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Rettungsdienst Prignitz, Beratungs- und Unterstützungsleistung zur Gebührenkalkulation im Rettungsdienst sowie zur Defizitaufarbeitung (Normenkontrollverfahren 2022 - 2024) im Landkreis Prignitz

Rettungsdienst des Landkreises Prignitz · Perleberg, Brandenburg

Aktenzeichen RPA.VST.036.26/offV EUveröffentlicht 15.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 79 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate01.11.2026 – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Angebotspreis25 %
  • Fachliche Qualität des Konzeptes75 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 3 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    Zentrale Vergabestelle, 19318 Perleberg
    vor 3 Monaten
  4. Bindefrist endet
    71 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 6 Tagen
  6. Heute

Beschreibung

Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Gebührenkalkulation im Rettungsdienst sowie zur Defizitaufarbeitung (Normenkontrollverfahren 2022 - 2024) im Landkreis Prignitz

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Prignitz beabsichtigt, externe fachliche Unterstützung für folgende Leistungen zu vergeben: 1. Begleitung und Erstellung der nächsten vier Rettungsdienstgebührenkalkulationen (Plankostenrechnung inklusive Betriebskostenabrechnung) 2. Analyse und Aufarbeitung finanzieller Defizite aus laufenden Normenkontrollverfahren der Jahre 2022-2024 zur sogenannten Fehleinsatzthematik inklusive einer Bereinigung 3. Beratung zur rechtssicheren und nachhaltigen Gebührenstruktur

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis25 %
Fachliche Qualität des Konzeptes75 %
Kosten
AngebotspreisDie Bewertung der preislichen Kriterien erfolgt nach der linearen Interpolation von 0 bis 100 Punkte. Es wird der Preisabstand zwischen dem einfachen und dem zweifachen Angebotspreis des günstigsten wertbaren Angebots linear berechnet.
Qualität
Fachliche Qualität des KonzeptesFachliche Qualität des Konzepts: 75 % Das Zuschlagskriterium "Fachliche Qualität des Konzepts" wird anhand der nachfolgend aufgeführten Unterkriterien bewertet: a) Fachliche Qualität und Verständlichkeit des Angebotskonzepts (Gewichtung: 30 %) Bewertet werden insbesondere die Nachvollziehbarkeit, Struktur, fachliche Tiefe sowie die Angemessenheit der vorgeschlagenen Vorgehensweise. b) Methodik und Herangehensweise (Gewichtung: 30 %) Bewertet wird die Eignung der vorgeschlagenen Methoden zur Zielerreichung, einschließlich Innovationsgehalt und Praxistauglichkeit. c) Qualitätssicherung und Projektorganisation (Gewichtung: 15 %) Bewertet werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Leistungserbringung, interne Kontrollmechanismen sowie die Organisation des Projektablaufs. Die Bewertung der qualitativen Kriterien erfolgt auf einer Skala von 0 bis 5 Punkten je Unterkriterium: 0 Punkte = ungenügend 1 Punkt = mangelhaft 2 Punkte = ausreichend 3 Punkte = befriedigend 4 Punkte = gut 5 Punkte = sehr gut Die erreichten Punkte werden mit der jeweiligen Gewichtung multipliziert. Die maximale Punktzahl im Kriterium "Fachliche Qualität des Konzepts" beträgt 75 Punkte. Die Bieter haben ein Konzept einzureichen, das die vorgenannten Aspekte nachvollziehbar und prüffähig darstellt.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein B … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Hinweis: Nach § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWG zur Verfügung gestellt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Nachweisführung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die beigefügte Eigenerklärung zu verwenden: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) nicht älter als sechs Monate - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der … ganz lesenZum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) nicht älter als sechs Monate - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz von solchen Arbeitskräften), - Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen. Sollten bestimmte Bescheinigungen nicht nachgewiesen werden können, weil zum Beispiel keine Angestellten vorhanden sind o.ä., ist darüber auf gesonderter Anlage eine Erklärung abzugeben.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen/Erfahrungen - Nachweisbare Erfahrung in der Gebührenkalkulation im bodengebundenen Rettungsdienst von Landkreisen durch mindestens fünf entsprechende Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren - Nachweisbare Erfahrung in der Aufarbeitung und Bereinigung der sogenannten … ganz lesenReferenzen/Erfahrungen - Nachweisbare Erfahrung in der Gebührenkalkulation im bodengebundenen Rettungsdienst von Landkreisen durch mindestens fünf entsprechende Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren - Nachweisbare Erfahrung in der Aufarbeitung und Bereinigung der sogenannten Fehleinsatzthematik durch mindestens fünf Gebührenkalkulationen im Rettungsdienst unter voller Geltendmachung der Fehleinsatzthematik (= alle Einsätze ohne Transport als Fehleinsätze im Sinne des § 60 SGB V) durch die GKV und Realisierung von jeweils einvernehmlichen, auskömmlichen Lösungen zwischen Kostenträgern und Rettungsdiensten in den vergangenen fünf Jahren. - Sehr gute themenspezifische fachliche Kenntnisse im Bereich Rettungsdienst (betr. der gesetzlichen Regelwerke, SGB-V-Finanzierung, Fehleinsatzthematik, u. ä.) durch Vorlage von mindestens fünf einschlägigen Publikationen in Fachzeitschriften in den letzten zehn Jahren - Erfahrung im Umgang mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Rettungsdienstgebührenkalkulationen durch Nachweis von mindestens fünf Referenzen, bei denen gerichtlich oder außergerichtlich Stellungnahmen zur jeweiligen Gebührenkalkulation gefertigt wurden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entspr … ganz lesenVorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 2.000.000 EUR für Personenschäden, 1.000.000 EUR für Sach- u. Personenschäden, Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu gewähren, ausreichend. Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall innerhalb von vier Wochen vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
71 Tage
Angebotsöffnung
20.08.2026, 13:00 Uhr. Zentrale Vergabestelle, 19318 Perleberg
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) und die Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG sowie die Anlage 2 Mustervertrag werden wie das Leistungsverzeichnis Vertragsbestandteil. Weitere Bedingungen: Es gelten ausschließlich die Bedingungen … ganz lesenLeistung: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) und die Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG sowie die Anlage 2 Mustervertrag werden wie das Leistungsverzeichnis Vertragsbestandteil. Weitere Bedingungen: Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Auftraggebers. Versehentlich beigefügte AGB's des Auftragnehmers gelten nicht. Die Rechnungen sind digital an die E-Mail-Adresse: rd.pr@lkprignitz.de zu übermitteln.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemach … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 20.08.2026 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50HNGJ#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

191vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (151 Lose mit Angabe)
196.137 €Zuschlagswert im Median
101.159 € – 376.905 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.08.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fb0216a6-2019-4222-a243-fd0acb53c658.