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Brandenburgischer IT-Dienstleister · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen 174 70 - 12745veröffentlicht 14.10.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 13 Tagen · Fragen bis 06.11.2026, 23:59 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
17 Mio. €
Laufzeit
48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14480, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 63 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Brandenburgischer IT-Dienstleister
    in 3 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    in 13 Tagen

Beschreibung

Eine leistungsfähige und sichere IT-Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für die moderne Verwaltungstätigkeit. Sie ist Basis und Werkzeug jedes erfolgreichen und effizienten Arbeitens. Breite Erreichbarkeit, schneller Datenaustausch sowie unkomplizierter und ortsunabhängiger Zugriff auf Informationen ermöglichen bürger-freundlichen elektronischen Service - die Grundlage für ein landesweites E-Government. Vor diesem Hintergrund benötigt das Land Brandenburg eine zukunftssichere Anbindung von Standorten an sein Rechenzentrum über Ethernet und Fibre Channel Verbindungen. Durch die redundante Ausführung der hochverfügbaren Anbindungen wird die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur im Katastrophen- bzw. Störungsfall unterstützt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
LeistungDie Anforderungen sind im Kriterienkatalog dargestellt. Die fachliche Bewertung erfolgt in nachstehende Typen unterteilt: - [M/A] Mindestanforderung - [A] Ausschlusskriterium - [B] Bewertungskriterium - [I] Informationskriterium (dient der reinen Information, fließt nicht in die Bewertung ein) Mindestanforderungen [M/A] sind solche zwingenden Anforderungen, die nach § 17 Abs. 10 Satz 2 VgV nicht Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sein können. Der Auftraggeber kann von diesen Mindestanforderungen also im Rahmen der Verhandlungen im Verhandlungsverfahrens nicht abweichen. Ausschlusskriterien [A] sind zwingende Vorgaben, die der Bieter im Rahmen seiner Leistungserbringung einzuhalten hat. Soweit sich in den leistungsbeschreibenden Dokumenten Vorgaben im Prosatext finden, sind dies zwingende Vorgaben und damit Ausschlusskriterien. Dies gilt auch, ohne dass diese dort mit [A] gekennzeichnet sind. Im Dokument "Kriterienkatalog" muss der Bieter Angaben zu den dort genannten Ausschlusskriterien machen und mitteilen, ob er die Anforderung einhält oder nicht. Eine Nichterfüllung im finalen bzw. verbindlichen Angebot führt zum Ausschluss des Angebotes. Ausschlusskriterien sind aber nur dann "Mindestanforderungen" im vorgenannten Sinne, wenn sie (zusätzlich) als solche bezeichnet sind [M/A]. Die Ausschlusskriterien können also - anders als die Mindestanforderungen - zum Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gemacht werden. In diesem Rahmen kann der Auftraggeber auf die Einhaltung der Ausschlusskriterien gegenüber allen Bietern verzichten, diese also "streichen" oder die Ausschlusskriterien auch inhaltlich abändern. Die Bieter haben hierauf indes keinen Anspruch. Allein der Auftraggeber entscheidet, ob und inwieweit er über Ausschlusskriterien verhandeln wird. Bewertungskriterien [B] enthalten eine Anforderung, die innerhalb der Bewertungsskala gewichtet und deren Erfüllungsgrad mit Punkten bewertet wird. In Ausprägung einer Bestätigung zum [B]-Kriterium ist vom Bewerber / Bieter anzugeben, ob bzw. inwieweit die jeweilige Anforderung erfüllt wird oder nicht. Bewertungskriterien sind in den Unterlagen deutlich durch ein vorangestelltes "[B]" gekennzeichnet. Die Nichterfüllung eines oder mehrerer Bewertungskriterien führt grundsätzlich nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrages / Angebotes, sondern nur zur Abwertung, ausgenommen bei Nichterreichung einer geforderten Mindesteignungspunktzahl mit Bezug auf die Gesamtpunktzahl. Informationskriterien [I] dienen der informatorischen Abfrage von Sachverhalten im Angebot. Diese werden nicht bewertet. Die Bewerber / Bieter haben aber zutreffende und verbindliche Angaben zu machen. Die Bewertung der angebotenen Leistungsinhalte erfolgt über den vom Bieter ausgefüllten Kriterienkatalog zur Leistungsbeschreibung. Die Gewichtung der Einzelkriterien ist im Kriterienkatalog dargestellt. Die Bewertung der Bewertungskriterien erfolgt anhand des erreichten Zielerfüllungsgrads