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Röntgen-Computermikrotomographie-Gerät

Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth · Bayreuth, Bayern

Aktenzeichen 2025ZV000019veröffentlicht 18.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 281 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bayreuth95447, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (45 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 1 %, Leistung und Qualität 99 %.

  • Preis1 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog99 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 0,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,1 Punkte
25 % teurer−0,2 Punkte
50 % teurer−0,3 Punkte
100 % teurer−0,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth
    vor 10 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 9 Monaten
  4. Bindefrist endet
    30 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Ein Röntgen-Computermikrotomographie-Gerät (µCT) soll angeschafft und am Lehrstuhl für Bodenphysik der Universität Bayreuth installiert werden, um die Forschung in den Feldern Bodenphysik und Tierökologie auszubauen.

Das System soll Material- und Strukturanalysen auf mehreren räumlichen und zeitlichen Skalenebenen durchführen können, sowohl offline als auch in-situ und operando – mit hoher zeitlicher Dynamik (im Minutenbereich). Das Gerät muss in der Lage sein, eine Vielzahl von Materialien zu untersuchen, von Mehrphasenmaterialien (Wasser-Feststoff-Luft-Pflanzenreste/-gewebe) wie ungestörten Böden bis hin zu biologischen Proben (z. B. Daphnien) mit geringem Kontrast. Die Scanvolumina sollen von wenigen mm³ bei biologischen Proben bis zu großen Bodenvolumina mit einem Durchmesser von bis zu 20 cm und einer Höhe von 40 cm variieren. Die maximale Scanauflösung soll unter 1 µm liegen (für kleine Proben).

Zusätzlich sollen dynamische In-situ-Experimente zur Visualisierung und Charakterisierung von Prozessen wie Wasserfluss im Boden oder Wurzelwachstum im Boden möglich sein. Das Gerät muss sich in einem vollständig geschützten Gehäuse befinden, sodass es in einem Labor ohne weitere Anpassungen des Raumes betrieben werden kann.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis1 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog99 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogKriterien auf der Vergabeplattform

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Lieferungen
auf der Vergabeplattform (evergabe.bayern.de)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
30 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Universitätsstraße 30, 95447 Bayreuth
Kontakt
vergabestelle@uni-bayreuth.de
Auskünfte
Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuthvergabestelle@uni-bayreuth.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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203vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (213 Lose mit Angabe)
362.000 €Zuschlagswert im Median
216.000 € – 877.000 €mittlere Hälfte, 45 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d40af3ab-dd0f-4cb5-aa9e-7e008c8b841f.