RV Clientmanagementsoftware
Südwestfalen-IT · Hemer, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 192-V-2026-EU-ÖAveröffentlicht 08.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,8 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,8 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 99 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hemer58675, Märkischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Lizenz- und Dienstleistungspreis50 %
- Punkte für KANN-Kriterien zu Leistungsgegenstand I50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 6 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 5 Monatenan Südwestfalen-IT
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 5 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 4 Monaten1 Monat ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags über den Bezug von Lizenzen für eine Clientmanagement-Software zzgl. Wartung, Pflege, Support sowie von Dienstleistungen für den Zweckverband Südwestfalen-IT, seine 100-prozentige Tochtergesellschaft SIT GmbH und für seine Verbandsmitglieder/Kunden. Die aktuell bei 23 von 72 Verbandsmitgliedern und der SIT sowie ihrer Tochtergesellschaft selbst eingesetzte Clientmanagement-Software Lösung wird für das Client-Management, die automatisierte Verteilung von Software und Windows Betriebssystemen sowie das Patch-Management eingesetzt. Die aktuelle Lösung erreicht am 31. Dezember 2026 ihr End-of-Life (EOL). Daher muss eine Migration zu einer neuen Lösung bis zum EOL umgesetzt werden. Anschließend werden für diese Software kein Support sowie keine Updates mehr bereitgestellt. Eine Migration soll der Auftraggeber selbst durchführen können, nachdem der Auftragnehmer ihm gegenüber Einführungsunterstützung, geleistet hat. Perspektivisch kommen während der Vertragslaufzeit weitere Verbandsmitglieder hinzu, für die, über den hier ausgeschrieben Rahmenvertrag, weitere Lizenzen abgerufen werden sollen. Nähere Informationen können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Beschreibung des Loses
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss des ausgeschriebenen Rahmenvertrags über den Bezug von Lizenzen für eine Clientmanagement-Software zzgl. Wartung, Pflege, Support sowie von Dienstleistungen für den Zweckverband Südwestfalen-IT, seine 100-prozentige Tochtergesellschaft SIT GmbH und für seine Verbandsmitglieder/Kunden. Im Falle der Zuschlagserteilung kommt eine Rahmenvereinbarung zwischen dem bezuschlagten Bieter einerseits als Auftragnehmer (AN) und der SIT andererseits als Auftraggeber (AG) zustande. Die Leistung gliedert sich im Folgenden in drei Leistungsgegenstände. Durch den Bieter sind alle drei Leistungsgegenstände anzubieten. Leistungsgegenstand I: Lizenzen für eine Clientmanagement-Software (sowohl Lizenzen für öffentliche Auftraggeber (im Folgenden "GOV") als auch Lizenzen für den Schulbereich (im Folgenden "EDU")). Leistungsgegenstand II: Wartung, Pflege und Support Leistungsgegenstand III: a. Einführungsunterstützung für Erstinstallation und Konfiguration (bei Bedarf pro Instanz), ggf. auch direkt für Kunden/Verbandsmitglieder b. Onboarding Workshops, ggf. auch direkt für Kunden/Verbandsmitglieder Ein Anbieter kann für Leistungsgegenstand I und II entweder Kauflizenzen (Kaufmodell), Kauflizenzen mit Mietanteil für einzelne Funktionen (Mischmodell) oder Mietlizenzen (Mietmodell) anbieten. Bezugsberechtigt sind ausschließlich die SIT und die SIT GmbH. Die Zustimmung zur entgeltlichen Weitergabe der Nutzungsrechte an den Lizenzen an die Endkunden der SIT bzw. der SIT GmbH ist erforderlich. Nähere Informationen können der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Lizenz- und DienstleistungspreisGewichtung (dezimal, genau) 0,5Zuschlagskriterium 1 ist der Angebotsvergleichspreis. Dieser wird zur Qualität (Kriterium 2) nach der Formel Leistung zu Preis ins Verhältnis gesetzt.. Maßgeblich für die Bewertung des Angebotsvergleichspreises sind die angebotenen Preise für Lizenzen und Dienstleistungen. Die genaue Zusammensetzung des Angebotsvergleichspreises kann dem Dokument "1.04 - Erläuterung der Angebotsbewertung" entnommen werden.
