Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

RV Abschlussprüfer und prüfungsnahe Beratungsleistungen

Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 185-25veröffentlicht 17.11.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 325 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Berlin10559, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (9 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
    vor 11 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin, ist ein kommunales Wohnungsunternehmen des Landes Berlin. Unser Kerngeschäft ist die Vermietung und Entwicklung unseres Immobilienportfolios von derzeit 77.730 eigenen Wohn- und Gewerbeeinheiten (Stand 31.12.24) im Berliner Stadtgebiet. Wir tragen zum Wachstum Berlins bei, indem wir neuen bezahlbaren Wohnraum und lebenswerte Quartiere schaffen. Das gezeichnete Kapital der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beträgt zum 31.12.2024 84,5 Mio. EUR und ist voll eingezahlt. Davon hält die Gewobag selbst zwei vinkulierte Namensaktien mit einem Gesamtnennbetrag von 2,8 Mio. EUR (3,3 %). Die übrigen fünf vinkulierten Namensaktien im Gesamtnennwert von 81,7 Mio. EUR (96,7 %) hält das Land Berlin. Die Gewobag steht im unmittelbaren Eigentum und unter der Kontrolle ihres alleinigen Gesellschafters, des Landes Berlin. Zu den Einzelheiten vgl. die Regelungen der Vergabeunterlagen und insb. der Rahmenvereinbarung.

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind 1. Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1 aufgeführten Gesellschaften 2. Prüfung des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 3. Erstellung des Erläuterungsteils zum HGB-Konzernabschluss 4. Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung). 5. Erweiterte Prüfung gemäß Vorschriften des § 53 HGrG und den hierzu vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720). 6. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) 7. Erstellung des Konzernbezügeberichts und die Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Berliner Corporate Governance Kodex sowie die Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Vorgaben des Berliner 3 / 7 Corporate Governance Kodex 8. Betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erreichung der Zielvorgaben der Geschäftsführung für das jeweilige Geschäftsjahr 9. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der relevanten, rechnungslegungsbezogenen IT-Verfahren als eine Grundlage für die Erteilung des Bestätigungsvermerks unter Beachtung des IDW PS 330, wobei die Ergebnisse der IT-Prüfung in einer Anlage zum Bericht darzustellen sind. 10. Mündliche Berichterstattung an den Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat inkl. Präsentationsunterlagen 11. Bereitstellung der Dateien zur Erfüllung der Offenlegungspflichten (Bundesanzeiger/Unternehmensregister) 12. Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung Berliner Leben inkl. mündliche Berichter-stattung in der Gremiensitzung

Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungs- und Dienstleistungen sein. Zu den prüfungsnahen Dienstleistungen sind Bestätigungen zu folgenden Komplexen zu erteilen: 1. Bestätigung (nach der Emission) Bestätigung, dass die Erlöse unter dem Social Finance Framework (SFF) gemäß der in diesem Rahmenwerk festgelegten Verwendung zugewiesen wurden. Ggf. wird auch eine Limited Assurance benötigt. Diese Bestätigung wird Dritten zur Verfügung gestellt und ggf. auf der Website der Gewobag veröffentlicht 2. Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung zu meldenden Kennzahlen mit den entsprechenden Zahlen in dem von der Gewobag erstellten IFRS Konzernabschluss 3. Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung zu meldenden Informationen zum 31. Dezember 4. Comfort Letter (bei Bedarf)

Die Gewobag behält sich insb. das Recht vor, weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende prüfungspflichtige Gesellschaften in die Rahmenvereinbarung einzubeziehen. Diese Prüfungsleistungen werden gesondert auf der Grundlage der angebotenen Pauschalen vergütet. Näheres regeln die Vergabeunterlagen (insb. Rahmenvereinbarung und Leistungsbeschreibung).

