RV Briefwahl
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt1-1-2025-0089veröffentlicht 28.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 31 Monate
- 01.12.2025 – 30.06.2028
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 31 Monate01.12.2025 – 30.06.2028
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (90 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (173 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 13 Monatenüber vergabe.muenchen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 13 Monaten
- Bindefrist endetvor 11 Monaten59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 30.06.2028
- Heute
Beschreibung
Los 1: - Druck inkl. Datenverarbeitung - Kuvertieren - Sortieren - Freimachen von Briefsendungen
Los 2: - Transport der Sendungen - Zustellung der Sendungen
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Abwicklung Briefwahl Druck, Kuvertierung, Freimachung von Briefwahlunterlagen | 31 Monate | – |
| 2 | Konsolidierung und Zustellung Beförderung und Zustellung von Briefwahlunterlagen | 31 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Los 1: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Druck und Kuvertierung (Lettershop) - Mindestwert je Referenz: 250.000 Euro netto Los 2: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leis … ganz lesenkürzer
Los 1: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Druck und Kuvertierung (Lettershop) - Mindestwert je Referenz: 250.000 Euro netto Los 2: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Abholung und Zustellung von Briefsendungen - Mindestwert je Referenz: 500.000 Euro netto beide Lose: Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarungen gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: • Personenschäden: 1.000.000 Euro • Sachschäden: 1.000.000 Euro • Vermögensschäden: 1.000.000 Euro • Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften: 250.000 Euro
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Los 1: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 600.000 Euro netto betragen. Los 2: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.000.000 Euro netto betragen.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
i) Nur Los 2: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist. Im Eignungsfragebogen im Bietercockpit sind entsprechend "Ja" oder "Nein" anzugeben. Dabei gilt: • Unternehmen ist in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist UND • Es wurde kein Ve … ganz lesenkürzer
i) Nur Los 2: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist. Im Eignungsfragebogen im Bietercockpit sind entsprechend "Ja" oder "Nein" anzugeben. Dabei gilt: • Unternehmen ist in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist UND • Es wurde kein Verfahren zur Rücknahme oder Widerruf nach § 4 Abs. 5 PostG eingeleitet UND • Die BNetzA hat keine Feststellungen nach § 89 Abs. 1 PostG getroffen hat UND • Unternehmen hat keine Verpflichtungen nach § 89 Abs. 2 und 3 PostG verletzt. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist, aber bis zum 18.07.2024 über eine gültige Lizenz nach dem PostG verfügte: -> Nachweis der nach §§ 5 ff. PostG a.F. erforderlichen Lizenzen. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist und nicht bis zum 18.07.2024 über eine gültige Lizenz nach dem PostG verfügte: -> Nachweis des Vorliegens einer vorläufigen Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen. Verfügt der Bieter derzeit nur über die vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen, informiert er den Auftraggeber eigenständig und unverzüglich ab Kenntnis über die Entscheidung der BNetzA über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Folgende Wahlen sind optional, da die Häufigkeit im Vorfeld nicht festgelegt werden kann: - OB-Stichwahl - Bürgerentscheid - Volksentscheid Bei einigen Unterlagen je Wahl kann eine zusätzliche Beilage optional erforderlich sein. Bei abweichenden Versandadressen kann optional ein Aufdruck notwendig … ganz lesenkürzer
Folgende Wahlen sind optional, da die Häufigkeit im Vorfeld nicht festgelegt werden kann: - OB-Stichwahl - Bürgerentscheid - Volksentscheid Bei einigen Unterlagen je Wahl kann eine zusätzliche Beilage optional erforderlich sein. Bei abweichenden Versandadressen kann optional ein Aufdruck notwendig sein. Aufgrund eventueller organisatorischer oder administrativer Vorgaben, die derzeit noch nicht absehbar sind, besteht die Möglichkeit den Druck entweder auf farbigem Papier durchzuführen oder das komplette Druckbild mit einem vollflächigen Farbdruck zu unterlegen. Die Auswahl dieser beiden Alternativen obliegt dem Auftragnehmer und ist als Option zu bepreisen.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.10.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- KonzeptSicherstellung einer effektiven, reibungslosen sowie termingerechten Leistungserbringung
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Los 1: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Druck und Kuvertierung (Lettershop) - Mindestwert je Referenz: 250.000 Euro netto Los 2: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leis … ganz lesenkürzer
Los 1: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Druck und Kuvertierung (Lettershop) - Mindestwert je Referenz: 250.000 Euro netto Los 2: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Abholung und Zustellung von Briefsendungen - Mindestwert je Referenz: 500.000 Euro netto beide Lose: Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarungen gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: • Personenschäden: 1.000.000 Euro • Sachschäden: 1.000.000 Euro • Vermögensschäden: 1.000.000 Euro • Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften: 250.000 Euro
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Los 1: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 600.000 Euro netto betragen. Los 2: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.000.000 Euro netto betragen.
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
i) Nur Los 2: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist. Im Eignungsfragebogen im Bietercockpit sind entsprechend "Ja" oder "Nein" anzugeben. Dabei gilt: • Unternehmen ist in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist UND • Es wurde kein Ve … ganz lesenkürzer
i) Nur Los 2: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist. Im Eignungsfragebogen im Bietercockpit sind entsprechend "Ja" oder "Nein" anzugeben. Dabei gilt: • Unternehmen ist in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist UND • Es wurde kein Verfahren zur Rücknahme oder Widerruf nach § 4 Abs. 5 PostG eingeleitet UND • Die BNetzA hat keine Feststellungen nach § 89 Abs. 1 PostG getroffen hat UND • Unternehmen hat keine Verpflichtungen nach § 89 Abs. 2 und 3 PostG verletzt. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist, aber bis zum 18.07.2024 über eine gültige Lizenz nach dem PostG verfügte: -> Nachweis der nach §§ 5 ff. PostG a.F. erforderlichen Lizenzen. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist und nicht bis zum 18.07.2024 über eine gültige Lizenz nach dem PostG verfügte: -> Nachweis des Vorliegens einer vorläufigen Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen. Verfügt der Bieter derzeit nur über die vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen, informiert er den Auftraggeber eigenständig und unverzüglich ab Kenntnis über die Entscheidung der BNetzA über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.12.2025
- Vertragsende
- 30.06.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 59 Tage
- Angebotsöffnung
- 06.10.2025, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Birkerstraße 18, 80636 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- sg1.vergabestelle1@
muenchen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (182 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Computershare Communication Services GmbH2 Zuschläge
- Deutsche Post InHaus Services GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.10.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.10.2025 auf 10.10.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c5d0edd-2971-43f8-9c44-c4139f9af6e9.