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Rettungsdienstleistung

Stadt Lünen · Lünen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 98-2024veröffentlicht 08.11.2024erstmals 08.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 689 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Lünen44532, Kreis Unna, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 8 Angebote je Los (28 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Leistungspreis60 %
  • Qualitätskonzepte40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 24 Monaten
  3. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Lünen - Abteilung Recht und Vergabe
    vor 23 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auswahlverfahrens ist die Beauftragung eines Leistungserbringers mit der Durchführung von Leistungen des Krankentransportes und der Notfallrettung sowie des Sonder- und Spitzenbedarfs im Versorgungsbereich Lünen/ Selm der großen kreisangehörigen Stadt Lünen. Die Beauftragung soll auf Grundlage eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gemäß § 13 RettG NRW (im Folgenden: Anlage Einbindungsvereinbarung) erfolgen.

Beschreibung des Loses

Ausführliche Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Hinweis zu Optionen: Siehe Ziffer 5, 6 und 17 Abs. 2 der Anlage Einbindungsvereinbarung. Gemäß Ziffer 17 Abs. 2 ist die Auftraggeberin bei Verzögerungen dazu berechtigt, die Vereinbarung im Anschluss für ein weiteres Jahr bis längstens zum 01.01.2031, 07:00 Uhr zu verlängern.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungspreis60 %
Qualitätskonzepte40 %
Preis
LeistungspreisDie Bewertung des Preises erfolgt, indem für jedes finale Angebot eine Punktzahl P für den wertungsrelevanten Angebotspreis ermittelt wird. Der wertungsrelevante Angebotspreis ist der in der zugehörigen Tabelle der Anlage Preisblatt angegebene Gesamtpreis (siehe Feld: "Gesamtangebotssumme in Euro, Cent [wertungsrelevanter Angebotspreis]"). Das finale Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis erhält die Höchstpunktzahl (60 Punkte) und ein finales Angebot mit einem mindestens doppelt so hohen wertungsrelevanten Angebotspreis null Punkte. Zwischen den beiden Positionen erfolgt die Punkteverteilung linear. Die so ermittelte Punktzahl P kennzeichnet das Wertungsergebnis des finalen Angebots im Hinblick auf das Auswahlkriterium Leistungspreis.
Qualität
QualitätskonzepteDetaillierte Informationen können der Anlage Bewerbungsbedingungen Ziffer 22 entnommen werden.

