Reinigungs- und Winterdienste Anliegergrundstücke für die ELW (Kopie)
Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen ELW 1313/695 (Kopie)veröffentlicht 13.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 880 Tsd. €
- Summe der Lose
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Los 1: Gebäudemanagement bzw. TGM / Los 2: Hausmeisterdienst inkl. Winterdienst für den Mainova VerbundMainova AG · Frankfurt am MainFrist 23.11.2026
- Straßen- und Parkflächenreinigung sowie Winterdienst 2027GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH · DarmstadtFrist 09.11.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 880 Tsd. € Summe der Lose
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 32 Monaten
- Heute
Beschreibung
Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.
Gegenstand nach CPV
- 90612000StraßenkehrdiensteHauptgegenstand
- 90620000Schneeräumung
Lose4 Lose
Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Stadtteilen Auringen, Breckenheim, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Medenbach, Naurod und Rambach Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. | – | 320.000 € |
| 3 | Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Stadtteilen Nordenstadt und Delkenheim Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. | – | 250.000 € |
| 4 | Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Stadtteilen Schierstein, Dotzheim und Frauenstein Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. | – | 270.000 € |
| 5 | Winterdienstleistungen in den Stadtteilen Bierstadt und Erbenheim Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. | – | 40.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- ReinigungsleistungGewichtung (Punkte, genau) 100
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Auftrag kann 2 x 1 Jahr verlängert werden.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 134 GWB).
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:startup#
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4DMUH9BU
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | iba gGmbH, Wiesbaden | 1 |
| 3 | iba gGmbH, Wiesbaden | 2 |
| 4 | FFR GmbH, Frankfurt | 3 |
| 5 | Knettenbrech + Gurdulic FullService GmbH, Wiesbaden | 3 |
Auftraggeber
- Name
- Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
- Art
- Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen, Umweltschutz
- Anschrift
- Unterer Zwerchweg 120, 65205 Wiesbaden
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Hessen (2 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- FFR GmbH6 Zuschläge
- EQQO Mitte GmbH4 Zuschläge
- Müllers GmbH3 Zuschläge
- Weiss Dienstleistungen GmbH3 Zuschläge
- LV Kommunal Winterdienst GmbH2 Zuschläge
- RS Service GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2cca3cf-2ba7-4ed4-a451-e455022e7a58.