Zum Inhalt
Menü

Sammlung, Beförderung und Entsorgung kommunaler Abfälle sowie Nachrüstung von Abfallsammelbehältern im Landkreis Alzey-Worms

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms · Alzey, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Los 1veröffentlicht 14.03.2024erstmals 14.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 932 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
6 Jahre01.07.2025 – 30.06.2031, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
9Angebot auf bis zu 9, Zuschlag höchstens 9 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 32 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2031
    vor 16 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

LOS 1 Erfassung, Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall sowie Weihnachtsbäumen LOS 2 Erfassung und Transport von Restabfall aus Containern aus anderen Herkunftsbereichen LOS 3 Sammlung und Beförderung sowie teilweise Verwertung von Sperrabfall einschl. Elektro- und Elektronikaltgeräten LOS 4 Sammlung, Beförderung und Umladung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) LOS 5 Kombinationslos aus den Losen 1 bis 4 bei gemeinsamer Vergabe an einen Bieter LOS 6 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) LOS 7 Erfassung, Transport und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen vom Wertstoffhöfen LOS 8 Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen LOS 9 Nachrüstung von Abfallsammelbehältern für Rest- und Bioabfall mit zu liefernden Transpondern

Lose9 Lose · Angebot auf bis zu 9 · Zuschlag höchstens 9 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erfassung, Sammlung und Beförderung von Rest- und Bioabfall sowie Weihnachtsbäumen

Sammlung und Beförderung von Restabfall in Abfallsammelsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l bis 1 100 l in einem Umfang von ca. 17.500 Mg pro Jahr inkl. Behälterbewirtschaftung. Sammlung und Beförderung von Bioabfall in Abfallsammelsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l bis 240 l in einem Umfang von ca. 20.000 Mg pro Jahr inkl. Behälterbewirtschaftung. Sammlung und Beförderung von Weihnachtsbäumen in einem Umfang von ca. 75 Mg pro Jahr.

6 Jahre–
2
Erfassung und Transport von Restabfall aus Containern aus anderen Herkunftsbereichen

Gestellung und Abfuhr von Umleerhältern mit einem Fassungsvermögen von 2,5 m3 bis 5 m3 in einem Umfang von ca. 1.420 Mg pro Jahr.

6 Jahre–
3
Sammlung und Beförderung sowie teilweise Verwertung von Sperrabfall einschl. Elektro- und Elektronikaltgeräten

Sammlung und Beförderung von Rest-Sperrabfall in einem Umfang von ca. 2.537 Mg pro Jahr. Sammlung und Beförderung von Holz-Sperrabfall in einem Umfang von ca. 1.377 Mg pro Jahr. Sammlung, Beförderung und Verwertung von Metall-Sperrabfall in einem Umfang von ca. 38 Mg pro Jahr. Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 1, 2, 3, 4 und 5 in einem Umfang von ca. 550 Mg pro Jahr. Gestellung von Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von 36 m3 von ca. 12 Containern zur Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie mit einem Fassungsvermögen von 40 m3 von ca. 9 Containern zur Erfassung von Rest- und Holz-Sperrabfall. Verwertung von Holz-Sperrabfall in einem Umfang von ca. 2.144 mg pro Jahr.

6 Jahre–
4
Sammlung, Beförderung und Umladung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in einem Umfang von ca. 6.526 Mg pro Jahr.

6 Jahre–
5
Kombinationslos aus den Losen 1 bis 4 bei gemeinsamer Vergabe an einen Bieter

Sammlung und Beförderung von Restabfall in Abfallsammelsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l bis 1 100 l in einem Umfang von ca. 17.500 Mg pro Jahr inkl. Behälterbewirtschaftung. Sammlung und Beförderung von Bioabfall in Abfallsammelsammelbehälter mit einem Fassungsvermögen von 120 l bis 240 l in einem Umfang von ca. 20.000 Mg pro Jahr inkl. Behälterbewirtschaftung. Sammlung und Beförderung von Weihnachtsbäumen in einem Umfang von ca. 75 Mg pro Jahr. Gestellung und Abfuhr von Umleerhältern mit einem Fassungsvermögen von 2,5 m3 bis 5 m3 in einem Umfang von ca. 1.420 Mg pro Jahr. Sammlung und Beförderung von Rest-Sperrabfall in einem Umfang von ca. 2.537 Mg pro Jahr. Sammlung und Beförderung von Holz-Sperrabfall in einem Umfang von ca. 1.377 Mg pro Jahr. Sammlung, Beförderung und Verwertung von Metall-Sperrabfall in einem Umfang von ca. 38 Mg pro Jahr. Sammlung und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 1, 2, 3, 4 und 5 in einem Umfang von ca. 550 Mg pro Jahr. Gestellung von Abrollcontainern mit einem Fassungsvermögen von 36 m3 von ca. 12 Containern zur Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie mit einem Fassungsvermögen von 40 m3 von ca. 9 Containern zur Erfassung von Rest- und Holz-Sperrabfall. Verwertung von Holz-Sperrabfall in einem Umfang von ca. 2.144 mg pro Jahr. Sammlung und Beförderung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) in einem Umfang von ca. 6.526 Mg pro Jahr.

