RV Instandsetzung RTW und KTW
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle · Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen DUS-2026-0198veröffentlicht 18.03.2026erstmals 18.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Düsseldorf40227, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.duesseldorf.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (305 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (687 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Zeit bis zum Gutachten50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 8 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 8 Monaten
- Angebotsfrist 10:30 Uhrvor 6 Monatenüber vergabe.duesseldorf.de
- Öffnung der Angebote 10:30 Uhrvor 6 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag zur Instandsetzung der Rettungs- und Krankentransportwagen der Feuerwehr Düsseldorf für den Zeitraum von 1 Jahr sowie einmaliger Verlängerung um 1 weiteres Jahr
Gegenstand nach CPV
Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gutachter Begutachtung von Fahrzeugen | 12 Monate | – |
| 2 | Fahrgestell Instandsetzung von Fahrgestellen | 12 Monate | – |
| 3 | Aufbau BAUS Instandsetzung von Koffer- und Spezialaufbauten BAUS | 12 Monate | – |
| 4 | Aufbau WAS Instandsetzung Kofferaufbauten WAS | 12 Monate | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Zeit bis zum GutachtenZeitspanne zwischen Auftragserteilung, Begutachtung und Fertigstellung des Gutachtens
Eignung8 von 8 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
- Anzahl der Führungskräfte
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Führungskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen werden nicht anerkannt) - für Personenschäden 2.000.000 € - für Sachschäden 50.000 € - für Vermögensschäden (sonstige Sc … ganz lesenkürzer
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen werden nicht anerkannt) - für Personenschäden 2.000.000 € - für Sachschäden 50.000 € - für Vermögensschäden (sonstige Schäden) 50.000 €. Gedenkt sich ein Bieter hinsichtlich dieses Nachweises auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), muss die entsprechende Erklärung die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe umfassen. Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt zu entnehmen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Unternehmen, die noch nicht volle drei Jahre in dem Bereich tätig sind (Newcomer), müssen die geforderten Angaben zu den Umsätzen nur für abgeschlossene Geschäftsjahre seit Beginn der Geschäftstätigkeit machen.)
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.)
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Vereins- oder Partnerschaftsregister). Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftrag kann maximal einmal um 1 Jahr verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 60.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.duesseldorf.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 04.05.2026, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bietererklärung zum 5. EU Sanktionspaket ist mit dem Angebot einzureichen und bei der Auftragsausführung zu beachten.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle … ganz lesenkürzer
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Weitere Eignungs- und Qualifikationsanforderungen für Los 1: Bieter für Los 1 müssen über die fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügen, im Rahmen der Begutachtung nicht nur sichtbare Schäden, sondern auch mögliche Beeinträchtigungen an sensibler Rettungsdienst- und Fahrzeugelektronik zu erken … ganz lesenkürzer
Weitere Eignungs- und Qualifikationsanforderungen für Los 1: Bieter für Los 1 müssen über die fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügen, im Rahmen der Begutachtung nicht nur sichtbare Schäden, sondern auch mögliche Beeinträchtigungen an sensibler Rettungsdienst- und Fahrzeugelektronik zu erkennen und fachlich zu bewerten. Dies umfasst insbesondere die Fähigkeit, • langjährige Erfahrung sowie Sach- und Fachkenntnissse im Bereich der einsatztypischen Medizintechnik sowie rettungsdienststechnischen Ausstattung und Beladung sowie Kofferaufbauten und Anbauteilen von KTW und RTW • gerichtsverwertbare Beweissicherung (Aufnahme, Dokumentation) von Schäden an Kraftfahrzeugen, sowie Daten- und Beweissicherung aus UDS-Geräten (alle Generationen) • gerichtsverwertbare sach- und fachgerechte Auswertung der UDS/Mobile Sens-Daten in auftragsabhängigen Umfängen/Ausbaustufen mit Darstellung des technischen Zustands der Geräte, Berücksichtigung der technischen Grundlagen und Aspekte, grafische Darstellung des Unfallhergangs in Übersicht und Details, umfangreiche textliche Aufbereitung und Beschreibung der UDS-Daten bzw. des Unfallhergangs sowie Ermittlung der relevanten Beschleunigungskräfte zur begleitenden Berwertung der Innenausbauten, Patientenrückhaltesysteme und der Medizintechnik • sach- und fachgerechte Gutachtenerstellung auf Basis der Institut für Sachverständigenwesen - Leitsätze für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung mit allen für Sonder und Einsatzfahrzeugen und UDS/Mobile Sens relevanten Inhalten auf Basis langjähriger Fachkenntnisse und Expertise im Bereich Sonder-/ Einsatzfahrzeuge unter Berücksichtigung herstellerspezifischen Produkt-/Konstruktionseigenschaften und Vorgaben • verdeckte Funktionsbeeinträchtigungen, z.B. infolge starker Erschütterungen, Unfälle oder mechanischer Einwirkungen, • sowie mögliche Auswirkungen auf die Betriebssicherheit und Einsatzfähigkeit des Fahrzeugs sachgerecht festzustellen und im Gutachten nachvollziehbar darzustellen. Ein entsprechender Nachweis der fachlichen Eignung (z.B. durch Referenzen, Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals oder vergleichbare Unterlagen) ist mit dem Angebot vorzulegen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- AbholzeitZeitspanne zwischen Auftragserteilung und Abholung des defekten Fahrzeugs beim Auftraggeber
Eignung8 von 8 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
- Anzahl der Führungskräfte
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Führungskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen werden nicht anerkannt) - für Personenschäden 2.000.000 € - für Sachschäden 50.000 € - für Vermögensschäden (sonstige Sc … ganz lesenkürzer
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen werden nicht anerkannt) - für Personenschäden 2.000.000 € - für Sachschäden 50.000 € - für Vermögensschäden (sonstige Schäden) 50.000 €. Gedenkt sich ein Bieter hinsichtlich dieses Nachweises auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), muss die entsprechende Erklärung die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe umfassen. Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt zu entnehmen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Unternehmen, die noch nicht volle drei Jahre in dem Bereich tätig sind (Newcomer), müssen die geforderten Angaben zu den Umsätzen nur für abgeschlossene Geschäftsjahre seit Beginn der Geschäftstätigkeit machen.)
