Reinigung - LWL-Förderschulen
Landschaftsverband Westfalen-Lippe · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen RVS-010-32-25veröffentlicht 14.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Münster.
- 6003141213-Unterhaltsreinigung Glückauf-Kaserne UnnaBundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster · MünsterFrist 30.11.2026
- Vertrag über die Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft der Bundeswehr in Warendorf und MilteBundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster · MünsterFrist 26.11.2026
- 6003132670-BwDLZ MünsterBundeswehr-Dienstleistungszentrum Münster · MünsterFrist 18.11.2026
- Unterhaltsreinigung / Flächenreinigung in sämtlichen Gebäuden der LiegenschaftDeutsche Hochschule der Polizei · MünsterFrist 17.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Münster48147, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässiglwl.org
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Reinigungsleistung20 %
- Auftragsübernahmekonzept20 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 19 Monatenüber lwl.org
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 19 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Heute
Beschreibung
Übernahme der Unterhalts- und /oder Glas- und Rahmenreinigung im Bereich der LWL-Förderschulstandorte in Bielefeld, Bad Oeynhausen und Oelde (Los 1); Dortmund und Werl (Los 2), Paderborn und Büren (Lose 3 und 6); Reken (Lose 4 und 5) sowie Soest (Los 7). Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Unterhaltsreinigung - Bielefeld Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2025 (Vertragsbeginn) die Unterhaltsreinigung in den organisatorisch zur LWL-Schulverwaltung Bielefeld gehörenden Schulen in Bielefeld, Bad Oeynhausen und Oelde übernimmt. | 4 Jahre | – |
| 2 | Unterhaltsreinigung - Dortmund Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2025 (Vertragsbeginn) die Unterhaltsreinigung in den organisatorisch zur LWL-Schulverwaltung Dortmund gehörenden Schulen in Dortmund und Werl übernimmt. | 4 Jahre | – |
| 3 | Unterhaltsreinigung - Paderborn Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2025 (Vertragsbeginn) die Unterhaltsreinigung in den organisatorisch zur LWL-Schulverwaltung Paderborn gehörenden Schulen in Paderborn und Büren übernimmt. | 4 Jahre | – |
| 4 | Unterhaltsreinigung - Münster Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2025 (Vertragsbeginn) die Unterhaltsreinigung in der organisatorisch zur LWL-Schulverwaltung Münster gehörenden Schulen in Reken übernimmt. | 4 Jahre | – |
| 5 | Glas- u. Rahmenreinigung - Münster Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2025 (Vertragsbeginn) die Glas- und Rahmenreingung in der organisatorisch zur LWL-Schulverwaltung Münster gehörende Schule in Reken übernimmt. | 4 Jahre | – |
| 6 | Glas- u. Rahmenreinigung - Paderborn Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2025 (Vertragsbeginn) die Glas- und Rahmenreingung in der organisatorisch zur LWL-Schulverwaltung Paderborn gehörenden Schulen in Paderborn und Büren übernimmt. | 4 Jahre | – |
| 7 | Glas- und Rahmenreinigung - Soest Ziel der Ausschreibung ist es, einen kompetente und zuverlässige Auftragnehmer zu finden, ab dem 01.08.2025 (Vertragsbeginn) die Glas- und Rahmenreingung in der organisatorisch zur LWL-Schulverwaltung Soest gehörenden Einrichtungen in Soest übernimmt. | 4 Jahre | – |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- ReinigungsleistungBewertung der durchschnittl. Reinigungsleistung bezogen auf die im Leistungsverzeichnis angegebenen Positionen
- Qualität
- AuftragsübernahmekonzeptBewertung des vom Bieter erstellten Auftragsübernahmekonzept gem. Leistungsbeschreibung
- Preis
- Bewertung des Angebotspreises
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und … ganz lesenkürzer
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, — er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, — er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, — das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, — keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.- Kriterium
- Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr. zu machen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- und Rahmenreinigung Lose 5 - 7) anzugeben.
- Kriterium
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- u. Rahmenreinigung Lose 5 bis 7)) anzugeben. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Lose 1 bis 4 mindestens drei Referen … ganz lesenkürzer
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- u. Rahmenreinigung Lose 5 bis 7)) anzugeben. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Lose 1 bis 4 mindestens drei Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Unterhaltsreinigung von Schulen, Internaten, Wohnheimen oder Pflegeeinrichtungen etc. mit mindestens 6.000 m² Grundfläche) vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Auftragsvolumen - Grundfläche in m² - Dauer / Länge der Zusammenarbeit - ggf. Besonderheiten bei der Reinigungsausführung Für die Lose 5 bis 7 sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mind. 3 Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Glas- und Rahmenreinigung von mindestens 2.000 m² Glasfläche in einer heterogenen Gebäudestruktur) vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist im Zweifel vom Bieter zu erläutern. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Auftragsvolumen - Glasfläche in m² - Dauer / Länge der Zusammenarbeit- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.07.2029. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres durch beide Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- lwl.org
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.04.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Zur Verdeutlichung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs (Los 1) finden am 03.04.2025 verpflichtenden und geführte Ortsbesichtigungen an den LWL-Schulstandorten in Oelde, Bielefeld und Bad Oeynhausen statt. Als Ausweichtermin kann noch der 07.04.2025 angeboten werden. Für eine Angebotsabgabe von Los … ganz lesenkürzer
Zur Verdeutlichung des ausgeschriebenen Leistungsumfangs (Los 1) finden am 03.04.2025 verpflichtenden und geführte Ortsbesichtigungen an den LWL-Schulstandorten in Oelde, Bielefeld und Bad Oeynhausen statt. Als Ausweichtermin kann noch der 07.04.2025 angeboten werden. Für eine Angebotsabgabe von Los 1 ist die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung aller drei Standorte zwingend erforderlich und bedingt eine vorherige Kurzanmeldung per E-Mail bei der in den Vergabeunterlagen angegebene Person.- Hinweis
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 08.04.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber über den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es gilt deutsches Re … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 08.04.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber über den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es gilt deutsches Recht. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind Vertragsbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen beigefügtem Vertragstext, die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowie eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Geheimhaltung des Berufsgeheimnisses nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) bei der Auftragsausführung einzuhalten.
