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RSU-Rating

Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen RE 2024.25veröffentlicht 07.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Offene Ausschreibungen derselben Leistung

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Niedersachsen (16 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre02.09.2024 – …
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Hannover30177, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Wurden Sie nicht aufgefordert, bekunden Sie Ihr Interesse direkt bei der Vergabestelle.

Vorabinformation über eine Direktvergabe: Einwände sind nur innerhalb der in der Meldung genannten Frist möglich.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gemäß BTO 1.4 MaRisk sind in jedem Institut aussagefähige Risikoklassifizierungsverfahren einzurichten. Nach BTO 1.2 Anforderungen an die Prozesse im Kreditgeschäft MaRisk sind abhängig vom Risikogehalt der Kreditgeschäfte im Rahmen der Kreditent-scheidung als auch bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Beurteilungen die Risiken eines Engagements mit Hilfe von Risikoklassifizierungsverfahren zu bewerten. Aus diesen aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergibt sich für die NBank die Notwen-digkeit für den Einsatz und die Beurteilung der Risiken eines Engagements mit Hilfe von aufsichtsrechtlich anerkannten Risikoklassifizierungsverfahren. Die von der NBank ein-gesetzten Ratingverfahren der Sparkassen Rating und Risikosysteme GmbH sind für Unternehmen bis max. 500 Mio. EUR Netto-Umsatz validiert. Für Unternehmen mit ei-nem Netto-Umsatz von > 500 Mio. EUR, was insbesondere im Konsortial-/Schuldscheingeschäft, ggf. künftig im Depot A-Geschäft vorkommt, ist daher ein eigenes Ratingverfahren notwendig. In der Vergangenheit wurden in Kooperation mit der Nord LB deren RSU-Ratings für unsere Kreditnehmer zur Verfügung gestellt. Die Nord LB hat diesen Service aus rechtlichen Gründen vor einigen Wochen ohne vorherige Ankündigung umgestellt und stellt uns die erforderliche Leistung zukünftig nicht mehr zur Verfügung, da sie sonst als Ratingagentur eingestuft werden würde. Das zu beschaffende Ratingverfahren muss an das Bilanzanalysetool EBIL angebunden sein. EBIL ist das in der NBank seit Jahren eingesetzte Bilanzanalysetool des Sparkassenverlags. Es bietet eine direkte Schnittstelle zu dem von uns bereits genutzten Rating Frame der SR, über den eingegebene Bilanzen importiert werden können und so in das Finanzrating einfließen. Das Bilanzanalysetool EBIL setzt ein erhebliches Anwenderwissen durch die Mitarbeiter der NBank voraus und ein Wechsel auf ein anderes Tool würde einen erheblichen Schulungsbedarf sowie Gefährdungen bzgl. Anwenderfehler mit sich bringen. EBIL ist insbesondere unumgänglich, da weitere dringend erforderliche Dienstleistungen wie bspw. der Branchendienst mit Reports und Prognosen sowie der S-ESG Score über EBIL bezogen werden. Eine Umstellung der Analyseprozesse auf eine andere Bilanzanalysesoftware ist somit nicht tragbar.

Das zu beschaffende Ratingverfahren muss regional und deutschsprachig sein, um den Förderauftrag der NBank auf Niedersachsen begrenzt bestmöglich im Portfolio abzubil-den. Zudem muss das Risikoklassifizierungsverfahren genau die gewünschte Zielgruppe abbilden. Die bekannten großen Ratingagenturen (Fitch, S&P, Moodys) haben sich auf die international tätigen eher börsennotierten Unternehmen konzentriert und haben daher aktuell zu viele unserer potenziellen Kunden nicht geratet. Dies gilt insbesondere für größere, jedoch nur national tätige Unternehmen wie bspw. größere Familienunternehmen. Weitere Marktteilnehmer, wie die deutschen Agenturen BayRate, Euler Hermes Rating GmbH, MAR und URA haben sich auf den Mittelstand konzentriert und verfügen nicht über die gleiche erforderliche Reichweite wie das gewünschte Risikoklassifizierungsverfahren.

Die Lösung des RSU Rating ist die einzige Möglichkeit eine Anbindung über EBIL zu ermöglichen.

Beschreibung des Loses

Das zu beschaffende Ratingverfahren muss an das Bilanzanalysetool EBIL angebunden sein. EBIL ist das in der NBank seit Jahren eingesetzte Bilanzanalysetool des Sparkas-senverlags. Es bietet eine direkte Schnittstelle zu dem von uns bereits genutzten Rating Frame der SR, über den eingegebene Bilanzen importiert werden können und so in das Finanzrating einfließen. Das Bilanzanalysetool EBIL setzt ein erhebliches Anwenderwis-sen durch die Mitarbeiter der NBank voraus und ein Wechsel auf ein anderes Tool wür-de einen erheblichen Schulungsbedarf sowie Gefährdungen bzgl. Anwenderfehler mit sich bringen. EBIL ist insbesondere unumgänglich, da weitere dringend erforderliche Dienstleistungen wie bspw. der Branchendienst mit Reports und Prognosen sowie der S-ESG Score über EBIL bezogen werden. Eine Umstellung der Analyseprozesse auf eine andere Bilanzanalysesoftware ist somit nicht tragbar.

Die aktuell in der NBank vorhandenen Ratingsysteme der S-Rating sind nur für Unter-nehmen bis max. 500 Mio. EUR Netto-Umsatz zugelassen. Für größere Unternehmen (insbesondere im Konsortial-/Schuldscheingeschäft sowie künftig Depot A) werden bis-her in Kooperation von der Nord LB deren RSU-Ratings zur Verfügung gestellt. Aktuell sind ca. 40 Ratings p.a. in Bezug auf Unternehmen mit einem Netto-Umsatz von > 500 Mio. EUR notwendig. Das zu beschaffende Ratingverfahren muss regional und deutschsprachig sein, um den Förderauftrag der NBank auf Niedersachsen begrenzt bestmöglich im Portfolio abzubilden. Zudem muss das Risikoklassifizierungsverfahren genau die gewünschte Zielgruppe abbilden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
02.09.2024
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angeb … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: A.) § 134 GWB Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. B.) § 135 GWB Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank
Anschrift
Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover
Website
Kontakt
ausschreibungen@nbank.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 75a18a5d-95d4-4838-84eb-3597d415c6ad.