Reinigungsleistungen für das Landratsamt Fürstenfeldbruck und die Berufsschule Fürstenfeldbruck
Landkreis Fürstenfeldbruck · Fürstenfeldbruck, Bayern
Aktenzeichen Ref. 13 - GBM LRA FFB / BS FFBveröffentlicht 19.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt Fürth · FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Fürstenfeldbruck82256, Landkreis Fürstenfeldbruck, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Personalkonzept18 %
- Reklamationsmanagementkonzept10 %
- Einarbeitungskonzept:12 %
- Preiskriterium60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Reinigungsleistungen für das Landratsamt Fürstenfeldbruck und die Berufsschule Fürstenfeldbruck Los 1 (Objekte des Landratsamts Fürstenfeldbruck) Los 2 (Objekte der Berufsschule Fürstenfeldbruck)
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 (Objekte des Landratsamts Fürstenfeldbruck) Los 1 umfasst die Reinigungsleistungen für die folgenden Standorte: - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Neubau (Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck) - Landratsamt Fürstenfeldbruck - Saniertes Haupthaus (Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck) - Gesundheitsamt des Landratsamts Fürstenfeldbruck (Hans-Sachs-Straße 9, 82256 Fürstenfeldbruck) - Kommunalverwaltung (Münchner Straße 34, 82256 Fürstenfeldbruck) - Stabstelle Öffentlicher Personenverkehr (Münchner Straße 41, 82256 Fürstenfeldbruck) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen | – | – |
| 2 | Los 2 (Objekte der Berufsschule Fürstenfeldbruck) Los 2 umfasst die Reinigungsleistungen für die folgenden Standorte: - Hauptgebäude der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck (Hans-Sachs-Straße 2, 82256 Fürstenfeldbruck) - Containeranlage der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck (Hans-Sachs-Straße 2, 82256 Fürstenfeldbruck Die vom Auftragnehmer ab Beginn des Regelbetriebs zu erbringenden Reinigungsleistungen unterteilen sich in • Unterhaltsreinigungsleistungen • Grundreinigungsleistungen • und auf Abruf zu erbringende sonstige Leistungen („Sonstige Abrufleistungen“) Art und Umfang der Leistung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personalkonzept
- Qualität
- Reklamationsmanagementkonzept
- Qualität
- Einarbeitungskonzept:Einarbeitungskonzept: Unterkriterium 1 Einarbeitung Reinigungskräfte (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3); Unterkriterium 2 Einarbeitung des Vorarbeiters (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3); Unterkriterium 3 Einarbeitung der Objektleitung (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3)
- Preis
- Preiskriterium
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
(Beabsichtigter) Leistungsbeginn: 01.08.2024 (vgl. hierzu allerdings § 20.1 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn der Leistung ist der 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, wenn zwischen der Zuschlagserteilung … ganz lesenkürzer
(Beabsichtigter) Leistungsbeginn: 01.08.2024 (vgl. hierzu allerdings § 20.1 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn der Leistung ist der 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, wenn zwischen der Zuschlagserteilung und dem 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats mindestens 30 Kalendertage liegen. Sollte zwischen der Zuschlagserteilung und dem 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats weniger als 30 Kalendertage liegen, ist Leistungsbeginn der 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden übernächsten Monats. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer einvernehmlich auf einen kürzeren Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung und Leistungsbeginn einigen.) Die Laufzeit des Vertrags beträgt zwei Jahre, vgl. hierzu § 20.2 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs (vgl. hierzu auch 20.3. der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 9a der Vergabeunterlagen).- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Los 2
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- Personalkonzept
- Qualität
- Reklamationsmanagementkonzept
- Qualität
- Einarbeitungskonzept:Einarbeitungskonzept: Unterkriterium 1 Einarbeitung Reinigungskräfte (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3); Unterkriterium 2 Einarbeitung des Vorarbeiters (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3); Unterkriterium 3 Einarbeitung der Objektleitung (Gewichtung des Unterkriteriums im Verhältnis zu den weiteren Unterkriterien des Zuschlagskriteriums: 1/3)
- Preis
- Preiskriterium
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
(Beabsichtigter) Leistungsbeginn: 01.08.2024 (vgl. hierzu allerdings § 20.1 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt am 01.08.2024 und endet am 08.09.2024. Ab dem 09.09.2024 beginnt der Regelbetrieb.) Die La … ganz lesenkürzer
(Beabsichtigter) Leistungsbeginn: 01.08.2024 (vgl. hierzu allerdings § 20.1 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen: Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Die Start-Up-Phase beginnt am 01.08.2024 und endet am 08.09.2024. Ab dem 09.09.2024 beginnt der Regelbetrieb.) Die Laufzeit des Regelbetriebes beträgt zwei Jahre, vgl. hierzu § 20.2 der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen. Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrags endet spätestens vier (4) Jahre nach Beginn des Regelbetriebs (vgl. hierzu auch 20.3. der losgegenständlichen Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage 9b der Vergabeunterlagen).- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Joseph & Wendl GbR, Gilching | 25 |
| 2 | Dussmann Service Deutschland GmbH, München | 25 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Landkreis Fürstenfeldbruck
- Anschrift
- Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck
- Website
- lra-ffb.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Landratsamt Fürstenfeldbruck
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH51 Zuschläge
- Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH31 Zuschläge
- Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH26 Zuschläge
- Luna Glanz GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Moritz Fürst GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH23 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -Frist 15.12.2026
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- Unterhalts- und Glasreinigung für die Justizgebäude in RosenheimFreistaat Bayern, vertreten durch die Direktorin des Amtsgerichts RosenheimFrist 16.12.2026
- Unterhaltsreinigung in der Regierung von Mittelfranken – Promenade 27, 91522 AnsbachRegierung von MittelfrankenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 20636b93-3614-43a3-bd50-125acfdc6d76.