gemäß Spalte "Bewertungsmaßstab " im Kriterienkatalog. Aktuell werden die Vergabeunterlagen noch durch den Auftraggeber überarbeitet. Insbesondere wird der Auftraggeber mit der Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote eine überarbeitete Fassung dieses Kriterienkatalogs vorlegen, in dem die Gewichtung der B-Kriterien überarbeitet sein wird. Die Leistungspunktzahl für jedes Angebot wird dann wie folgt ermittelt: - Jedes einzelne Kriterium erhält die Bewertung mit einer bestimmten Punktzahl. - Die für das Kriterium vergebene Punktzahl wird mit dem jeweiligen Gewicht multipliziert. - Die Gesamtsumme der in dieser Weise gewichteten Punktzahlen zu allen Kriterien ist die Leistungspunktzahl L des zu bewertenden Angebots (Wert zwischen 0 und 10 Punkten). Über die Summe aller als Leistungsanforderungen zum Angebot gekennzeichneten [B]-Kriterien wird eine zu erreichender Mindesterfüllungsgrad von 70 % maximal zu erreichenden Leistungspunktzahl festgelegt. Die geforderte Mi …
Preis
Der Preis wird über das Preisblatt des Angebots ermittelt und entspricht dem Gesamtpreis des Angebots. Der der Wertung zu Grunde legende berechnete Preis kann dem Register "Gesamtpreis/PKZ" des ausgefüllten Preisblatts entnommen werden. Dieser Gesamtpreis wird anhand der vom Bieter angebotenen Preise und des im Preisblatt dargestellten Wertungsmengengerüstes ermittelt. Die zum Zwecke der Ermittlung der Preiskennzahl als fiktive Wertungssumme angenommenen Mengen und das Berechnungsverfahren können dem Preisblatt entnommen werden. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich aus den geschätzten Mengen und Wichtungen im Preisblatt nicht herleiten.

Eignung12 von 12 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Der Bewerber hat einen aktuellen Nachweis (nicht älter als drei Monate) einzureichen, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der B … ganz lesenDer Bewerber hat einen aktuellen Nachweis (nicht älter als drei Monate) einzureichen, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Im Fall der Beteiligung als Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein. Im Rahmen der Eignungsleihe ist der Nachweis ebenfalls zwingend von den entsprechenden Unternehmen zu erbringen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Unterauftragnehmer: Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen. Des Weiteren ist von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer, zwingend das Formular 5.4 EU (Vereinbarun … ganz lesenUnterauftragnehmer: Insofern Teile des Auftrags von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen. Des Weiteren ist von jedem zum Einsatz kommenden Unterauftragnehmer, zwingend das Formular 5.4 EU (Vereinbarung des Dritten zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz) zu erbringen. Eignungsleihe: Bewerber / Bieter können sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf dritte Unternehmen beziehen, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beachtet werden. Das dritte Unternehmen muss die für die Übernahme des betreffenden Leistungsbereichs erforderliche Eignung aufweisen. Der Bewerber bzw. Bieter muss nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens für den Leistungsbereich, für den er dessen Kapazitäten in Anspruch nimmt und gegebenenfalls Referenzen vorlegt, tatsächlich zur Verfügung stehen. Ein Bewerber oder Bieter darf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Bewerber bzw. Bieter sichert mit der Benennung des Drittunternehmens und der Vorlage der hierfür vorgesehenen Verpflichtungserklärung zu, dass ihm im Auftragsfall die Ressourcen des Drittunternehmens für die vorgesehenen Aufgabenstellungen im Rahmen der Unteraufträge bzw. die für den Auftrag erforderlichen Mittel im Rahmen der Eignungsleihe uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Im Falle der Eignungsleihe sind zwingend die Formblätter 4.3 EU und 4.4 EU auszufüllen und die Unternehmen zu benennen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen insbesondere seine Angaben o Allgemeine Informationen - Firmenname - Sitz des Unternehmens - Anschrift der Geschäftsräume - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Umsatzsteuer-Identifikationsnumm … ganz lesenZur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers dienen insbesondere seine Angaben o Allgemeine Informationen - Firmenname - Sitz des Unternehmens - Anschrift der Geschäftsräume - Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Angabe