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.)
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Vereins- oder Partnerschaftsregister). Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftrag kann maximal einmal um 1 Jahr verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 260.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.duesseldorf.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 04.05.2026, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bietererklärung zum 5. EU Sanktionspaket ist mit dem Angebot einzureichen und bei der Auftragsausführung zu beachten.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle … ganz lesenkürzer
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Weitere Eignungs- und Qualifikationsanforderungen für Los 2: Bieter für Los 2 müssen zertifiziert sein, Mercedes-Benz-Fahrgestelle vollumfänglich instand zu setzen. Die Instandsetzung muss dabei • nach Herstellervorgaben erfolgen und • unter vollständigem Fortbestand bestehender Herstellergarantien … ganz lesenkürzer
Weitere Eignungs- und Qualifikationsanforderungen für Los 2: Bieter für Los 2 müssen zertifiziert sein, Mercedes-Benz-Fahrgestelle vollumfänglich instand zu setzen. Die Instandsetzung muss dabei • nach Herstellervorgaben erfolgen und • unter vollständigem Fortbestand bestehender Herstellergarantien zulässig sein. Der entsprechende Zertifizierungs- bzw. Autorisierungsnachweis von Mercedes-Benz ist mit dem Angebot einzureichen.
Lose 3, 4
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- AbholzeitZeitspanne zwischen Auftragserteilung und Abholung des defekten Fahrzeugs beim Auftraggeber
Eignung8 von 8 angegeben
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren
- Anzahl der Führungskräfte
- Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Führungskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen werden nicht anerkannt) - für Personenschäden 2.000.000 € - für Sachschäden 50.000 € - für Vermögensschäden (sonstige Sc … ganz lesenkürzer
Nachweis einer bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer aktuell gültigen Bestätigung durch den Versicherer (Eigenerklärungen oder Beitragsrechnungen werden nicht anerkannt) - für Personenschäden 2.000.000 € - für Sachschäden 50.000 € - für Vermögensschäden (sonstige Schäden) 50.000 €. Gedenkt sich ein Bieter hinsichtlich dieses Nachweises auf die Kapazitäten anderer Unternehmen zu berufen (Eignungsleihe), muss die entsprechende Erklärung die gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe umfassen. Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt zu entnehmen.- Allgemeiner Jahresumsatz
- Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten beiden abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Unternehmen, die noch nicht volle drei Jahre in dem Bereich tätig sind (Newcomer), müssen die geforderten Angaben zu den Umsätzen nur für abgeschlossene Geschäftsjahre seit Beginn der Geschäftstätigkeit machen.)
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle oder das Mitgliederverzeichnis einer Berufskammer der Länder. (Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.)
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis der Eintragung in das Handelsregister (ggf. Vereins- oder Partnerschaftsregister). Sofern für den Bieter eine Eintragung in die entsprechenden Register rechtlich nicht möglich/erforderlich ist, sind die Gründe für die fehlende Eintragungspflicht nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Auftrag kann maximal einmal um 1 Jahr verlängert werden.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 340.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.duesseldorf.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 2 Monate
- Angebotsöffnung
- 04.05.2026, 10:30 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bietererklärung zum 5. EU Sanktionspaket ist mit dem Angebot einzureichen und bei der Auftragsausführung zu beachten.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle … ganz lesenkürzer
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Weitere Eignungs- und Qualifikationsanforderungen für Los 3: Bieter für das Los 3 müssen jeweils über eine gültige Zertifizierung des Aufbauherstellers BAUS verfügen. Zulässig sind ausschließlich Bieter, die durch BAUS als autorisierter Aufbauhersteller bzw. Instandsetzungsbetrieb zertifiziert sind … ganz lesenkürzer
Weitere Eignungs- und Qualifikationsanforderungen für Los 3: Bieter für das Los 3 müssen jeweils über eine gültige Zertifizierung des Aufbauherstellers BAUS verfügen. Zulässig sind ausschließlich Bieter, die durch BAUS als autorisierter Aufbauhersteller bzw. Instandsetzungsbetrieb zertifiziert sind. Die Instandsetzung hat entsprechend den Herstellervorgaben zu erfolgen und darf den Fortbestand bestehender Garantien nicht beeinträchtigen. Ein entsprechender Zertifizierungsnachweis ist dem Angebot beizufügen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Willi-Becker-Allee 10, 40227 Düsseldorf
- Website
- vergabe.duesseldorf.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Mercedes-Benz AG8 Zuschläge
- Daimler Truck AG6 Zuschläge
- Klaus GmbH + Co KG5 Zuschläge
- Autohaus Dinnebier GmbH4 Zuschläge
- Autohaus Schmidt & Söhne GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.05.2026 auf 08.05.2026 verschoben
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- BekanntmachungFrist 20.04.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9bf56bf0-094c-4239-b1c4-8eb9371a3ade.