Beschreibung des Loses

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind 1. Prüfung der HGB-Jahresabschlüsse und der Lageberichte der in Anlage 1.1 aufgeführten Gesellschaften 2. Prüfung des HGB-Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes der Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 3. Erstellung des Erläuterungsteils zum HGB-Konzernabschluss 4. Prüfung des freiwillig erstellten IFRS-Konzernabschlusses einschließlich des durch die Gewobag intern bewerteten Immobilienvermögens nach Maßgabe der Festlegungen dieser Vergabeunterlagen (insb. der Rahmenvereinbarung und der Leistungsbeschreibung). 5. Erweiterte Prüfung gemäß Vorschriften des § 53 HGrG und den hierzu vom IDW veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720). 6. Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) 7. Erstellung des Konzernbezügeberichts und die Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen des Berliner Corporate Governance Kodex sowie die Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Vorgaben des Berliner 3 / 7 Corporate Governance Kodex 8. Betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erreichung der Zielvorgaben der Geschäftsführung für das jeweilige Geschäftsjahr 9. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der relevanten, rechnungslegungsbezogenen IT-Verfahren als eine Grundlage für die Erteilung des Bestätigungsvermerks unter Beachtung des IDW PS 330, wobei die Ergebnisse der IT-Prüfung in einer Anlage zum Bericht darzustellen sind. 10. Mündliche Berichterstattung an den Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat inkl. Präsentationsunterlagen 11. Bereitstellung der Dateien zur Erfüllung der Offenlegungspflichten (Bundesanzeiger/Unternehmensregister) 12. Prüfung des Jahresabschlusses der Stiftung Berliner Leben inkl. mündliche Berichterstattung in der Gremiensitzung

Gegenstand des Auftrags werden außerdem prüfungsnahe Beratungs- und Dienstleistungen sein. Zu den prüfungsnahen Dienstleistungen sind Bestätigungen zu folgenden Komplexen zu erteilen: 1. Bestätigung (nach der Emission) Bestätigung, dass die Erlöse unter dem Social Finance Framework (SFF) gemäß der in diesem Rahmenwerk festgelegten Verwendung zugewiesen wurden. Ggf. wird auch eine Limited Assurance benötigt. Diese Bestätigung wird Dritten zur Verfügung gestellt und ggf. auf der Website der Gewobag veröffentlicht 2. Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung zu meldenden Kennzahlen mit den entsprechenden Zahlen in dem von der Gewobag erstellten IFRS Konzernabschluss 3. Bericht über vereinbarte Untersuchungshandlungen in Verbindung mit der Abstimmung der von der Gewobag im Rahmen einer Kreditvereinbarung zu meldenden Informationen zum 31. Dezember 4. Comfort Letter (bei Bedarf)

Die Gewobag behält sich insb. das Recht vor, weitere zukünftig zum Gewobag-Konzern gehörende prüfungspflichtige Gesellschaften in die Rahmenvereinbarung einzubeziehen. Diese Prüfungsleistungen werden gesondert auf der Grundlage der angebotenen Pauschalen vergütet. Näheres regeln die Vergabeunterlagen (insb. Rahmenvereinbarung und Leistungsbeschreibung).