Lose 2, 3, 4
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- ReinigiungsleistungBewertung der durchschnittl. Reinigungsleistung bezogen auf die im Leistungsverzeichnis angegebenen Positionen
- Qualität
- AuftragsübernahmekonzeptBewertung des vom Bieter erstellten Auftragsübernahmekonzept gem. Leistungsbeschreibung
- Preis
- Bewertung des Angebotspreises
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und … ganz lesenkürzer
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, — er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, — er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, — das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, — keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.- Kriterium
- Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr. zu machen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- und Rahmenreinigung Lose 5 - 7) anzugeben.
- Kriterium
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- u. Rahmenreinigung Lose 5 bis 7)) anzugeben. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Lose 1 bis 4 mindestens drei Referen … ganz lesenkürzer
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- u. Rahmenreinigung Lose 5 bis 7)) anzugeben. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Lose 1 bis 4 mindestens drei Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Unterhaltsreinigung von Schulen, Internaten, Wohnheimen oder Pflegeeinrichtungen etc. mit mindestens 6.000 m² Grundfläche) vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Auftragsvolumen - Grundfläche in m² - Dauer / Länge der Zusammenarbeit - ggf. Besonderheiten bei der Reinigungsausführung Für die Lose 5 bis 7 sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mind. 3 Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Glas- und Rahmenreinigung von mindestens 2.000 m² Glasfläche in einer heterogenen Gebäudestruktur) vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist im Zweifel vom Bieter zu erläutern. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Auftragsvolumen - Glasfläche in m² - Dauer / Länge der Zusammenarbeit- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und endet spätestens am 31.07.2029. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres durch beide Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- lwl.org
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.04.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Soweit Sie die LWL-Einrichtung aus vorausgegangenen Ausschreibungen noch nicht kennen, besteht Bedarf die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich vor Ort ein Bild zu machen. Dies bedingt jedoch zwingend eine vorherige Anmeldung und Absprache bei den in den Vergabeunterlagen angegebenen Ansprechpersonen.
- Hinweis
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 08.04.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber über den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es gilt deutsches Re … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 08.04.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber über den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es gilt deutsches Recht. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind Vertragsbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen beigefügtem Vertragstext, die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowie eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Geheimhaltung des Berufsgeheimnisses nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) bei der Auftragsausführung einzuhalten.
Lose 5, 6, 7
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Bewertung des Angebotspreises
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und … ganz lesenkürzer
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, — er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, — er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, — das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, — keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern in dieser Eigenerklärung zudem, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.- Kriterium
- Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens), Amtsgericht/Handelsregister-Nr. zu machen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- und Rahmenreinigung Lose 5 - 7) anzugeben.
- Kriterium
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- u. Rahmenreinigung Lose 5 bis 7)) anzugeben. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Lose 1 bis 4 mindestens drei Referen … ganz lesenkürzer
Es ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der zu vergebenen Leistungen (Unterhaltsreinigung Lose 1 bis 4 sowie Glas- u. Rahmenreinigung Lose 5 bis 7)) anzugeben. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind für die Lose 1 bis 4 mindestens drei Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Unterhaltsreinigung von Schulen, Internaten, Wohnheimen oder Pflegeeinrichtungen etc. mit mindestens 6.000 m² Grundfläche) vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen ist im Zweifel zu erläutern. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Auftragsvolumen - Grundfläche in m² - Dauer / Länge der Zusammenarbeit - ggf. Besonderheiten bei der Reinigungsausführung Für die Lose 5 bis 7 sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mind. 3 Referenzen (nicht älter als drei Jahren) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen (regelmäßige Glas- und Rahmenreinigung von mindestens 2.000 m² Glasfläche in einer heterogenen Gebäudestruktur) vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenzen mit der hier ausgeschriebenen Leistung ist im Zweifel vom Bieter zu erläutern. Es sind je Referenz folgende Informationen anzugeben: Einrichtung/Auftraggeber: Ansprechperson/Telefon-Nr.: Kurzbeschreibung des Auftrages: - Art und Umfang der Leistungen - Auftragsvolumen - Glasfläche in m² - Dauer / Länge der Zusammenarbeit- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der Vertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres durch beide Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- lwl.org
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 15.04.2025, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48128 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und g … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Soweit Sie die LWL-Einrichtung aus vorausgegangenen Ausschreibungen noch nicht kennen, besteht Bedarf die Möglichkeit, sich eigenverantwortlich vor Ort ein Bild zu machen. Dies bedingt jedoch zwingend eine vorherige Anmeldung und Absprache bei den in den Vergabeunterlagen angegebenen Ansprechpersonen.
- Hinweis
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 08.04.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber über den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es gilt deutsches Re … ganz lesenkürzer
Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis zum 08.04.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber über den Bieter eingeholt wird, der den Zuschlag erhalten soll. Es gilt deutsches Recht. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Es sind Vertragsbedingungen gemäß den Vergabeunterlagen beigefügtem Vertragstext, die Besonderen Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz NRW sowie eine Vereinbarung über die Verpflichtung zur Geheimhaltung des Berufsgeheimnisses nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) bei der Auftragsausführung einzuhalten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG31 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.04.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f107926a-a67e-41c3-8687-ca0a26580907.