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Zur Abgabe finaler Angebote werden nur diejenigen Bieter aufgefordert, die die erforderliche Eignung besitzen. Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Erstangebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig ordnungsgemäß und vollumfänglich erbringt. Um der … ganz lesenZur Abgabe finaler Angebote werden nur diejenigen Bieter aufgefordert, die die erforderliche Eignung besitzen. Ein Bieter ist dann geeignet, wenn er mit seinem Erstangebot die Prognose dafür ermöglicht, dass er die ausgeschriebenen Leistungen künftig ordnungsgemäß und vollumfänglich erbringt. Um der Auftraggeberin diese Prognose zu ermöglichen, sind vom Bieter mit seinem Erstangebot die geforderten Angaben und Nachweise zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde gemäß der Bekanntmachung und der Auflistung der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise (am Ende dieser Bewerbungsbedingungen) in deutscher Sprache vorzulegen. Die Auftraggeberin wird darüber hinaus für diejenigen Bieter, die für einen Zuschlag vorgesehen sind, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister ziehen und diese in die jeweilige Eignungsprüfung einbeziehen. Wird kein gemeinschaftliches Angebot im Sinne der Anlage ergänzende Hinweise zu Bietergemeinschaften und zum Einsatz von Nachunternehmern abgegeben, sind mit Angebotsabgabe vom Bieter alle Nachweise und Erklärungen einmal vollständig vorzulegen. Nachweis zur Eignung der Berufsausübung: 1) Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 2) Gültiger Freistellungsbescheid gem. §§ 52 ff. AO ggf. in Form einer Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid. ***Hinweis: Es dürfen alternative Nachweise vorgelegt werden, sofern daraus hervorgeht, dass es sich um eine Organisation oder Vereinigung handelt, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig ist und etwaige Gewinne reinvestiert, um ihr Ziel zu erreichen. Bis zum Erlass des ersten Freistellungsbescheides ist ein alternativer Nachweis über die Vorlage eines gültigen Festsetzungsbescheides gemäß § 60a AO verbunden mit einer Eigenerklärung möglich, mit der bestätigt wird, dass die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet ist und den Bestimmungen entspricht, die die Satzung über die Voraussetzungen für Steuervergünstigungen enthält (§§ 59, 63 Abs. 1 AO). Fachlich-/technische Leistungsfähigkeit Eigenerklärungen unter Verwendung der Anlage Erstangebot: 1) Zum Vorliegen der fachlichen Eignung der zur Geschäftsführung bestellten Person 2) Zum Vorliegen von Referenzen: Der Bieter muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren vorweisen, die die Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst gemäß §§ 2 Abs. 2, 13 RettG NRW belegt. ***Hinweis: Die Referenz darf eine maximale durchschnittliche Ausfallquote in Höhe von 5% bezogen auf die Wochenvorhaltestunden aller im Referenzzeitraum erfassten Fahrzeuge aufweisen. (Mindestanforderung). 3) Zum Vorliegen von Ausbildungserfahrung für Notfallsanitäter:innen in den letzten drei Jahren (2024, 2023 und 2022). Wirtschaftlich-/finanzielle Leistungsfähigkeit Eigenerklärungen unter Verwendung der Anlage Erstangebot: 1) Zum Vorliegen einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung. 2) Zum Vorhandensein der für die Leistungserbringung erforderlichen Anzahl qualifizierten Personals im Zeitpunkt des Leistungsausführungsbeginns entweder durch: Variante 1: Das Vorhandenseins eines im Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu 100 % verfügbaren Personalstamms zur Besetzung der geforderten Anzahl RTW und KTW. Oder: Variante 2: Das Vorhandensein eines im Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren Personalstamms von mindestens 75 % der benötigten Anzahl zur Besetzung der geforderten Anzahl RTW und KTW unter ergänzender Angabe der Maßnahmen der Personalgewinnung, die sicherstellen werden, dass bis zum Leistungsausführungsbeginn 100 % der erforderlichen Anzahl zur Verfügung stehen wird; Oder: Variante 3: Das Vorhandensein eines im Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren Personalstamms in einem Umfang kleiner als 75 % unter ergänzender Angabe von nachweislich aktuell (aus den letzten zwei Jahren) er …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeut … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: mit der Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Für die Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, die im Übrigen die in Bezug genommenen weiteren Rechtsnormen, Erlasse und sonstige Vorschriften in den Verfahrensunterlagen. 2) Bis späte … ganz lesenLeistung: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Für die Durchführung rettungsdienstlicher Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des RettG NRW, die im Übrigen die in Bezug genommenen weiteren Rechtsnormen, Erlasse und sonstige Vorschriften in den Verfahrensunterlagen. 2) Bis spätestens zur Beauftragung (Zuschlag) muss die Anlage Erklärung Sanktionen vorgelegt werden, da andernfalls ein Zuschlagsverbot besteht. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erklärung gesondert anzufordern, sofern diese nicht bereits mit dem verbindlichen Angebot abgegeben wurde.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: 1) Es handelt sich aufgrund des Eingreifens der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht um ein Verfahren im Anwendungsbereich förmlichen EU-Vergaberechts (GWB und VgV), sodass auch die vergaberechtlichen Fristen (insbesondere des § 160 GWB abru … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: 1) Es handelt sich aufgrund des Eingreifens der Bereichsausnahme gemäß § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht um ein Verfahren im Anwendungsbereich förmlichen EU-Vergaberechts (GWB und VgV), sodass auch die vergaberechtlichen Fristen (insbesondere des § 160 GWB abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) vorliegend keine Anwendung finden. 2) Die Verfahrensunterlagen müssen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten überprüft werden. Dies gilt auch für alle sonstige, z. B. im Wege der Bieterkommunikation mitgeteilte, übergebene oder sonst zugänglich gemachte Unterlagen der Auftraggeberin. Stellt der Bieter Unklarheiten oder Verstöße gegen geltendes Recht fest, muss er den Aufgabenträger unverzüglich darauf hinweisen. Andernfalls kann die Auftraggeberin keine rechtzeitige Beantwortung oder Änderung mehr gewährleisten. Hinweise in Bezug auf die Eignungsanforderungen müssen unverzüglich nach Kenntnis sowie spätestens bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung Erstangebote, im Übrigen bis spätestens zum Ablauf der Frist für die finalen Angebote erfolgen. Unterbleiben die Hinweise, verzichtet der Bieter auf die Geltendmachung zu einem späteren Zeitpunkt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVDS2H 1) Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt freiwillig zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz sowie mangels Vorhandenseins eines passenderen Formates für die Veröffentlichung. Im Rahmen des "Teilnahmewettbewerbs" werden neben den Eignu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPSYYVDS2H 1) Die Verwendung des vorliegenden Bekanntmachungsformulars erfolgt freiwillig zur Gewährleistung größtmöglicher Transparenz sowie mangels Vorhandenseins eines passenderen Formates für die Veröffentlichung. Im Rahmen des "Teilnahmewettbewerbs" werden neben den Eignungsnachweisen die indikativen Erstangebote eingereicht. 2) Die Auftraggeberin hat sich dazu entschieden, ausschließlich eine gemeinnützige Organisation oder Vereinigung im Sinne von § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu beauftragen, die ihre Gemeinnützigkeit mit dem Erstangebot wie gefordert nachgewiesen hat. Dies gilt auch für Nachunternehmer / Unterauftragnehmer. 3) Während der Angebotsfrist besteht die Gelegenheit für eine Ortsbesichtigung der Rettungswachen. Die Termine sind unter Ziffer 6.6 des Dokuments Bewerbungsbedingungen aufgeführt. Eine Verpflichtung die Ortsbesichtigung durchzuführen besteht nicht; sie ist nicht Voraussetzung für die Angebotsabgabe.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

66vergebene Aufträge
2,5Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 18.12.2024
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 18.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 28068e25-3eac-44a2-8a3e-c8be8f7222e2.