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Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg

Salzlandkreis · Bernburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 0020/2026veröffentlicht 27.03.2026erstmals 27.03.2026BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 184 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Bau in Sachsen-Anhalt (154 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate01.09.2026 – 30.11.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bernburg06406, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 7 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 6 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Salzlandkreis
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2028
    vor 2 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Errichtung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke

Beschreibung des Loses

Beschreibung des Bauvorhabens - Neubau Radwegbrücke Groß Rosenburg Der Salzlandkreis plant den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Saale westlich der Fähre Groß Rosenburg, um eine ganzjährig nutzbare, hochwassersichere Querung zu schaffen und die regionale Radverkehrsinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Das Vorhaben wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und umfasst neben der Brücke auch den Bau beidseitiger Rampen sowie zweier Fahrradservicestationen an den Bahnhöfen Gnadau und Sachsendorf. Die Saale weist im Bereich der Querung eine Breite von ca. 55 m und eine lichte Höhe von mindestens 5,25 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand (HSW 53,79 m DHHN) auf. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 274,50 m. Die Vorzugsvariante ist eine vierfeldrige Fachwerkbrücke mit drei Zwischenpfeilern und gerader Linienführung. Die Stützweiten betragen 45,85 / 91,70 / 91,70 / 45,85 m. Das Haupttragwerk besteht aus zwei parallelgurtigen Strebenfachwerken aus warmgefertigten Rechteckhohlprofilen (Stahl S355 J2H). Die Gesamthöhe der Konstruktion beträgt ca. 3,90 m, die nutzbare Breite zwischen den Geländern 3,00 m. Die Gründung erfolgt flach auf mitteldicht bis dicht gelagerten Kiessanden. Die Pfeiler werden in wasserdichten Spundwandkästen mit Unterwasserbetonsohle hergestellt. Die Widerlager sind als schiefwinklige Kastenwiderlager mit Schrägflügeln ausgebildet. Der Überbau erhält eine orthotrope Fahrbahnplatte mit reaktionsharzgebundenem Dünnbelag. Die Entwässerung erfolgt über eine Freifallentwässerung mit Strahlverteilern, deren Austritte nicht über der Fahrrinne liegen dürfen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
100 Prozent

Eignung12 von 12 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
2 Referenzen mit dem Angebot entsprechend der Vorgaben aus den Ausschreibungsunterlagen
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
gemäß FB 124
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis mit dem Angebot
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
30.11.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
08.05.2026, 10:00 Uhr. Salzlandkreis. digital
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

520vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (366 Lose mit Angabe)
478.783 €Zuschlagswert im Median
135.912 € – 1,9 Mio. €mittlere Hälfte, 316 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 04.05.2026 auf 08.05.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 04.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d540cbb-5389-44ea-83bb-92ae7a3b208e.