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Frist abgelaufenEU-weitPlanung

RVM Heilbronn Neckarsulm Lph 5-9

Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026/1822veröffentlicht 17.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 78 Tagen abgelaufen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70173, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar50 %
  • Vorgehen zur Ausarbeitung der Strategien30 %
  • Vorgehen zur Umsetzung der Beispielfelder (C-ITS)15 %
  • Kommunikations- und Darstellungskonzept für das Beispielfeld "Intelligente Lichtsignalanlagen"5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
    vor 3 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 3 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5-9 für Regionales Verkehrsmanagement (RVM) im Großraum Heilbronn Neckarsulm mit Öffentlichkeitsarbeit, Illustrationen und Pilotprojekten im Bereich der vernetzten Verkehrssteuerung und intelligenter Lichtsignalanlagen.

Beschreibung des Loses

Zur Verbesserung der Mobilität in den verkehrlich bedeutsamen Regionen Baden-Württembergs führt das Ministerium für Verkehr unter seiner Federführung ein Regionales Verkehrsmanagement ein. Ziel ist die Entwicklung und Umsetzung zuständigkeits-, verkehrsträger- und gebietsübergreifender Verkehrssteuerungsmaßnahmen, um den Verkehr sicherer, nachhaltiger und leistungsfähiger zu gestalten. Die im Rahmen des Regionalen Verkehrsmanagements entwickelten Verkehrssteuerungsmaßnahmen sollen künftig durch die derzeit im Aufbau befindliche Verkehrsmanagementzentrale Baden-Württemberg (VMZ BW) betrieben und umgesetzt werden. Das Regionale Verkehrsmanagement bildet damit eine wesentliche fachliche Grundlage für den Betrieb der VMZ BW. Die Umsetzung regional abgestimmter Verkehrssteuerungsstrategien über die VMZ BW ist zugleich ein zentraler Baustein zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur, ohne dass hierfür zusätzliche bauliche Maßnahmen erforderlich sind. Die Einführung und der Betrieb der VMZ BW wurden vor diesem Hintergrund als gesetzliche Pflichtaufgabe des Ministeriums für Verkehr verankert. Regionales Verkehrsmanagement wird derzeit in folgenden Regionen umgesetzt bzw. vor-bereitet: - Stuttgart - Rhein-Neckar - Heilbronn Neckarsulm - Walldorf Wiesloch - Aalen Heidenheim - ab 2027: Mittelbaden Nachdem die Grundlagenplanung (Lph 1 - 3) für die Einführung des Regionalen Verkehrsmanagements im Großraum Heilbronn Neckarsulm weitestgehend abgeschlossen wurde (Restarbeiten bis zur Aufforderung zum Erstangebot am 28.08.2026 geplant), soll nun die nächste Projektphase ausgeschrieben und beauftragt werden. Das Vorhaben steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Aufbau der VMZ BW. In der kommenden Projektphase sollen die bislang entwickelten Verkehrssteuerungsmaßnahmen weiter konkretisiert sowie die fachlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen für deren spätere Umsetzung über die VMZ BW geschaffen werden. Die bislang erarbeiteten Verkehrssteuerungsmaßnahmen wurden in 19 Strategiesteckbriefen dokumentiert und gemeinsam mit einem Zielkonzept in einer Kooperationserklärung zusammengeführt. Die Unterzeichnung dieser Erklärung durch die Hausspitzen der zwölf beteiligten Partner erfolgte am 29. Juni 2026 im Rahmen der Vernetzungsveranstaltung der Mobilitätspakte im Haus der Architekten in Stuttgart. Weitere Informationen finden sich auf der Projekthomepage des Regionalen Verkehrsmanagements Heilbronn Neckarsulm. Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Gegenstand nach CPV

  • 71356400Technische Planungsleistungen

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 500Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Vorgehen zur Ausarbeitung der StrategienGewichtung (Punkte, genau) 300Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Vorgehen zur Umsetzung der Beispielfelder (C-ITS)Gewichtung (Punkte, genau) 150Siehe Vergabeunterlagen.
Qualität
Kommunikations- und Darstellungskonzept für das Beispielfeld "Intelligente Lichtsignalanlagen"Gewichtung (Punkte, genau) 50Siehe Vergabeunterlagen.

