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Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte · Neubrandenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 10.71.590.4038-001veröffentlicht 10.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 755 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
359,06 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
7 Jahre30.04.2025 – 30.04.2032, bis zu 1 Verlängerung
Lose
19Angebot auf bis zu 19, Zuschlag höchstens 10 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-mv.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (44 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (94 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
    vor 25 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2032
    vor 18 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Dienstleistungsaufträge an gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen Rettungsdienstliche Leistungen im Rettungsdienstbereich Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Lose19 Lose · Angebot auf bis zu 19 · Zuschlag höchstens 10 je Bieter

Alle 19 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Waren Ost

Gegenstand von Los 1 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Waren-Ost. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (2 RTW, 3 NEF, 1 KTW).

7 Jahre32.772.000 €
2
Waren Nord

Gegenstand von Los 2 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Waren Nord. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (1 RTW, 2 KTW).

7 Jahre20.677.000 €
3
Petersdorf

Gegenstand von Los 3 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Petersdorf. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges (gestellt durch den Träger) (insgesamt 1 NEF).

7 Jahre8.373.000 €
4
Marihn

Gegenstand von Los 4 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Marihn. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW).

7 Jahre9.375.000 €
5
Bollewick

Gegenstand von Los 5 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Bollewick. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (nur RTW) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb eines Notarzteinsatzfahrzeuges (2 RTW, 1 NEF).

7 Jahre20.266.000 €
6
Nossentiner Hütte

Gegenstand von Los 6 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Nossentiner Hütte. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (1 RTW).

7 Jahre12.153.000 €
7
Neustrelitz Nord

Gegenstand von Los 7 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neustrelitz Nord. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (3 RTW, 2 NEF, 1 KTW). Außerdem ist hier ein KdoW OrgL-LNA (gestellt durch den Träger) stationiert. Als Besonderheit bei diesem Los ist weiter zu beachten, dass das Personal HEMS TC (also die Rettungssanitäter für den Rettungshubschrauber) gestellt werden muss.

7 Jahre52.276.000 €
8
Neustrelitz Süd

Gegenstand von Los 8 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neustrelitz Süd. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW, 4 KTW).

7 Jahre14.829.000 €
9
Alt Käbelich

Gegenstand von Los 9 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Alt Käbelich. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW, 1 KTW).

7 Jahre18.686.000 €
10
Bredenfelde

Gegenstand von Los 10 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Bredenfelde. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (nur RTW) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (1 RTW, 2 NEF). Voraussichtlich im Sommer 2028 soll eine neue Wache in Betrieb gehen.

7 Jahre12.043.000 €
11
Friedland

Gegenstand von Los 11 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Friedland. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (3 RTW, 1 NEF, 1 KTW). Voraussichtlich im Sommer 2030 soll hier eine neue Wache in Betrieb gehen.

7 Jahre23.334.000 €
12
Feldberg

Gegenstand von Los 12 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Feldberg. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW).

7 Jahre6.489.000 €
13
Mirow/Wesenberg

Gegenstand von Los 13 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal an den Standorten Mirow und Wesenberg. Hier hat der Leistungserbringer die Wache Mirow zu stellen; die Wache Wesenberg wird vom Träger gestellt und ist eine Nebenwache. Nach derzeitiger Planung sollen voraussichtlich im Sommer 2028 die beiden Standorte in einer neuen vom Träger gestellten Wache in Mirow fusioniert werden. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (3 RTW, derzeit am Standort Mirow) sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (1 NEF, derzeit am Standort Wesenberg).

7 Jahre13.940.000 €
14
Demmin

Gegenstand von Los 14 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Demmin. Hier hat der Leistungserbringer die Wache für die RTW und KTW zu stellen; der Träger stellt den NEF-Standort. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (3 RTW, 2 NEF, 4 KTW). Einer der KTW ist ein Schwerlast-KTW (385 kg).

7 Jahre26.952.000 €
15
Malchin

Gegenstand von Los 15 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Malchin. Hier stellt der Träger die Wache; ab Sommer 2029 soll eine neue Wache in Betrieb gehen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarzteinsatzfahrzeugen (3 RTW, 2 NEF, 2 KTW). Außerdem ist hier ein KTW/OrgL stationiert. Der Zustieg des Notarztes erfolgt teilweise im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Standort Krankenhaus Malchin, Basedower Straße 33 in 17139 Malchin.

7 Jahre19.822.000 €
16
Stavenhagen

Gegenstand von Los 16 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Stavenhagen. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (1 RTW).

