesetzlichen Vorgaben der TRGS 520 und der GGVSEB ausgebildet, dokumentiert durch die Ausbildungsbescheinigung
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Benennung und Nachweis der genehmigten Umschlagstelle
- Umweltmanagementmaßnahmen
- Eigenerklärung der Bieter zur Einhaltung von Umwelt- und Sicherheitsstandards
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Vergabe erfolgt für den Zeitraum von drei (3) Jahren vom 01.01.2026 bis 31.12.2028 mit einer Option von zwei Verlängerungen von je 2 x einem Jahr (plus 2029 und 2030). Die beiden Optionsjahre können jeweils einseitig vom Auftraggeber spätestens zum 30.06. des Vorjahres gezogen werden. Der Vertrag endet damit spätestens am 31.12.2030.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) - Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) - Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - - Eigenerklärung Russlandsanktionen - Erklärung zur Einhaltung des MiLoG - Eigenerklärung zur Anerkennu … ganz lesenkürzer
Leistung: - Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB) - Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB) - Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend - - Eigenerklärung Russlandsanktionen - Erklärung zur Einhaltung des MiLoG - Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung - Erklärung Unternehmensdaten - Mustererklaerung_3_Mindestentgelt - Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. (wird vom Auftraggeber direkt ohne Zutun des Bieters an-gefordert.)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Ab … ganz lesenkürzer
1. Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2. Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. 3. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektroni … ganz lesenkürzer
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. **** B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. **** C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG vorliegen (s. Formblatt 2.1 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" einzureichen. **** D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. **** E) Das Formblatt Eignung (Anlage 2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2.1.) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will. **** F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM5S3T
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der L 117, 56299 Ochtendung
- Website
- azv-rme.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- REMONDIS GmbH Region Südwest6 Zuschläge
- Süd-Müll GmbH & Co. KG für Abfalltransporte u. Sonderabfallbeseitigung6 Zuschläge
- Zeller Recycling GmbH5 Zuschläge
- REMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KG4 Zuschläge
- EEW Energy from Waste GmbH3 Zuschläge
- KNETTENBRECH + GURDULIC Recycling GmbH & Co. KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.06.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung cb4123cb-56bb-4d1e-a2d0-24c750ca1f7f.