S-Bahn Stuttgart
Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen VRS - Vergabe von Leistungen im Schienenpersonennahverkehrveröffentlicht 06.08.2026Dienstleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 180 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70174, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Preis der angebotenen Leistung80 %
- Qualität der angebotenen Leistung20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 49 Tagen
- Heute
Beschreibung
Der Verband Region Stuttgart ("Aufgabenträger") beabsichtigt als Aufgabenträger gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a und b GVRS, Eisenbahnverkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien der S-Bahn Stuttgart und zwei Regionalbahnlinien zu vergeben. Der Aufgabenträger fordert zur Angebotsabgabe auf und wird den Zuschlag erteilen. Mit dem Zuschlag schließt der Aufgabenträger einen Verkehrsvertrag mit dem obsiegenden Eisenbahnverkehrsunternehmen ("EVU"). Eine vom Aufgabenträger noch zu bestimmende Einrichtung der öffentlichen Hand ("Auftraggeber" im Zusammenhang mit der Fahrzeugbeschaffung) wird die für den Betrieb der Verkehre benötigten Fahrzeuge finanzieren und beistellen. Hierbei handelt es sich um voraussichtlich bis zu 155 Gebrauchtfahrzeuge (Typ ET 430) und vom EVU mit einem Finanzierungsmodell zu beschaffende Neufahrzeuge. Dieser Dritte wird dem Vergabeverfahren als Auftraggeber beitreten, nachdem feststeht, um wen es sich konkret handelt.
Gegenstand nach CPV
- 60210000Öffentlicher Schienentransport/öffentliche SchienenbeförderungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis der angebotenen Leistung- vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.
- Qualität
- Qualität der angebotenen Leistung- vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung). Der Aufgabenträger wird das wirtschaftlichste Angebot auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erteilen. Er wertet neben dem monetären Kriterium voraussichtlich auch leistungsbezogene Kriterien. Bei den genannten Kriterien handelt es sich lediglich um vorläufige Kriterien. Der Aufgabenträger gibt Details, insbesondere die endgültig festgelegten Kriterien und Unterkriterien, im weiteren Verfahrenslauf, voraussichtlich mit den konkretisierenden Vergabeunterlagen, bekannt. Der Aufgabenträger behält sich vor, die Vergabeunterlagen jederzeit unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze zu präzisieren und anzupassen.
Eignung11 von 11 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im S … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen, - keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen. b) Eigenerklärung, in welcher der Bewerber bestätigt, nicht zu den in Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 16 der Verordnung (EU) 2025/2033 des Rates vom 23. Oktober 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören. c) Bewerbergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bewerbers hervorgehen. Falls ein Bewerber ke … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bewerbers hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2025 und 2024 vorzulegen. Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer 5.1.12 ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen: 1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers, 2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Aufgabenträger gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied, soweit gesetzlich erforderlich): Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgem … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied, soweit gesetzlich erforderlich): Nachweis, dass der Bewerber über die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und die Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügt. Liegt die Genehmigung bzw. Bescheinigung noch nicht vor, hat der Bewerber diese spätestens bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens vorzulegen.- Anteil der Unterauftragsvergabe
- Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Angaben zu vorgesehenen Nachunternehmern.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Formlose Darstellung über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr sowie zur Fahrzeugbeschaffung und Ins … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Formlose Darstellung über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr sowie zur Fahrzeugbeschaffung und Instandhaltung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden. Soweit vorhanden, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers nebst Ansprechperson und des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie eine Erläuterung, warum die Referenzen aus Sicht des Bewerbers mit den hier abgefragten Leistungen (s. Ziffer 5.1) vergleichbar sind. In Summe sollen die Referenzenprojekte die folgenden Merkmale ausweisen: Erfahrungen bei der Erbringung von Eisenbahnverkehrsdienstleistungen sowie bei der Beschaffung und Instandhaltung von Schienenfahrzeugen.- Eintragung in das Handelsregister
- Mit dem Teilnahmeantrag müssen die Bewerber folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Nachweise in deutscher Sprache vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied): eine Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 180 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Das EVU muss auf Abruf des Aufgabenträgers zusätzlich zu dem Grundangebot optional weitere Verkehrsleistungen von insgesamt ca. 2,9 Mio. Zugkilometern aufgrund folgender betrieblicher Maßnahmen erbringen: - Verlängerung ins Filstal/Geislingen (ca. 1.126.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr); … ganz lesenkürzer
