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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

RV Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg · Cottbus, Brandenburg

Aktenzeichen V-26/0030veröffentlicht 04.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 137 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 9 Lose · in 69 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
5,55 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
72 Monate
Lose
9
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Cottbus03048, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Um Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen noch besser zu unterstützen, wurde mit dem Teilhabestärkungsgesetz (BGBl. I vom 09.06.2021, S. 1387) den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits-leben die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185 a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) übertragen. Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber soll ein Angebot geschaffen werden, das proaktiv, unabhängig vom Einzelfall für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen wirbt und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt. Des Weiteren nehmen die EAA für Arbeitgebende eine Lotsenfunktion in Bezug auf die anderen beteiligten Leistungsträger und Stellen ein und unterstützen Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, auf deren Wunsch auch bei der Stellung von Anträgen bei den jeweils zuständigen Leistungsträgern. Die EAA haben sich als Beratungsstelle für Arbeitgebende im Land Brandenburg bereits fest etabliert. Sie sind in Brandenburg flächendeckend in sieben Regionen/Standorten ein-gerichtet.

Lose9 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
EAA mit Hauptstandort in Wildau zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate504.198 €
2
EAA mit Hauptstandort in Frankfurt (Oder) zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder)

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate504.198 €
3
EAA mit Hauptstandort in Potsdam, zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate504.198 €
4
EAA mit Hauptstandort in Cottbus, Schwedt und Potsdam zuständig für Gewerbli-che Betriebe aus Industrie, Handel und Dienstleistung des Landes Brandenburg

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate1.512.600 €
5
EAA im Arbeitsagenturbezirk Cottbus mit Hauptstandort in Cottbus, zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Dah-me-Spreewald, Elbe-Elster, ...

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate504.198 €
6
EAA im Arbeitsagenturbezirk Frankfurt (Oder) mit Hauptstandort in Frankfurt (Oder), zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oder

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate504.198 €
7
EAA im Arbeitsagenturbezirk Potsdam mit Hauptstandort in Potsdam zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, und der

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate504.198 €
8
EAA im Arbeitsagenturbezirk Eberswalde, mit Hauptstandort in Eberswalde zu-ständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Land-kreisen Uckermark und Barnim

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate504.198 €
9
EAA im Arbeitsagenturbezirk Neuruppin, mit Hauptstandort in Neuruppin zu-ständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Land-kreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, ...

Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA).

72 Monate504.198 €

Bedingungen3 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8

Zuschlag18 von 18 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb vo … ganz lesenVerstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTT1PLEF3# Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

Los 5

Zuschlag18 von 18 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb vo … ganz lesenVerstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
EAA im Arbeitsagenturbezirk Cottbus mit Hauptstandort in Cottbus, zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTT1PLEF3# Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

Los 9

Zuschlag18 von 18 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
72 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb vo … ganz lesenVerstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
EAA im Arbeitsagenturbezirk Neuruppin, mit Hauptstandort in Neuruppin zu-ständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Land-kreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTT1PLEF3# Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (35 Lose mit Angabe)
523.000 €Zuschlagswert im Median
265.001 € – 2,17 Mio. €mittlere Hälfte, 13 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.06.2026
  4. BekanntmachungFrist 23.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7980c21-3888-4205-8c54-d58ca93a712d.