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (5) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Planungsleistungen im Bereich Regionales Verkehrsmanagement gemäß Auftragsbekanntmachung).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5.000.000 für Personen-, und EUR 1.500.000 Sach- und Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Regionales Verkehrsmanagement gemäß Auftragsbekanntmachung und den Angaben aus Kapitel 1 des Bewerbermomorandums in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit fo … ganz lesenEs gelten folgende Mindestanforderungen: Nachweis von mindestens einer Referenz über vergleichbare Planungsleistungen im Bereich Regionales Verkehrsmanagement gemäß Auftragsbekanntmachung und den Angaben aus Kapitel 1 des Bewerbermomorandums in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Mindestanforderungen: - enthaltene "Leistungsdisziplinen": (A) Verkehrssteuerung / Verkehrsmanagement Planung oder Umsetzung verkehrssteuernder Strategien oder Maßnahmen (z. B. Netzsteuerung, Koordinierung, Verkehrsleitsysteme) im Rahmen des Regionalen Verkehrsmanagements gemäß Auftragsbekanntmachung und Kapitel 1 des Bewerbermemorandums (B) Leistungsphasen 5-9 Verkehrstechnik Mindestens Leistungsphasen 5-9 im Bereich Verkehrstechnik, insbesondere bei Erstellung, Optimierung oder Parametrierung von Lichtsignalanlagenprogrammen mit ÖPNV-Priorisierung (C) Verkehrsmodell Anwendung, Fortschreibung, Kalibrierung oder Aufbau eines mikro-, meso- oder makroskopischen Verkehrsmodells. (D) C-ITS / digitale verkehrstechnische Systeme Projekte mit C-ITS-Architektur, Testfeldern, digitalen Schnittstellen (OCIT, DATEX II) oder intelligenter Ampel-/Backend-Infrastruktur Die Referenzanforderung kann entweder durch eine Referenz über die gesamthafte Beauftragung mit mind. allen vorgenannten Planungsdisziplinen nachgewiesen werden oder mit verschiedenen Referenzen über die genannten Einzeldisziplinen, wobei sich diese nicht auf dasselbe Projekt beziehen müssen (kumulierte Referenz). Die Bewertung der Teilnahmeanträge im Rahmen der Phase 1 (Teilnahmewettbewerb) und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nach-weisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei bis fünf grundsätzlich geeignete Unter-nehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der (ggf. kumulierten) Mindestreferenz beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die (ggf. kumulierte) Mindestreferenz wird wie folgt bewertet: - zusätzlich zu den Mindestanforderungen an die Referenzplanungsleistung (A) bis (D) enthaltene Leistungsdisziplinen: (E) Moderation heterogener Akteurslandschaften Nachweis von Koordination/Moderation verschiedener Behörden, Kommunen oder externer Partner. Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Voll Enthalten 2 Punkte (F) Grafik- und Visualisierungsleistungen Erstellung verkehrsbezogener Visualisierungen, Infografiken oder Simulationsdarstellungen Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Voll Enthalten 2 Punkte (G) Internet-/Informationsauftritt Mobilität Aufbau oder Pflege eines projektbezogenen Webauftritts oder Informationsportals Nicht enthalten 0 Punkt Teilweise enthalten 1 Punkte Enthalten 2 Punkte * Für den Fall, dass die Erfüllung der Mindestanforderungen durch mehrere kumulierte Referenzen nachgewiesen wird, erfolgt die Bewertung der Auswahlkriterien (E) bis (H) ausschließlich anhand derjenigen Referenz, die die höchste Punktzahl nach den Auswahlkriterien (E) bis (H) erzielt. Eine referenzübergreifende Kumulation der Bewertungskriterien (E) bis (H) findet nicht statt. Es können somit im Rahmen der Bewerberauswahl max. 6 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise du …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Da der Begriff "Regionales Verkehrsmanagement" nicht einheitlich definiert ist, erläutert der AG in diesem Abschnitt das beabsichtigte Konzept. Dieses Prinzip ist an alle Planungsschritte dieses Projektes anzulegen. Verkehrsmanagement umfasst kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Steuerung … ganz lesenDa der Begriff "Regionales Verkehrsmanagement" nicht einheitlich definiert ist, erläutert der AG in diesem Abschnitt das beabsichtigte Konzept. Dieses Prinzip ist an alle Planungsschritte dieses Projektes anzulegen. Verkehrsmanagement umfasst kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Steuerung des Verkehrsangebots und der Verkehrsnachfrage. Langfristige Maßnahmen wie die Anpassung der Siedlungsstruktur und die Förderung bestimmter Mobilitätsarten zielen auf ei-ne Verhaltensänderung der Verkehrsteilnehmer ab. Mittelfristig werden größere Infrastrukturprojekte umgesetzt. Kurzfristige, meist temporäre Maßnahmen wie angepasste Ampelschaltungen gehören zum dynamischen Verkehrsmanagement. Alle Ansätze sollen eine nachhaltige und zukunftsorientierte Mobilität sicherstellen. Regionale Verkehrsmanagement unterscheidet sich funktional vom kommunalen Verkehrsmanagement und den Aktivitäten im Bereich des Verkehrsmanagements auf Auto-bahnen. Während sich kommunale Ansätze mit lokalen verkehrlichen Problemstellungen innerhalb der Stadt- oder Gemeindegrenzen beschäftigen und überregionale Managementmaßnahmen die Verbindung zwischen den Ballungsräumen betrachten, schließt das regionale Verkehrsmanagement die Lücke zwischen überregionalem und untergeordnetem Netz, verknüpft dort, wo nötig, die Überlegungen benachbarter Kommunen und verfolgt einen interkommunalen Ansatz. Regionale, überregionale und kommunale Maßnahmen können in Teilbereichen aufeinander aufbauen oder gar identisch sein. In jedem Fall bestehen gegenseitige Abhängigkeiten, welche es in den Plänen zu berücksichtigen gilt. Regionales Verkehrsmanagement beinhaltet - die Abstimmung und Umsetzung kurzfristiger und spezifische Maßnahmen bei bestimmten Verkehrssituationen sowie, - die Beeinflussung der aktuellen Verkehrsnachfrage und des vorhandenen Verkehrsangebotes, mit dem Ziel, die negativen und positiven Auswirkungen zu optimieren. Regionales Verkehrsmanagement findet seinen Hauptanwendungsbereich in Ballungsräumen. Einbezogen werden jedoch sämtliche am Verkehrsgeschehen beteiligten Akteure innerhalb der Region. Betrachtung finden dabei sowohl die Verkehrserzeuger, wie Wirtschaftsunternehmen oder Veranstalter, als auch Verkehrsbetreiber und politische Vertreter, wie Verkehrsunternehmen, Behörden und Verbände. Wichtig ist hierbei der regionale Kontext. Das regionale Verkehrsmanagement findet dementsprechend nur innerhalb einer Region statt, wobei der Wirkungsbereich abgegrenzt werden muss. Verfolgt wird dabei ein dezentraler Kooperationsansatz. Die unterschiedlichen Interessenlagen der jeweiligen Partner können allerdings Zielkonflikte erzeugen, welche es zu betrachten gilt. Deshalb müssen Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen festgelegt werden, durch welche jeder einzelne Partner seine formalen und rechtlichen Zuständigkeiten gesichert sieht. Es findet kein Eingriff in die oder eine Beschneidung der jeweiligen Zuständigkeiten statt (polyzentrische Vernetzung). Somit gibt es innerhalb des Regionalen Verkehrsmanagements kein Unter- oder Überordnungsverhältnis. Die Partner einigen sich auf freiwilliger, jedoch vertraglich abgesicherter, Basis zur Zusammenarbeit und zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen, welche für die gesamte Region den größtmöglichen Nutzen bringen. Das Grundprinzip des Regionalen Verkehrsmanagements besteht darin, dass in einem ersten Schritt Situationen, also Ereignisse identifiziert werden, welche Probleme im Verkehrsablauf erzeugen können. Der nächste Schritt besteht darin, einzelne Maßnahmen festzulegen, mit denen dynamisch, also unmittelbar zum Zeitpunkt ihres Auftretens, reagiert wer-den kann. Die Einzelmaßnahmen, welche eingesetzt werden können, um auf eine Situation zu reagieren, werden als Strategie zusammengefasst. Dabei können für eine Situation mehrere Strategien entwickelt werden. Die Kombination von Situation und hierauf abgestimmte Strategie werden als Szenario bezeichnet. Der Zusammenhang ist in Abbildung 2 (vgl. Bewerbermemorandum) dargestell …
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM38V# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZM38V# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Art
Oberste Landesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Stuttgart, 70173 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

490vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (462 Lose mit Angabe)
204.565 €Zuschlagswert im Median
77.317 € – 395.381 €mittlere Hälfte, 218 Werte

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 223910e9-16c4-4a93-bbe1-8d099bc22c7a.