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vergebenEU-weitPlanung

Sachverständigen?Prüfungen der elektrischen Anlagen, Sicherheitsbeleuchtungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie Brandmelde-/ Alarmierungsanlagen

Universität Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025_043_IDveröffentlicht 14.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 502 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (345 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48149, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (63 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Ziel dieser Vergabe ist ein Rahmenvertrag über die Sachverständigen-Prüfungen der elektrischen Anlagen, sowie Brandmeldeanlagen, in den Gebäuden der Universität Münster.

Beschreibung des Loses

Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe eines Rahmenvertrages über die wiederkehrenden Prüfungen der Brandmeldeanlagen (BMA) sowie elektrischen Anlagen (ELT) durch Sachverständige nach den Vorgaben der PrüfVO NRW (in der bei Leistungserbringung gültigen Fassung). Die Prüfungen sollen eine Erstabnahme von neuen Anlagen, eine Abnahme nach wesentlicher Änderung und auch eine Wiederholungsprüfung beinhalten. Die inhaltliche Federführung dieser Ausschreibung hat das Dezernat 4.4 "Elektrische Gebäudeausrüstung" inne. Der prüfende Sachverständige muss nach §5 (FN) der PrüfVO NRW in der Fachrichtung Elektrotechnik mit den Teilfachrichtungen Brandmelde? & Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungs? und Sicherheitsstromversorgungsanlagen sowie elektrische Anlagen anerkannt sein. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der Bezirksregierung Düsseldorf. Weiterführende Links finden Sie hier: PrüfVO NRW sowie Prüfungsgrundsätze usw.:

https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2008-07/pruefvo_nrw.pdf

Die Abrechnung der über den Rahmenvertrag erbrachten Einzelaufträge erfolgt nach Aufwand auf Stundenbasis (Stundennachweis). Der Sachverständige wird von einer Elektrofachkraft mit Schlüsselgewalt begleitet. Die Arbeitszeiten sind von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Aktuell gehen wir von einer Auftragsgröße von durchschnittlich ca. 3 Tageseinsätzen pro Monat aus, wobei bei Vertragsschluss direkt 2 Tage / Monat für 12 Monate beauftragt werden sollen. Nach Absprache sind in unter besonderen Umständen gelegentlich auch Prüfungen an Wochenenden notwendig, der Anbieter signalisiert durch Abgabe seines Angebotes eine grundsätzliche Bereitschaft dazu. Die Sachverständigen haben die Prüfungen selbst durchzuführen (es reicht nicht aus, die Prüfung durch einen Mitarbeiter vornehmen zu lassen und lediglich den Prüfbericht zu unterschreiben). Die Prüfungen sollen sehr zeitnah nach Zuschlag in Terminabsprache mit Dez. 4.4 begonnen werden. Die hier genannte Auftragsgröße ergibt sich aus Schätzungen auf Basis der Vorjahre. Der Rahmenvertrag gilt zunächst für 12 Monate ab Zuschlag, beinhaltet aber eine Verlängerungsoption für die UM von jeweils einem Jahr bis zu einer maximalen Vertragsdauer von 4 Jahren. Zu jeder Prüfung sind entsprechende Prüfberichte zu erstellen und dem Auftraggeber als Originaldokument in Papierform sowie auch als pdf?Datei innerhalb von 1 Woche nach Durchführung der Prüfung zu übergeben.

Die jeweiligen Prüfungen sind innerhalb von sieben Werkstagen, nach Beauftragung durchzuführen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisRangfolge 1

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Siehe Vergabeunterlagen
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Alberecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht s … ganz lesen§ 135 Absatz 2 GWB Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYT9FZH33G Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergab … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YRDYT9FZH33G Für die Nutzung der Vergabeplattform https://www.evergabe.nrw.de gelten die Nutzungsbedingungen VMP NRW (https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw). Bieter, welche ohne eine vorherige Registrierung auf www.evergabe.nrw.de auf die Vergabeunterlagen zugegriffen haben, müssen sich selbstständig informieren, ob Vergabeunterlagen zwischenzeitlich geändert wurden oder ob die öffentlichen Auftraggeber Fragen zum Vergabeverfahren beantwortet haben (Holschuld). Sie tragen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessensbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bieterfragen sind in Textform über das Vergabeportal evergabe.nrw.de zu stellen. Die Fragen und Antworten werden über das Portal allen Bietern durch die ausschreibende Stelle zur Verfügung gestellt. Im Falle von gleichwertigen Angeboten (gemäß den Wertungskriterien der Ausschreibung) entscheidet in der Wertungsstufe das Los. Für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen unter Einbeziehung der VOL/B als Vertragsbedingungen gelten die Vertragsstrafen nach §11 Nr.2 VOL/B für in den Auschreibungsunterlagen enthaltenen Ausführungsfristen als vereinbart. Geschäftsbedingungen des Bieters in den Angebotsunterlagen werden nicht zum Vertragsbestandteil. Stellt ein Bieter mit seinem Angebot abweichende Bedingungen entfalten diese im Falle der Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IBR - Ingenieurbüro Rypalla, Dortmund4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schlossplatz 2, 48149 Münster
Kontakt
zentraler.einkauf@uni-muenster.de

Bei uns erfasst

245Bekanntmachungen
97Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.574vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.392 Lose mit Angabe)
226.168 €Zuschlagswert im Median
93.415 € – 571.546 €mittlere Hälfte, 634 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 86c4a59a-1560-4d98-b942-18c644b38dba.