RV ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Funktionshosen im Zeitraum 2024/2025 mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei, Justiz und den GVD Sachsens
Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum · Markkleeberg, Sachsen
Aktenzeichen B8069veröffentlicht 29.12.2023erstmals 29.12.2023LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 10.05.2024 – …
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 10.05.2024 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Markkleeberg04416, Landkreis Leipzig, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Nicht zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (187 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Bewertungskriterien (Details siehe Leistungsbeschreibung)50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 34 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 34 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 32 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Öffnung der Angebote 07:00 Uhrvor 32 Monaten
- Vertragsbeginnvor 30 Monaten
- Bindefrist endetvor 30 Monaten58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Funktionshosen, Damen und Herren im Zeitraum 2024 / 2025 mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei, Justiz und andere Ordnungsbehörden Sachsens
Beschreibung des Loses
Geschlossen werden soll ein Rahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung über die Lieferung von Funktionshosen, Damen und Herren im Zeitraum 2024 /2025 mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei, Justiz und andere Ordnungsbehörden Sachsens.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Bewertungskriterien (Details siehe Leistungsbeschreibung)
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- 1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1); 2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2); 3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3). (Der bereitgestellte Vordruck für diese Erklärungen ist zu verwenden.)
- Kriterium
- zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: 4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4); 5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig); (Der bereitgestellte Vordruck für diese Erklärungen ist zu verwenden.)
- Kriterium
- zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde): 6. Referenzen (Erklärung E6); (Der bereitgestellte Vordruck für diese Erklärungen ist zu verwenden.) - weitere Erklärungen/Nachweise: Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen; ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen. (weitere Details siehe Vergabeunterlagen)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 10.05.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Beginn des Vertrages erfolgt mit Zuschlagserteilung. Geschlossen wird ein Rahmenvertrag über 24 Monate (Zeitraum 2023/2024) mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre (Zeitraum 2025/2026).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 0 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Nicht zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 58 Tage
- Angebotsöffnung
- 14.03.2024, 07:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Auf die Angabe des Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr.3 VgV verzichtet.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nordstraße 3-5, 04416 Markkleeberg
- Website
- polizei.sachsen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 14.02.2024
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 13.03.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 14.02.2024 auf 13.03.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e3026de-9512-498c-bb41-2e7d3b4ec74c.