Salzlandkreis, Betreibung und Betreuung des Wohnheims der Berufsbildenden Schule in Schönebek (Elbe)
Salzlandkreis · Bernburg (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 0001/2024veröffentlicht 28.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 3 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2027
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 9 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.08.2024 – 31.07.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bernburg (Saale)06406, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (130 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Konzept50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2027
- Heute
Beschreibung
Betreibung und Betreuung des Wohheims der Berufsbildenden Schule in Schönebeck (Elbe)
Beschreibung des Loses
Die Wohnheimunterbringung von Schüler*innen der Berufsbildenden Schulen des Salzlandkreises erfolgt in Schönebeck durch Anmietung/Untervermietung von geeigneten Räumlichkeiten der SWB (Städtische Wohnungsbau GmbH) sowie der Wohnungsbaugenossenschaft (WBG) Schönebeck eG durch den Salzlandkreis als Schulträger. Diese Unterbringung von Schüler*innen ist im Rahmen des Vorhaltens von Ausbildungsberufen in Statusklassen zwingend erforderlich, da diese Schüler*innen aus einem überregionalen, teilweise länderübergreifenden Einzugsbereich stammen und somit auf eine berufsschulnahe Unterbringung, vorrangig an Arbeits- bzw. Unterrichtstagen, angewiesen sind. Vorrangig dient die Betreibung des Wohnheimes der Unterbringung von Schüler*innen der Berufsbildenden Schulen des Salzlandkreises (primär der Berufsbildenden Schulen "Otto Allendorff" in Schönebeck) im Alter von 15 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, welche in Statusklassen beschult werden. Grundsätzlich können jedoch entsprechend den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, alle Schüler*innen der Berufsbildenden Schulen des Salzlandkreises eine Unterbringung im Wohnheim beantragen. Bei freien Kapazitäten können auch Schüler*innen anderer Schulen und Gäste des Wohnheimes bzw. der Schulen entgeltpflichtig untergebracht werden. Die Aufnahmekapazität des Wohnheimes in der Straße der Jugend 10 umfasst derzeit 43 Plätze. Dies stellt das Wohnheimangebot für Berufsschüler*innen von 15 bis unter 18 Jahren dar. Es stehen 17 Ein- bzw. Anderthalbraum-Wohnungen mit Belegung für 2 - 3 Personen, jeweils mit Single-Küche und Bad bereit. An diesem Standort befinden sich zudem die Räumlichkeiten für die Verwaltung des Wohnheimes, ein Gemeinschaftsraum sowie ein Hauswirtschaftsraum und ein eingezäunter Außentreffpunkt. Für Schüler*innen über 18 Jahren steht die Unterbringung in der Garbsener Straße 33 und 34 mit derzeit 52 Plätzen zur Verfügung. Dieser Standort verfügt über 13 Drei-Raum-Wohnungen (Belegung bis max. 4 Personen), jeweils mit Küche und Bad. Die reguläre Zimmerausstattung wird durch den Salzlandkreis zur Verfügung gestellt. Die Erhöhung der Aufnahmekapazität des Wohnheimes ist bei Mehrbedarf nach Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten jederzeit möglich und sollte vom Bieter / der Bieterin unterstützt werden. Alle Miet- und Betriebskosten werden durch den Salzlandkreis übernommen.
Gegenstand nach CPV
- 80530000BerufsausbildungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Konzept
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Verlängerung um 1 Jahr möglich
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Human-Care GmbH, Sottrum | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Salzlandkreis
- Anschrift
- Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale)
- Website
- salzlandkreis.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79c945e4-45b3-4299-b856-fbf4a74ddf43.