7 Jahre7.211.000 €
17
Altentreptow

Gegenstand von Los 17 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Altentreptow. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen; ab Ende 2026 soll hier eine neue Wache des Trägers in Betrieb gehen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport sowie die nichtärztlichen Leistungen zum Betrieb von Notarz-teinsatzfahrzeugen (3 RTW, 2 NEF, 2 KTW). Der Zustieg des Notarztes erfolgt im Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Standort Krankenhaus Al-tentreptow, Am Klosterberg 1 a, 17089 Altentreptow.

7 Jahre24.839.000 €
18
Tützpatz

Gegenstand von Los 18 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Tützpatz. Hier stellt der Träger die Wache. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (1 RTW).

7 Jahre3.162.000 €
19
Neubrandenburg West

Gegenstand von Los 19 ist die Vorhaltung von nicht-ärztlichem Rettungsfachpersonal am Standort Neubrandenburg West. Hier hat der Leistungserbringer die Wache zu stellen. Zu erbringen sind Notfallrettung und qualifizierter Krankentransport (2 RTW, 4 KTW) sowie der Betrieb eines Mehrzweckfahrzeugs.

7 Jahre31.864.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: … ganz lesenFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen insbesondere über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: ? Eigenerklärung Erklärung Tariftreue und Mindestlohn (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen (bereitgestelltes Formblatt), ? Nachweis einer angemessenen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer oder Erklärung über den Abschluss im Zuschlagsfalle; Mindestanforderungen an die Deckungssummen: Die Deckungssumme je Schadensfall muss ? mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personenschäden, ? mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Sachschäden sowie ? mindestens 500.000 Euro pauschal für Vermögensschäden betragen, jeweils bezogen auf den jeweiligen Schadenfall, und sich auch auf die gegenständlichen Aufgaben des ausgeschriebenen Vertrages beziehen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Versicherungsschein mit den geforderten Deckungssummen für jedes Mitglied beizufügen. Bezüglich der Eigenerklärung zur Anpassung auf die geforderten Deckungssummen genügt es, wenn sie von der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt wird. Hinweis: Bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Kriterium
Der Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Minde … ganz lesenDer Auftraggeber wird in der ersten Phase (dem Teilnahmewettbewerb) eine Vollständigkeitsprüfung durchführen. Hierbei wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge sämtliche geforderten Eigenerklärungen, Eignungsnachweise und sonstigen geforderten Unterlagen enthalten. Dabei wird zudem geprüft, ob die Mindestanforderungen (insbesondere die Mindestanforderungen an die Referenzen und die Haftpflichtversicherung) erfüllt sind. Auch nach einer eventuellen Nachforderung noch unvollständige Teilnahmeanträge oder Teilnahmeanträge, die mindestens eine der gestellten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. In der zweiten Phase, dem Verhandlungsverfahren, wird das Verfahren nur noch mit denjenigen Bewerbern weitergeführt, die ihre Eignung gemäß den Vorgaben aus der Bekanntmachung und dem Leitfaden (Ziffer 4) nachgewiesen haben. Diese erhalten die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit den entsprechenden weiteren Erläuterungen und geben ihre Erstangebote auf das Los oder die Lose, das bzw. die sie bereits im Teilnahmeantrag benannt haben, ab. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben.
Kriterium
Es werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsa … ganz lesenEs werden nur Teilnahmeanträge von Bewerbern berücksichtigt, die die als gemeinnützig anerkannt sind und die die für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderliche Eignung entsprechend §§ 122 ff. GWB, 42 ff. VgV besitzen. Die Bewerber müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen. Bei Bewerbungen von Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise und Kriterien gemeinsam erfüllt sein (z.B. Zusammenrechnung der Referenzen); die Leistungsfähigkeit einzelner Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft reicht als Nachweis allerdings nur aus, sofern dieses Mitglied nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der relevanten Leistungen überwiegend zuständig sein soll. