RV Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg · Cottbus, Brandenburg
Aktenzeichen V-26/0030veröffentlicht 04.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 5,55 Mio. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 9
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
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- Thermische Entsorgung von Vererdungssubstrat der Kläranlage WerderWasser- und Abwasserzweckverband Werder-Havelland · Werder (Havel)Frist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 9 Lose · in 69 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 5,55 Mio. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 72 Monate
- Lose
- 9
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Cottbus03048, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Um Arbeitgeber bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen noch besser zu unterstützen, wurde mit dem Teilhabestärkungsgesetz (BGBl. I vom 09.06.2021, S. 1387) den Integrationsämtern ab dem 01.01.2022 im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits-leben die flächendeckende Errichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185 a SGB IX in Verbindung mit §§ 14 Abs. 1 Nr. 2, 27a Abs. 2, 36 Satz 1 Schwerbehinderten Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) übertragen. Mit den Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber soll ein Angebot geschaffen werden, das proaktiv, unabhängig vom Einzelfall für die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen wirbt und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt. Des Weiteren nehmen die EAA für Arbeitgebende eine Lotsenfunktion in Bezug auf die anderen beteiligten Leistungsträger und Stellen ein und unterstützen Arbeitgebende bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen, auf deren Wunsch auch bei der Stellung von Anträgen bei den jeweils zuständigen Leistungsträgern. Die EAA haben sich als Beratungsstelle für Arbeitgebende im Land Brandenburg bereits fest etabliert. Sie sind in Brandenburg flächendeckend in sieben Regionen/Standorten ein-gerichtet.
Gegenstand nach CPV
Lose9 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | EAA mit Hauptstandort in Wildau zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 504.198 € |
| 2 | EAA mit Hauptstandort in Frankfurt (Oder) zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und der Stadt Frankfurt (Oder) Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 504.198 € |
| 3 | EAA mit Hauptstandort in Potsdam, zuständig für die Handwerksbetriebe in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland, Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und der Stadt Potsdam Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 504.198 € |
| 4 | EAA mit Hauptstandort in Cottbus, Schwedt und Potsdam zuständig für Gewerbli-che Betriebe aus Industrie, Handel und Dienstleistung des Landes Brandenburg Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 1.512.600 € |
| 5 | EAA im Arbeitsagenturbezirk Cottbus mit Hauptstandort in Cottbus, zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Dah-me-Spreewald, Elbe-Elster, ... Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 504.198 € |
| 6 | EAA im Arbeitsagenturbezirk Frankfurt (Oder) mit Hauptstandort in Frankfurt (Oder), zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Oder-Spree, Märkisch-Oder Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 504.198 € |
| 7 | EAA im Arbeitsagenturbezirk Potsdam mit Hauptstandort in Potsdam zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, und der Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 504.198 € |
| 8 | EAA im Arbeitsagenturbezirk Eberswalde, mit Hauptstandort in Eberswalde zu-ständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Land-kreisen Uckermark und Barnim Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 504.198 € |
| 9 | EAA im Arbeitsagenturbezirk Neuruppin, mit Hauptstandort in Neuruppin zu-ständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Land-kreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, ... Zielgruppe für die EAA-Ansprechstellen sind gemäß SGB IX private und öffentliche Arbeit-gebende. Als von den EAA anzusprechende Arbeitgebende gelten Personen, die entscheidungsbefugte Aufgaben in den o. g. Unternehmen/ Institutionen innehaben (z. B. Personalleitung, Geschäftsführung und deren Stellvertretende, usw.), Schwerbehindertenvertretungen und solche, die die weitere Bekanntmachung des Beratungsangebotes unterstützen (Weiterempfehlung und Verweisberatung zur EAA). | 72 Monate | 504.198 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8
Zuschlag18 von 18 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb vo … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTT1PLEF3# Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Los 5
Zuschlag18 von 18 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb vo … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- EAA im Arbeitsagenturbezirk Cottbus mit Hauptstandort in Cottbus, zuständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTT1PLEF3# Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Los 9
Zuschlag18 von 18 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb vo … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden. Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- EAA im Arbeitsagenturbezirk Neuruppin, mit Hauptstandort in Neuruppin zu-ständig für die, durch die EAA der Lose 1- 4 nicht erfassten Betriebe in den Land-kreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Havelland
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYTT1PLEF3# Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Handwerkskammer Cottbus, Cottbus | 1 |
| 2 | Handwerkskammer Frankfurt (O.), Frankfurt (Oder) | 2 |
| 3 | HWK Potsdam, Zentrum für Gewerbeförderung, Groß Kreutz | 1 |
| 4 | IHK-Projektgesellschaft mbH, Frankfurt/ Oder | 1 |
| 5 | Marion Haufe, Cottbus | 1 |
| 6 | IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Neuenhagen | 3 |
| 7 | Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Potsdam-Mittelmark-Fläming, Potsdam | 1 |
| 8 | AWO Kreisverband Uckermark e. V., Prenzlau | 1 |
| 9 | Diakonisches Werk Ostprignitz-Ruppin e.V., Neuruppin | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg
- Anschrift
- Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus
- Website
- lasv.brandenburg.de
- Kontakt
- post@
lasv.brandenburg.de
Bei uns erfasst
- Einführung einer Digital-Anwendung zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes02.06.2026 · 3 Angebote
- SAHRA Pflegekennzahlen27.06.2023
- Überwachung von Websites und mobilen Anwendungen gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/152423.03.2023
- Der digitale Schwerbehindertenausweis - Unterstützungsleistungen für die Umsetzung zur Informationssicherheit im Projekt SBAsmart - der digitale Schwerbehindertenausweis - "IT-Sicherheit SBAsmart"04.01.2023
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Internationaler Bund (IB) IB Berlin-Brandenburg gGmbH4 Zuschläge
- ABW GmbH2 Zuschläge
- Bumerang e.V.2 Zuschläge
- Living Quarter TPTL gGmbH2 Zuschläge
- MAQT e.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 23.06.2026
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 23.06.2026
- BekanntmachungFrist 23.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Betreibung von Übergangseinrichtungen (Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnverbünde) zur vorläufigen Unterbringung ausländischer Flüchtlinge nebst BewachungLandkreis Märkisch-Oderland / Amt für Digitalisierung, Organisation und Personal / Fachdienst Organisation/Zentrale VergabestelleFrist 16.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7980c21-3888-4205-8c54-d58ca93a712d.