Reinigungsdienstleistungen ANKER-Zentrum und Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken
Regierung von Unterfranken · Würzburg, Bayern
Aktenzeichen 0270.ZV-17-24-03veröffentlicht 27.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 15.05.2025 – 14.05.2027
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt Fürth · FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 15.12.2026
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg Kommunalunternehmen · AugsburgFrist 30.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre15.05.2025 – 14.05.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 55 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 22 Monatenan Regierung von Oberbayern
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 22 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Bindefrist endetvor 20 Monaten48 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 18 MonatenLaufzeit bis 14.05.2027
- Heute
Beschreibung
Die Regierung von Unterfranken sucht für die Unterhalts- und Glasreinigung der ANKER-Einrichtung und der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in der Conn-Str.1 in 97505 Geldersheim einen Werkunternehmer, der mit qualifizierten Mitarbeitern die ausgeschriebene Reinigungsdienstleistung fachmännisch und zuverlässig durchführt. Los 1: Unterhaltsreinigung Los 2: Glasreinigung
Gegenstand nach CPV
- 90910000ReinigungsdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung Es ist eine Unterhaltsreinigung für die ANKER-Einrichtung und die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken zu bepreisen. | 2 Jahre | – |
| 2 | Glasreinigung Es ist eine Glasreinigung für die ANKER-Einrichtung und die Zentrale Ausländerbehörde Unterfranken zu bepreisen. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Vgl. das Dokument "01.01_Verfahrenshinweise und Besondere Bewerbungsbedingungen"
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedstaates zu erklären (Ausschlusskriterium). Das Dokument "02.05_Eigenerklärun … ganz lesenkürzer
Unter Verwendung des Formblattes "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist sich zur Eintragung in einem Beruf- oder Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register eines anderen EU-Mitgliedstaates zu erklären (Ausschlusskriterium). Das Dokument "02.05_Eigenerklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft das Dokument mit Angebotsabgabe vorzulegen. Als Beleg der Eignung ist ein Auszug aus dem Handelsregister ODER der Handwerksrolle ODER dem Vereinsregister ODER dem Partnerschaftsregister ODER aus dem Mitgliederverzeichnis der Berufskammern der Länder als Kopie, vorzugsweise in Form einer PDF-Datei, mit dem Angebot vorzulegen. Für den Fall, dass keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister (i. S. d. Anhangs XI der Richtlinie 2014/24/EU [EU-Öffentliche-Auftragsvergabe RL]) besteht, ist die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachzuweisen. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen. Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen.- Kriterium
Abgabe des Formulars "02.07_Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer, 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftrag … ganz lesenkürzer
Abgabe des Formulars "02.07_Eigenerklärung Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer, 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer und 5. (ggfs.) rein eignungsverleihende Dritte. Mindestanforderung an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): - Personenschäden iHv 5.000.000 €, - Sachschäden iHv 1.500.000 €, - Vermögensschäden iHv 500.000 €, - Schlüsselverlust iHv 250.000 €, - Bearbeitungsschäden iHv 500.000 € und Umweltschäden iHv 1.000.000 €. Die Versicherungshöhe muss jeweils das Zweifache der Summe je Versicherungsjahr betragen. Bei Umweltschäden genügt als Höchstersatzleistung das Einfache der genannten Versicherungssumme.- Kriterium
I.) Referenzen: Eigenerklärung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" mit mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren in Bezug zu … ganz lesenkürzer
I.) Referenzen: Eigenerklärung: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte das Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" mit mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Pro Referenz ist im Formblatt "02.04_Angaben zu Referenzen" zwingend anzugeben: 1. Referenz-Nr., 2. Auftragnehmer des Referenzauftrags: Firma (Name) und Rechtsform (z. B. GmbH), 3. Bezeichnung der Leistung („Titel“), 4. Zeitraum der Leistungserbringung, 5. Auftragswert in Euro (netto), 6. Angabe des Namens (Firma und Rechtsform) und der Anschrift der zuständigen Kontaktstelle bei dem Auftraggeber des Referenzauftrags, inklusive der Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse), 7. Beschreibung der ausgeführten Leistung(en) nach Art und Umfang. / Die Beschreibung muss der Zentralen Vergabestelle insbesondere auch die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenzen die Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllen! // Vorzulegen mit dem Angebot vom/für: 1. Bieter, 2. (ggfs.) nur die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums beitragen, 3. (ggfs.) reine Unterauftragnehmer und 4. (ggfs.) eignungsverleihende Unterauftragnehmer. // Es wird eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Zentrale Vergabestelle, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. // Mindestanforderungen an die Referenzen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): 1. Die Referenzaufträge müssen jeweils über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein. Maßgeblicher Stichtag ist der letzte Tag der Angebotsfrist. 