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Restabfallverwertung- und behandlung im Landkreis Wittenberg

Landkreis Wittenberg · Lutherstadt Wittenberg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen O 174/24 Lveröffentlicht 28.11.2024erstmals 28.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 634 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre01.06.2025 – 31.05.2033
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (26 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 21 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 21 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2033
    vor 17 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Restabfallverwertung und behandlung im Landkreis Wittenberg

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Betrieb mind. 1 Umschlaganlage m.Annahmestelle;Ferntransport z Behandlungsanlage

Gegenstand des Loses 1 sind folgende Teilleistungen: 1. Betrieb mindestens einer Annahmestelle für private und gewerbliche Anlieferer 2. Annahme und Umschlag der von den beauftragten Sammelunternehmen angelieferten vertragsgegenständlichen Abfälle 3. Ferntransport dieser Abfälle Zu entsorgen sind ca. 10.000 t/a Restabfall sowie ca. 5.000 t/a Sperrmüll. Insgesamt handelt es sich somit um rund 15.000 t Siedlungsabfall aus dem Gebiet des Landkreises Wittenberg pro Jahr.

8 Jahre–
2
Behandlung/Verwertung der angelieferten Restabfälle

Verwertung von ca. 15.000 t/a Siedlungsabfall aus dem Landkreis Wittenberg (10.000 t/a Restabfall und 5.000 t/a Sperrmüll)

