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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

RV Wärmepumpen-Contracting

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 016-25veröffentlicht 14.04.2025erstmals 14.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 521 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Berlin (82 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10559, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 19 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
    vor 18 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 17 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 16 Monaten
  7. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Gewobag ist ein landeseigenes Wohnungsunternehmen des Landes Berlin mit über 70.000 Wohnungen, die im Eigentum der Gewobag sowie der Gewobag WB Wohnen in Berlin GmbH, der Gewobag PB Wohnen in Prenzlauer Berg GmbH, der Gewobag EB Entwicklungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH sowie der Gewobag KA GmbH & Co. KG (nachfolgend einzeln „sonstige Gesellschaft“ und zusammen „sonstige Gesellschaften“) stehen.

Eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung ist eines der Ziele der Gewobag. Im Jahr 2013 wurde die Gewobag Energiedienstleistungen GmbH (nachfolgend „Gewobag ED“) als eine hundertprozentige Tochtergesellschaft gegründet. Die Gewobag AG sowie die sonstigen Gesellschaften jeweils als Vermieterin haben die Wärmeversorgung seit der Gründung der Gewobag ED im Regelfall von einer Eigenversorgung unter Berücksichtigung der Vorgaben des § 556c BGB auf eine eigenständig gewerbliche Wärmelieferung umgestellt. Die Gewobag ED führt seit den Umstellungen die Wärmelieferung der Gewobag unter anderem auf Basis eines Betriebsführungs-Contracting und eines Anlagen-Contracting für den überwiegenden Gebäudebestand durch. Beim Betriebsführungs-Contracting befindet sich der Anlagenbestand im Regel-fall im Eigentum der Gewobag oder den sonstigen Gesellschaften; beim Anlagen-Contracting ist das Eigentum auf die Gewobag ED übertragen worden.

Auf der Grundlage des Rahmenvertrags sollen einige hundert Heizanlagen auf (mono-/bivalente) Wärmepumpen umgerüstet und in Betrieb genommen werden, mit der die Energieeffizienz der Wärme- und Trinkwarmwasserversorgung weiter gesteigert wird.

Mit dem Rahmenvertrag werden für alle ausgewählten Contractoren die gleichen Rahmenbedingungen vereinbart, auf deren Basis die für die Einzelprojekte beauftragten Contractoren für einzelne Gebäude- und Wohnungsbestände der Gewobag und der sonstigen Gesellschaften die Wärme- und gegebenenfalls Warmwasserversorgung übernehmen und dafür entsprechend ihrer Planung Wärmepumpen sowie alle erforderlichen Nebenanlagen (nachstehend einheitlich „Neuanlage“ oder „Neuanlagen“) planen, errichten, betreiben und instandhalten. Für eine Übergangszeit oder auch über längere Zeiträume, die projektspezifisch festgelegt werden, werden die jeweiligen Altanlagen sowie die bestehenden Nebenanlagen (nachstehend einheitlich „Bestandsanlage“ oder „Bestandsanlagen“) von der Gewobag ED betrieben. Mit der Inbetriebnahme der Neuanlagen und dem Beginn der Wärmelieferung aus den Neu-anlagen hat der Contractor die Bestandsanlagen zu übernehmen und auszubauen oder die Bestandsanlage als Teil der Neuanlage in das Versorgungskonzept zu integrieren.

Die Einzelaufträge werden im Regelfall als Wärmelieferverträge über einen Zeitraum von in der Regel zehn Jahren geschlossen. Mit dem Ziel einer angemessenen Begrenzung der Wärmekosten für die Mieter soll die Möglichkeit geschaffen werden, die Abschreibungs- und Nutzungsdauer der Neuanlagen über beispielsweise 15 Jahre zu erstrecken, wobei der Contractor wirtschaftlich dadurch abgesichert werden soll, dass er im Falle einer Vertragsbeendigung nach zehn Jahren einen Veräußerungsanspruch der Neuanlagen zum Sachzeitwert bekommt.