6 Jahre–
6
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Landkreis Alzey-Worms in einem Umfang von ca. 5.400 Mg pro Jahr

2 Jahre–
7
Erfassung, Transport und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen vom Wertstoffhöfen

Gestellung und Abfuhr von Abrollcontainern zur Erfassung von Grünabfall mit einem Fassungsvermögen von 18 m3 und 40 m3 in einem Umfang von ca. 1.055 Abfuhren pro Jahr. Gestellung und Abfuhr von Absetzcontainern zur Erfassung von Metallschrott mit einem Fassungsvermögen von 7 m3 in einem Umfang von ca. 407 Abfuhren pro Jahr sowie Verwertung in einem Umfang von ca. 336 Mg pro Jahr. Gestellung und Abfuhr von Absetzcontainern zur Erfassung von Kunststoffen mit einem Fassungsvermögen von 7 m3 bis 8 m3 sowie Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 40 m3 in einem Umfang von ca. 1.860 Abfuhren pro Jahr sowie Verwertung bzw. Entsorgung in einem Umfang von ca. 426 Mg pro Jahr. Gestellung und Abfuhr von Absetzcontainern oder Abrollcontainern zur Erfassung von Bauschutt mit einem Fassungsvermögen von 10 m3 in einem Umfang von ca. 557 Abfuhren pro Jahr sowie Verwertung bzw.Entsorgung in einem Umfang von ca. 4.460 Mg pro Jahr. Gestellung und Abfuhr von Abrollcontainern zur Erfassung von Altholz AIV mit einem Fassungsvermögen von 40 m3 in einem Umfang von ca. 45 Hängerzugabfuhren pro Jahr sowie Verwertung bzw.Entsorgung in einem Umfang von ca. 321 Mg pro Jahr. Gestellung und Abfuhr von Abrollcontainern zur Erfassung von Reifen mit einem Fassungsvermögen von 40 m3 in einem Umfang von ca. 9 Abfuhren pro Jahr sowie Verwertung bzw.Entsorgung in einem Umfang von ca. 29 Mg pro Jahr. Gestellung und Abfuhr von Absetzcontainern zur Erfassung von Folien mit einem Fassungsvermögen von 20 m3 in einem Umfang von ca. 15 Abfuhren pro Jahr sowie Verwertung bzw.Entsorgung in einem Umfang von ca. 4 Mg pro Jahr. Gestellung und Abfuhr von Absetzcontainern zur Erfassung von Asbestabfällen mit einem Fassungsvermögen von 20 m3 in einem Umfang von ca. 1 Abfuhren pro Jahr sowie Verwertung bzw.Entsorgung in einem Umfang von ca. 6 Mg pro Jahr.

6 Jahre–
8
Sammlung und Entsorgung von Problemabfällen

Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Problemabfällen in einem Umfang von ca. 64 Mg pro Jahr.

6 Jahre–
9
Nachrüstung von Abfallsammelbehältern für Rest- und Bioabfall mit zu liefernden Transpondern

Nachbechippung des Lagerbestandes an Behältern mit einem Fassungsvermögen von 120, 240 und 1.100 Liter zur Erfassung von Restabfall und Bioabfall in einem Umfang von 81.991 Behältern sowie Abzug und Verwertung von alten 60 l Behälter sowie Tauschvorgänge gem. Leistungsbeschreibung.

