Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitGebäudereinigungDienstleistungen

Reinigungsleistungen in verschiedenen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim

Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim · Freinsheim, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2026-05veröffentlicht 06.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 33 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.12.2028
Lose
6Angebot auf bis zu 6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • .50 %
  • .50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 34 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 14:00 Uhr
    vor 34 Tagen
  4. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Tagen
  5. Heute
  6. Vertragsende
    in 26 Monaten

Beschreibung

Der Auftragnehmer hat - unter Beachtung seiner Sorgfaltspflicht - Reinigungsarbeiten unter dem Aspekt der Werterhaltung der/des Gebäude(s) und der Einrichtungsgegenstände auszuführen.

Die Reinigungsdienstleistungen sind in verschiedenen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim durchzuführen.

Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Lose aufgeteilt. Dabei umfasst ein Los die Glasreinigung aller Objekte im Verbandsgemeindegebiet, ein Los die Sonderreinigung und vier Lose umfassen die Unterhalts- und Grundreinigungsleistungen der verschiedenen Einrichtungen nach Ortsgemeinden aufgeteilt.

Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Glasreinigungsarbeiten für Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim

Gegenstand der Ausschreibung sind Glasreinigungsarbeiten in verschiedenen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim. Der Umfang der Glasflächen und etwaige zusätzlich zu reinigende Elemente ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

––
2
Unterhalts- und Grundeinigung in Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim im Gebiet der Stadt Freinsheim

Gegenstand der Ausschreibung sind Unterhalts- und Grundeinigung in verschiedenen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim im Gebiet der Stadt Freinsheim. Der Umfang der zu reinigenden Flächen und etwaige zusätzlich zu reinigende Elemente ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Der Auftrag enthält auch Vertretungsreinigungsleistungen für verschiedene Objekte. Hinsichtlich der Vertretungsreinigung kann von Urlaubszeiten der festen Reinigungskräfte abgesehen, keine durchschnittliche Beauftragungshäufigkeit genannt werden. Ferner hat der Auftragnehmer hat im Vertretungsfall kurzfristig zu reagieren.

––
3
Unterhalts- und Grundeinigung in Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim im Gebiet der Ortsgemeinde Kallstadt

Gegenstand der Ausschreibung sind Unterhalts- und Grundeinigung in verschiedenen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim im Gebiet der Ortsgemeinde Kallstadt. Der Umfang der zu reinigenden Flächen und etwaige zusätzlich zu reinigende Elemente ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

––
4
Glasreinigungsarbeiten für Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim im Gebiet der Ortsgemeinden Bobenheim am Berg, Weisenheim am Berg und Dackenheim

Gegenstand der Ausschreibung sind Unterhalts- und Grundeinigung in verschiedenen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim im Gebiet der Ortsgemeinden Bobenheim am Berg, Weisenheim am Berg und Dackenheim. Der Umfang der zu reinigenden Flächen und etwaige zusätzlich zu reinigende Elemente ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

––
5
Glasreinigungsarbeiten für Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim im Gebiet der Ortsgemeinden Erpolzheim und Weisenheim am Sand

Gegenstand der Ausschreibung sind Unterhalts- und Grundeinigung in verschiedenen Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim im Gebiet der Ortsgemeinden Erpolzheim und Weisenheim am Sand. Der Umfang der zu reinigenden Flächen und etwaige zusätzlich zu reinigende Elemente ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

––
6
Sonderreinigung für Einrichtungen der Verbandsgemeinde Freinsheim

Gegenstand der Ausschreibung sind Sonderreinigungsarbeiten im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Freinsheim. Dabei handelt es sich um einmalige oder anlassbezogene Reinigungsleistungen. Der Auftragnehmer hat insofern flexibel und schnell auf Beauftragungen zu reagieren. Es besteht wegen der Natur der Sonderreinigung kein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Beauftragungen im Vertragszeitraum.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

