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SaaS-Cloud-Lösung zur Erstellung und Nutzung digitaler Formulare zur weiteren Datenverarbeitung durch die BVK

Bayerische Versorgungskammer · München, Bayern

Aktenzeichen 004 972_000veröffentlicht 10.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 236 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 10.02.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München81925, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bayerische Versorgungskammer
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 8 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 12:05 Uhr
    vor 8 Monaten
  5. Bindefrist endet
    6 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 53 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Nutzung einer SaaS-Lösung, in der alle von der BVK benötigten und definierten Formulararten umgesetzt und als versendbarer Link bzw. Link auf Website verfügbar sind.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Leistung50 %
Preis
Der Preis wird in Relation zu den Leistungskriterien genutzt, um das wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren. Die Wertung des Preises erfolgt durch ein relatives Bewertungssystem. Die volle Punktzahl wird dem Bieter mit dem niedrigsten Gesamtpreis gegeben. Der niedrigste Gesamtpreis erhält die maximale Anzahl von 400 Punkten.
Qualität
LeistungDie Bewertung der Leistung ergibt sich aus den Punkteangaben für die Leistungskriterien in der Anlage 2_Anforderungskatalog. Insgesamt sind 400 Punkte erreichbar. Kriterien mit 50 Punkten Die Bewertungsstufen für die Kriterien mit 50 Punkten werden folgendermaßen definiert: Vollständige Erfüllung - 41 bis 50 Punkte => Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwächen. Gute Erfüllung - 31 bis 40 Punkte => Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen. Befriedigende Erfüllung - 21 bis 30 Punkte => Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen. Eingeschränkte Erfüllung - 11 bis 20 Punkte => Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwächen. Geringe Erfüllung - 1 bis 10 Punkte => Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen. Keine Erfüllung - 0 Punkte => Das Kriterium wird nicht erfüllt Kriterien mit 100 Punkten Die Bewertungsstufen für die Kriterien mit 100 Punkten werden folgendermaßen definiert: Vollständige Erfüllung - 81 bis 100 Punkte => Der Bewerber erfüllt das Kriterium vollständig oder übertrifft es, es gibt keine Kritikpunkte / Schwächen. Gute Erfüllung - 61 bis 80 Punkte => Der Bewerber erfüllt das Kriterium gut, mit kleineren Mängeln, es gibt geringfügige Kritikpunkte / Schwächen. Befriedigende Erfüllung - 41 bis 60 Punkte => Das Kriterium wird teilweise erfüllt, aber es gibt wesentliche Lücken, es gibt mittlere Kritikpunkte / Schwächen. Eingeschränkte Erfüllung - 21 bis 40 Punkte => Der Bewerber erfüllt das Kriterium nur in geringem Umfang, es gibt erhebliche Kritikpunkte / Schwächen. Geringe Erfüllung - 1 bis 20 Punkte => Das Kriterium wird rudimentär erfüllt, es gibt gravierende Kritikpunkte / Schwächen. Keine Erfüllung - 0 Punkte => Das Kriterium wird nicht erfüllt

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eignungskriterium ist die Nennung von mindesten drei Referenzen, die in Größe und Komplexität mit dem Vorhaben der BVK vergleichbar sind. Mindestens eine dieser Referenzen muss aus dem öffentlichen Sektor stammen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zur Deckung von: Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 1 000 000 EUR je Schadensereignis, Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis, Vermögensschäden in Höhe von mind. 100 000 EUR je Schadensereignis.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Anbieter muss die Mindestanforderungen im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BSI IT-Grundschutz, sowie die speziellen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten nach dem RentÜG. Es liegt ein ISMS mit Zertifizierung be … ganz lesenDer Anbieter muss die Mindestanforderungen im Bereich IT-Sicherheit und Datenschutz erfüllen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BSI IT-Grundschutz, sowie die speziellen Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten nach dem RentÜG. Es liegt ein ISMS mit Zertifizierung beim Anbieter vor. Das ISMS muss gängigen Standards unterliegen. Beispiele sind ISO/IEC 27001, BSI IT-Grundschutz, NIST 800-53. Der gültige Nachweis (Zertifikat) muss dem Auftraggeber in geeigneter Form mit den Angebotsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss eine jährliche Mitarbeit des Auftragnehmers am Risikomanagementprozess der BVK zugesagt werden. Für die Infrastrukturkomponenten der Lösung ist mindestens eine C5 (Typ 2)-Testierung oder SOC 2 (Type 2)-Zertifizierung erforderlich. Es ist notwendig, dass als Nachweis für die Zertifizierung der Infrastrukturkomponenten ein gültiges Zertifikat vorgelegt wird. Eine Eigenerklärung reicht hier nicht aus. Ein Löschkonzept aller Daten muss beschrieben werden. Die über die REST API abrufbaren Daten und Dokumente sind Anbieter-seitig Viren- und Schadsoftware-geprüft.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
6 Monate
Angebotsöffnung
16.03.2026, 12:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerh … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4KMYCP#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

337vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (250 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
266.570 € – 1,23 Mio. €mittlere Hälfte, 69 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 16.03.2026
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.03.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 134256f3-922c-4976-9fec-6b7681ee8592.