RV Leistungen Experte Baubetrieb & Kalkulation in IPA-Projekten
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main, Hessen
Aktenzeichen 25FEI81048veröffentlicht 28.05.2025erstmals 28.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 15.11.2025 – 14.11.2030
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre15.11.2025 – 14.11.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Frankfurt Main60327, Frankfurt am Main, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterportal.noncd.db.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (1.645 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (5.006 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Honorar70 %
- Qualifikation und Erfahrung30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 17 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 17 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 16 Monatenan DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)
- Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhrvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 12 MonatenLaufzeit bis 14.11.2030
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag Leistungen Experte Baubetrieb und Kalkulation in Vorhaben mit Integrierter Projektabwicklung (IPA-Projekte) - bundesweit
Gegenstand nach CPV
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenHauptgegenstand
- 71200000Dienstleistungen von Architekturbüros
- 71250000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
- 71251000Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme
- 71300000Dienstleistungen von Ingenieurbüros
- 71311100Unterstützende Leistungen im Tief- und Hochbau
- 71318000Beratungsdienste von Ingenieurbüros
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71321100Dienstleistungen im Bereich Bauwirtschaft
- 71322100Baukostenberechnung im Tief- und Hochbau
- 71324000Baukostenberechnung
- 71330000Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
- 71500000Dienstleistungen im Bauwesen
- 71540000Bauverwaltungsleistungen
- 71541000Projektmanagement im Bauwesen
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Honorar70%ige Wichtung des Honorars (fiktive Wertungssumme gem. Anlage Wertungsmatrix) Bewertungshinweise sh. Tabellenblatt "Bewertungs- Anwendungshinweise der Anlage Wertungsmatrix.
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung30%ige Wichtung der Qualifikation und Erfahrung der für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen (gem. Anlage Wertungsmatrix) Jeder Bieter hat mindestens 2 Personen bis maximal 5 Personen mit der nach den Vergabeunterlagen geforderten Mindestqualifikation als einzusetzendes Personal im Tabellenblatt "Anlage 2 Vergütungsvereinbarung" anzugeben. Für die Angebotswertung wird die Qualifikation in einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte bewertet. Bewertungshinweise sh. Tabellenblatt "Bewertungs- Anwendungshinweise" der Anlage Wertungsmatrix.
Eignung5 von 5 angegeben
- Versorgungssicherheit
Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen: // Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. // Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unserer geset … ganz lesenkürzer
Um zum Ausschreibungsverfahren zugelassen zu werden, hat der Bieter nachfolgende Erklärungen zur Eignung zu bestätigen: // Insolvenzverfahren: Wir erklären, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist. // Erklärungen zu gesetzlichen Verpflichtungen: Wir sind unserer gesetzlichen Pflicht, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften nachgekommen. // Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft Wir sind nicht von der DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden. // Wir erklären, dass im Zeitraum der letzten fünf Jahre keine rechts- oder bestandskräftig festgestellten Verstöße im Sinne von GWB § 123 Abs. 1 und 4, Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) § 21, Aufenthaltsgesetz § 98c, Mindestlohngesetz (MiLoG) § 19 und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz § 21 vorliegen. // Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln. // Wir erklären weiterhin, dass keinerlei Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellten (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). // Wir erklären, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen). // Wir erklären, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt. // Wir erklären, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat. // Einhaltung von Sanktionen und Embargos a) Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für uns national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Wir versichern außerdem, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. // b) Wir versichern, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insb …- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Benennung von mindestens zwei und höchstens fünf Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss (Diplom, Ba-chelor, Master oder vergleichbarer Hochschulabschluss) als Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur, Elektrotechniker, Betriebswirt (BWL) oder vergleichbaren Studiengängen und einer Berufserfahrung … ganz lesenkürzer
Benennung von mindestens zwei und höchstens fünf Mitarbeiter/innen mit einem Hochschulabschluss (Diplom, Ba-chelor, Master oder vergleichbarer Hochschulabschluss) als Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur, Elektrotechniker, Betriebswirt (BWL) oder vergleichbaren Studiengängen und einer Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren benannt werden. // Nennenswerte Erfahrungen des Bewerbers in der Kalkulation von Bauleistungen für Infrastrukturprojekte oder Prüfung / Bewertung von Kalkulationen bzw. Angeboten für Bauleistungen in Infrastrukturprojekten: Nennenswerte Erfahrungen sind dann nachgewiesen, wenn der Bewerber in den letzten 8 Jahren (seit 2017) in Infrastrukturprojekten innerhalb der EU (einschließlich UK, Norwegen und Schweiz) Bau-preisermittlungen, Baupreisprüfungen und/oder bei Bauleistungen kalkulatorische Beratungen durch-geführt hat (i) entweder beim jeweiligen Bauherrn oder (ii) als Auftragnehmer und mit diesen Leistun-gen einen Mindestumsatz von insgesamt mindestens 1,5 Mio. EUR netto seit 2017 erwirtschaftet hat. Zum Nachweis ist Folgendes per Eigenerklärung in einer selbst erstellten Unterlage darzustellen: Be-schreibung der wesentlichen erbrachten Leistungen des Bewerbers in den Jahren 2017 ff. mit Anga-ben zu Projektbezeichnung und -kurzbeschreibung, Jahr der Leistung, Art und Umfang der erbrachten Leistungen und Information dazu, ob und inwiefern die vom Bewerber benannten Mitarbeiter mitge-wirkt haben, Bauherr (mit Benennung eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten [Telefon oder Mail]), erzielter Umsatz netto (aufgeschlüsselt nach Projekten und Jahren). Sollte der Umsatz in einer ARGE erwirtschaftet worden sein, ist nur der Umsatz darzustellen und wird für die Bewertung herangezogen, der auf den Bewerber entfallen ist. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei den jeweiligen Auftraggebern zu überprüfen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestanforderung: Als Referenzen sind mind. 2 Infrastruktur-Bauprojekte in den vergangenen 8 Jahren (seit 2017, beendet oder laufend) mit einer Größenordnung von mindestens 10 Mio. Euro (Angebotssumme) zu benennen, in denen der Bewerber Baupreisermittlungen, Baupreisprüfungen und/oder kalkulatoris … ganz lesenkürzer
