Reinigungsleistungen und Küchenhilfsleistungen in der Großküche und im Mitarbeiter-Restaurant
Klinikum Nürnberg · Nürnberg, Bayern
Aktenzeichen 000214-01veröffentlicht 04.08.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.02.2027 – 31.01.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Mittagsverpflegung an städtischen Kindertageseinrichtungen im Cook & Freeze VerfahrenLandeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 · MünchenFrist 26.11.2026
- Verpflegungsdienste GU Augsburg-Inningen, AE Mering, AE Augsburg KobelwegRegierung von Schwaben · AugsburgFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.02.2027 – 31.01.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (98 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (153 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 3 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 2 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 3 MonatenLaufzeit bis 31.01.2029
Beschreibung
Reinigungsleistungen und Küchenhilfsleistungen in der Großküche und im Mitarbeiter-Restaurant für die Objekte Klinikum Nürnberg – Campus Nord (Los 1) und – Campus Süd (Los 2)
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 Campus Nord Spültätigkeiten Großküche: Die Spültätigkeiten der Großküche umfassen das Reinigen der Tabletts, des Bestecks, des Geschirrs, die Reinigung der Essenstransportwagen, mit denen die Stationen versorgt werden sowie der Tablettwagen. In der Leistungsbeschreibung sind die Tablettwagen in der Position Geschirr-spenderwagen inbegriffen. Das Schwarzgeschirr wird von der Küche gespült und gehört deshalb nicht zu diesem Leistungsbereich. In der Leistungsbeschreibung ist das durchschnittlich tägliche Mengengerüst des Spülgutes enthalten, das nach den drei Mahlzeiten Frühstück, Mittag- und Abendessen gegliedert ist. Die Mengen richten sich nach dem Zeitpunkt der Portionierung bzw. dem Transport auf die Stationen. Der Rücklauf des Geschirrs kann jedoch variieren, so dass bspw. Frühstücksgeschirrteile erst mit dem Mittagsgeschirr zurück in die Spülküche geschickt werden. Diese Rückläufer sind mit dem nächsten Spülintervall bzw. spätestens am Abend bis zum Betriebsschluss zu reinigen. Es darf kein Schmutzgeschirr und Besteck über Nacht liegen bleiben. Es könnte beim Rücklauf von Essenswagen inkl. Schmutzgeschirr und Besteck zu Verzögerungen kommen aufgrund von variablen Patientenzahlen, internem Rücklauf, etc. Grundsätzliches zum Mitarbeiter-Restaurant: Das Klinikum betreibt für sein Personal und Betriebsfremde ein Mitarbeiter-Restaurant, das von Montag bis Freitag täglich verschiedene Menüs anbietet. Das Menü besteht aus einem Hauptgericht, das i.d.R durch einen Beilagensalat ergänzt wird. Zudem kann aus der Salatbar individuell ein großer oder kleiner Salatteller zusammengestellt werden, in dem ein Brötchen bzw. eine Scheibe Brot enthalten ist. Täglich werden eine Suppe und meist 2 – 3 vorportionierte Nachspeisen angeboten. Die durchschnittlich verkauften Mengen der Speisen kann der Anlage „Verkauf Mitarbeiter-Restaurant KN Nord.xlsx“ entnommen werden. Der Speiseplan rolliert i.d.R. alle 3 Wochen inklusive Sonderaktionen und tägliche Sondergerichte. Es werden zudem diverse Getränkeflaschen wie Cola, Limonade etc. bzw. Kaffee angeboten. Die Pflege und das Auffüllen des Kaffeeautomaten werden durch das Personal des Auftragnehmers besorgt. Kostenlos kann aus dem Sodawassergerät Wasser gezapft werden. Die Reinigung der Sodawasserautomaten und die Bereitstellung der Trinkgläser erfolgen durch das Personal des Auftragnehmers. Der Auslasshahn ist bei groben Verschmutzungen mit einem Desinfektionstuch vom Auftragnehmer zu reinigen. Bei starker Verkalkung des Auslasshahn ist die Leitwarte zu informieren. Die Vor- und Nachbereitung, die Präsentation der Speisen und die Speisenausgabe sowie das Nachbestellen der Speisen in der Küche gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. In Absprache mit der Küche sollen die Speisen ansprechend präsentiert werden. Die Portionsgrößen und –mengen werden durch den Schöpfkellenplan von der Küche vorgegeben. Die Bestückung der Theke und der Personaleinsatz muss so gewährleistet sein, dass die Speisen professionell und zügig ausgegeben werden können. Insbesondere ist eine lange Kundenschlange zu vermeiden. Bei erhöten Gästeaufkommen sind Wartezeiten durch eine organisierte Ablaufplanung