Reinigungsleistungen in den Parkhäusern der APAG
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln · Köln, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 20250910 - MV-BOveröffentlicht 10.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Köln50667, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 13 Monatennur elektronisch über vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Bindefrist endetvor 10 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Reinigungsleistungen der Grundreinigung (Intensivreinigung) für die Parkhäuser (Tiefgaragen, Treppenhäuser) der Aachener Parkhaus GmbH (APAG) am Standort Aachen
Beschreibung des Loses
Der Leistungsumfang beläuft sich auf aktuell sieben Parkhäuser, an dieser Stelle sei jedoch bereits darauf hingewiesen, dass der AG stetig einen Zu- und Abgang von Reinigungsbereichen und/oder Objekten verzeichnen kann. Als Zeitpunkt des Leistungsbeginns wird der 01.01.2026 angestrebt. Die jährlichen Grundreinigungen der Parkhäuser umfasst die Reinigung der Bodenflächen inkl. Sockelleisten inkl. Rampen und Sockelleisten und Anprallschutz. Ziel ist die Entfernung von Staub, Schmutz, Reifenabrieb, Salz- und Ölrückständen sowie sonstigen Ablagerungen, um sowohl die Verkehrssicherheit als auch den Werterhalt der Bausubstanz sicherzustellen. Besondere Anforderungen bestehen in der zeitlichen Planung der Leistungsausführung, um den Parkhausbetrieb nicht einzuschränken. Darüber hinaus ist die fachgerechte Entsorgung des Kehrguts sicherzustellen und es sind sämtliche Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen einzuhalten. Zum Einsatz kommen ausschließlich geeignete Maschinen und umweltverträgliche Reinigungsmittel, wobei die Reinigung so zu organisieren ist, dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf gewährleistet bleibt. Durch den repräsentativen Anspruch bestehen hohe Anforderungen an die Reinigungsqualität. Die Erbringung der Reinigungsdienstleistungen ist darauf, unter der Berücksichtigung der Aspekte Qualität und Werterhalt, vom Dienstleister abzustimmen. Eine hohe Eigenverantwortung zur bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Leistungserbringung wird vom Auftraggeber als zwingend erwartet.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung9 von 9 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreic … ganz lesenkürzer
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 1), aus der hervorgeht, dass - keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind, - der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist, - der Bewerber für seine Betriebshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. b) Formlose, unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck 2), dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.- Anteil der Unterauftragsvergabe
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Bewerbergemeinschaft: Die Abgabe von Angeboten durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hie … ganz lesenkürzer
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Bewerbergemeinschaft: Die Abgabe von Angeboten durch Bewerbergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 8). Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z.B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z.B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bewerbergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.- Allgemeiner Jahresumsatz
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre m … ganz lesenkürzer
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten bis zu drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Reinigungsleistungen in Parkhäusern bzw. Industriebereichen) vergleichbar sind (Vordruck 3). Bitte beachten Sie folgende Mindestangaben: Gefordert wird ein Mindestjahresumsatz (durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre) in Höhe von 125.000 Euro (netto) pro Jahr sowie ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages von 80.000 Euro. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 9) mit folgenden (Mindest-) Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von - 3 … ganz lesenkürzer
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (Vordruck 9) mit folgenden (Mindest-) Deckungssummen (jeweils zweifach maximiert p.a.) in Höhe von - 3.000.000,00 EUR Pauschal für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden - 1.000.000,00 EUR Pauschal für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden - 500.000,00 EUR Pauschal für das Abhandenkommen fremder Schlüssel - 1.000.000,00 EUR Pauschal für Allmählichkeitsschäden - 1.000.000,00 EUR Pauschal für Umweltschäden. Falls eine Versicherung mit diesen Deckungshöhen derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage - einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und - die Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Versicherungsnehmer/Bieter bereit ist. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Nachweis über die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens sowie Mitarbeiterzahlen aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Le … ganz lesenkürzer
