Reinigungsdienstleistungen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-CB-24-1165000-4121.03veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2026
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.
- Unterhalts- und Grundreinigung für die Johanna-Mestorf-SchuleLandeshauptstadt Kiel - Der Oberbürgermeister · KielFrist 01.12.2026
- Unterhaltsreinigung Behördenzentrum LübeckLand Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR · KielFrist 20.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Schleswig-Holstein (7 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Konzeptionelle Umsetzung des Reinigungsauftrags40 %
- Anwesenheit der Objektleitung im Objekt10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2026
- Heute
Beschreibung
Für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist für einen reibungslosen Dienstbetrieb eine regelmäßige Reinigung notwendig. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glas- und Rahmenreinigung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort der Leistungserbringung für alle zwei Lose ist: Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Grundsätzliche Anforderungen für Los 1 und Los 2 • Das Reinigungspersonal soll ausreichend Deutsch sprechen, um sich mit Mitarbeitenden des Jobcenters ansatzweise verständigen zu können. Ein höfliches Auftreten wird erwartet.; • Das eingesetzte Reinigungspersonal darf nicht im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg sein.; • Das eingesetzte Personal muss über ein einwandfreies aktuelles (nicht älter als drei Monate) polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „N“ verfügen. Diese sind auf Kosten des AN in Kopie vor Beginn der Tätigkeit dem AG vorzuweisen.; • Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet nur gesundes Personal (Personen ohne ansteckende Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz ) einzusetzen.; • Wird eine ausländische Person eingesetzt, so trägt der AN die Verantwortung, dass diese eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat. Diese Genehmigungen sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.; • Der AN trägt die Verantwortung für die Erfüllung aller relevanten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.; • Der AN verpflichtet sich alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinem Personal einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung des Arbeitszeitgesetz (ArbZG), des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG) – sowie einschlägiger Tarifverträge.; • Das gesamte vom AN eingesetzte Personal ist zum Datenschutz zu belehren sowie schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses hinzuweisen. Das eingesetzte Personal hat diese schriftlich zu bestätigen. Den Mitarbeitenden des AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten und sonstige Unterlagen zu nehmen sowie die Kommunikationsmittel und andere technische Einrichtungen (z.B. Telefone, Kopiergeräte, PCs etc.) des AG zu benutzen. Diese Belehrung ist jährlich zu wiederholen. Es ist vom AN der vom AG vorgegebene Vordruck „Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses“ zu nutzen. Die von den Mitarbeitenden des AN unterschriebenen Erklärungen sind zu Vertragsbeginn dem AG in Kopie einzureichen. Der AN achtet insbesondere bei Personalwechsel oder Vertretungssituationen auf die eigenständige, rechtzeitige und schriftliche Belehrung.; • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal über die wesentlichen Punkte der Leistungsbeschreibung und des Vertrages zu informieren (z.B. Sicherheitsstandards, Hygienevorschriften, Reinigungsmethoden, Umgang mit der Reinigungschemie, etc.).; • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal durch fachkundiges Personal einzuweisen und mit den Besonderheiten des Gebäudes vertraut zu machen sowie ausreichend und regelmäßig zu schulen und weiterzubilden.; • Das eingesetzte Personal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auf Kosten des AN auszustatten, so dass das Reinigungspersonal entsprechend zu erkennen ist. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird Wert gelegt.; • Das eingesetzte Personal ist verpflichtet alle im Gebäude und auf dem Gelände der Dienststelle aufgefundenen Gegenstände dem Beauftragten des AG zu überreichen. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt.; • In der Liegenschaft gilt ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Das vom AN eingesetzte Personal hat sich an das generelle Alkohol- und Rauchverbot auf dem Gelände des AG zu halten. Unter Drogen oder Alkohol oder vergleichbaren Substanzen stehenden Mitarbeitenden ist der Dienstantritt durch den AN bzw. deren Interessen vertretende Aufsichtskraft vor Ort zu verwehren.; • Der AN trägt die Verkehrssicherungspflicht und hat somit notwendige und zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um Gefahren, Risiken und / oder Schäden zu verhindern.; • Das eingesetzte Personal verzichtet auf Äußerungen und / oder Erscheinungsbild und / oder Verhalten (Verhaltensweise), gleich in welcher Form sie erfolgen, die Besorgnis der Verfassungsfeindlichkeit, des Antisemitismus oder eines ähnlichen Grundes beim AG und / oder Dritten wecken könnten.