so gering wie möglich zu halten. Die Pausenzeiten des Klinikums Nürnberg sind unregelmäßig und nicht planbar. Die bereitgehaltenen Mengen müssen der aktuellen Nachfrage angepasst werden. Bis 15 Minuten vor Mitarbeiter-Restaurantschließung sollen alle Menüs noch verfügbar sein. Um 13:00 Uhr kann letztmalig bei der Küche nachbestellt werden. Restmengen bei Schließung des Mitarbeiter-Restaurants sind gering zu halten. Sind zur Mitarbeiter-Restaurantschließung mehr als die zuletzt abgerufene Menge einer Komponente bzw. mehr als 1 GN-Behälter einer Komponente übrig, so muss der Auftragnehmer den Verkaufswert der gesamten übriggebliebenen Komponenten er-statten (siehe Vertragsstrafe Ziffer 6). Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Restmengen nicht in Abfallbehälter entsorgt werden dürfen oder dem Personal des Auftragnehmers zum Ver-zehr überlassen werden dürfen. Das Mitarbeiter-Restaurant wird selbständig von der Mitarbeiter-Restaurantleitung geführt. Die Leistungen im Bereich Mitarbeiter-Restaurant werden von der Mitarbeiter-Restaurantleitung überwacht. Die Mitarbeiter-Restaurantleitung hat während der Essensausgabe im Mitarbeiter-Restaurant anwesend zu sein und für einen fachliche korrekten Ablauf und einem kundenfreund-lichen Service zu sorgen. Das Mitarbeiter-Restaurant ist geöffnet von 9:00 – 14:30 Uhr. Essen wird in der Zeit von 11:00 – 13:30 Uhr ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, aufgrund von unvorhersehbare, von außen einwirkende Ereignisse (z.B. Pandemie) die Öffnungszeiten des Mitarbeiter-Restaurants je nach Bedarf zum Tatbestand zu reduzieren oder zu erweitern. Grundsätzliches zur Ausführung der Leistung Spültätigkeiten Mitarbeiter-Restaurant: Die Zeiten für das Spülen werden für das Mitarbeiter-Restaurant nicht vorgegeben. Während der Betriebszeit des Mitarbeiter-Restaurants ist jedoch darauf zu achten, dass die Spender im Mitarbeiter-Restaurant kontinuierlich mit sauberem Geschirr aus der Spülküche aufgefüllt werden. Das saubere Geschirr, Besteck und Tabletts ist nicht ausreichend um den Bedarf des gesamten Tages zu decken. Schmutzgeschirr darf nicht über Nacht liegen bleiben. Zur Reduzierung des Geräuschpegels ist die Tür der Spülküche zum Gastraum bei Nichtgebrauch jederzeit geschlossen zu halten. Das Personal für die Spültätigkeiten hält sich ausschließlich zum Bestücken der Spender und für den Transport des Schmutzgeschirrs im Speisesaal auf. Auf ein gepflegtes Erscheinungsbild ist zu achten. Nicht ausgegebene Speisen müssen an die Küche zurückgegeben werden und dürfen nicht über die Spülküche entsorgt werden. | 2 Jahre | – |
| 2 | Los 2 Campus Süd Spültätigkeiten Großküche: Die Spültätigkeiten der Großküche umfassen das Reinigen der Tabletts, des Bestecks, des Geschirrs, die Reinigung der Essenstransportwagen, mit denen die Stationen versorgt werden sowie der Tablettwagen. In der Leistungsbeschreibung sind die Tablettwagen in der Position Geschirrspenderwagen inbegriffen. Das Kochgeschirr wird von der Küche gespült und gehört deshalb nicht zu diesem Leistungsbereich. In der Leistungsbeschreibung ist das durchschnittlich tägliche Mengengerüst des Spülgutes enthalten, das nach den drei Mahlzeiten Frühstück, Mittag- und Abendessen gegliedert ist. Die Mengen richten sich nach dem Zeitpunkt der Portionierung bzw. dem Transport auf die Stationen. Der Rücklauf des Geschirrs kann jedoch variieren, so dass bspw. Frühstücksgeschirrteile erst mit dem Mittagsgeschirr zurück in die Spülküche geschickt werden. Diese Rückläufer sind mit dem nächsten Spülintervall bzw. spätestens am Abend bis zum Betriebsschluss zu reinigen. Es darf kein Schmutzgeschirr über Nacht liegen bleiben. Es könnte beim Rücklauf von Essenswagen inkl. Schmutzgeschirr und Besteck zu Verzögerungen kommen aufgrund von variablen Patientenzahlen, internem Rücklauf, etc. Ausgabe und Kasse im Mitarbeiter-Restaurant inkl. Vor- und Nachbereitung: Das Klinikum betreibt für sein Personal und Betriebsfremde eine Mitarbeiter-Restaurant, das von Montag bis Freitag täglich vier verschiedene Menüs anbietet. Das Menü besteht aus einem Hauptgericht, das i.d.R durch einen Beilagensalat ergänzt wird. Zudem kann aus der Salatbar individuell ein großer oder kleiner Salatteller zusammengestellt werden, in dem ein Brötchen bzw. ei-ne Scheibe Brot enthalten ist. Täglich werden eine Suppe und meist 2 – 3 vorportionierte