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das … ganz lesenDer Bewerber/bei Bewerbergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass • er/sie alle rechtlichen (insbesondere berufsrechtlichen) Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen, • über sein/ihr Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, • er/sie sich nicht in Liquidation befindet/befinden, • er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, die seine/ihre Zuverlässigkeit als möglichen Erbringer der aus-geschriebenen Leistungen entfallen lassen würde, • er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben, • keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist bzw. kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt, • er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bewerberkreis zur Folge haben kann, • insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen und • er/sie die Regelungen des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) zur Kenntnis genommen hat/haben und weder die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG noch die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 AEntG vorliegen, • er/sie Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 zur Kenntnis genommen hat, erklärt, nicht von den Verbotstatbeständen betroffen zu sein, und bei der Ausführung des Auftrags zu beachten. Nach dieser Regelung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffent-liche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buch-staben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit sol-chen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfallen, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft von den Verbotstatbeständen betroffen sein sollte, ist er/sie verpflichtet, mit dem Teilnahmeantrag eine ausführliche Darlegung abzugeben, die es der Gewobag ermöglicht, über den Ausschluss aus dem Vergabeverfahren zu entscheiden. • er den Nachweis einer bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages (Einzelauftrag) mit einer Deckungssumme von mind. EUR 5 Mio. je Prüfungsauftrag erbringe …
Anzahl der Führungskräfte
Die maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntma-chung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfer … ganz lesenDie maximale Punktzahl (10 Punkte) für die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (Jahresabschlussprüfung nach HGB/IFRS - vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntma-chung) eingesetzter Wirtschaftsprüfer (Ziffer 4.3.1) innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre wird ab 15 Wirtschaftsprüfern erreicht. O Punkte werden bei einer Anzahl von durchschnittlich weniger als 5 Wirtschaftsprüfern innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre vergeben. Die Bewertungen für die zwischen den vorgenannten Werten liegenden Angaben werden interpoliert.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfah-rung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen ge-wertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Refe … ganz lesenMit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfah-rung der Unternehmen überprüft. Pro Bewerber/pro Bewerbergemeinschaft werden maximal fünf Referenzleistungen ge-wertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen. Aus Sicht der Gewobag sind die in dieser Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorge-gebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Der Bewerber erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die Gewo-bag Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt. Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wer-tungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine vergleichbare Leistung nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies mit dem Teilnahme-antrag begründen. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die vergleichba-re Leistung nicht gewertet. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen: • Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend) • Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z.B. „Wohnungs-wirtschaft“) Die Gewobag wird anhand der mitgeteilten Informationen über die Wertung der Referenzen entscheiden und ggfs. Informationen nachfordern bzw. aufklären. Für jede wertungsfähige Referenz können 20 Punkte (zusätzliche Spezifika) erreicht werden. Eine Referenzleistung ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie (kumulativ) die fol-genden Mindestbedingungen erfüllt: • Leistungen der Abschlussprüfung nach HGB • Abschlussprüfung in der Wohnungswirtschaft • Bilanzsumme (HGB) geprüftes Unternehmen/Konzern mindestens EUR 300 Mio. • Abschluss der Leistung nicht vor 2022 Zusätzliche Spezifika: - Abschlussprüfung in der kommunalen Wohnungswirtschaft (5 Punkte) - Jahresabschluss Aktiengesellschaft (2 Punkte) - Konzernabschluss (4 Punkte) - Bilanzsumme geprüftes Unternehmen 400 Mio. (2 500 Mio. (3 700 Mio. (4 1,0 Mrd. (5 Punkte) - Anzahl der in diesem Projekt geprüften Unternehmen > 5 Gesellschaften (1 Punkte) > 10 Gesellschaften (2 Punkte) > 15 Gesellschaften (3 Punkte) > 20 Gesellschaften (4 Punkte)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Gewobag beabsichtigt, den Abschlussprüfer zunächst mit den Prüfungsleistungen (und prüfungsnahen Beratungsleistungen) für den Jahresabschluss 2026 zu beauftragen. Die Gewobag behält sich jedoch die Option vor, das Prüfungsmandat inkl. den weiteren Prüfungsleistungen und prüfungsna … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Gewobag beabsichtigt, den Abschlussprüfer zunächst mit den Prüfungsleistungen (und prüfungsnahen Beratungsleistungen) für den Jahresabschluss 2026 zu beauftragen. Die Gewobag behält sich jedoch die Option vor, das Prüfungsmandat inkl. den weiteren Prüfungsleistungen und prüfungsnahe Beratungs- und Dienstleistungen jeweils für die Jahre 2027, 2028 und 2029 separat zu beauftragen. Die Rahmenvereinbarung endet demnach spätestens mit Abschluss der Prüfungsleistungen (und prüfungsnahen Beratungsleistungen) für den Jahresabschluss 2029, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Gewobag behält sich (sofern gesetzlich zulässig) außerdem jeweils die Optionen vor, • das Prüfungsmandat auf (zukünftig zu dem Gewobag-Konzern gehörende) Gesellschaften zu erweitern und • den Auftragnehmer mit weiteren mandatsbezogenen Zusatzleistungen zu beauftragen, soweit der Auftragnehmer auf diese Leistungen eingerichtet und die Übernahme der Leistungen für ihn zumutbar ist. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Prüfungsleistungen (und prüfungsnahen Beratungsleistungen) über den Jahresabschluss 2026 hinaus besteht jedoch nicht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

Alle 1 offenen Ausschreibungen von Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 792 (Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

47vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (31 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 11685afd-f9ad-4ae4-ab3a-5341f8c09c56.