8 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
niedrigste Jahressumme (netto) gem. Preisblatt (Kap. 2.11.3)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1. Bezeichnung: BB1 Unternehmensbeschreibung Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur … ganz lesenEs sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1. Bezeichnung: BB1 Unternehmensbeschreibung Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen. Die Darstellung hat eine vollständige Liste der Gesellschafter bzw. Kommanditisten zu enthalten. 2. BB2 Registereintrag Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften einzureichen. Als Anlage ist ein aktueller, den geltenden Registerstand wiedergebender Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beigefügt.
Kriterium
Es sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1. WL 1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer auszufüllen, welche folgende Leistungen erbringen sollen. - Los 1: Betrieb mind. einer Annahmestelle, Durc … ganz lesenEs sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1. WL 1 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer auszufüllen, welche folgende Leistungen erbringen sollen. - Los 1: Betrieb mind. einer Annahmestelle, Durchführung von Umschlag- und Transportleistungen - Los 2: Behandlungs-/Verwertungsleistungen (wenn Behandlungsfraktion mehr als 20 %der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht) Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 einreichen. 2, W L2 Eigenerklärung zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für solche Unterauftragnehmer auszufüllen, welche folgende Leistungen erbringen sollen. - Los 1: Betrieb mind. einer Annahmestelle, Durchführung von Umschlag- und Transportleistungen - Los 2: Behandlungs-/Verwertungsleistungen (wenn Behandlungsfraktion mehr als 20 %der vertragsgegenständlichen Abfälle ausmacht) Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 einreichen.
Kriterium
Es sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1, Technische Leistungsfähigkeit 1.1. TL 1 Mengenangaben zur/zu den vorgesehenen Anlage(n) (beide Lose) Anzugeben ist die genehmigte Kapazität in Mg/s sowie der Jahresdurchsatz der Jahre 2021 - 2023 1.2 TL 2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorb … ganz lesenEs sind folgende Unterlagen mit dem Angebot einzureichen: 1, Technische Leistungsfähigkeit 1.1. TL 1 Mengenangaben zur/zu den vorgesehenen Anlage(n) (beide Lose) Anzugeben ist die genehmigte Kapazität in Mg/s sowie der Jahresdurchsatz der Jahre 2021 - 2023 1.2 TL 2 Genehmigungs- bzw. Nutzungsvorbehalte (beide Lose) Sofern die vorgesehene Umschlaganlage bzw. Behandlungsanlage noch nicht betriebsbereit ist oder ihre Nutzung für die vertragsgegenständlichen Abfälle einer nicht bereits vorliegenden Genehmigung bedarf (z.B. Notifizierung und Zustimmung nach Verordnung 1013/2006/EG über die Verbringung von Abfällen, VVA), ist dies als Anlage darzustellen. Dabei sind die erforderlichen Angaben zu machen, welche den AG in die Lage versetzen zu beurteilen, dass die Genehmigungs- und Nutzungsvorbehalte rechtzeitig vor Leistungsbeginn ausgeräumt werden. Erforderlichenfalls sind Ersatzanlagen nachzuweisen. 2. Berufliche Leistungsfähigkeit Hinweis: Sollte ein Bieter kein Efb-Zertifikat oder keine Referenzen für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsleihgeber und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.4 einreichen. 2.1. BL 1 Qualitätssicherung für Annahme/Umschlag (Los 1 sowie Los 2, sofern eine sofern eine Übergabestelle gemäß LU 3 benannt wird) Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Lagern" und/oder "Behandeln" des AVV 20 03 01 und 20 03 07 oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff. 2.2 BL 2 Qualitätssicherung für Transporte (nur für Los 1) Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern") 2.3 BL 3 Qualitätssicherung Verbrennungsanlagen (nur für Los 2) Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" oder "Beseitigen" des AVV 20 03 01 oder 19 12 10 bzw. 19 12 12, sofern kein Efb-Zertifikat vorgelegt wird: Auszug aus der Anlagengenehmigung, aus dem hervorgeht, dass die vorgesehene(n) Anlage(n) zur Behandlung der vertragsgegenständlichen bzw. für diese Anlage vorgesehenen Abfälle zugelassen ist/sind oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff. 2.4 BL 4 Qualitätssicherung für Mechanische Behandlungsanlage(n)/Sortieranlage(n) (nur für Los 2) Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" des AVV 20 03 01oder: Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff 2.5 BL 5 Referenzen (mindestens eine Referenz je angebotenem Los) Anzugeben sind Referenzen mit Angabe von Auftraggeber (Name, Ansprechpartner, E-Mail, Telefon)Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit bei Los 1 für die Annahme/Umschlag von gemischten Siedlungsabfällen Los 2 Behandlung von gemischten Siedlungsabfällen wie der angebotenen Behandlungsanlage. Sonstige mit dem Angebot einzureichende Unterlagen bzw. Erklärungen: 1. Angabe der Leistungsbestandteile der Bieter oder Unterauftragnahmer/Eignungsleiher 2. Verpflichtungserklärung der Eignungsleiher 3. Eigenerklärung zu Ausschlusskriterien Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB nachfolgende Erklärung zu machen. 4. Eigenerklärung zu RUS-Sanktion gem. BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 Die Erklärung ist durch den Bieter, durch jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2025
Vertragsende
31.05.2033
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Vertrag verlängert sich für das betreffende Los jeweils um vier Jahre, längstens bis zum 31.05.2049, wenn er nicht 2 Jahre vor Vertragsablauf vom AG oder vom AN gekündigt wird. Bei rabattierten Angeboten wird auf § 7 (3) des Dienstleistungsvertrages verwiesen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
11.02.2025, 10:00 Uhr. Bieter sind beim Öffnungstermin nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. 2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV. 3. Sicherheitsleistungen: siehe § 11 des Dienstleistungsvertrages (5 % des Auftragswertes)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; 3. der Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat; und 4. der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nichtabhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer beantragt hat (siehe insoweit auch § 160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei eVergabe.de für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf eVergabe,de hinterlegte … ganz lesenUm an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei eVergabe.de für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf eVergabe,de hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten,Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal eVergabe.de mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme. Fragen auf anderem Wege (z. B. per E-Mail oder Fax) werden nicht beantwortet. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal eVergabe.de erteilt. Zur Bindefrist (siehe Deckblatt der Vergabeunterlagen): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. hingewiesen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (111 Lose mit Angabe)
1,02 Mio. €Zuschlagswert im Median
457.862 € – 2,1 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist von 20.01.2025 auf 11.02.2025 verschoben
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 14.01.2025 auf 20.01.2025 verschoben
  4. BekanntmachungFrist 14.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c3a294a6-1d20-4d61-af5f-b130357f7b75.