- Qualität
- Punkte für KANN-Kriterien zu Leistungsgegenstand IGewichtung (dezimal, genau) 0,5Zuschlagskriterium 2 sind Punkte aus den aufgestellten KANN-Kriterien des Leistungsgegenstands I. Dieser wird zum Preis (Kriterium 1) nach der Formel Leistung zu Preis ins Verhältnis gesetzt.. Maßgeblich für die Bewertung der Qualitätspunktzahl sind die Angaben zu den KANN-Kriterien im Dokument "2.01 - Bieterangaben zur Leistungsbeschreibung". Die genaue Zusammensetzung des Angebotsvergleichspreises kann dem Dokument "1.04 - Erläuterung der Angebotsbewertung" entnommen werden.
Eignung2 von 2 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eignungskriterium sind a) die Eigenerklärung über den bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz bzw. die Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein vom Versicherungs … ganz lesenkürzer
Eignungskriterium sind a) die Eigenerklärung über den bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsschutz bzw. die Eigenerklärung über die Bereitschaft, im Falle der Bezuschlagung eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über das Bestehen der Haftpflichtversicherung einzureichen. Der Nachweis darf im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein. Alternativ kann auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch ein vom Versicherungsunternehmen ausgestellter Nachweis über die Bereitschaft des Versicherungsunternehmens, im Falle der Bezuschlagung eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit dem Bieter abzuschließen, eingereicht werden. Zu a) Die Bieter müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 3.000.000,00 EUR für Vermögensschäden zweifach maximiert pro Jahr verfügen bzw. dem Auftraggeber zusichern, im Falle der Bezuschlagung eine solche Versicherung abzuschließen. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweise über das Bestehen der Versicherung in vorgenannter Höhe bzw. alternativ über die Bereitschaft der Versicherung, im Falle der Bezuschlagung eine solche Versicherung mit dem Bieter abzuschließen, einzureichen. Die Nachweise dürfen im Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Im Fall des Mietmodells: Kündigt der Auftraggeber nicht mindestens 3 Monate zum Ende der jeweiligen Laufzeit, verlängert sich diese optional maximal zweimal jeweils um ein weiteres Jahr.
- Optionen
- Siehe Vergabeunterlagen
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 99 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 Monat
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Bieter müssen zusichern, dazu berechtigt zu sein, die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den im Preisblatt aufgeführten Softwarelizenzen (Kauf-/Mietlizenzen) einzuräumen. Die Nutzungsrechte an den aufgeführten Softwarelizenzen (Kauf-/Mietlizenzen) dürfen wie folgt entgeltlich au … ganz lesenkürzer
Leistung: a) Bieter müssen zusichern, dazu berechtigt zu sein, die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den im Preisblatt aufgeführten Softwarelizenzen (Kauf-/Mietlizenzen) einzuräumen. Die Nutzungsrechte an den aufgeführten Softwarelizenzen (Kauf-/Mietlizenzen) dürfen wie folgt entgeltlich auf die Kunden des Auftraggebers bzw, Kunden der Tochtergesellschaft übertragen werden: - einfach - zeitlich unbeschränkt (bei Kauflizenzen) bzw. zeitlich auf die Mietdauer beschränkt (bei Mietlizenzen) - räumlich unbeschränkt Die Nutzungsrechte können für alle zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Nutzungsarten eingeräumt werden. zu a) Der Bieter muss über das Recht verfügen, die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den Auftraggeber zur eigenen entgeltlichen Weitergabe an seine Verbandsmitglieder/Schulträger/Kunden bzw. Kunden der Tochtergesellschaf über die unterschriebene "Erklärung über die Übertragung von Nutzungsrechten der Kauf- bzw. Mietlizenzen" (Vordruck 6) zu übertragen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1) Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertragslaufzeit 48 Monate beträgt und die wesentlichen vertragsgegenständlichen Leistungen bei entsprechendem Abruf durch die Bezugsberechtigten vom Auftragnehmer ab dem Werktag nach Zuschlagserteilung (00:00 Uhr) zu erbringen sind. 2) Es wird darauf hingewi … ganz lesenkürzer