2. Die Referenzaufträge dürfen jeweils nicht älter als drei Jahre sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung, gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist. 3. Die Referenzaufträge müssen jeweils als Leistungsgegenstand eine "Unterhaltsreinigung" beinhalten sowie vom Leistungsumfang vergleichbar sein (mindestens 1.000.000 qm Gesamtjahresreinigungsfläche). ///// II.) Unterauftragnehmer, Eignungsleihe (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung): Der Bieter hat im Formblatt "00.05_Unterauftragnehmer Eignungsleihe" mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags er unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Für reine und (darüber hinaus) eignungsverleihende Unterauftragnehmer gelten dieselben Eignungskriterien/Eignungsanforderungen wie für den Bieter. ///// III.) Als Beleg der Eignung wird eine Zertifizierung eines Qualitätssicherungssystems nach DIN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) verlangt. Der Beleg ist vom Bieter, sofern keine Bietergemeinschaft besteht, mit dem Angebot vorzulegen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Besteht eine Bietergemeinschaft, haben alle Mitglieder der Bietergemeinschaft einen entsprechenden Beleg mit Angebotsabgabe vorzulegen. Entsprechendes gilt im Falle des Einsatzes von Dritten deren technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit sich der Bieter zur Erfüllung dieses Eignungskriteriums bedient. Sofern auf eine gleichwertige Zertifizierung abgestellt wird, ist die Gleichwertigkeit mit Vorlage der Zertifizierung aufzuzeigen/zu begründen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 15.05.2025
- Vertragsende
- 14.05.2027
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende von Seiten des AN oder des AG gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 14.05.2029.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 48 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39, 80539 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge/Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend erforderlich. Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Nach der Ortsbesichtigung wird seitens des Auftraggebers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Falls kein Besichtigungstermin wahr … ganz lesenkürzer
Eine Besichtigung der Liegenschaft(en) ist zwingend erforderlich. Der Bieter ist verpflichtet, an einer Besichtigung teilzunehmen. Nach der Ortsbesichtigung wird seitens des Auftraggebers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot als Anlage beizufügen. Falls kein Besichtigungstermin wahrgenommen wird, wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Eine Ortsbesichtigung ist möglich bis spätestens (einschließlich) 30. Dezember 2024. Bitte beachten Sie, dass Gebühren, Kosten und Auslagen nicht erstattet werden. Die Teilnehmenden müssen sich für die Besichtigung ausweisen können. Sollten im Zusammenhang mit der Besichtigung Fragen zur Leistungserbringung auftreten, sind diese anschließend schriftlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Peterplatz 9, 97070 Würzburg
- Website
- auftraege.bayern.de
- Kontakt
- poststelle@
reg-ufr.bayern.de - Auskünfte
- Regierung von Oberbayernzentrale.vergabestelle@
reg-ob.bayern.de
Bei uns erfasst
- Schädlingsbekämpfungsdienstleistungen in Gemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken07.07.2026 · 1 Angebot
- Hausmeisterdienstleistungen ANKER-Einrichtung Unterfranken12.11.2025 · 3 Angebote
- Schädlingsbekämpfung03.11.2025
- Lieferung und Ausgabe von Bekleidung an Asylbewerber ANKER-Einrichtung Unterfranken07.05.2025 · 2 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Bayern (31 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Gies Dienstleistungen GmbH51 Zuschläge
- Münchener Gebäudereinigung, K.E. Müller GmbH31 Zuschläge
- Dr. Hoffmann Facility Services Group GmbH26 Zuschläge
- Luna Glanz GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Moritz Fürst GmbH & Co. KG25 Zuschläge
- Krätschmer Gebäudereinigung + Dienstleistungs GmbH23 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
- Glasreinigung an städtischen Objekten 2-LoseStadt FürthFrist 08.12.2026
- Unterhaltsreinigung für das ADBV CoburgFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -Frist 15.12.2026
- GebäudereinigungAVA Abfallverwertung Augsburg KommunalunternehmenFrist 30.11.2026
- Unterhalts- und Glasreinigung für die Justizgebäude in RosenheimFreistaat Bayern, vertreten durch die Direktorin des Amtsgerichts RosenheimFrist 16.12.2026
- Unterhaltsreinigung in der Regierung von Mittelfranken – Promenade 27, 91522 AnsbachRegierung von MittelfrankenFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78e28e81-6487-469d-aada-4ff093fa5754.