zur Größe des Wirtschaftsteilnehmers - Darstellung des Unternehmensportfolios o Informationen zur Struktur des Unternehmens - Gesetzlicher Vertreter - Angaben zu Gesellschaftern und Höhe des Gesellschafteranteils - Geschäftszweck des Unternehmens - Angaben zu Konzernstruktur und verbundenen Unternehmen - Angaben zur Nationalität des Eigentümers o Umsatz des Bewerbers / Bieters / Unterauftragnehmers der letzten drei abgeschlossenen und bilanzierten Geschäftsjahre - Gesamtumsatz in EUR netto - Umsatz in EUR netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung. Im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für die an einer Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen. Der Teilnahmeantrag / das Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben / signiert sein. Im Falle der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Anlage von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern. Das Weiteren hat der Bewerber / Bieter nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis in Form einer Eigenerklärung mittels des Formulars 5.3 EU zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bewerber hat folgende Angaben: - Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und Aufrechterhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EU … ganz lesenDer Bewerber hat folgende Angaben: - Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung/ Berufshaftpflichtversicherungsdeckung im Zeitpunkt der Zuschlagserteilung und Aufrechterhaltung über die gesamte Vertragslaufzeit in Höhe von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie mindestens EUR 2.5 Mio. für Vermögensschäden zweifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres unter Verwendung der Anlage E2 Erklärung zu Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden vom Bewerber mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren erwartet, die nach Art und Umfang den in der Abfragetabelle geforderten Anforderungen entsprechen und eine möglichst hohe Vergleichbarkeit zu den in de … ganz lesenZum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden vom Bewerber mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren erwartet, die nach Art und Umfang den in der Abfragetabelle geforderten Anforderungen entsprechen und eine möglichst hohe Vergleichbarkeit zu den in der Leistungsbeschreibung geschilderten Anforderungen aufweisen. Die eingereichten Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung mit 90 % gewichtet. Mindestanforderung: Es müssen insgesamt mindestens 50 % (5 Punkte) der möglichen Wertungspunkte (10 Punkte) je Referenzbereich erreicht werden. Maßgeblich ist der Mittelwert über alle eingereichten Referenzen innerhalb eines Referenzbereichs. Wird dieser Punktwert in einem oder beiden Referenzbereichen nicht erreicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Leistungsfähigkeit wird anhand der Bewertung der zu den Referenzen gemachten Angaben festgestellt: a) Ausschlusskriterien - Referenzbezeichnung - Name des Unternehmens, welches die Referenz einbringt - Rolle des Unternehmens, welches die Referenz einbringt (z. B. "Bieter", "Mitglied der Bietergemeinschaft"). - Name und Anschrift des Auftraggebers - Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Mindestangabe: Name des Ansprechpartners beim Bewerber für einen Kontakt beim referenzgebenden Auftraggeber) - Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Mindestangabe: Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners beim Bewerber für einen Kontakt beim referenzgebenden Auftraggeber) - Kurze Beschreibung (je Referenz maximal 3 Seiten A4 auf getrenntem Blatt - Text und Grafik) der Referenz und Darlegung der Vergleichbarkeit der Referenz mit dem Vergabevorhaben. b) Mindestkriterien - Verbindungen in Deutschland - Ausführungszeitraum (Vertragsabschluss bis Projektende) - Rolle des Bewerbers in der Referenz - Leistungsgegenstand - Punkt-zu-Punkt-Verbindungen der Referenz werden auf den Netzabschlussgeräten des Bewerbers verschlüsselt - IT-Sicherheitskonzept gemäß BSI IT-Grundschutz c) Bewertungskriterien: - Stammt die Referenz aus dem Bereich "öffentliche Auftraggeber" (25 %) - Mindestens eine Punkt-zu-Punkt-Verbindung der Referenz wird auf den Netzabschlussgeräten des Bewerbers auf Layer 1 verschlüsselt (25 %) - Anzahl der Punkt-zu-Punkt-Verbindungen in der Referenz mit Erfüllung der technischen Mindestanforderungen aus 4.1 (25 %) - In der Referenz ist sicherheitsüberprüftes Personal (Ü1 oder Ü2 nach SÜG) des Bewerbers zum Einsatz gekommen (25%) Speziell für die Abfrage der Referenzen dienen die Angaben des Bewerbers mittels der in den Vergabeunterlagen vorgesehenen Anlage. Die Einzelheiten zur Gewichtung, den Bewertungshinweisen sowie den B-Kriterien ergeben sich aus der entsprechenden Anlage. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Der Bewerber hat folgende Angaben: - Zertifizierung für ein Qualitätsmanagement nach ISO 9001 (als Kopie beizufügen) unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung zu erbringen.