Nach-speisen angeboten. Die durchschnittlich verkauften Mengen der Speisen kann der Anlage „Ver-kauf Mitarbeiter-Restaurant KN Süd.xlsx“ entnommen werden. Der Speiseplan rolliert i.d.R. alle 4 Wochen. Es werden zudem diverse Getränkeflaschen wie Cola, Limonade etc. bzw. Kaffee angeboten. Die Pflege und das Auffüllen des Kaffeeautomaten werden durch das Personal des Auftragnehmers besorgt. Kostenlos kann aus dem Sodawassergerät Wasser gezapft werden. Die Reinigung der Sodawasserautomaten und die Bereitstellung der Trinkgläser erfolgen durch das Personal des Auftragnehmers. Der Auslasshahn ist bei groben Verschmutzungen mit einem Desinfektionstuch vom Auftragnehmer zu reinigen. Bei starker Verkalkung des Auslasshahn ist die Leitwarte zu informieren. Die Vor- und Nachbereitung, die Präsentation der Speisen und die Speisenausgabe sowie das Nachbestellen der Speisen in der Küche gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers. In Absprache mit der Küche sollen die Speisen ansprechend präsentiert werden. Die Portionsgrößen und –mengen werden durch den Schöpfkellenplan von der Küche vorgegeben. Die Bestückung der Theke und der Personaleinsatz sollen so gestaltet sein, dass die Speisen professionell und zügig ausgegeben werden können. Insbesondere ist eine lange Kundenschlange zu vermeiden. Die bereitgehaltenen Mengen müssen der aktuellen Nachfrage angepasst werden. Bis 15 Minuten vor Mitarbeiter-Restaurantschließung sollen alle Menüs noch verfügbar sein. Um 13:00 Uhr kann letztmalig bei der Küche nachbestellt werden. Restmengen bei Schließung des Mitarbeiter-Restaurants sind gering zu halten. Sind zur Schließung des Mitarbeiter-Restaurants mehr als die zuletzt abgerufene Menge einer Komponente bzw. mehr als 1 GN-Behälter einer Komponente übrig, so muss der Auftragnehmer den Verkaufswert der gesamten übriggebliebenen Komponenten erstatten (siehe Vertragsstrafe Ziffer 6). Klarstellend sei darauf hingewiesen, dass Restmengen nicht in Abfallbehälter entsorgt werden dürfen oder dem Personal des Auftragnehmers zum Verzehr überlassen werden dürfen. Das Mitarbeiter-Restaurant wird selbständig von der Mitarbeiter-Restaurantleitung geführt. Die Leistungen im Bereich Mitarbeiter-Restaurant werden von der Mitarbeiter-Restaurantleitung überwacht. Die Mitarbeiter-Restaurantleitung hat während der Essensausgabe im Mitarbeiter-Restaurant anwesend zu sein und für einen reibungslosen Ablauf und einem kundenfreundlichen Service zu sorgen. Das Mitarbeiter-Restaurant ist geöffnet von 06:00 – 18:30 Uhr. Essen wird in der Zeit von 11:00 – 13:30 Uhr ausgegeben. Der Auftraggeber behält sich vor, aufgrund von unvorhersehbare, von außen einwirkende Ereignisse (z.B. Pandemie) die Öffnungszeiten des Mitarbeiter-Restaurants je nach Bedarf zum Tatbestand zu reduzieren oder zu erweitern. Grundsätzliches zur Ausführung der Leistung Spültätigkeiten Mitarbeiter-Restaurant: Die Zeiten für das Spülen werden für das Mitarbeiter-Restaurant nicht vorgegeben. Während der Betriebszeit des Mitarbeiter-Restaurants ist jedoch darauf zu achten, dass die Spender im Mitarbeiter-Restaurant kontinuierlich mit sauberem Geschirr aus der Spülküche aufgefüllt werden. Das saubere Geschirr, Besteck und Tabletts ist nicht ausreichend um den Bedarf des gesamten Tages zu decken. Schmutzgeschirr darf nicht über Nacht liegen bleiben. Die Tür der Spülküche zum Gastraum ist bei nicht Verwendung stets geschlossen zu halten, um den Geräuschpegel gering zu halten. Das Personal für die Spültätigkeiten hält sich ausschließlich zum Bestücken der Spender und für den Transport des Schmutzgeschirrs im Speisesaal auf. Auf ein gepflegtes Erscheinungsbild ist zu achten. Nicht ausgegebene Speisen müssen an die Küche zurückgegeben werden und dürfen nicht über die Spülküche entsorgt werden. Speisereste und andere Abfälle des Schmutzgeschirrs sind in der Spülküche zu sammeln und über die Abfallsammelstelle zu entsorgen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung13 von 13 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
MINDESTANFORDERUNGEN: (1) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. (2) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß §21 Absatz 1 Numm … ganz lesenkürzer
