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Reinigungsdienstleistungen in den Liegenschaften des Kreis Steinfurt

Kreis Steinfurt · Steinfurt, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 30-01.59.05-65-337-EU TNWveröffentlicht 17.12.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 285 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 65 Tage (53 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (109 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreis Steinfurt
    vor 10 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 9 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Auftrag umfasst Reinigungsdienstleistungen, speziell Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung, für die Liegenschaften des Kreis Steinfurt. Die Reinigungstätigkeiten finden in der Regel von Montag bis Freitag statt.

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Großraum Steinfurt

Der Auftrag umfasst Reinigungsdienstleistungen, speziell Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung, für die Liegenschaften des Kreis Steinfurt. Die Reinigungstätigkeiten finden in der Regel von Montag bis Freitag statt.

36 Monate–
2
Großraum Rheine

Der Auftrag umfasst Reinigungsdienstleistungen, speziell Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung, für die Liegenschaften des Kreis Steinfurt. Die Reinigungstätigkeiten finden in der Regel von Montag bis Freitag statt.

36 Monate–
3
Großraum Ibbenbüren

Der Auftrag umfasst Reinigungsdienstleistungen, speziell Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung, für die Liegenschaften des Kreis Steinfurt. Die Reinigungstätigkeiten finden in der Regel von Montag bis Freitag statt.

36 Monate–
4
Großraum Emsdetten

Der Auftrag umfasst Reinigungsdienstleistungen, speziell Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung, für die Liegenschaften des Kreis Steinfurt. Die Reinigungstätigkeiten finden in der Regel von Montag bis Freitag statt.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.13 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_03_TNW_Vergabebedingungen.pdf) zu entnehmen. Der Preis setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten Jahressummen. Diese Gesamtsumme ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechend farblich markierten Zelle des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Die Wertung der Angebote wird nach der Methode der UfAB 2018 vorgenommen.
Qualität
Alle Informationen zu den Zuschlagskriterien sind den Vergabeunterlagen unter I 2.13 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_03_TNW_Vergabebedingungen.pdf) zu entnehmen. Das Kriterium Leistung unterteilt sich in die nachfolgenden drei Unterkriterien: 300 Punkte für Arbeitseinsatz, 400 Punkte für Leistungswert und 300 Punkte für Ausführungen zur Leistungserbringung. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Arbeitseinsatz: Der Arbeitseinsatz setzt sich aus den für alle Leistungen kalkulierten produktiven Stunden zusammen. Diese Stunden sind in der Kalkulationsdatei in der entsprechend farblich markierten Zelle des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Das Angebot mit dem höchsten Arbeitseinsatz erhält die maximalen 300 Punkte. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit 50 % des höchsten Arbeitseinsatzes. Alle Angebote mit darunterliegendem Arbeitseinsatz erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für dazwischenliegende Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium Leistungswert: Der durchschnittliche m²- Leistungswert ist in der Kalkulationsdatei in der entsprechend farblich markierten Zelle des Tabellenblatts (0_uebersicht) enthalten. Der durchschnittliche m²-Leistungswert wird unter Zugrundelegung der gesamten Jahresreinigungsfläche und dem gesamten kalkulierten Arbeitseinsatz ermittelt. Es wird kaufmännisch auf zwei Stellen gerundet. Bei der Ermittlung des Gesamtdurchschnittswert wird jeweils das Angebot mit dem niedrigsten m²-Leistungswert sowie das Angebot mit dem höchsten m²- Leistungswert nicht berücksichtigt. Die Abweichungen werden wie nachfolgend bepunktet: 400,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt bis zu 1,50 %, 350,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 1,51 % und 3,00 %, 300,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 3,01 % und 4,50 %, 250,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 4,51 % und 6,00 %, 200,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 6,01 % und 7,50 %, 150,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 7,51 % und 9,00 %, 100,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 9,01 % und 10,50 %, 50,00 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt zwischen 10,51 % und 12,00 % und 0 Punkte: Abweichung vom Gesamtdurchschnitt ab 12,01 % (In den Vergabeunterlagen unter I 2.12 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_03_TNW_Vergabebedingungen.pdf) auf Seite 9 und 10 ist ein exemplarisches Berechnungsbeispiel visuell dargestellt.). Erläuterung für das Leistungs-Unterkriterium: Ausführungen zur Leistungserbringung: Für das Unterkriterium sind konkret auf die Liegenschaft bezogene Ausführungen zur Leistungserbringung zu erarbeiten und darzustellen. Für alle Angaben gilt: Aussagen können nur dann mit Punkten bewertet werden, wenn sie innerhalb der beschriebenen Leistungen und Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben liegen. Fehlende Angaben oder Angaben außerhalb der beschriebenen Leistungen / Aufgaben sowie den vertraglichen Vorgaben führen zwingend zu einem Ausschluss. Jede Fragestellung wird anhand von vier Wertungsstufen bewertet: 45 Punkte: Die Fragestellung ist absolut schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt vollumfänglich die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen sehr gut erfüllt. 30 Punkte: Die Fragestellung ist nur teilweise schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt gerade noch die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen zufriedenstellend erfüllt. 15 Punkte: Die Fragestellung ist nur in geringem Umfang schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt sehr lückenhaft die Anforderungen und Objektgegebenheiten. Insgesamt werden die Erwartungen mangelhaft erfüllt. 0 Punkte: Die Fragestellung ist nicht schlüssig, vollständig, praxisgerecht beantwortet und berücksichtigt nicht die Anforderungen und Objektgegebenheiten bzw. enthäl …