Gegenstand nach CPV
- 90910000ReinigungsdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung Ziel ist die ordentliche Unterhaltsreinigung der Räumlichkeiten des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg in der Wolframstraße 89-92 in 12105 Berlin. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere Anforderungen an das Reinigungspersonal: • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal ausreichend und regelmäßig zu schulen, weiterzubilden und durch die zuständigen Aufsichtskräfte (Objektleitung) zu überwachen.; • Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Objektreinigung sicherzustellen, hat der AN eine qualifizierte Gesamtobjektleitung sowie eine Vertretung dem AG zu benennen. Die Objektleitung ist für die ordnungsgemäße Organisation und Koordination der Reinigungsleistungen beim AG verantwortlich. Die Gesamtobjektleitung koordiniert und kontrolliert die jeweilige Leistungserbringung sowie das eingesetzte Personal und steht dem AG als verantwortliche Ansprechperson zur Verfügung.; • Die Objektleitung (oder bei Abwesenheit deren Vertretung) muss zu den üblichen Geschäftszeiten der Dienststelle erreichbar sein. Eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr wird vereinbart. Die Objektleitung (oder bei Abwesenheit deren Vertretung) muss im Kontakt zu dem eingesetzten Personal vor Ort stehen.; • Die Anwesenheit des Reinigungspersonals ist täglich in einem Anwesenheitsbuch (oder vergleichbaren / sinngemäßen Systemen) zu dokumentieren. Auf Wunsch des AG gewährt der AN dem AG Einsicht in das Anwesenheitsbuch. Der AG steht für die Korrektheit der Angaben ein.; • Die Anwesenheit der Objektleitung ist analog wie bei den Reinigungskräften in einem Anwesenheitsbuch (oder vergleichbaren / sinngemäßen Systemen) zu dokumentieren. Auf Wunsch des AG gewährt der AN dem AG Einsicht in das Anwesenheitsbuch. Der AG steht für die Korrektheit der Angaben ein. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anforderungen an die Ausführung der Reinigung: - Die nachfolgend beschriebenen Anforderungen an die Ausführung der Unterhaltsreinigung haben das Ziel des Werterhalts des Objektes sowie die Sauberkeit und Hygiene sicherzustellen. Die Reinigungsstandards sind für die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Leistungsgegenstände anzuwenden.; - Die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen sind jederzeit fachgerecht, pünktlich, gründlich, schonend und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.; - Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Utensilien müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und sind auf Kosten des AN stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten.; - Die benötigte Ausstattung (z.B. Reinigungswagen mit Zubehör, Staubsauger, Reinigungsautomaten, Poliermaschinen, ...) sind für die Unterhaltsreinigung in ausreichender Zahl durch den AN zur Verfügung zu stellen. Sie müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetztes und den VDE-Vorschriften entsprechen.; - Die elektrischen Betriebs- bzw. Arbeitsmittel sind regelmäßig gemäß DGUV Vorschrift 3 auf Kosten des AN durch eine befähigte Person zu prüfen. Die Prüfergebenisse sind zu dokumentieren und dem AG auf Verlangen vorzulegen.; - Um die Hygiene in der Reinigung zu gewährleisten, ist das Vier-Farben-System anzuwenden. - Der AN sorgt dafür, dass durch das eingesetzte Personal die Trennung der Bereiche eingehalten wird – zum Beispiel durch die Nutzung verschieden farbiger Eimer und dazu passendem Material. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 30. Juli 2024 an die GMSH AöR, Geschäftsbereich Beschaffung, Frau Nadine Seehaase. Die Termine können zwischen der 33. und 34. KW stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist am Haupteingang (Drehtür) des Objektes. Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bieter ist verpflichtet seine Kenntnis aus der Besichtigung in seine Kalkulation einzubeziehen. Er versichert ausdrücklich, dass die ihm zur Kalkulation vorgelegten Berechnungen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen ausreichend zur Kalkulation der von ihm angebotenen Preise waren. Mit den vereinbarten Preisen ist alles abgegolten und vergütet, was zur vollständigen, ordnungs- und funktionsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung notwendig ist. Fragen zur Vergabe werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Möglichkeit Fragen schriftlich als Bieterfrage einzureichen. ----------------------------- Die Besichtigungstermine sind unter folgender E-Mailadresse anzumelden: Nadine.Seehaase@gmsh.de --------------------------------- Der AG benennt dem AN zu Auftragsbeginn die konkreten Ansprechpartner/innen für die Zusammenarbeit zwischen AN und AG. Die Objektbesichtigung erfolgt nach einem einheitlich festgelegten Ablaufschema. Die Bieter erhalten mit dieser Begehung den gleichen Wissensstand. Dem Bieter wird vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bescheinigt. Die unterzeichnete Bestätigung ist - als Nachweis - mit der elektronischen Angebotsabgabe einzureichen bzw. hochzuladen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Glas- und Rahmenreinigung Ziel ist die ordentliche Reinigung der Fenster, Fensterbänke und Fensterrahmen des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg in der Dienststelle Wolframstraße 89-92 in 12105 Berlin. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere Anforderungen an das Reinigungspersonal: Diese Anforderungen ergänzen die „Grundsätzlichen Anforderungen“ und sind durch den AN ebenso zu erfüllen: • Für die Reinigung der Fenster in höheren Etagen ist in der Regel eine Arbeitsbühne oder Ähnliches notwendig, da ein Zugang zu den Fenstern von Innen nicht immer möglich ist. Diese Kosten sind durch den AN einzukalkulieren. Eine gesonderte Erstattung durch den AG findet nicht statt., • Der AN ist für die Absicherung der Arbeitsbühne oder Ähnliches zuständig, sofern diese eingesetzt wird. Es wird auf die grundsätzliche Anforderung der Verkehrssicherungspflicht des AN hingewiesen., ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Objekt Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin zu reinigende Fläche: -- Fensterfläche in m²: 4.004,15 -- Anzahl abwischbarer Fensterbänke: 1.260 Die Fensterglasflächen wurden von der Innenseite einseitig erfasst. Rahmen und Sprossen sind übermessen, d.h. die Fläche entspricht der lichten Fensteröffnung. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Tätigkeit und Reinigungshäufigkeit: Die zur Glas- und Rahmenreinigung zählenden Leistungen sind jederzeit so zu organisieren, dass die Reinigung unter den Gesichtspunkten einer modernen Glasreinigung rationell, fach-gerecht und hygienisch einwandfrei durchgeführt wird. Der Werterhalt des Objektes, seine Pflege und einwandfreie Optik haben absolute Priorität. Die Reinigungsarbeiten finden nach vorheriger gemeinsamer Absprache des Datums einmal im Frühjahr und einmal im Herbst statt – mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens vier Wochen. Kann die Reinigung nicht an einem Tag erbracht werden, so kann auch ein zusammenhängender Zeitraum zur Leistungserbringung vereinbart werden. Im Frühjahr erfolgt eine Glasreinigung. Im Herbst erfolgt zusätzlich zur Glasreinigung auch eine Reinigung der Fensterrahmen. -- Glasreinigung ohne Rahmenreinigung: 1J (Frühjahr) -- Glasreinigung mit Rahmen: 1J (Herbst) Die Glas- und Fensterrahmenreinigung hat grundsätzlich tagsüber während der Zeit von 08:00 bis 16:00 Uhr zu erfolgen. Eine Reinigung an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht findet nicht statt, so dass entsprechende Zuschläge nicht kalkuliert werden müssen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 30. Juli 2024 an die GMSH AöR, Geschäftsbereich Beschaffung, Frau Nadine Seehaase. Die Termine können zwischen der 33. und 34. KW stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist am Haupteingang (Drehtür) des Objektes. Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bieter ist verpflichtet seine Kenntnis aus der Besichtigung in seine Kalkulation einzubeziehen. Er versichert ausdrücklich, dass die ihm zur Kalkulation vorgelegten Berechnungen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen ausreichend zur Kalkulation der von ihm angebotenen Preise waren. Mit den vereinbarten Preisen ist alles abgegolten und vergütet, was zur vollständigen, ordnungs- und funktionsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung notwendig ist. Fragen zur Vergabe werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Möglichkeit Fragen schriftlich als Bieterfrage einzureichen. ----------------------------- Die Besichtigungstermine sind unter folgender E-Mailadresse anzumelden: Nadine.Seehaase@gmsh.de --------------------------------- Der AG benennt dem AN zu Auftragsbeginn die konkreten Ansprechpartner/innen für die Zusammenarbeit zwischen AN und AG. Die Objektbesichtigung erfolgt nach einem einheitlich festgelegten Ablaufschema. Die Bieter erhalten mit dieser Begehung den gleichen Wissensstand. Dem Bieter wird vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bescheinigt. Die unterzeichnete Bestätigung ist - als Nachweis - mit der elektronischen Angebotsabgabe einzureichen bzw. hochzulade | 2 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Leistungsverzeichnis und Preisblatt gem. Nachweis Nr. 6 für Los 1 (Formblätter) einzureichen. Diese sind zwingend in Excel (.xlsxFormat) notwendig.
