Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für die ANKER-Dependance Kempten (Allgäu)
Regierung von Schwaben · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen RvS_2024_08_01veröffentlicht 11.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (39 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt die Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Kaufbeurer Str. 80. 87437 Kempten (Allgäu), mit bis zu 150 Personen aus.
Beschreibung des Loses
Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Schwaben, schreibt eine Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung) für die Unterkunfts-Dependance des Freistaates Bayern, Kaufbeurer Str. 80. 87437 Kempten (Allgäu), mit bis zu 150 Personen aus.
Die Reinigungsleistungen umfassen - Tägliche Reinigungsleistungen (Montag bis Sonntag) von Eingangsbereich (Windfang) (EG – alle Gebäude)), Flure und Treppenhäuser samt aller ggf. vorhandenen Handläufe an den Treppen (EG, 1.OG, 2.OG - Unterkunftsgebäude) und Flure (EG im Catering-Gebäude), desinfizierende Reinigung aller Türklinken (alle Gebäude), Speisesaal (nur Fußboden – dreimal täglich zwischen den Mahlzeiten) (EG im Catering-Gebäude), Untersuchungszimmer 1 und 2 (EG im Unterkunftsgebäude), Warteraum (EG im Unterkunftsgebäude) Raum Hygienemaßnahme (EG im Catering-Gebäude), Sozialraum Dienstleister Catering Wäscheraum Bewohner (1. OG im Unterkunftsgebäude), Umkleide (1. OG im Unterkunftsgebäude), Gemeinschafts- und Sozialräume (1. OG im Unterkunftsgebäude) Wäscheräume rein und unrein (EG im Catering-Gebäude) sowie der Sanitäranlagen (Dusch-, Toiletten- und Waschanlagen) - Wöchentliche Reinigungsleistungen von Verwaltungsräume (im EG Unterkunftsgebäude), Videoraum (im EG Unterkunftsgebäude), Sozialraum des Auftraggebers (im EG Unterkunftsgebäude), Beratungszimmer (im EG Unterkunftsgebäude), Büro Sicherheitsdienst (EG Unterkunftsgebäude), Schulungsraum (im Cateringgebäude) und Wache (am Cateringgebäude). - Bedarfsposition zur Grundreinigung von Verwaltungsräumen, Bewohnerzimmern oder von Bewohnerschlafplätzen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausübung dieser Bedarfspositionen, insbesondere in einer bestimmten Mindestanzahl, besteht nicht
Für die Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Gegenstand nach CPV
- 90911100Reinigung von UnterkünftenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Der Vertrag beginnt am 01.03.2025 um 0.00 Uhr zu laufen und endet am 31.01.2027 um 24:00 Uhr. Der Vertrag verlängert sich um je einen weiteren Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Schriftform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.01.2029 um 24:00 Uhr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80438 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fronhof 10, 86152 Augsburg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- ausschreibungen14_2@
reg-schw.bayern.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8be8a4b2-5e87-49b2-bfa1-f61cc9b43bee.