Eignung17 von 17 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A- Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angabe über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV, Eigenerklärung zu § 19 MiLoG, - Eigenerklärung zu § 21 AentG, Angabe über die Abführung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Angabe darüber, dass über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist und die Eröffnung nicht beantragt worden ist und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet, Antikorruptionserklärung, Scientology Schutzerklärung, Eigenerklärung Bezug Russland, Erklärung zum Masernschutz. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angabe über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Spezifischer Jahresumsatz
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Umsatz der vergangenen abgeschlossenen Geschäftsjahre die mit der Leistung vergleichbar sind (inkl. Angaben zum Eigenleistungsanteil). Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Erklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungs-summen besteht bzw. im Auftragsfall erhöht oder abgeschlossen wird, die mindestens den nachfolgenden Deckungssummen entsprechen: 5.000.000 Euro für Personenschäden, 5.000.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden, 1.000.000 Euro für Bearbeitungsschäden, 250.000 Euro für Schlüssel- und Transponderverlust. Unterlagen, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Nachweis zur Haftpflichtversicherung. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um A-Kriterium (Ausschlusskriterien). Werden nicht alle Ausschlusskriterien erfüllt, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Personal der vergangenen abgeschlossenen Geschäftsjahre die mit der Leistung vergleichbar sind (inkl. Angaben zur Anzahl von Fach- und Führungskräften) Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Qualitätsmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Qualitätsmanagement insbesondere Qualitätssicherung, Reklamations- und Beschwerdemanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Umweltmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Umweltmanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach DIN EN ISO 14001:2015 (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zum Arbeitsschutzmanagement: 0 Punkte: keine vorhanden bzw. keine verwertbaren/zutreffenden Angaben, 3 Punkte: Eingeführtes und intern überwachtes Sicherungssystem für das Arbeitsschutzmanagement, 5 Punkte: Unternehmen ist nach ISO 45001, OHRIS, SCC, AMS Bau (oder gleichwertig) zertifiziert. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zur technischen Fachkraft, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt ist: 0 Punkte: keine Angabe oder Qualifikation, welche nicht dem Gebäudereiniger-Handwerk zuzuordnen ist, 1 Punkt: Weist eine Qualifikation im Gebäudereiniger-Handwerk auf, welche nachfolgend (3 Punkte bis 5 Punkte) nicht aufgelistet ist, 3 Punkte: Weist die Qualifikation als Staatlich geprüfte(r) Desinfektor/in oder Fachwirt/in für Reinigungs- und Hygienemanagement auf, 4 Punkte: Weist die Qualifikation als Gebäudereiniger-Geselle / Gebäudereiniger-Gesellin (Verordnung über die Berufsausbildung zum/r Gebäudereiniger/in vom 21. April 1999 und der Rahmenplan für den Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/in) auf, 5 Punkte: Weist die Qualifikation als Gebäudereiniger-Meister / Gebäudereiniger-Meisterin (Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Gebäudereiniger-Handwerk vom 17. November 2020) oder Staatlich geprüfte(r) Techniker/in mit der Fachrichtung Reinigungs- und Hygienetechnik auf. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmea … ganz lesenAlle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Angaben zu Betriebsleitung und Führungskräften: 0 Punkte: keine Angabe oder weniger als zwei qualifizierte Fach- und Führungskräfte, 3 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens drei qualifizierte Fach- und Führungskraft (z.B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung, 4 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens vier qualifizierte Fach- und Führungskraft (z.B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung, 5 Punkte: Für die Auftragsausführung stehen mindestens fünf (oder mehr) qualifizierte Fach- und Führungskraft (z.B. Meister, Gesellen, Fachwirt, etc.) zur Verfügung. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nur Los 1: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument … ganz lesenNur Los 1: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mehreren Gebäuden mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 m², c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können zusätzliche Bewertungspunkte (5 Bewertungspunkte je Referenz, folglich bis zu 15 Bewertungspunkte in Summe) erzielen, indem die Referenzen folgende, neben den vorstehenden Mindestanforderung, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Bewertungspunkte: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einem Staatlichen bzw. Öffentlichen Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Schul- /Lehreinrichtung, 1 Punkt: Der Referenzauftrag um-fasste die Reinigungsleistung in einer Feuer- oder Rettungswache, 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mindestens 8 Objekten an unterschiedlichen Standorten. Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge verifiziert der Kreis Steinfurt die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die Referenzangaben. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter, soweit vorhanden und vergaberechtlich zulässig, zu berücksichtigen. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag eingetragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nur Los 2: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument … ganz lesenNur Los 2: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mehreren Gebäuden mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 m², c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können zusätzliche Bewertungspunkte (5 Bewertungspunkte je Referenz, folglich bis zu 15 Bewertungspunkte in Summe) erzielen, indem die Referenzen folgende, neben den vorstehenden Mindestanforderung, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Bewertungspunkte: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einem Staatlichen bzw. Öffentlichen Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Schul- /Lehreinrichtung, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Feuer- oder Rettungswache, 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mindestens 8 Objekten an unterschiedlichen Standorten. Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge verifiziert der Kreis Steinfurt die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die Referenzangaben. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter, soweit vorhanden und vergaberechtlich zulässig, zu berücksichtigen. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag eingetragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nur Los 3: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument … ganz lesenNur Los 3: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den Angaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mehreren Gebäuden mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 40.000 m², c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können zusätzliche Bewertungspunkte (5 Bewertungspunkte je Referenz, folglich bis zu 15 Bewertungspunkte in Summe) erzielen, indem die Referenzen folgende, neben den vorstehenden Mindestanforderung, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Bewertungspunkte: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einem Staatlichen bzw. Öffentlichen Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Schul- /Lehreinrichtung, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Feuer- oder Rettungswache, 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mindestens 8 Objekten an unterschiedlichen Standorten. Im Rahmen der Wertung der Teilnah-meanträge verifiziert der Kreis Steinfurt die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die Referenzangaben. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter, soweit vorhanden und vergaberechtlich zulässig, zu berücksichtigen. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag eingetragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nur Los 4: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument … ganz lesenNur Los 4: Alle Informationen zu den geforderten Mindest- und Eignungskriterien sind in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags unter Ziffer 14 (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_01_TNW_Aufforderung Teilnahmeantrag.pdf) zu entnehmen. Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung die im Dokument Teilnahmeantrag (Datei: 30-01.59.05-65-337-EU NO_06_TNW_Teilnahmeantrag.docx) geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Bei den nachfolgenden Eignungskriterien handelt es sich um B-Kriterien. Die B-Kriterien (B) werden bewertet. Hierzu werden nachfolgend die jeweils erreichbaren Punkte definiert und entsprechend den An-gaben des Bewerbers im Teilnahmeantrag berechnet. Die jeweilige volle Punktzahl wird nur in dem Fall erreicht, wenn sämtliche im nachfolgenden definierten Anforderungen eines B-Kriteriums erfüllt sind und entsprechende Erklärungen/Erläuterungen im Teilnahmeantrag bestätigt sind. Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind folgende Eigenerklärungen abzugeben: Referenzangaben: Zum Nachweis der Eignung ist mindestens eine Referenz, die alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, anzugeben. Diese Mindestreferenz erhält 5 Bewertungspunkte. Bewerber können darüber hinaus bis zu zwei weiteren Referenzen angeben. Erfüllen diese alle nachfolgenden Mindestanforderungen kumulativ, erhält jede Referenz 5 Bewertungspunkte. Mindestanforderungen: a) Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistungen der Unterhaltsreinigung, b) Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mehreren Gebäuden mit einer Gesamtgrundfläche von mindestens 10.000 m², c) Der Referenzauftrag liegt nicht mehr als 36 Monate zurück (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung), d) Die Leistungserbringung beim Referenzauftrag erfolgt seit mindestens 12 Monaten (gerechnet vom Zeitpunkt der EU-Bekanntmachung). Bewerber können zusätzliche Bewertungspunkte (5 Bewertungspunkte je Referenz, folglich bis zu 15 Bewertungspunkte in Summe) erzielen, indem die Referenzen folgende, neben den vorstehenden Mindestanforderung, zusätzliche Anforderungen erfüllen. Zusätzliche Bewertungspunkte: 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einem Staatlichen bzw. Öffentlichen Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Schul- /Lehreinrichtung, 1 Punkt: Der Referenzauftrag umfasste die Reinigungsleistung in einer Feuer- oder Rettungswache, 2 Punkte: Der Referenzauftrag umfasste die regelmäßige Unterhaltsreinigung von mindestens 8 Objekten an unterschiedlichen Standorten. Im Rahmen der Wertung der Teilnahmeanträge verifiziert der Kreis Steinfurt die durch den Bewerber angegebenen Referenzen sowie insbesondere die Referenzangaben. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, auch eigene Erfahrungen mit dem Bieter, soweit vorhanden und vergaberechtlich zulässig, zu berücksichtigen. Nach Artikel 5 Absatz 1e DSGVO ist im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dafür eine Rechtsgrundlage besteht. Die Rechtsgrundlage besteht in der Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, die Gesetze und Verordnungen des Vergaberechts zwingend anzuwenden. Auf die Angaben der Referenzabfrage kann insoweit nicht verzichtet werden. Wichtiger Hinweis: Nur Referenzangaben, die vollständig und innerhalb der Textfelder im Teilnahmeantrag ein-getragen sind, werden in die Bewertung einbezogen. Unvollständige oder außerhalb dieser Felder befindliche Referenzangaben bleiben unberücksichtigt. Es können insgesamt maximal 55 Punkte erreicht werden. Die vom Bewerber zu erreichende Mindestpunktzahl beträgt 30 Punkte. Erreicht ein Bewerber diese Mindestpunktzahl nicht, so wird sein Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Auftrag kann dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Optionen
Es werden Einzelpreise basierend auf Erfahrungswerte der zurückliegenden Jahre für Regie- und Sonderleistungen abgefragt. Die tatsächliche Erforderlichkeit ist jährlich variabel und ist nicht verbindlich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW; Zahlungsbedingungen siehe Ziffer 13 des Vertrags über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen; Vertragsstrafen siehe Ziffer 12 des Vertrags über die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPWYY2LFF1#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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717vergebene Aufträge
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260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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