MINDESTANFORDERUNGEN: (1) Eigenerklärung darüber, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB vorliegen, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. (2) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht gemäß §21 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzt, gemäß §21 Absatz 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder §19 Absatz 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. (3) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. (4) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (5) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet und dass das Unternehmen seine Tätigkeit nicht eingestellt hat. (6) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine nachweislich schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (7) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (8) Eigenerklärung darüber, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. (9) Eigenerklärung darüber, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. (10) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. (11) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. (12) Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (13) Eigenerklärung zu Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
MINDESTANFORDERUNG: (14) Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Bieter erklärt in einem Berufs-/ Handelsregister eingetragen zu sein bzw. nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet zu sein, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nach … ganz lesenkürzer
MINDESTANFORDERUNG: (14) Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Der Bieter erklärt in einem Berufs-/ Handelsregister eingetragen zu sein bzw. nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet zu sein, aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen zu können. Der Bieter/die Bietergemeinschaft werden aufgefordert, eine entsprechende Kopie des Berufs-/Handelsregisterauszugs oder Kopien über anderweitige Bescheinigungen und Erlaubnisse zur Befähigung der Berufsausübung mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
MINDESTANFORDERUNG: (15) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 5.000.000,00 Euro Sach- und Umweltschäden in Höhe von mind. 5.000.000,00 Euro Vermögensschäden in Höhe vo … ganz lesenkürzer
MINDESTANFORDERUNG: (15) Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 5.000.000,00 Euro Sach- und Umweltschäden in Höhe von mind. 5.000.000,00 Euro Vermögensschäden in Höhe von mind. 5.000.000,00 Euro Obhut und Bearbeitungsschäden in Höhe von mind. 500.000,00 Euro Allmählichkeitsschäden in Höhe von mind. 500.000,00 Euro Schlüsselverluste in Höhe von mind. 100.000,00 Euro. je Schadensereignis besteht oder bestehen wird.Weiterhin erklärt der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass im Falle einer Zuschlagserteilung der Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Bescheinigung von dessen/deren Versicherungsträger für die oben erklärte Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb von 14 Tagen vorlegen wird. Eine Bietergemeinschaft hat den Versicherungsschutz für sich selbst nachzuweisen. Alternativ kann der Versicherungsschutz auch für jedes Mitglied der Gemeinschaft gesondert in voller Höhe nachgewiesen werden, wenn die jeweilige Versicherung auch Ansprüche aus Fehlern anderer Mitglieder der Gemeinschaft umfasst. Die Addition von Versicherungssummen innerhalb der Gemeinschaft ist nicht zulässig.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- MINDESTANFORDERUNG: (16) Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft zum Bezug Russland. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichert, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 besteht.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- MINDESTANFORDERUNG: (17) Gefordert wird eine Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Der Bieter/die Bietergemeinschaft sichert zu, dass die Herstellung bzw. die Bearbeitung der eingesetzten bzw. zu liefernden Produkte ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinn des IAO-Übereinkommens Nr. 182 erfolgt bzw. erfolgt ist.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- MINDESTANFORDERUNG: (18) Eigenerklärung zum Masernschutzgesetz: Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichert, dass alle zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen und sämtliche für die Nachweisführung gem. § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen beim Bieter/der Bietergemeinschaft vorliegen.
