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Reinigungs- und Winterdienste Anliegergrundstücke für die ELW (Kopie)

Auftraggeber nicht angegeben · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen ELW 1313/695 (Kopie)veröffentlicht 13.03.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1034 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.

Alle Ausschreibungen: Winterdienst in Hessen (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
880 Tsd. € Summe der Lose
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65205, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Stadtteilen Auringen, Breckenheim, Heßloch, Igstadt, Kloppenheim, Medenbach, Naurod und Rambach

Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.

–320.000 €
3
Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Stadtteilen Nordenstadt und Delkenheim

Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.

–250.000 €
4
Reinigungs- und Winterdienstleistungen in den Stadtteilen Schierstein, Dotzheim und Frauenstein

Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.

–270.000 €
5
Winterdienstleistungen in den Stadtteilen Bierstadt und Erbenheim

Reinigung und Winterdienst von städtischen Liegenschaften. Die Anliegerreinigungsverpflichtung umfasst bei Straßen, die nach dem Straßenverzeichnis der Straßenreinigungssatzung in die Reinigungsklasse "B" eingestuft sind, die Gehwegreinigung und bei Straßen, die in die Reinigungsklasse "C" eingestuft sind, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung auf Länge der Grundstücksfronten. In den genannten Reinigungsklassen besteht zudem die Verpflichtung, den Winterdienst auf den Gehwegen durchzuführen. Die Fahrbahn- und/oder Gehwegreinigung ist nach § 6 Abs. 3 der Straßenreinigungssatzung nach Bedarf, in der Regel 1 x pro Woche, durchzuführen. Die Winterdienstpflicht bezieht sich in der Anliegerreinigung auf die Befreiung von Eis und Schnee auf dem Gehweg. Hier ist ein mind. 1 m breiter Streifen zu räumen und bei Eis- und Schneeglätte zu streuen (§ 8 Abs. 1 Straßenreinigungssatzung). In der Zeit von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr gefallende Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen.

–40.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
ReinigungsleistungGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftrag kann 2 x 1 Jahr verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 134 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMUH9BU

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2iba gGmbH, Wiesbaden1
3iba gGmbH, Wiesbaden2
4FFR GmbH, Frankfurt3
5Knettenbrech + Gurdulic FullService GmbH, Wiesbaden3

Auftraggeber

Name
Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden
Anschrift
Unterer Zwerchweg 120, 65205 Wiesbaden
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 906 (Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

41vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (85 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Winterdienst in Hessen (2 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d2cca3cf-2ba7-4ed4-a451-e455022e7a58.