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend §§ 123 und 124 GWB sowie entsprechend der Erklärung zu Russland-Sanktionen ist für jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen, ebenso wie die Einhaltung der Vorgaben zu Tariftreue und Mindestlohn sowie zu den ILO-Kernarbeitsnormen. Beabsichtigt der Bewerber, sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten zu berufen (Eignungsleihe i.S.v. § 47 VgV; z.B. durch Berufung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so ist in diesen Fällen die Leistungsfähigkeit des Dritten durch Vorlage der entsprechenden Nachweise darzulegen. Darüber hinaus ist die Verpflichtungserklärung Mittelverfügbarkeit_Eignungsleihe vorzulegen. Die Formblätter für die Bewerber-/Bietergemeinschaft und für die Eignungsleihe (Verpflichtungserklärung) sind zu unterschreiben und als Scan hochzuladen; der Auftraggeber behält sich vor, das Original ggf. nachzufordern. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Auf die Möglichkeit der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als (vorläufiger) Nachweis der Eignung entsprechend § 50 VgV wird hingewiesen. Es werden von den Bewerbern die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise gefordert; im Übrigen wird auf die Auflistung der einzureichenden Unterlagen im Anschreiben verwiesen: Folgende allgemeine Eigenerklärungen sind auf den zur Verfügung gestellten Formblättern über die Vergabeplattform elektronisch hochzuladen (Unterschriften werden grundsätzlich ersetzt durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB; besondere Anforderungen auf einzelnen Formblättern sind zu beachten): - Eigenerklärung zu Informationen über das Unternehmen (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Straftaten nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialbeiträgen und der Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften nach § 123 Abs. 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz, das Aufenthaltsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Insolvenz bzw. Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zu Verstößen und Verfehlungen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 GWB (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen bei der Vergabe (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Erklärung der Bietergemeinschaft (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (bereitgestelltes Formblatt), ? Formblatt Verpflichtungserklärung zur Verfügbarkeit von Mitteln anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (bereitgestelltes Formblatt), ? Eigenerklärung zur Einhaltung der unter Buchstaben a bis d genannten Voraussetzun-gen in Zukunft (bereitgestellte …
Kriterium
Folgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform ge … ganz lesenFolgende weitere Eigenerklärungen, Nachweise und Unterlagen im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind als gesonderte Anlagen beizufügen; Dokumente werden hochgeladen, Unterschriften werden durch die ordnungsgemäße Einreichung in Textform gemäß § 126b BGB ersetzt: 1. Darstellung der Geschäftstätigkeit des Bewerbers (eigene Geschäftsfelder, Branchenschwerpunkte, für die der Bewerber hauptsächlich tätig ist etc. zur näheren Erläuterung der Angaben im Formblatt "Informationen über das Unternehmen"; Eigenerklärung), 2. Nachweis der Fachkunde durch Vorlage des Formblatts Referenzen (bereitgestelltes Formular). Hinweis: Referenzen werden nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen; bei Nichterfüllen dieser Voraussetzungen wird der Teilnahmeantrag wegen nicht nachgewiesener Eignung und Unvollständigkeit vom Verfahren ausgeschlossen (Mindestanforderungen): o Nachweis von mindestens 1 Referenz über Leistungen, die inhaltlich sowie von Umfang und Komplexität vergleichbar mit diesem Projekt sind. Eine Referenz ist dann in ihrer Art vergleichbar, wenn der Bieter im Regelrettungsdienst (Notfallrettung) und/oder dem qualifizierten Krankentransport über einen Zeitraum von mindestens vier Jahren tätig war. Bei Bewerbung auf ein Los mit NEF (nichtärztliche Leistung) muss auch dies in einer Referenz nachgewiesen sein. Die Referenz ist dann in ihrem Umfang vergleichbar, wenn die folgende Anzahl an Fahrzeugen des Rettungsdienstes (einschließlich NEF und KTW) regelmäßig besetzt war: - Lose 3, 4, 6, 12, 16 und 18: mindestens 1 Fahrzeug (Loskategorie A) - Lose 2, 5, 9, 10 und 13: mindestens 2 Fahrzeuge (Loskategorie B) - Lose 1, 8 und 11: mindestens 3 Fahrzeuge (Loskategorie C) - Lose 7, 14, 15, 17 und 19: mindestens 4 Fahrzeuge (Loskategorie D) - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose einer Loskategorie ist das jeweils Doppelte der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose einer Kategorie ist das Dreifache der Mindestanzahl an Fahrzeugen aus dieser Loskategorie nachzuweisen. - Bei Bewerbung auf zwei oder drei Lose aus verschiedenen Kategorien sind die Mindestzahlen aus jeder Loskategorie zu addieren und nachzuweisen; bei Bewerbung auf mehr als drei Lose verschiedener Kategorien ist die Mindestzahl aus der höheren Kategorie zu verdoppeln und die Mindestzahl der niedrigeren Kategorie zu addieren. Bei mehreren Losen werden nicht einfach die Mindestanzahl der Referenz je Los addiert, weil dies im Vergleich zu einer unverhältnismäßig hohen Anforderung führen