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S 16 Hugo-Ball-Gymnasium - Austausch Fenster Bauteil B - 2. BA

Stadt Pirmasens - Zentrale Vergabestelle · Pirmasens, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen #1veröffentlicht 11.01.2024BauleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 997 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Tischler- und Fensterarbeiten in Rheinland-Pfalz (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate21.05.2024 – 12.07.2024
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pirmasens66953, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (34 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über rlp.vergabekommunal.de
    vor 33 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 12.07.2024
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Fensterbauarbeiten - Austausch von Fenstern im Bauteil B

Beschreibung des Loses

Austausch von 19 Fenstern 1,31 m x 2,115 m, 18 Fenstern 2,86 m x 2,115 m, 4 Fenstern 4,37 m x 0,50 m und 3 Fenstern 2,86 m x 2,995 m, inkl. der Außenfensterbänke, sowie der Stützenverkleidungen aus Blech.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
- Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz, LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000,00 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei … ganz lesen- Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz, LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000,00 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zu zahlen. - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes gem. § 48 b EStG - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen (gesetzliche Sozialversicherung) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen (SOKA), soweit der Betrieb beitragspflichtig ist - Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen - Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde - Ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet - Vorlage entsprechender Bankerklärungen - Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung - Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 13 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, denen ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind auf Verlangen der Vergabestelle, entsprechende Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Kriterium
- Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Gewerbeanmeldung - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Aktueller Auszug aus dem Wettbewerbsregister bei Angeboten über 30.000,00 EUR (wird von … ganz lesen- Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes - Gewerbeanmeldung - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft - Aktueller Auszug aus dem Wettbewerbsregister bei Angeboten über 30.000,00 EUR (wird von der Zentralen Vergabestelle eingeholt) - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt Die Gültigkeitsdauer der o.g. Nachweise beläuft sich auf 13 Monate ab Ausstellung. Ausgenommen hiervon sind Nachweise, deren Gültigkeitsdauer bereits durch die erteilende Stelle vorgegeben wurde. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, denen ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind auf Verlangen der Vergabestelle, entsprechende Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Kriterium
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es sind mindeste … ganz lesen- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es sind mindestens drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt - Entsorgungsnachweis auf Anforderung Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bescheinigungen, welche nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, denen ist eine Übersetzung beizufügen. Bei Berufung auf Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind auf Verlangen der Vergabestelle, entsprechende Unterlagen auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
21.05.2024
Vertragsende
12.07.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
rlp.vergabekommunal.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 DAYS
Angebotsöffnung
angegeben
Sicherheiten
verlangt: Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstr. 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § … ganz lesenEin Vergabenachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDEY1L1HQJM4 Aufklärungs- und Bieterfragen: Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 05.02.2024 endet. - Datenschutz: Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YDEY1L1HQJM4 Aufklärungs- und Bieterfragen: Bitte beachten Sie die Frist zur Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen, Anschreiben und für Aufklärungsfragen, welche am 05.02.2024 endet. - Datenschutz: Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO 1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO) - Stadtverwaltung Pirmasens Rechnungsprüfungsamt - Zentrale Vergabestelle Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens Tel. 06331 1489024 Email: zentralevergabestelle@pirmasens.de 2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO) - Stadtverwaltung Pirmasens Rechnungsprüfungsamt Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens Herr Bernd Gehringer (Tel. 06331 1489030) Email: datenschutz@pirmasens.de 3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO) - Vergaben öffentlicher Aufträge im Auftrag nach VOB/A, VOB/A-EU, VgV sowie UVgO 4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO) - Bieter / Bewerber - Fachplaner - Fachamt 5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO) - nein 6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO) - 10 Jahre nach Abschluss des Vergabeverfahrens 7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DSGVO) Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutzgrund-Verordnung insbesondere folgende Rechte: - Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogene Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO) - Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DSGVO) - Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DSGVO zutrifft. Art.17 Abs. 3 DSGVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs-und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen. - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), insbes. soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Abs. noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen. - Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO) dient. 8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO) Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. - Eigene Geschäftsbedingungen des Bieters: Mit dem Angebot eingereichte, z.B. auf der Rückseite des Firmenkopfbogens abgedruckte eigene Geschäftsbedingungen und/oder Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie gelten als nicht abgegeben. Etwas anderes gilt nur, wenn bieterseits explizit darauf hingewiesen wird. Die Folge wäre -bei einem Widerspruch zu den …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bahnhofstraße 50, 66953 Pirmasens
Kontakt
zentralevergabestelle@pirmasens.de
Auskünfte
Stadt Pirmasens - Zentrale Vergabestellezentralevergabestelle@pirmasens.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 454 (Baufertigstellung) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

275vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (150 Lose mit Angabe)
189.029 €Zuschlagswert im Median
100.484 € – 433.977 €mittlere Hälfte, 145 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 14.02.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ff595ee3-0c4a-495d-b9ce-cd211035e973.