Salzlandkreis, Errichtung ein Fußgänger- und Fahrradbrücke über die Saale bei Groß Rosenburg
Salzlandkreis · Bernburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 0020/2026veröffentlicht 27.03.2026erstmals 27.03.2026BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 27 Monate
- 01.09.2026 – 30.11.2028
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 27 Monate01.09.2026 – 30.11.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bernburg06406, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 7 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 7 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 6 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 6 MonatenSalzlandkreis
- Bindefrist endetvor 3 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 2 MonatenLaufzeit bis 30.11.2028
- Heute
Beschreibung
Errichtung einer Fußgänger- und Fahrradbrücke
Beschreibung des Loses
Beschreibung des Bauvorhabens - Neubau Radwegbrücke Groß Rosenburg Der Salzlandkreis plant den Neubau einer Geh- und Radwegbrücke über die Saale westlich der Fähre Groß Rosenburg, um eine ganzjährig nutzbare, hochwassersichere Querung zu schaffen und die regionale Radverkehrsinfrastruktur nachhaltig zu stärken. Das Vorhaben wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und umfasst neben der Brücke auch den Bau beidseitiger Rampen sowie zweier Fahrradservicestationen an den Bahnhöfen Gnadau und Sachsendorf. Die Saale weist im Bereich der Querung eine Breite von ca. 55 m und eine lichte Höhe von mindestens 5,25 m über dem höchsten schiffbaren Wasserstand (HSW 53,79 m DHHN) auf. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 274,50 m. Die Vorzugsvariante ist eine vierfeldrige Fachwerkbrücke mit drei Zwischenpfeilern und gerader Linienführung. Die Stützweiten betragen 45,85 / 91,70 / 91,70 / 45,85 m. Das Haupttragwerk besteht aus zwei parallelgurtigen Strebenfachwerken aus warmgefertigten Rechteckhohlprofilen (Stahl S355 J2H). Die Gesamthöhe der Konstruktion beträgt ca. 3,90 m, die nutzbare Breite zwischen den Geländern 3,00 m. Die Gründung erfolgt flach auf mitteldicht bis dicht gelagerten Kiessanden. Die Pfeiler werden in wasserdichten Spundwandkästen mit Unterwasserbetonsohle hergestellt. Die Widerlager sind als schiefwinklige Kastenwiderlager mit Schrägflügeln ausgebildet. Der Überbau erhält eine orthotrope Fahrbahnplatte mit reaktionsharzgebundenem Dünnbelag. Die Entwässerung erfolgt über eine Freifallentwässerung mit Strahlverteilern, deren Austritte nicht über der Fahrrinne liegen dürfen.
Gegenstand nach CPV
- 45221113Bau von FußgängerbrückenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 100 Prozent
Eignung12 von 12 angegeben
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- 2 Referenzen mit dem Angebot entsprechend der Vorgaben aus den Ausschreibungsunterlagen
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
- Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
- gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
- Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
- gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
- Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- gemäß ZTV-ING hat der Bieter folgende Qualifikationen vorzuweisen: - gültiges Schweißzertifikat und eine - gültige Bescheinigung über die werkseigene Produktionskontrolle nach DIN EN 1090-1 in der Ausführungsklasse EXC 3. - Die Schweißaufsichtsperson muss über umfassende technische Kenntnisse (C) nach EN ISO 14731 verfügen und diese nachweisen können.
- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- gemäß FB 124
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis mit dem Angebot
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2026
- Vertragsende
- 30.11.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 08.05.2026, 10:00 Uhr. Salzlandkreis. digital
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Salzlandkreis
- Anschrift
- Karlsplatz 37, 06406 Bernburg
- Website
- salzlandkreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Bau in Sachsen-Anhalt (154 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bickhardt Bau SE13 Zuschläge
- STRABAG AG8 Zuschläge
- Bickhardt Bau Thüringen GmbH7 Zuschläge
- GP Verkehrswegebau GmbH7 Zuschläge
- AVS Verkehrssicherung GmbH6 Zuschläge
- KEMNA BAU Ost GmbH & Co. KG6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 04.05.2026 auf 08.05.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 04.05.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d540cbb-5389-44ea-83bb-92ae7a3b208e.