könnte. Das reine Additionsergebnis ist zum Vergleich der Angemessenheit der Referenzanforderung im folgenden Beispiel in Klammern angegeben; in der Regel ist es höher als die geforderte Mindestreferenz. Beispiele für die Addition von Mindestanforderungen an die Fahrzeuganzahl bei Bewerbung auf mehrere Lose (benannt nach Loskategorien): Bewerbung Kombination Loskategorie Mindestanzahl Fahrzeuge pro Los Mindestanzahl Fahr-zeuge in Kombination 3 x Loskategorie A 1+1+1 (= 3); mindestens 2 Fahrzeuge 5 x Loskategorie A 1+1+1+1+1 (= 5); mindestens 3 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B 2+2 (= 4), mindestens 4 Fahrzeuge 4 x Loskategorie B 2+2+2+2 (= 8), mindestens 6 Fahrzeuge 3 x Loskategorie D 4+4+4 (= 12), mindestens 8 Fahrzeuge 2 x Loskategorie B + 1 x Loskategorie C 2+2+3 (= 7), mindestens 5 Fahrzeuge 3 x Loskategorie B + 2 x Loskategorie D 2+2+2+4+4 (= 14), mindestens 10 Fahrzeuge o Es handelt sich um in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachte Leistungen. o Es sind dargestellt der Liefer-/Leistungsumfang, das Auftragsvolumen in EURO, der Ausführungszeitraum, Name und Anschrift Auftraggebers (einen Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer wird der Auftraggeber bzw. die Zentrale Vergabestelle bei Bedarf nachfordern). Hinweis: Es müssen nicht alle Leistungsgegenstände (Notfallrettung, Betrieb eines Notarztstandortes (nichtärztliche Leistungen) und/oder …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.04.2025
Vertragsende
30.04.2032
Verlängerung
bis zu 1-mal: einseitige Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber um drei Jahre, also für den Zeitraum vom 30.04.2032 (18.00 Uhr) bis zum 30.04.2035 (18.00 Uhr)
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-mv.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
190 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung ergeben sich den öffentlich-rechtlichen Verträgen mit allen Anlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Betriebs- und Verfahrensanweisungen).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eige … ganz lesenDas zuständige Gericht und dessen Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Die Bewerber/Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags und später ihres Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen (Eigenerklärung), spätestens auf Anforderung durch den Auftraggeber (AG). Geschieht dies nicht, können der AG und das Gericht die Unterlagen im Rahmen der Akteneinsicht an Dritte weitergeben (§§ 99, 100 VwGO). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit nach Auffassung des AGs nicht zuständig für ein Vergabenachprüfungsverfahren sind, da es sich um die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen unter Nutzung der Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, und damit außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV handelt (vgl. oben Ziffer 2.3). Ob für die Überprüfung die Verwaltungsgerichtsbarkeit oder die ordentliche (Zivil-) Gerichtsbarkeit gegeben ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des streitigen Rechtsverhältnisses. Es kommt also auf die Rechtsform des staatlichen Handelns an, ungeachtet des damit verfolgten Ziels (BGH, Beschluss vom 23.01.2012, Az. X ZB 5/11). Wenn ein Dienstleistungsauftrag dem fiskalischen Handeln zuzurechnen ist, ist für die Überprüfung die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig; wenn der Dienstleistungsauftrag sich in den Bahnen des öffentlichen Rechts vollzieht, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Da nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 RDG M-V die Übertragung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln ist und Notfallrettung nur auf der Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages durchgeführt werden darf, hat der AG ausdrücklich öffentlich-rechtliche Verträge ausgeschrieben. Damit unterfallen die abzuschließenden Verträge dem öffentlichen Recht, und folglich ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig, mithin das Verwaltungsgericht Greifswald. Ein Vergabenachprüfungsverfahren steht für Auftragsvergaben außerhalb des Anwendungsbereichs von GWB und VgV nicht zur Verfügung, lediglich der allgemeine gerichtliche Rechtsschutz durch einen Eilantrag oder eine Klage. Sollte ein Bieter der Auffassung sein, dass das Verfahren doch dem GWB und der VgV unterliegt, so gelten für ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren die folgenden Hinweise: Die örtlich zuständige Vergabekammer ist und deren Erreichbarkeit ist den Angaben zu den beteiligten Organisationen zu entnehmen. Wegen der Kennzeichnung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen wird auf obige Ausführungen verwiesen. Ohne eine solche Kennzeichnung kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in die Unterlagen der Bewerber/Bieter ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Der