Das EVU muss auf Abruf des Aufgabenträgers zusätzlich zu dem Grundangebot optional weitere Verkehrsleistungen von insgesamt ca. 2,9 Mio. Zugkilometern aufgrund folgender betrieblicher Maßnahmen erbringen: - Verlängerung ins Filstal/Geislingen (ca. 1.126.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr); - 15-Minuten-Takt auf der S66/S60 (ca. 566.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr); - Verlängerung der S1 nach Weilheim (ca. 250.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr); - Taktverdichtung auf der Teckbahn (ca. 124.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr); - Verlängerung der S5 nach Mühlacker (ca. 411.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr); - Verlängerung der S6 nach Calw (ca. 466.000 Zugkilometer pro vollem Fahrplanjahr). Angesichts der langen Vertragslaufzeit wird der Verkehrsvertrag zusätzlich zu den Optionen voraussichtlich einen Korridor für Zu- und Abbestellungen von +/- 25 % des Grundangebots enthalten, innerhalb dessen Leistungsänderungen zu Grenzkosten erfolgen; Grundlage wird voraussichtlich das von den Bietern mit dem Angebot einzureichende Kalkulationsblatt sein. Für noch unbestimmte Leistungsänderungen, die neue Streckenabschnitte betreffen, aber in betrieblichem Zusammenhang mit dem S-Bahn-Netz stehen, wird voraussichtlich ein Handlungsspielraum für Leistungsänderungen vorgesehen, etwa zur Umsetzung von Verlängerungen bestehender S-Bahn-Linien. Für hierfür erforderliche zusätzliche Fahrzeuge trägt der Aufgabenträger die Beschaffungskosten; das EVU hat die Beschaffung umzusetzen und vorab beim Fahrzeughersteller entsprechende Lieferoptionen zu sichern. Darüber hinaus wird der Verkehrsvertrag ein allgemeines Leistungsänderungsrecht enthalten, insbesondere für Maßnahmen, die keine direkte betriebliche Verknüpfung mit dem S-Bahn-System haben und somit als autarke Linien ohne Nutzung der Stammstrecke betrieben werden können. Dies gilt beispielsweise für die Panoramabahn und die erweiterte Schusterbahn.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften. Der Bieter muss spätestens bis zum … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen. Die Erbringung der Dienstleistungen ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften. Der Bieter muss spätestens bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens die Genehmigung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und die Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG nachweisen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Ja
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufgabenträgers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Aufgabenträger zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12 bei dem Aufgabenträger zu rügen. Auf die Rechtsfolgen eines offensichtlichen Missbrauchs des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB wird hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
0. Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Verfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation verläuft ausschließlich über die V … ganz lesenkürzer
0. Es handelt sich vorliegend um ein wettbewerbliches Verfahren auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370. 1. Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeplattform abgewickelt. Sämtliche Kommunikation verläuft ausschließlich über die Vergabeplattform. 2. Ausreichend ist die Abgabe des Teilnahmeantrages in Textform (§ 126b BGB) und deutscher Sprache über das in Ziffer 5.1.12 genannte Vergabeportal. Die Einreichung des Teilnahmeantrags in Schriftform, per Telefax oder E-Mail ist nicht zugelassen. Zur Formwahrung muss die Teilnahmeerklärung die Firma des Bewerbers / des bevollmächtigten Bewerbergemeinschaftsmitglieds ausweisen. Im Teilnahmeantrag muss neben dem Namen des Bewerbers (Unternehmen, Firma) auch der Name des Erklärenden (Name der Person, die den Teilnahmeantrag abgibt) angegeben werden. Eine Unterschrift oder Signatur ist nicht erforderlich. Mit dem Teilnahmeantrag ist für die Verfahrensdauer eine verantwortliche, deutschsprachige Ansprechperson nebst Kontaktdaten (Name, Anschrift, Tel., E-Mail) zu benennen. Der Teilnahmeantrag gilt auch ohne Unterschrift durch das Hochladen im Vergabeportal als verbindlich abgegeben, gleichwohl kann er mit einer Unterschrift versehen werden. 3. Bei Bewerbergemeinschaften (BG) sollen alle Mitglieder der BG jeweils die unter 5.1.9 genannten Nachweise einreichen, soweit unter 5.1.9 nicht ausdrücklich abweichend vorgegeben. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Aufgabenträgers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Alle Mitglieder sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen, der zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt ist. Der Aufgabenträger behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Aufgabenträger vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 4. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren. Der Aufgabenträger fordert die Bieter zur Abgabe eines ersten Angebots auf. Vor Abgabe ihres ersten Angebots dürfen die Bieter Anmerkungen, Hinweise und Optimierungsvorschläge zu den Vergabeunterlagen einreichen. Wenn Anmerkungen, Hinweise oder Optimierungsvorschläge eingehen, wird der Aufgabenträger mit den Bietern ggfs. Erörterungs- und Verhandlungsgespräche führen. In diesem Fall passt d …- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMA85# Der Aufgabenträger wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in zwei Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Ei … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCMA85# Der Aufgabenträger wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in zwei Stufen vorgehen: 1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages, 2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen. Die Bewerber, die mit ihren Teilnahmeanträgen ihre Eignung, d.h. ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen, werden ausgewählt. Eine Einschränkung des Bieterkreises im Verlaufe des Verhandlungsverfahrens ist nicht vorgesehen, wird sich aber vom Aufgabenträger/Auftraggeber vorsorglich vorbehalten. Bewerber werden gebeten, Rückfragen zum Teilnahmeantrag ausschließlich über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website einzureichen. Der Aufgabenträger wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen. Bewerbungen für Teilleistungen sind nicht möglich. Fragen können bis sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist gestellt werden. Enthalten die Verfahrensunterlagen oder die dem Bewerber zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Fehler oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Aufgabenträger unverzüglich nach Erkennen dieser über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Verband Region Stuttgart, Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7e7f94ac-a656-4563-8f2a-07fedd5c5dce.