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- (19) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über Spartenumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bewertung: unter 3.000.000,00 Euro/netto [ 10 Punkte] zwischen 3.000.000,01 und 5.000.000,00 Euro/netto [ 20 Punkte] über mehr als 5.000.000,01 Euro/netto [ 30 Punkte] maximal: 30 Punkte Gewichtung: 10 %
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- REIN INFORMATIV, KEINE BEWERTUNG: (20) Eigenerklärung, aus der die jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl seiner Führungskräfte und die Anzahl des Qualifiziertes Personal aus dem Tätigkeitsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
- (21) Eigenerklärung über das Bestehen von Zertifizierung(en) (A) Mindestanforderung: Gefordert wird eine Eigenerklärung über die Zusicherung, dass der Bieter gemäß ISO 9001 zertifiziert ist. Ein Nachweis ist erforderlich durch ein angehängtes Zertifikat. Sollte keine Zertifizierung vorhanden sein erfolgt der Ausschluss.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
MINDESTANFORDERUNG: (22) Gefordert werden Eigenerklärungen zu mindestens eine geeigneten Referenzen über früher oder aktuell ausgeführte wesentlichen Referenzinstallationen im gleichen Anwendungsbereich in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit … ganz lesenkürzer
MINDESTANFORDERUNG: (22) Gefordert werden Eigenerklärungen zu mindestens eine geeigneten Referenzen über früher oder aktuell ausgeführte wesentlichen Referenzinstallationen im gleichen Anwendungsbereich in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei Unklarheiten die Kontaktdaten der Referenzgeber für eine Überprüfung einzufordern. Das Referenzprojekt ist so zu beschreiben, dass die Art und der Umfang der erbrachten Leistungen deutlich werden. Weiterhin ist anzugeben der Name und die Anschrift des Referenzgebers und der Auftragswert der referenzierten Leistungen in Euro (netto). Ferner enthält die Referenzbeschreibung des Bieters Angaben zum Start der Leistungserbringung, der nicht länger als vor dem 01.01.2021 zurückliegen darf und bis wann die Leistung erbracht wurde. Weiterhin muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, dass seitens des Auftraggebers kein Schadensersatz geltend gemacht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind. Die erste Referenz gilt als Mindestanforderung und wird nicht bepunktet (Bei Nichterfüllung dieser Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.) Weitere Referenzen werden gewertet wie folgt: Referenz 1: Mindestreferenz ohne Bewertung Referenz 2: Bewertung: 10 Punkte Gewichtung: 40 % Referenz 3: Bewertung: 10 Punkte Gewichtung: 25 % Referenz 4: Bewertung: 10 Punkte Gewichtung: 15 % Referenz 5: Bewertung: 10 Punkte Gewichtung: 10 %- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2027
- Vertragsende
- 31.01.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Vertrag verlängert sich, maximal 2 Mal um 12 Monate, wenn er spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich verlängert wird und die Verlängerung von beiden Vertragsparteien rechtsverbindlich unterzeichnet wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Im Falle von Bietergemeinschaften sind sämtliche in der Auftragsbekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Eigenerklärungen von jedem Mitglied einzeln vorzulegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich gleichermaßen auf Unterauftragnehmer sowie Unternehmen, deren Kapazitäten … ganz lesenkürzer
Im Falle von Bietergemeinschaften sind sämtliche in der Auftragsbekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen geforderten Nachweise und Eigenerklärungen von jedem Mitglied einzeln vorzulegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich gleichermaßen auf Unterauftragnehmer sowie Unternehmen, deren Kapazitäten im Wege der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden. Bieter, Mitglieder von Bietergemeinschaften oder ggf. Unterauftragnehmer sowie eignungsverleihende Unternehmen können ihre Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) oder mit einer Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise und Referenzen mit dem Auftragsgegenstand und den Anforderungen in dieser Ausschreibung vergleichbar und aktuell sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1, 90419 Nürnberg
- Website
- klinikum-nuernberg.de
- Kontakt
- vergabestelle@
klinikum-nuernberg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH51 Zuschläge
- Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH31 Zuschläge
- Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH26 Zuschläge
- Luna Glanz GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Moritz Fürst GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH23 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -Frist 15.12.2026
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
- Unterhalts- und Glasreinigung für die Justizgebäude in RosenheimFreistaat Bayern, vertreten durch die Direktorin des Amtsgerichts RosenheimFrist 16.12.2026
- Unterhaltsreinigung in der Regierung von Mittelfranken – Promenade 27, 91522 AnsbachRegierung von MittelfrankenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 327d16b9-0e24-4d93-a37b-1607c3a67170.