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Nachweis über die Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens sowie Mitarbeiterzahlen aus Leistungen, die mit der zu vergebenden Gesamtleistung oder Teilen dieser Leistung vergleichbar sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bitte beachten Sie folgende Mindestangaben: Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 10 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Angabe der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Reinigungsleistungen in Parkhäusern bzw. Industriebereichen) vergleichbar sin … ganz lesenkürzer
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied): Angabe der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Reinigungsleistungen in Parkhäusern bzw. Industriebereichen) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie des zuständigen Ansprechpartners. Nennung von mindestens zwei Referenzen (Vordruck 5), die nicht älter als 3 Jahre sein dürfen. Bitte beachten Sie dabei folgendes: Referenzen über Reinigungsleistungen in Parkhäusern werden als vorteilhaft angesehen. Jedoch werden auch Referenzen über Reinigungsleistungen in Industriebereichen als vergleichbare Referenzen berücksichtigt. Der Auftraggeber wird die vom Bewerber übermittelten Informationen vertraulich behandeln und die anwendbaren Vorschriften zum Datenschutzrecht beachten. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Informationen, die im Zusammenhang mit der Angabe von Referenzen an den Auftraggeber weitergegeben werden.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Angaben zum Unternehmen sowie Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Vordruck 10): Sofern die zuständige Betriebsstätte nicht in einem 60 k … ganz lesenkürzer
Mit dem verbindlichen Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied): a) Angaben zum Unternehmen sowie Erläuterung zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung (Vordruck 10): Sofern die zuständige Betriebsstätte nicht in einem 60 km-Radius des Ausführungsorts liegt, so ist die Sicherstellung der Dienstleistungserbringung zu erläutern. Das bedeutet, seitens des Bieters ist darzustellen, wie im Falle eines größeren Radius die Dienstleistungserbringung sichergestellt werden kann und wie die Betreuung des Auftraggebers und des vor Ort eingesetzten Personals erfolgt. Die Erläuterung kann exemplarisch die folgenden Punkte beinhalten: - die Darstellung weiterer angebundener Projekte in der Umgebung - die geplante Betreuung durch eine Niederlassung b) Eigenerklärung des Bieters, dass er bei Angebotsabgabe bzw. spätestens zu Vertragsbeginn eine Vorarbeiter:in / verantwortliche Person für Leistungsplanung und Qualitätssicherung mit bestimmten Mindestanforderungen auftragsbezogen einsetzen wird (Vordruck 11) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Verlängerung auf 1 x je 12 Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, der nach Absc … ganz lesenkürzer
Leistung: Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter die entsprechenden Bescheinigungen gemäß Vordruck 1 sowie eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern. Die Vergabestelle behält sich vor, von dem Bieter, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit unter Fristsetzung zu verlangen, die belegen, dass die mit Angebotseinreichung abgegebenen Eigenerklärungen wahrheitsgemäß erfolgten.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 51067 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz … ganz lesenkürzer
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY29A 1) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLY29A 1) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen. 2) Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer 5.1.11) genannte Vergabeportal einzureichen. Hierbei sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke (ggfls. mehrfach) zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen. Die Vordrucke sind auf dem in Ziffer 5.1.11) genannten Vergabeportal abrufbar. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. 3) Beabsichtigt ein Bieter bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z.B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken (Vordrucke 6 und 7). 4) Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich zulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber von der Angebotsabgabe ausgeschlossen. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. 5) Die Teilnahme an einer Orts-/Objektbesichtigung ist für alle Bieter zwingend notwendig. Im Rahmen der Besichtigung sollen sich die Bieter einen umfassenden Eindruck von den Objekten, der Standortsituation sowie den zu erbringenden Leistungen verschaffen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
- Anschrift
- Neuköllner Str. 1, 52068 Aachen
- Website
- apag.de
- Kontakt
- eu-beschaffung@
eva-aachen.de
Bei uns erfasst
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- Betriebsleistungen im Linienverkehr Eschweiler25.09.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG31 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0a381335-34f2-4c8c-b874-5852768afce1.