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Frist abgelaufennational

RV Juristische Unterstützung des BSI in der Betreuung der BSI-Liegenschaften

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn

Aktenzeichen BA 21276veröffentlicht 11.11.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 690 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe eines Rahmenvertrages für Beratungsdienstleistungen zur juristischen Unterstützung der Liegenschaftsverwaltung des BSI. Unter Liegenschaftsverwaltung wird hierbei die vertragliche Ausgestaltung der Mietverträge verstanden, einschließlich der Vertragsverhandlung und Interessenvertretung des BSI im Verhältnis zur BImA und Dritten. Hinzu kommen alle weiteren Vertragsverhältnisse, die unmittelbar in Zusammenhang mit den Liegenschaften des BSI stehen (etwa Wartungsverträge, Reinigungs- und Pflegeverträge, Einholung notwendiger Genehmigungen, Sicherheitsdienste etc.). Leistungsschwerpunkt des Rahmenvertrages sollen sowohl Rechtsberatungen im Rahmen der rechtlichen Ausgestaltung konkreter Vertragsverhältnisse als auch die allgemeine Beratung und Prüfung gewerbemietrechtlicher, vertragsrechtlicher und u.U. auch vergaberechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Liegenschaftsverwaltung sein. In diesem Rahmen soll nicht nur die Zulässigkeit und Umsetzbarkeit von Vorhaben aufgezeigt werden, sondern auch damit verbundene Potenziale und Risiken bei hochvolumigen Mieterinvestitionen. Leistungsbeschreibung 6 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Weiterhin muss der Auftragnehmer gegebenenfalls bei Verhandlungsverfahren im Rahmen der Anmietung und weiterer mit den Liegenschaften verbundener Vertragsverhältnisse für das BSI teilnehmen. Sofern dies durch den Auftraggeber gewünscht wird, soll die Durchführung bewertender Präsentationen in laufenden Vorhaben juristisch begleitet werden. Solche Verfahren sind durch den Auftragnehmer in sachlich nachvollziehbarer Weise durch schriftliche Stellungnahmen zu dokumentieren. Aus den Stellungnahmen müssen die empfohlenen Maßnahmen und Entscheidungsvorschläge, sowie die der jeweiligen Entscheidung zugrundeliegende Begründung bzw. Herleitung hervorgehen. Dabei sind die geltenden Rechtsvorschriften und Regelungen für die Ausgestaltung von Verträgen im öffentlich-rechtlichen Rechtsrahmen stets zu beachten. Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um einen Verschlusssachenauftrag im Sinne von § 104 Abs. 1 Nr. 4 GWB, da ein nicht unerheblicher Teil der Verträge des BSI Verschlusssachenaufträge sind und der Auftragnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst in Kontakt mit entsprechenden Verschlusssachen kommt. Der Auftragsnehmer muss aus diesem Grund zumindest mit Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ umgehen können. Weiterhin müssen Kollisionen mit sonstigen früheren, gegenwärtigen und künftigen Beratungsaufträgen im Zusammenhang mit dem dargestellten Leistungsumfang ausgeschlossen sein.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für diese Meldung fehlen Hauptgegenstand oder Bundesland, deshalb gibt es kein Marktumfeld.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 301e2f3c-3340-4ddf-a15a-65bb62dc8db5.