AG ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB). Bewerber/Bieter haben im Vergaberecht einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützen-den Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem AG (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein an dem Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem AG geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB). Teilt der AG dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme au … ganz lesen#Besonders geeignet für:selbst# A. Die Angabe "besonders geeignet für Freiberufler" ist eine Zwangsangabe, die allerdings nicht korrekt ist. Besonders geeignet ist das Verfahren nur für gemeinnützige Organisationen oder Vereinigungen. B. Der Auftraggeber macht Gebrauch von der Bereichsausnahme aus § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB und führt sein verwaltungsrechtliches Auswahlverfahren daher freiwillig entsprechend GWB und VgV durch. Ergänzend werden (gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 TVgG M-V ebenfalls freiwillig) die Tarif- und Mindestlohnvorgaben aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) vom 18.12.2023, welches am 15.05.2024 gemeinsam mit der Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung (VgMinArbV M-V) in Kraft getreten ist, herangezogen. Dies fordert der Auftraggeber auch deswegen, weil auch § 1 RDG M-V die Träger verpflichtet, auf eine Vergütung der im Rettungsdienst Beschäftigten hinzuwirken, die sich an den einschlägigen Tarifen der im Rettungsdienst Beschäftigen orientiert. Diese Bekanntmachung ist daher freiwillig. C. Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor, ohne in Verhandlungen einzutreten. D. Loslimitierung In Anlehnung an § 30 Abs. 1 Satz 2 VgV hat der Auftraggeber entschieden, eine Loslimitierung dergestalt einzuführen, dass jeder Bieter in Phase 2 für einzelne, mehrere oder alle Lose ein Angebot unterbreiten kann. Ein Bieter kann jedoch den Zuschlag für maximal zehn Lose erhalten. Der Auftraggeber verfolgt mit der Limitierung das Ziel, sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes nicht von einem Leistungserbringer abhängig zu machen. Eine monopolistische Leistungserbringerstruktur birgt Gefahren für den Rettungsdienst und dessen kontinuierliche Fortführung. Insbesondere im Falle der Insolvenz eines Leistungserbringers stünde der Auftraggeber vor der Aufgabe, den Rettungsdienst im gesamten Rettungsdienstbereich von einem auf den anderen Tag sicherstellen zu müssen. Daraus können sich für den Auftraggeber Herausforderungen ergeben, die kurzfristig kaum zu bewältigen sind. Für die eigentliche Loslimitierung in Phase 2 bei der Bewertung der Angebote für die einzelnen Lose nach den Zuschlagskriterien (nach vollständiger Prüfung einschließlich Preisprüfung) gelten die folgenden Regeln: Sollten im Ergebnis der Wertung Angebote eines einzelnen Bieters in einem Umfang zu bezuschlagen sein, der das Limit von zehn Losen übersteigt, wird der Auftraggeber wie folgt vorgehen: Maximal können nur zehn Angebote eines Bieters zum Zug kommen. In der Wertung verbleiben die Angebote auf die zehn Lose des Bieters, auf Basis derer der Rettungsdienst - bezogen auf den gesamten Rettungsdienstbereich - am wirtschaftlichsten durchgeführt werden kann (Annahme: mit den Sozialleistungsträgern endverhandelte Preise entsprechen den Angebotspreisen). Die übrigen Angebote des Bieters kommen nicht zum Zug und werden ausgeschlossen. Dabei wird die Rangfolge zunächst durch die Gesamtpunktzahlen für die einzelnen Lose (anhand aller Zuschlagskriterien) festgelegt. Bei der Betrachtung zur Gesamtwirtschaftlichkeit wird jedoch nur noch ermittelt, welche Kombination teurer oder billiger ist (vgl. Beispiele in Ziffer 2.5.2 im Leitfaden). Bei der Variantenprüfung rücken jeweils die Angebote nach, die nach Maßgabe ihrer Bewertung anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien in der Rangfolge unmittelbar nach dem auszuschließenden Angebot des Bieters platziert sind. Sollte das nach dieser Regel der wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung auszuschließende Angebot allerdings das einzige zuschlagsfähige Angebot in diesem Los sein, gilt zur Vermeidung einer (Teil-)Aufhebung des Vergabeverfahrens abweichend Folgendes: Bei der Ermittlung der bezogen auf den Rettungsdienstbereich wirtschaftlichsten Variante bleibt dieses Los außer Betracht. Es wird stattdessen unmittelbar für den Zuschlag vorgesehen. Der Auftraggeber wird das Angebot für dieses Los nicht ausschließen. Hat ein Bieter in mehr als zehn Losen a …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHYRQY1PNKCCF5

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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14vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (43 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f873cc4-25e7-491a-8ae3-2f7b2193e73a.