2 Monate–

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Für die Vergabe der Lose 1, 2, 3 und 4 an einen einzigen Bieter besteht die Möglichkeit, ein Angebot für das Los 5 (Kopplung der Lose 1, 2, 3 und 4 als vorgegebenes Kombinationslos) abzugeben. Die Abgabe des Loses 5 setzt die Abgabe entsprechender Angebote zu den Einzellosen 1, 2, 3 und 4 zwingend voraus. Angebote zu Los 5, die dieser Vorgabe nicht entsprechen, werden ausgeschlossen.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nach … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 und 1.1 der Vergabeunterlagen. Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage. … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 und 1.1 der Vergabeunterlagen. Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über eine Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen (siehe Anlage 1 zu Block A) - Angaben zu Beschäftigten und zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. - Erklärung nach LTTG - Erklärung Russlandbezug Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen. - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023), in dem vom Auft … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen. - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2031
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, die Verträge zweimalig um je ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.04.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: - … ganz lesenZur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Lose 6, 7, 8

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nach … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 und 1.1 der Vergabeunterlagen. Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage. … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 und 1.1 der Vergabeunterlagen. Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenztonnage beträgt 50 % der ausgeschriebenen Tonnage. Die Referenztonnage ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenztonnage ist, sofern die Referenzaufträge in den letzten fünf Jahren eine zeitliche Überlappung von mindestens 3 Jahren haben. Wird nur eine Referenz zur Erreichung der Referenztonnage angegeben, muss diese über eine Zeitraum von mindestens 3 Jahren erbracht worden sein. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen (siehe Anlage 1 zu Block A) - Angaben zu Beschäftigten und zur Leistungserbringung - Eigenerklärung über das Vorliegen einer Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder vergleichbar oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder vergleichbar. Der Bieter kann entweder die benannte Eigenerklärung über die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen. Verfügt der Bieter über keine der genannten Zertifizierungen, kann er vergleichbare Standards benennen, wie er die Qualität sichert bzw. die Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen sicherstellt. - Erklärung nach LTTG - Erklärung Russlandbezug Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9001 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen. - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023), in dem vom Auft … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen. - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 3 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, die Verträge einmalig um je ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.04.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: - … ganz lesenZur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Los 9

Zuschlag1 von 1 angegeben

Kosten
Der Zuschlag für das Los 9 wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dabei werden neben dem Angebotspreis weitere Wertungskriterien herangezogen, die in Bezug auf das Bestreben einer qualitativ bestmöglichen Nachbechippung im Rahmen der Nachrüstung von Ab-fallsammelbehältern durch den AG ausgewählt werden und bei der Wertung entsprechend Berücksichtigung finden (siehe Block A der Vergabeunterlagen)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nach … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen Eigenerklärung: Ich/Wir bin/sind im Handels-, Berufs- oder Firmenregister eingetragen, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).
Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 und 1.1 der Vergabeunterlagen. Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenzmenge beträgt 100 % der ausgeschriebenen Behälter. … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 und 1.1 der Vergabeunterlagen. Bitte geben sie nachfolgend vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren von öffentlichen Auftraggebern an, die zusammen die Referenztonnage erreichen. Die mindestens zu erreichende Referenzmenge beträgt 100 % der ausgeschriebenen Behälter. Vergleichbar sind Referenzen zur Nachbechippung oder Verteilung von Behältern. Die Referenzmenge ist erreicht, wenn ein einzelner oder die Summe der angegebenen Referenzaufträge größer/gleich der Referenzmenge ist. Vergleichbar sind Leistungen zur Verteilung und/oder Nachbechippung von Abfallsammelbehältern. Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen. Weiterhin ist vorzulegen: - weitere Eigenerklärungen (siehe Anlage 1 zu Block A) - Angaben zu Beschäftigten und zur Leistungserbringung - Erklärung nach LTTG - Erklärung Russlandbezug - Nachbechippungskonzeption
Kriterium
Siehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen. - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023), in dem vom Auft … ganz lesenSiehe Block A, Anlage 1 der Vergabeunterlagen. - Allgemeiner Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2021 - 2023). Spezifischer Jahresumsatz: Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2021 – 2023), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen: Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt. Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen. Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist. Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.05.2025
Vertragsende
30.06.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
19.04.2024, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: - … ganz lesenZur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter: - den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat. Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

65vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (92 Lose mit Angabe)
452.184 €Zuschlagswert im Median
359.894 € – 855.860 €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Rheinland-Pfalz (8 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite)Frist von 12.04.2024 auf 19.04.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 12.04.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 900a5389-d1ec-478d-b65a-ea31773de60c.