RV Projektservice für den edukativen Bereich des Berliner Schulwesens
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SenBJF_StSASSDW1.1.6_300424veröffentlicht 29.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 51 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 30 Monatenan Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 29 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 29 Monaten
- Bindefrist endetvor 28 Monaten54 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Projektservice für den edukativen Bereich des Berliner Schulwesens. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Digitalsierungsstrategie "Schule in der digitalen Welt" entwickelt. Eine Säule der Strategieumsetzung ist das Berliner Schulportal sowie die Bereitstellung von Dienstgeräten und Diensten zur digitalen Kommunikation für pädagogische Beschäftigte im Land Berlin. Die Bereitstellung und Weiterentwicklung des Berliner Schulportals und der Dienstgeräte geht mit einer Vielzahl an erforderlichen Aufgaben und Tätigkeiten aus dem Bereich Projektservice (z.B. Support und Schulungen) einher, die nicht durch die Senatsverwaltung geleistet werden können. Für diese müssen externe Dienstleister beauftragt werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung7 von 7 angegeben
- Kriterium
- bei Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate
- Kriterium
- Mindestanforderung: Umsatz im ausschreibungsrelevanten Bereich - 2,5 Mio. Euro im Durchschnitt. Die Auftraggeberin stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung.
- Kriterium
Kopie einer dem Umfang der Rahmenvereinbarung angemessen Haftpflichtversicherung (Vorlage der Kopie eines aktuellen Haftpflichtversicherungsscheins) oder Zusicherung eines entsprechenden Abschlusses zum Vertragsbeginn (die Zusage einer Versicherung muss vorgelegt werden). Mindestanforderung: Mindest … ganz lesenkürzer
Kopie einer dem Umfang der Rahmenvereinbarung angemessen Haftpflichtversicherung (Vorlage der Kopie eines aktuellen Haftpflichtversicherungsscheins) oder Zusicherung eines entsprechenden Abschlusses zum Vertragsbeginn (die Zusage einer Versicherung muss vorgelegt werden). Mindestanforderung: Mindestdeckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von 500.000,00 Euro je Schadensereignis und insgesamt mindestens 1.000.000,00 Euro für den Vertrag.- Kriterium
Nennung von vergleichbaren Referenzleistungen, die dem Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung entsprechen, unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Leistungsgegenstandes. Bitte geben Sie ferner Dauer, Beginn und Ende des Vertrages und Namen des Ansprechspartners an. Mindestanforderungen: … ganz lesenkürzer
Nennung von vergleichbaren Referenzleistungen, die dem Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung entsprechen, unter Angabe des Auftraggebers, Beschreibung des Leistungsgegenstandes. Bitte geben Sie ferner Dauer, Beginn und Ende des Vertrages und Namen des Ansprechspartners an. Mindestanforderungen: Es ist mindestens eine (1) Referenz / Rahmenvereinbarungen über Projektservice im edukativen (nicht adminstrativen) Bereich des gesamten Schulwesen eines Bundeslandes zu nennen. Das Vertrags- oder Projektende der genannten Referenzen muss innerhalb der letzten drei Jahre liegen.- Kriterium
- Nachweis über das eingeführte Umweltmanagement im Unternehmen. Hierfür besteht kein Vordruck, dieses Dokument erstellt eine Zertifizierungsstelle oder es gibt die im Unternehmen eingeführten und implementierten Umweltmanagement-Regelungen wieder.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früh … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Ersten des Folgemonats nach der Zuschlagserteilung. Sie beträgt zunächst 12 Monate. Wird die Rahmenvereinbarung nicht vor Ablauf der Rahmenvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt, verlängert sie sich um weitere 12 Monate. Eine … ganz lesenkürzer
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am Ersten des Folgemonats nach der Zuschlagserteilung. Sie beträgt zunächst 12 Monate. Wird die Rahmenvereinbarung nicht vor Ablauf der Rahmenvereinbarung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten gekündigt, verlängert sie sich um weitere 12 Monate. Eine solche automatische Verlängerung ist maximal drei Mal möglich. Die maximale Laufzeit überschreitet demnach 48 Monate nicht. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Rahmenvereinbarung liegt allein bei der Auftraggeberin.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 54 Tage
- Angebotsöffnung
- 30.05.2024, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Nicht zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch … ganz lesenkürzer
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bernhard-Weiß-Str. 6, 10178 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- zentralevergabestelle@
senbjf.berlin.de
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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- adesso SE11 Zuschläge
- Eviden Germany GmbH7 Zuschläge
- T-Systems International GmbH6 Zuschläge
- Sopra Steria SE5 Zuschläge
- best practice consulting AG5 Zuschläge
- Dataciders SD&C GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.05.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 30.05.2024 auf 13.06.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a23807f-dd3d-402c-ac32-cc966ba5cabc.