Die Wärmelieferverträge werden auf der Grundlage des Rahmenvertrags zwischen der Gewobag und den jeweiligen Contractoren als Rahmenvertragsparteien vergabe-rechtskonform im Wettbewerb um die jeweiligen Einzelaufträge vergeben. Die Gewobag behält sich vor, die Wärmelieferverträge in einen Basisvertrag unter Nutzung der Bestandsanlagen und einen Folgevertrag nach Inbetriebnahme der Wärmepumpen aufzuteilen; auch weitere Vertrags- und Gestaltungsoptionen sind möglich. Projektbezogen bleibt zugleich die Option vorbehalten, den Betrieb der Wärmepumpen mit PV-Anlagen und gegebenenfalls auch Batteriespeichern zu ergänzen. In diesen Fällen sind weitere Verträge, wie Miet- und Nutzflächenverträge für PV-Anlagen und Batteriespeicher, abzuschließen.

Der Rahmenvertrag kommt mit allen Contractoren, die im Rahmen der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten, inhaltsgleich zustande.

Es ist vorgesehen, mit maximal den 6 bestplatzierten Bietern, Rahmenverträge zum Wärmepumpen-Contracting zu schließen. Voraussetzung dafür ist neben der Platzierung (maximal Platz 6), eine Gesamtpunktanzahl in der Angebotsbewertung von > 50%. Das bedeutet, dass beispielsweise ein Bieter, welcher Platz 5 im Ranking er-reicht, aber nur 45 Punkte erzielt, keinen Rahmenvertrag erhalten wird.

Die Vergabe der Einzelverträge zum Wärmepumpen-Contracting erfolgt nach Durchführung von Miniwettbewerben unter den Rahmenvertragspartnern.

Die erste Liegenschaft, Winterfeldtstraße 70, für die ein Einzelvertrag abgeschlossen wird, bist bereits Bestandteil dieses Vergabeverfahrens. Der wirtschaftlichste Bieter (Platz 1) erhält für diese Liegenschaft den Einzelvertrag zum Wärmepumpen-Contracting.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der ausgeschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG bzw. § 98c AufenthG vorliegen, Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bewerbern/ den Bewerbergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch die Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Bei Bewerbern /Bewerbergemeinschaften aus dem EUAusland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahmeoder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bewerbern aus dem EUAusland.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Bieter muss erklären, dass er als Sanitär/Heizung/Klima-Betrieb zugelassen ist und einen Meister (oder einen Mitarbeiter mit vergleichbarem Abschluss) beschäftigt und im Projekt der Gewobag einsetzen wird.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Der Bieter muss mittels Eigenerklärung zu bisher erbrachten vergleichbaren Leistungen für die Gewobag nachvollziehbar nachweisen, dass er bereits > 1.000 Wohneinheiten mit Wärmepumpen als Contractor versorgt. Mindestens 50% davon müssen Mehrfamilienhäuser mit mindestens 5 Wohneinheiten sein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
04.06.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung8 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten … ganz lesenZusätzliche Informationen: a) Die auf der elektronisch angegebenen eVergabeplattform abrufbaren Unterlagen sind zwingend zu verwenden. Interessierte Bieter werden gebeten, sich auf der eVergabeplattform als Bieter mit ihren Kontaktdaten registrieren zu lassen, damit sie gegebenenfalls über Antworten zu Bieterfragen und Klarstellungen informiert werden können. Sofern keine Registrierung erfolgt, haben sich die Bieter selbst auf der angegebenen eVergabeplattform über etwaige Veränderungen im Verfahren zu informieren. b) Die Angebotsunterlagen sind auszufüllen und elektronisch auf der angegebenen eVergabeplattform einzureichen. c) Fragen können bis zum (TNW) 22.07.2024 über die eVergabeplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt auf elektronischem Wege über die eVergabeplattform; die Antworten werden aus Gründen der Gleichbehandlung und der Transparenz grundsätzlich allen Bietern anonymisiert zur Verfügung gestellt. Etwaige mündlich erteilte Auskünfte sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt der Bestätigung in Textform. Verbindlich und bindend für den Auftraggeber sind allein die von ihm über die eVergabeplattform verschickten Mitteilungen in Textform. d) Bewerbergemeinschaften haben die bereitgestellte Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen und einzureichen, wonach sie im Fall einer Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung bilden und in der sie einen bevollmächtigten Vertreter benennen. e) Bieter, die sich hinsichtlich der Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen berufen, haben mit ihrem Angebot die bereitgestellte Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen, wonach die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bewerber tatsächlich zur Verfügung stehen f) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • dass er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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  1. BekanntmachungFrist 04.06.2025
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 04.06.2025

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