.50 %
.50 %
Preis
.Insgesamt kann der Bieter aus allen Kriterien in Summe 300 Punkte erreichen. Die Prüfung erfolgt anhand der nachfolgenden Gewichtung und Kriterien. - 50 % Preis (maximal 150 Punkte) 1. Preis Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält die maximale Punktzahl. Die nachfolgenden Bieter werden miteinander vergleichen und entsprechend eingestuft.
Qualität
.Insgesamt kann der Bieter aus allen Kriterien 300 Punkte erreichen. Die Prüfung erfolgt anhand der nachfolgenden Gewichtung und Kriterien. - 50% Qualität mit den Unterkriterien - Servicequalität 20 % (maximal 60 Punkte) - hygienische Qualität 15 % (maximal 45 Punkte) - Optische Qualität 15 % (maximal 45 Punkte) 2. Qualität Die Qualität des Bieters wird anhand der abgefragten und vom Bieter eingereichten Referenzen bewertet. Der Bieter ist aufgefordert drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Die Vergleichbarkeit ist dann gegeben, wenn es sich bei den Referenzobjekten und gleiche oder ähnliche Objekttypen handelt. Der Auftraggeber wird bei den als Referenz angegebenen Unternehmen oder Behörden hinsichtlich der nachfolgend unter a bis c angegebenen Inhalte um eine Bewertung auf einer Skala von 0-3 Punkten bitten. Aus allen Bewertungen wird der Mittelwert gebildet. Der Punktewert wird sodann mit der prozentualen Gewichtung multipliziert, um den Punktewert zu erhalten. (Beispiel optische Qualität: 3 Punkte x 20% Gewichtung der optischen Qualität = 60 Punkte). Ferner wird der Auftraggeber ein vom Bieter eingereichtes Mängelbeseitigungskonzept anhand einer Skala von 0-3 Punkten bewerten und in die Wertung des Punktes a. zu 50% einfließen lassen. a. Was ist unter dem Zuschlagskriterium Servicequalität zu verstehen? Unter dem Zuschlagskriterium Servicequalität sind folgende Punkte zu verstehen: Dienstbereitschaft, Bedürfnisse nach Absprach zu erfüllen, Qualität in der Kommunikation, verfügbare Ansprechpartner, Kundenzufriedenheit, ereignisorientierter Ansatz, regelmäßige Kontrollen, Mängelmeldesystem b. Was ist unter dem Zuschlagskriterium hygienische Qualität zu verstehen? Unter dem Zuschlagskriterium hygienische Qualität sind folgende Punkte zu verstehen: Desinfizierend reinigen – Desinfektionsqualität, verwendetet Reinigungsmittel, geschultes Personal c. Was ist unter dem Zuschlagskriterium optische Qualität zu verstehen? Unter dem Zuschlagskriterium optische Qualität sind folgende Punkte zu verstehen: Entfernen sichtbaren Schmutzes, Schlieren- und Streifenfreiheit, Gleichmäßigkeit, rückstandsfreie Ecken

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
05.10.2026, 14:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der Vergabekammer Rheinland-Pfalz schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Die Bewertung des Angebots und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewertung. [1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfal … ganz lesenDie Bewertung des Angebots und die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen dargestellten Bewertung. [1.] Landestariftreuegesetz - LTTG Rheinland-Pfalz Die Bieter/Bewerber haben die Verpflichtung das Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz zu beachten und einzuhalten. Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei der Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bei Fehlen der Mindestentgelterklärung bei Angebotsabgabe ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher einzureichen. [2.] Die Angebotsunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.subreport.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte, Aktualisierungen der Vergabeunterlagen) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Bieter/Bewerber haben sich bis zur Angebotsfrist auf dem Laufenden zu halten. Die Vergabeunterlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil und beschreiben bereits einen wesentlichen Teil der ausgeschriebenen Leistung. [3]. Unteraufträge: Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Dritten ausführen zu lassen, hat er diese Leistungen in seinem Angebot zu benennen, sowie die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer mit Namen, gesetzlichen Vertretern und Kontaktdaten, anzugeben. Hierzu ist der Vordruck „235 Verzeichnis der Leistungen Kapazitäten anderer Unternehmen“ zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, zu verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Sofern erst nach Zuschlagserteilung eine Unterauftragsvergabe in Betracht gezogen wird, bedarf diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Jeder Unterauftragnehmer hat den Vordruck „236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen“ auszufüllen. Dieser ist mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen zu verlangen nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (§ 36 Abs. 1 S. 2 VgV). [4]. Eignungsleihe: Ein Bieter kann in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit der Einreichung der Eignungsnachweise nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zusätzlich ist im Fall der Eignungsleihe eine Erklärung auszufüllen und die gesamtschuldnerische Haftung im Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Das in Anspruch genommene Unternehmen hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Das zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen Hat dazu eine Erklärung im Umfang der Eignungsleihe einzureichen. [5]. Keine Kostenerstattung: Die Kosten für die Erstellung seines Angebots trägt der Bieter. Einzureichende Unterlagen: Referenzen Der Bieter hat mindestens 3 vergleichbare Referenzen mit Hilfe des dafür vorgesehenen Formblatts einzureichen. Die Vergleichbarkeit ist dann …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bahnhofstr. 12, 67251 Freinsheim
Kontakt
vergabe@vg-freinsheim.de

Bei uns erfasst

24Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

98vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (189 Lose mit Angabe)
405.879 €Zuschlagswert im Median
210.398 € – 1,15 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Rheinland-Pfalz (11 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 50f017f3-fc84-466b-9d2c-b73a6f5e6634.