Informationssicherheit
Der Bewerber hat folgende Angaben: - Zertifizierung für ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 (als Kopie beizufügen) unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung zu erbringen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Der Bewerber hat folgende Angaben: - Zertifizierung für ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder vergleichbar (als Kopie oder Eigenerklärung beizufügen) unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung zu erbringen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters dienen insbesondere seine Angaben o Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - durchschnittlich Beschäftigte gesamt - durchschnittlich Beschäftigte, welche Lei … ganz lesenZur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters dienen insbesondere seine Angaben o Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - durchschnittlich Beschäftigte gesamt - durchschnittlich Beschäftigte, welche Leistungen erbringen, die mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand in Zusammenhang stehen, Mindestanforderung: 50 Mitarbeiter unter Verwendung der Anlage E1 Unternehmensdarstellung. Im Falle der Beteiligung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist von allen Mitgliedern zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bewerber-/Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen bzw. den späteren Vertrag abzuschließen und durchzuführen. Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für die an einer Bewerber-/Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen ist im Formblatt 4.2 EU mitzuteilen, welchen Leistungsanteil sie jeweils übernehmen. Der Teilnahmeantrag / das Angebot einer Bewerber-/Bietergemeinschaft muss vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben / signiert sein. Im Falle der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Anlage von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Gleiches gilt beim Einsatz von Unterauftragnehmern. Das Weiteren hat der Bewerber / Bieter nachzuweisen, dass er die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz einhält. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis in Form einer Eigenerklärung mittels des Formulars 5.3 EU zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 4 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal: Eine Verlängerung bis zu zweimal um jeweils 12 Monate ist möglich.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bewerber / Bieter hat nachzuweisen, dass er keinen Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 hat. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis mittels Eigenerklärung mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Sonderformular Russland-Embargo zu erbring … ganz lesenLeistung: Der Bewerber / Bieter hat nachzuweisen, dass er keinen Bezug zu Russland im Sinne des Artikels 5k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 hat. Der Bewerber / Bieter hat den Nachweis mittels Eigenerklärung mit dem vom AG zur Verfügung gestellten Sonderformular Russland-Embargo zu erbringen. Im Fall der Beteiligung als Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Des Weiteren gilt für die Ausführung des Auftrages § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Detaillierte Bedingungen für die Ausführung des Auftrages ergeben sich aus der Vergabeunterlage.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YMGH3MK#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Brandenburgischer IT-Dienstleister
Art
Obere, mittlere und untere Landesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Steinstraße 104 - 106, 14480 Potsdam
Kontakt
zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 324 (Netzwerke) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 8 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung efcfcf39-6091-46a8-a009-e8c94c426778.