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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Reifen für Nutz- und Mehrzweckfahrzeuge

Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung · Offenbach a.M., Hessen

Aktenzeichen 133-2026-0033veröffentlicht 05.08.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 47 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Offenbach am Main.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Hessen (109 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Offenbach a.M.63069, Offenbach am Main, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (130 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (359 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Lieferumfang25 %
  • EU-Reifenlabel20 %
  • Service15 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 48 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 48 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    7 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 5 Monaten

Beschreibung

Lieferung von Reifen für Nutz- und Mehrzweckfahrzeuge; Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Einstellung in die KdB-Produktkategorie 24

Beschreibung des Loses

Lieferung von Reifen für Lkw und Bus der Fahrzeugklasse N2, N3 und M3,

Mindestbestellmenge: 0 Stück, geschätzte Bestellmenge: 2.172 Stück, Maximalbestellmenge: 2.607 Stück,

in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Lieferumfang25 %
EU-Reifenlabel20 %
Service15 %
Preis40 %
Qualität
LieferumfangDer Lieferumfang wird gemäß der vom Bieter ausgefüllten Tabellen 2-3 (Los 1) errechnet.
Qualität
EU-ReifenlabelDie Punkteanzahl für das EU-Reifenlabel wird anhand der vom Bieter ausgefüllten TABELLE 1 errechnet.
Qualität
ServiceDas Kriterium "Service" setzt sich aus der Anzahl der Kundendienststandorte (10 %), der Erreichbakeit des Kundendienstes (10 %), der Personalstärke des Kundendienstes (10 %), der Anzahl der Außendienst- Ingenieure im Kundendienst (10 %), der Erreichbarkeit der Hotline (10 %), der Personalstärke der Hotline (20 %), den Kosten für die Hotline (20 %) und der Lieferfrist in Wochen (10 %) zusammen.
Preis
Anhand der Tabelle 1 wird ein Preisdurchschnitt für geforderte Pflichtgrößen (alle in der Tabelle 1 genannten Größen müssen lieferbar sein, - Ausschlusskriterium) ermittelt.

Eignung4 von 4 angegeben

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Der Produktionsnachweis als Eignungsnachweis gemäß IATF:16949 ist mit dem Angebot vorzulegen. Bei dem geforderten Zertifikat IATF 16949 handelt es sich um eine spezielle technische Spezifikation, die die gesamten Forderungen der Automobilindustrie an Qualitätsmanagementsysteme abdeckt. Erfolgt di … ganz lesenDer Produktionsnachweis als Eignungsnachweis gemäß IATF:16949 ist mit dem Angebot vorzulegen. Bei dem geforderten Zertifikat IATF 16949 handelt es sich um eine spezielle technische Spezifikation, die die gesamten Forderungen der Automobilindustrie an Qualitätsmanagementsysteme abdeckt. Erfolgt die Produktion der Reifen nicht durch den Bieter selbst, so ist der Nachweis des Herstellers beizufügen. Zusätzlich ist dann durch Eigenerklärung darzulegen, dass man die Reifen von diesem Hersteller bezieht.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit Abgabe des Angebots sind vorzulegen: Darstellung von mindestens 3 dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre. VERGLEICHBAR sind Referenzaufträge, deren Art und Umfang dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzaufträge müssen … ganz lesenMit Abgabe des Angebots sind vorzulegen: Darstellung von mindestens 3 dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Leistungen der letzten drei Jahre. VERGLEICHBAR sind Referenzaufträge, deren Art und Umfang dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzaufträge müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen annähernd gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Vergleichbare LEISTUNGEN sind Aufträge zur Lieferung von Reifen oder von Kfz-Zubehör mit einem Volumen von mindestens 100.000 € innerhalb 1 Jahres. Zu jedem Referenzauftrag sind die folgenden Angaben mitzuteilen: 1. Referenzgeber/-in (Name und Anschrift des/der Referenz- Kunden/-Behörde) 2. Leistungsort (Anschrift) des Referenzobjektes 3. Leistungsgegenstand und- umfang (Art und Umfang der durch Ihr Unternehmen erbrachten Leistungen/Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitskräfte) 4. Leistungszeitraum (von Monat/Jahr ... bis Monat/Jahr ...) 5. NETTO-Auftragsvolumen (in EURO) des Referenzauftrages 6. Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse) mindestens einer Ansprechperson beim/ bei der Referenzgeber/-in, die von der Generalzolldirektion - Zentrale Vergabestelle der Bundesfinanzverwaltung - kontaktiert werden darf und berechtigt ist, dieser Auskünfte zum Referenzauftrag zu erteilen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Verlängerungsportion 1 x 12 Monate
Optionen
12 Monaten
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
7 Monate
Angebotsöffnung
21.09.2026, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen … ganz lesenBewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB) oder ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt (§160 Abs. 3 Nr. 5 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn, zu richten.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe … ganz lesenBei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem Link der Europäischen Kommission: https://www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5%20Service/EEE/node_EEE.html Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen. Auf Antrag des Bewerbers / Bieters wird ihm durch die Vergabestelle das Formular "Bewerber- / Bietergemeinschaft" zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter https://www.evergabe-online.de. Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten. Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gem. § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK https://www.evergabe-online.info/vgv11.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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21vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e9bedc19-0e03-4f3b-9553-c472221a85a9.