Mindestanforderung: Als Referenzen sind mind. 2 Infrastruktur-Bauprojekte in den vergangenen 8 Jahren (seit 2017, beendet oder laufend) mit einer Größenordnung von mindestens 10 Mio. Euro (Angebotssumme) zu benennen, in denen der Bewerber Baupreisermittlungen, Baupreisprüfungen und/oder kalkulatorische Beratungen entweder auf Seiten des jeweiligen Auftraggebers oder als Auftragnehmer durchgeführt hat. Zum Nachweis ist Folgendes per Eigenerklärung in einer selbst erstellten Unterlage darzustellen: Projektbezeichnung und -kurzbeschreibung, stichwortartige Benennung der vom Bewerber erbrachten, wesentlichen Leistungen (nach Art und Umfang), Angebotssumme, Jahr der Leistung, Bauherr bzw. Auftraggeber (mit Benennung eines Ansprechpartners inkl. Kontaktdaten [Telefon oder Mail]). Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben bei den jeweiligen Auftraggebern zu überprüfen. Sollten die Leistungen als Teil einer ARGE erbracht worden sein, sind nur die vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen darzustellen und werden für die Bewertung herangezogen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Interessenkonflikt
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.11.2025
- Vertragsende
- 14.11.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Verlängerungsoption
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterportal.noncd.db.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Verdingungsunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung d … ganz lesenkürzer
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. // Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31.12.2025 // Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer … ganz lesenkürzer
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 31.12.2025 // Bieter als Einzelperson erklären darüber hinaus folgendes: 1. Ich versichere, Selbständiger im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI zu sein. 2. Ich sichere zu, a) dass ich im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig bin und daher weniger als fünf Sechstel meiner gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen, b) dass ich neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber habe und c) dass ich für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausübe. 3. Über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages halte ich Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vor und lasse sie dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen. Bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes informiere ich den Auftraggeber unverzüglich in Textform. 4. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass ich entgegen der von mir abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass ich unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben habe bzw. dass ich meine Nachweispflicht nicht nachgekommen bin, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. 5. Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von mir eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet. Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann. Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied. // Die Rahmenvereinbarung soll mit maximal 6 Bietern abgeschlossen werden. Es entscheidet die Rangfolge gemäß Wertungsmatrix. Diejenigen 6 Bieter mit den höchsten Gesamtpunktzahlen sollen vertraglich gebunden werden. // Es gilt das Selbstausführungsgebot (keine Nachunternehmer). // Ergänzungen zu 5.1.3 und 5.1.4: geplante Laufzeit 3 Jahre Grundlaufzeit + 2 x 1 Jahr einseitige Verlängerungsoption des AG- Hinweis
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. // Wir weisen darauf h … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber hat die Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastruktur bevollmächtigt, im Rahmen des Vergabeverfahrens bei der Entgegennahme sowie Abgabe von Willenserklärungen (insbesondere der Zuschlagserteilung) in Vertretung und mit Vollmacht des Auftraggebers zu handeln. // Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. // Es besteht Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. // Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. // Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. // Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Für den Nachweis hat der AG einen Musterteilnahmeantrag zur Verfügung gestellt, das auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/ heruntergeladen werden kann. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.// Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.// Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. // Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Keine // Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf die eingegangenen Angebote innerhalb des Zuschlagskriteriums den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben. // Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. // Diese Erklärungen gelten bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Eisenbahndienste
- Anschrift
- Adam-Riese-Straße 11-13, 60327 Frankfurt Main
- Website
- deutschebahn.com
- Kontakt
- evergabe@
deutschebahn.com
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Hessen (34 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH117 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- AFRY Deutschland GmbH13 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH11 Zuschläge
- Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für - Bauwesen Geologie Umwelttechnik mbH9 Zuschläge
- OBERMEYER Infrastruktur - GmbH & Co. KG9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 30.06.2025 auf 09.07.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 30.06.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dc648779-ffc1-4e1e-9c6c-b366bf379e8a.