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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Reisebürodienstleistungen für den Bereich Flugrückführung der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen 0092-DLG/2025-03.232veröffentlicht 07.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 334 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Braunschweig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
336 Tsd. €
Laufzeit
25 Monate12.02.2026 – 29.02.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Braunschweig38104, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (40 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.02.2028
    vor 9 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Organisation von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg und teilweise auch auf dem See- oder Landweg (in Kooperation mit den Verwaltungsvollzugsgruppen) erfolgt bei der LAB NI im Fachbereich Flugrückführung- und Koordination. Es werden Rückführungen, Abschiebungen und Zurückschiebungen ins europäische Ausland sowie weltweit geplant, gebucht und durchgeführt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe benötigt die LAB NI verschiedene Dienstleistungen, die durch ein Reisebüro auszuführen sind. Um eine effiziente und wirtschaftliche Abwicklung, Organisation und Buchung von Reiseleistungen im Bereich der Rückführungsmaßnahmen sicherzustellen, ist eine kontinuierliche und fachkundige Unterstützung notwendig. In den Jahren 2023 und 2024 (01.01. - 31.10.2024) wurden insgesamt 5.623 Rückführungsversuche (2023: 2.836; 2024: 2.787) unternommen, denen entsprechende Buchungsanfragen vorausgegangen sind. Bei ca. einem Drittel der Rückführungsversuche waren Hotelbuchungen für Begleitpersonen vorgesehen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen ist darüber hinaus berechtigt, Flugbuchungen selbst über FAR (Frontex) vorzunehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der Bewertungsmatrix ermittelt. Bewertungskriterium ist zu 100% der Preis. Sollten mehrere Angebote die gleiche gewichtete Gesamtsumme erreicht haben, entscheidet die niedrige Summe aus Position 1 und 2 des Angebotsvordrucks. Sollte auch diese Summe gleich sein, entscheidet das Losverfahren.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeun … ganz lesenUm die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und 6 der Auflistung der Bieternach-weise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste mit mindestens zwei Referenzen der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer vorzulegen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Eine kurze Beschreibung der geleisteten Tätigkeit ist den Angebotsunterlagen als zusätzliche Anlage beizufügen. Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung- die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen. Der Auftragnehmer muss bei der Erteilung des Zuschlags sowie während der gesamten Vertragslaufzeit Inhaber einer IATA-Hauptlizenz (International Air Transport Association) sein und muss ab Zuschlagserteilung an das Global Distribution System Amadeus angeschlossen sein und dies bei den Buchungen, soweit der Auftraggeber nicht im Einzelfall andere Vorgaben macht, aktiv nutzen. Die entsprechenden Nachweise über das Vorliegen der IATA-Hauptlizenz und eines bestehenden Amadeus-Anschluss bzw. eine Eigenerklärung, dass die Lizenz und der Anschluss zum Vertragsabschluss vorliegen werden, sind bereits mit der Angebotsabgabe zu erbringen. Alternativ zu der Eigenerklärung kann auch die Übersendung entsprechender Antragsvordrucke nach-gewiesen werden, dass die o.g. Lizenz und der Anschluss zum Leistungsbeginn zur Verfügung stehen werden. Es bleibt dem Bieter vorbehalten, bereits mit Angebotsabgabe Qualifizierungsnachweise einzureichen. Der Bieter ist willens und in der Lage, qualifiziertes Fachpersonal in der zur Aufgabenerfüllung benötigten Anzahl, zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzten Fachkräfte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: - Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Business Travel - Umfassende Kenntnisse der verschiedenen Buchungsklassen und deren sichere Anwendung, um den speziellen Anforderungen im Bereich Flugrückführung gerecht zu werden - Umfangreiches Hintergrundwissen hinsichtlich der Besonderheiten der einzelnen Luftfahrtgesellschaften - Verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift, da die gesamte Kommuni …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, d … ganz lesenZur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen. Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
12.02.2026
Vertragsende
29.02.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 12.02.2026. Sollte der Zuschlag später erteilt werden, beginnt der Vertrag am Tag nach der Zuschlagserteilung. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 29.02.2028, sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber … ganz lesenbis zu 2-mal: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 12.02.2026. Sollte der Zuschlag später erteilt werden, beginnt der Vertrag am Tag nach der Zuschlagserteilung. Es besteht eine erste Vertragslaufzeit bis zum 29.02.2028, sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu einmal 12 Monaten und einmal 11 Monaten. Der Vertrag verlängert sich gegebenenfalls stillschweigend, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf der jeweils aktiven Vertragslaufzeit gekündigt wird und endet automatisch spätestens am 31. Januar 2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.niedersachsen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
08.12.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführu … ganz lesenLeistung: - Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. - Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Gemäß den Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR0M0#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 635 (Dienstleistungen von Reisebüros und Reiseveranstaltern sowie Hilfstätigkeiten für Touristen) in Niedersachsen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 7 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 18b175a4-ddde-43d5-89c7-fb8a57a09047.