- Qualität
- Konzeptionelle Umsetzung des Reinigungsauftrags18. Durch den Bieter ist ein Konzept zur Umsetzung des Reinigungsauftrags gemäß Bewertungsmatrix einzureichen.
- Qualität
- Anwesenheit der Objektleitung im Objekt19. Durch den Bieter ist ein Kurzkonzept einzureichen, das die Angabe der Anwesenheitsstunden pro Monat des Objektleiters gemäß Bewertungsmatrix enthält.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Das Vertragsverhältnis beginnt zum 01.01.2025 und endet am 31.12.2026 – mit Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate durch den AG. Eine Wiederholung der Optionsziehung ist möglich. Der abgeschlossene Vertrag endet spätestens am 31.12.2028. Regelungen bezüglich Kündigungsmöglichkeiten sind dem Vertrag zu entnehmen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zen … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.evergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt gem. Nachweis Nr. 6 für Los 2 (Formblätter) einzureichen. Dieses ist zwingend in Excel (.xlsxFormat) notwendig.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2026
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Das Vertragsverhältnis beginnt zum 01.01.2025 und endet am 31.12.2026 – mit Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate durch den AG. Eine Wiederholung der Optionsziehung ist möglich. Der abgeschlossene Vertrag endet spätestens am 31.12.2028. Regelungen bezüglich Kündigungsmöglichkeiten sind dem Vertrag zu entnehmen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zen … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.evergabesh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.evergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.evergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der eVergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | GRG Services Berlin GmbH & Co. KG, Berlin | – |
| 2 | RUWE GmbH, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wolframstraße 89-92, 12105 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvertrag Druckerzeugnisse für den Schleswig-Holsteinischen Landtag14.10.2026
- Ausschreibung der Geschäftsführung für den Vergaberat zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie Bingo Schleswig-Holstein09.09.2026
- Lieferung von Testkits für die Untersuchung auf BSE Scrapie auslösenden Prionproteine im Landeslabor SH30.08.2026
- Rahmenvereinbarung für die Entsorgung von alliierter Munition, Neuzeitmunition sowie Pyrotechnik30.06.2026
Mehr von Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
- Beschaffung LC-Triple-Quadrupol-MassenspektrometerGebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · KielFrist 20.11.2026
Alle 1 offenen Ausschreibungen von Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Schleswig-Holstein (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Klarsicht Glas- und Gebäudereinigungs GmbH9 Zuschläge
- Beyersdorf Dienstleistungen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Bogdol Gebäudemanagement GmbH6 Zuschläge
- Niediek NordOst GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Spiegelblank Reinigungsunternehmen Heinz Kuhnert GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- ALFA Reinigung GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 20.09.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.09.2024 auf 23.09.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Reinigungsleistung von Gebäuden der Stadt BrunsbüttelStadt BrunsbüttelFrist 03.12.2026
- Grund- und Unterhaltsreinigung GS HitzhusenSchulverband Bad Bramstedt & UmlandgemeindenFrist 24.11.2026
- Reinigungsleistung Unterhaltsreinigung, und Glas- und RahmenreinigungKreis Ostholstein - Grundstücks- und GebäudeserviceFrist 12.11.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung für die Johanna-Mestorf-SchuleLandeshauptstadt Kiel - Der OberbürgermeisterFrist 01.12.2026
- Gebäudereinigung in Liegenschaften des Amts EidertalAmt EidertalFrist 17.11.2026
- Schulverband Amt Südtondern Nord: Gebäudereinigung Emil-Nolde-SchuleSchulverband Südtondern NordFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b713032a-2d63-4048-bd36-f3a33355c4c8.