Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen im Ortsteil Germendorf und Comenius-Grundschule für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029
Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister · Oranienburg, Brandenburg
Aktenzeichen VGV-0212/2024-65veröffentlicht 29.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.
- Los 15 - Bauendreinigung Baufeinreinigung Trinkhalle WittenbergeStadt Wittenberge · 19322 WittenbergeFrist 26.11.2026
- UnterhaltsreinigungWöchentliche Unterhaltsreinigung der Büroräume der Regionalen Planungsstelle · 16225 EberswaldeFrist 16.11.2026
- Reinigungsleistung für Gebäude und Einrichtungen des Eigenbetrieb Kulturbetriebe Frankfurt (Oder)Eigenbetrieb Kulturbetriebe Frankfurt (Oder) · Frankfurt (Oder)Frist 17.11.2026
- Amtsgericht Nauen, Paul-Jerchel-Str. 9 in 14641 Nauen, FensterkomplettreinigungBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) - Zentrale Vergabestelle · 14641 NauenFrist 18.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Brandenburg (10 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.01.2025 – 31.12.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Oranienburg16515, Landkreis Oberhavel, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (49 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.
- Preis75 %
- Konzept Beschwerdemanagement25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,8 Punkte |
| 25 % teurer | −15 Punkte |
| 50 % teurer | −25 Punkte |
| 100 % teurer | −37,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2029
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Oranienburg schreibt Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen im Ortsteil Germendorf und der Comenius-Grundschule für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029 im Rahmen eines Offenen Verfahren nach Vergabeverordnung (VgV) aus.
Gegenstand nach CPV
- 90910000ReinigungsdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Germendorf Für die Einrichtungen werden die Unterhalts- und Grundreinigung ausgeschrieben. | 5 Jahre | – |
| 2 | Comenius Grundschule Für die Einrichtungen wird die Grundreinigung ausgeschrieben. | 5 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Der Angebotspreis ergibt sich aus dem Gesamtpreis des Leistungsverzeichnisses VgV-0212/2024-65 "Reinigungsdienstleistungen städtischer Einrichtungen im Ortsteil Germendorf und der Comenius-Grundschule für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2029". Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält 75 Punkte. Die anderen Angebotspreise werden nach der folgenden Dreisatz-Formel in Punkte umgerechnet -> (geringster Preis / eigener Preis) x 75. Der Kalkulationszuschlag ist gem. RAL so zu wählen, dass dieser mind. 70% des aktuell gültigen Mindestlohns betragen muss. Anderenfalls ist das Angebot zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
- Qualität
- Konzept BeschwerdemanagementIm Konzept "Beschwerdemanagement" soll der Bieter den Ablauf von Beschwerden beschreiben, die im Auftragsfalle ggf. anfallen. Das Konzept soll neben einer detaillierten Ablaufbeschreibung auch lösungsorientierte Maßnahmen beinhalten, die in Problem- bzw. Beschwerdefällen angewandt werden. Es werden Angaben zu folgenden Punkten verlangt: a) Schnelligkeit der Reaktion: Der Bieter soll möglichst schnell auf Beschwerden reagieren, um die Kundenzufriedenheit zu gewährleisten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. b) Vorortzeit bei Beschwerden: Der Bieter soll für die Mängelbeseitigung eine schnelle Vorortzeit bereithalten. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. c) Klare Verantwortlichkeiten: Der Bieter soll festlegen, wer in der Firma für das Beschwerdemanagement verantwortlich ist und welche Schritte unternommen werden, um die Beschwerde zu lösen. Es sind sowohl die Objektleitung als auch die stellvertretende Objektleitung zu benennen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. d) Kommunikation während des Beschwerdefalls: Der Bieter soll im Beschwerdefall über eine strukturierte Kommunikation verfügen, indem lösungsorientierte Kommunikationskanäle (z.B. persönliches Gespräch, Telefon, E-Mail, Online-Formular) sowie Kommunikationswege angewandt werden. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. e) Kommunikation nach Lösung des Beschwerdefalls: Nach der Lösung der Beschwerde soll der Bieter sicherstellen, dass der Auftraggeber mit der Lösung zufrieden ist und sich um Rückmeldungen zur Verbesserung bemühen. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. f) Dokumentation und Verfolgung der Beschwerde: Alle Beschwerden sollen durch den Bieter dokumentiert und verfolgt werden, um sicherzustellen, dass sie angemessen behandelt werden. Der Auftraggeber soll regelmäßig über den Fortschritt der Beschwerdebehandlung informiert werden, insbesondere wenn es zu Verzögerungen kommt. Die Zufriedenheit des Auftraggebers wird nach der Maßnahme überprüft. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. g) Eskalationsverfahren: Der Bieter soll über ein klar definiertes Verfahren verfügen, wie Beschwerden deeskaliert werden, wenn sie nicht auf Anhieb gelöst werden können. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. h) Maßnahmen zur Beschwerdeprävention: Der Bieter soll nach der Lösung des Beschwerdefalls festlegen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um ähnliche Probleme in Zukunft zu verhindern. Jede Beschwerde wird analysiert, um die Ursachen zu identifizieren. Gewichtung 1. Maximale Punkte: max. 3 Pkt. x Faktor 1 = max. 3 Pkt. Für die Bewertung des Konzeptes "Beschwerdemanagement" wendet der Auftraggeber je Unterkriterium folgenden Maßstab an: - 3 Punkte: die Fachthematik ist besonders treffend dargestellt - 2 Punkte: die Fachthematik ist treffend dargestellt - 1 Punkt: die Fachthematik ist mit Einschränkungen treffend dargestellt - 0 Punkte: die Fachthematik ist unzutreffend bzw. gar nicht dargestellt. Bewertungshinweise: Fehlende Angaben/ Unterlagen führen zur Bewertung mit 0 Punkten, teilweise fehlende Unterlagen/ Angaben führen zu Punktabzügen. Der Detailierungsgrad ist zu berücksichtigen. Leere Worthülsen ohne Bezug zum vorliegenden Projekt führen ebenso zu Punktabzügen. Die Plausibilität der Angaben und die Umsetzungs-/Realisierungschancen sind zu berücksichtigen. Die vergebenen Punkte für das Konzept "Beschwerdemanagement" (max. 24 Punkte möglich) werden für die Bewertung des Zuschlagskriteriums genommen. Das Konzept "Beschwerdemanagement" mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird mit 25 Punkten (Dreisatz) gleichgesetzt. Die weiteren Werte werden im jeweiligen Verhältnis zum besten Ergebnis bepunktet. Formel: (eigene Punktzahl / höchste Punktzahl) x 25. Es sind max. 5 DIN A4 Seiten zzgl. Anlagen dem Angebot beizufügen. Wenn das Konzept "Beschwerdemanagement" eingereicht …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energi, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüg … ganz lesenkürzer
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden zwei Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag). Anlage Mindestanforderungen: Nichterfüllung, d. h. wird eine Mindestanforderung mit "Nein" beantwortet, führt dies zum Angebotsaussch … ganz lesenkürzer
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl aus den vorhergehenden zwei Zuschlagskriterien gilt als das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag (Auftrag). Anlage Mindestanforderungen: Nichterfüllung, d. h. wird eine Mindestanforderung mit "Nein" beantwortet, führt dies zum Angebotsausschluss. Blau markierte Felder (siehe Anlage Mindestanforderungen) sind vom Bieter zwingend und vollständig auszufüllen (Angabe über Dropdown mit Ja/Nein). 1. Reaktionszeit bei Beschwerden: Innerhalb von 24 Stunden muss nach Eingang einer Beschwerde auf diese reagiert werden. Dies beinhaltet die Bestätigung des Beschwerdeeingangs sowie die Einleitung erster Schritte zur Problemlösung. 2. Vorortzeit bei Beschwerden: Für die Mängelbeseitigung wird eine Vor-Ort-Reaktionszeit von maximal 48 Stunden verlangt. 3. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt beim Objektleitenden (OL), mit einem stellvertretenden Objektleitenden als Backup. Beide sind klar definiert und geschult, um Beschwerden nach festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Der Objektleiter muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL: 4. Klare Zuständigkeiten bei Beschwerden: Die stellvertretende Verantwortung für das Beschwerdemanagement liegt bei der stellv. Objektleitung (OL), welche klar definiert und geschult ist, um Beschwerden nach einem festgelegten Verfahren zu bearbeiten. Die stellv. Objektleitung muss namentlich benannt werden. - Name des OL: - Telefon- oder Mobilfunknummer des OL: - E-Mail-Adresse des OL:- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP9YR161KR
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Clean and Easy, Berlin | 7 |
| 2 | HYGIEA Dienstleistung GmbH, Berlin | 6 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schloßplatz 1, 16515 Oranienburg
- Kontakt
- vergabestelle@
oranienburg.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Niki Gebäudemanagement GmbH8 Zuschläge
- 2M Gruppe GmbH6 Zuschläge
- WISAG Gebäudereinigung Berlin GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH6 Zuschläge
- FAM Gebäudedienstleistungen GmbH5 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.09.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 24.09.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 06694d14-ed0e-4f0d-99d7-dd1efd14717b.