1) Es wird darauf hingewiesen, dass die Vertragslaufzeit 48 Monate beträgt und die wesentlichen vertragsgegenständlichen Leistungen bei entsprechendem Abruf durch die Bezugsberechtigten vom Auftragnehmer ab dem Werktag nach Zuschlagserteilung (00:00 Uhr) zu erbringen sind. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die Einzelaufträge bezogenen Lizenzen (außer die zur Eigennutzung) entgeltlich durch die SIT bzw. die SIT GmbH an die Endkunden (Verbandsmitglieder/Schulen/Kunden) weitergeben werden. Die Erlaubnis zur Weitergabe der Nutzungsrechte an den Lizenzen an die Endkunden (s. Vordruck 6) ist erforderlich. 3) Die Mindestabnahmemenge beträgt 7.100 Lizenzen für öffentliche Auftraggeber (GOV) und 12.000 Lizenzen für Schulen/Schulträger (EDU). 4) Maximal können die Bezugsberechtigten Lizenzen und Dienstleistungen mit Gesamtkosten in Höhe von 2.800.000,00 EUR (netto) aus dem Rahmenvertrag abrufen. Sobald dieser Wert erreicht ist, kann aus dem Rahmenvertrag kein Abruf mehr erfolgen.- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVMNBJ# 1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVMNBJ# 1. Der AG weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 2. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal www.dtvp.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Vergabeportal. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. 3. Der AG hat für die Einreichung der Angebote Vordrucke erstellt. Diese sind für die Einreichung der Angebote zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden. 4. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über das Vergabeportal zu erfolgen. Die Fragen müssen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen. 5. Mit dem Angebot ist anzugeben, bei welchen Leistungen und in welchem Umfang Nachunternehmen eingesetzt werden sollen (Vordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Hinsichtlich der einzureichenden Erklärungen und Nachweise gilt Folgendes: a) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden und eine Verfügbarkeitserklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass das Nachunternehmen dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung steht. Ferner sind für die Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen. b) Sofern sich der Bieter / die Bietergemeinschaft nicht auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmen zum Nachweis der Eignung beruft, muss das Nachunternehmen noch nicht bereits mit dem Angebot namentlich benannt werden. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Vergabestelle den Bieter / die Bietergemeinschaft auffordern, das Nachunternehmen namentlich zu benennen. Ferner sind für das Nachunternehmen die Erklärungen und Nachweise laut den Bewerbungsbedingungen, in dem in den Eignungskriterien geforderten Umfang, vorzulegen. 6. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie vorgesehene Nachunternehmen, dessen / deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. 7. Jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung gem. § 19 Abs. 1, 3 MiLoG vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine zur Umsetzung von Art. 5k VO (EU) 833/2014 sowie Art. 2 der VO (EU) 269/2014 vorzulegen (Vordrucke in Vergabeunterlagen). 8. Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen). Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Südwestfalen-IT
- Anschrift
- Sonnenblumenallee 3, 58675 Hemer
- Website
- sit.nrw
- Kontakt
- vergabestelle@
sit.nrw
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag MS-Lizenzen Campus EES-Vertrag (Bekanntmachung vergebener Auftrag)16.04.2026 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH30 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG15 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH12 Zuschläge
- Crayon Deutschland GmbH10 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH9 Zuschläge
- Bechtle AG7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Pflege IBM Standardsoftware-202Landesamt für Besoldung und Versorgung NRWFrist 01.12.2026
- IAM-ToolStadt Bochum, Referat Zentrale VergabestelleFrist 10.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b0ab0df5-90cb-4d21-9992-f161803d0081.