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Reinigungsdienstleistungen ANKER-Zentrum und Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken

Regierung von Unterfranken · Würzburg, Bayern

Aktenzeichen 0270.ZV-17-24-03veröffentlicht 27.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 667 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre15.05.2025 – 14.05.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Würzburg97070, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 55 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Regierung von Oberbayern
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.bayern.de
    vor 22 Monaten
  4. Bindefrist endet
    48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.05.2027
    vor 18 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Regierung von Unterfranken sucht für die Unterhalts- und Glasreinigung der ANKER-Einrichtung und der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in der Conn-Str.1 in 97505 Geldersheim einen Werkunternehmer, der mit qualifizierten Mitarbeitern die ausgeschriebene Reinigungsdienstleistung fachmännisch und zuverlässig durchführt. Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glasreinigung

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Unterhaltsreinigung

Es ist eine Unterhaltsreinigung für die ANKER-Einrichtung und die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken zu bepreisen.

2 Jahre–
2
Glasreinigung

Es ist eine Glasreinigung für die ANKER-Einrichtung und die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken zu bepreisen.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Vgl. das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen"

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedstaates zu erklären (Ausschlusskriterium). Das Dokument "02.05_Eigenerklärun … ganz lesenUnter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedstaates zu erklären (Ausschlusskriterium). Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Als Beleg der Eignung ist ein Auszug aus dem Handelsregister ODER der Handwerksrolle ODER dem Vereinsregister ODER dem Partnerschaftsregister ODER aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, mit dem Angebot vorzulegen. Für den Fall, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-Auftragsvergabe RL]) besteht, ist die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachzuweisen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Kriterium
Abgabe des Formulars "02.07_Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer, 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftrag … ganz lesenAbgabe des Formulars "02.07_Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer, 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer und 5. (ggfs.) rein eignungsverleihende Dritte. Mindestanforderung an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): - Personenschäden iHv 5.000.000 €, - Sachschäden iHv 1.500.000 €, - Vermögensschäden iHv 500.000 €, - Schlüsselverlust iHv 250.000 €, - Bearbeitungsschäden iHv 500.000 € und Umweltschäden iHv 1.000.000 €. Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summe je Versicherungsjahr betragen. Bei Umweltschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme.
Kriterium
I.) Referenzen: Eigenerklärung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" mit mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren in Bezug zu … ganz lesenI.) Referenzen: Eigenerklärung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" mit mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Pro Referenz ist im Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" zwingend anzugeben: 1. Referenz-Nr., 2. Auftragnehmer des Referenzauftrags: Firma (Name) und Rechtsform (z. B. GmbH), 3. Bezeichnung der Leistung („Titel“), 4. Zeitraum der Leistungserbringung, 5. Auftragswert in Euro (netto), 6. Angabe des Namens (Firma und Rechtsform) und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), 7. Beschreibung der ausgeführten Leistung(en) nach Art und Umfang. / Die Beschreibung muss der Zentralen Vergabestelle insbesondere auch die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenzen die Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllen! // Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer und 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer. // Es wird eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. // Mindestanforderungen an die Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): 1. Die Referenzaufträge müssen jeweils über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Maßgeblicher Stichtag ist der letzte Tag der Angebotsfrist. 2. Die Referenzaufträge dürfen jeweils nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist. 3. Die Referenzaufträge müssen jeweils als Leistungsgegenstand eine "Unterhaltsreinigung" beinhalten sowie vom Leistungsumfang vergleichbar sein (mindestens 1.000.000 qm Gesamtjahresreinigungsfläche). ///// II.) Unterauftragnehmer, Eignungsleihe (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Bieter hat im Formblatt "00.05_Unterauftragnehmer Eignungsleihe" mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter. ///// III.) Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) verlangt. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.05.2025
Vertragsende
14.05.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende von Seiten des AN oder des AG gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 14.05.2029.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.bayern.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
48 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend erforderlich. Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Nach der Ortsbesichtigung wird seitens des Auftraggebers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Falls kein Besichtigungstermin wahr … ganz lesenEine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend erforderlich. Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Nach der Ortsbesichtigung wird seitens des Auftraggebers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Falls kein Besichtigungstermin wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich bis spätestens (einschließlich) 30. Dezember 2024. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Die Teilnehmenden müssen sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Peterplatz 9, 97070 Würzburg
Kontakt
poststelle@reg-ufr.bayern.de
Auskünfte
Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

786vergebene Aufträge
7Angebote je Los im Median (952 Lose mit Angabe)
361.057 €Zuschlagswert im Median
130.000 € – 844.840 €mittlere Hälfte, 221 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78e28e81-6487-469d-aada-4ff093fa5754.