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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

RV Briefwahl

Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt1-1-2025-0089veröffentlicht 28.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 398 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 28.08.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate01.12.2025 – 30.06.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
München80636, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (90 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (173 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    59 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 11 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Los 1: - Druck inkl. Datenverarbeitung - Kuvertieren - Sortieren - Freimachen von Briefsendungen

Los 2: - Transport der Sendungen - Zustellung der Sendungen

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Abwicklung Briefwahl

Druck, Kuvertierung, Freimachung von Briefwahlunterlagen

31 Monate–
2
Konsolidierung und Zustellung

Beförderung und Zustellung von Briefwahlunterlagen

31 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Los 1: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Druck und Kuvertierung (Lettershop) - Mindestwert je Referenz: 250.000 Euro netto Los 2: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leis … ganz lesenLos 1: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Druck und Kuvertierung (Lettershop) - Mindestwert je Referenz: 250.000 Euro netto Los 2: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Abholung und Zustellung von Briefsendungen - Mindestwert je Referenz: 500.000 Euro netto beide Lose: Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarungen gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: • Personenschäden: 1.000.000 Euro • Sachschäden: 1.000.000 Euro • Vermögensschäden: 1.000.000 Euro • Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften: 250.000 Euro
Allgemeiner Jahresumsatz
Los 1: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 600.000 Euro netto betragen. Los 2: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.000.000 Euro netto betragen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
i) Nur Los 2: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist. Im Eignungsfragebogen im Bietercockpit sind entsprechend "Ja" oder "Nein" anzugeben. Dabei gilt: • Unternehmen ist in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist UND • Es wurde kein Ve … ganz leseni) Nur Los 2: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist. Im Eignungsfragebogen im Bietercockpit sind entsprechend "Ja" oder "Nein" anzugeben. Dabei gilt: • Unternehmen ist in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist UND • Es wurde kein Verfahren zur Rücknahme oder Widerruf nach § 4 Abs. 5 PostG eingeleitet UND • Die BNetzA hat keine Feststellungen nach § 89 Abs. 1 PostG getroffen hat UND • Unternehmen hat keine Verpflichtungen nach § 89 Abs. 2 und 3 PostG verletzt. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist, aber bis zum 18.07.2024 über eine gültige Lizenz nach dem PostG verfügte: -> Nachweis der nach §§ 5 ff. PostG a.F. erforderlichen Lizenzen. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist und nicht bis zum 18.07.2024 über eine gültige Lizenz nach dem PostG verfügte: -> Nachweis des Vorliegens einer vorläufigen Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen. Verfügt der Bieter derzeit nur über die vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen, informiert er den Auftraggeber eigenständig und unverzüglich ab Kenntnis über die Entscheidung der BNetzA über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Folgende Wahlen sind optional, da die Häufigkeit im Vorfeld nicht festgelegt werden kann: - OB-Stichwahl - Bürgerentscheid - Volksentscheid Bei einigen Unterlagen je Wahl kann eine zusätzliche Beilage optional erforderlich sein. Bei abweichenden Versandadressen kann optional ein Aufdruck notwendig … ganz lesenFolgende Wahlen sind optional, da die Häufigkeit im Vorfeld nicht festgelegt werden kann: - OB-Stichwahl - Bürgerentscheid - Volksentscheid Bei einigen Unterlagen je Wahl kann eine zusätzliche Beilage optional erforderlich sein. Bei abweichenden Versandadressen kann optional ein Aufdruck notwendig sein. Aufgrund eventueller organisatorischer oder administrativer Vorgaben, die derzeit noch nicht absehbar sind, besteht die Möglichkeit den Druck entweder auf farbigem Papier durchzuführen oder das komplette Druckbild mit einem vollflächigen Farbdruck zu unterlegen. Die Auswahl dieser beiden Alternativen obliegt dem Auftragnehmer und ist als Option zu bepreisen.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
06.10.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Konzept30 %
Preis70 %
Qualität
KonzeptSicherstellung einer effektiven, reibungslosen sowie termingerechten Leistungserbringung

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Los 1: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Druck und Kuvertierung (Lettershop) - Mindestwert je Referenz: 250.000 Euro netto Los 2: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leis … ganz lesenLos 1: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 1 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Druck und Kuvertierung (Lettershop) - Mindestwert je Referenz: 250.000 Euro netto Los 2: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens 2 vergleichbare Leistungen vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: - Abholung und Zustellung von Briefsendungen - Mindestwert je Referenz: 500.000 Euro netto beide Lose: Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarungen gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: • Personenschäden: 1.000.000 Euro • Sachschäden: 1.000.000 Euro • Vermögensschäden: 1.000.000 Euro • Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften: 250.000 Euro
Allgemeiner Jahresumsatz
Los 1: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 600.000 Euro netto betragen. Los 2: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1.000.000 Euro netto betragen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
i) Nur Los 2: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist. Im Eignungsfragebogen im Bietercockpit sind entsprechend "Ja" oder "Nein" anzugeben. Dabei gilt: • Unternehmen ist in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist UND • Es wurde kein Ve … ganz leseni) Nur Los 2: Eigenerklärung darüber, dass der Bieter in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist. Im Eignungsfragebogen im Bietercockpit sind entsprechend "Ja" oder "Nein" anzugeben. Dabei gilt: • Unternehmen ist in das Anbieterverzeichnis der BNetzA eingetragen ist UND • Es wurde kein Verfahren zur Rücknahme oder Widerruf nach § 4 Abs. 5 PostG eingeleitet UND • Die BNetzA hat keine Feststellungen nach § 89 Abs. 1 PostG getroffen hat UND • Unternehmen hat keine Verpflichtungen nach § 89 Abs. 2 und 3 PostG verletzt. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist, aber bis zum 18.07.2024 über eine gültige Lizenz nach dem PostG verfügte: -> Nachweis der nach §§ 5 ff. PostG a.F. erforderlichen Lizenzen. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist und nicht bis zum 18.07.2024 über eine gültige Lizenz nach dem PostG verfügte: -> Nachweis des Vorliegens einer vorläufigen Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen. Verfügt der Bieter derzeit nur über die vorläufige Erlaubnis zur Erbringung von Postdienstleistungen, informiert er den Auftraggeber eigenständig und unverzüglich ab Kenntnis über die Entscheidung der BNetzA über die Eintragung in das Anbieterverzeichnis.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
59 Tage
Angebotsöffnung
06.10.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 798 (Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

36vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (182 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.10.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.10.2025 auf 10.10.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7c5d0edd-2971-43f8-9c44-c4139f9af6e9.