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vergebenEU-weitHochbauBauPlanung

Regionalverband Neckar-Alb & Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes ("Haus der Region")

Bauherren- und Kooperationsgemeinschaft bestehend aus Regionalverband Neckar-Alb und Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb · Mössingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2022/2829veröffentlicht 04.08.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Baden-Württemberg (74 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate30.06.2025 – 30.09.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Städtebau12,5 %
  • Architektur/Funktionalität16,5 %
  • Energie/Haustechnikkonzept/Nachhaltigkeit21 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 16 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes ("Haus der Region") im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VOB/A EU.

Beschreibung des Loses

Der Regionalverband Neckar-Alb (RVNA) sowie der Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb (ZV RSBNA ) und seine Projekt-GmbH wollen gemeinsam ein neues Verwaltungsgebäude am Standort in Mössingen realisieren. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Planung und schlüsselfertige Erstellung eines Verwaltungsneubaus mit Sondernutzungen und einem Konferenzbereich mit unterteilbarem Sitzungssaal für bis zu 65 Personen in parlamentarischer Bestuhlung und diesbezüglichen Nebenräumen zzgl. aller Verkehrs-, Technikflächen, Neben- und Abstellräume die zum Gebäudebetrieb notwendig sind. Das Gebäude soll ca. 85 Büroarbeitsplätze bieten und eine Bruttogeschoßfläche von ca. 4.000 m² haben. Das Gebäude soll mindestens als BEG KfN 40 EE auf dem bestehenden Grundstück errichtet werden. Die Energieleitlinie des Landkreises Tübingen wird den Vergabeunterlagen zugrunde gelegt und ist von den Teilnehmern im weiteren Verfahren bei der Angebotserstellung grundsätzlich zu beachten. Darüber hinaus werden alle innovativen technischen Lösungen, die mindestens den Vorgaben der Leitlinie entsprechen oder die Vorgaben der Leitlinie übersteigen, im Verfahren zugelassen. Es ist die bestehende Tiefgarage mit ca. 30 Stellplätzen, die mit den Nachbargebäuden verbunden ist, zu berücksichtigen. Ergänzend sind die baurechtlich erforderlichen Stellplätze zu errichten, wobei wegen der verkehrsgünstigen Lage mit einem ÖPNV-Bonus von 10 Punkten gerechnet werden kann. In dem Gebäude sollen zwei unabhängig voneinander arbeitende Organisationen untergebracht werden, die sich die Flächen im Verhältnis ca. 1/3 zu 2/3 teilen werden. Das Verfahren beinhaltet die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Das Gebäude bildet den ersten Baustein der städtebaulichen Entwicklung des Bahnhofsquartiers in Mössingen und es kommt ihm dadurch eine besondere Bedeutung zu. Dies betrifft sowohl die städtebauliche Einbindung als auch die architektonische Ausformung und Gestaltung des Gebäudes. Bei der Konzeption muss nicht nur die Topographie und die Höhenentwicklung der Bestandsgebäude (Rathaus und gegenüberliegende Wohnbebauung) sondern auch die Wege und Blickbeziehungen berücksichtigt werden. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung der Baumaßnahmen gefunden werden. Mit Durchführung der gesamthaften Vergabe von Bau- und Planungsleistungen erwartet sich der Auftraggeber ein planerisch, baulich und wirtschaftlich abgestimmtes Angebot, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit sowie ein inhaltlich abgestimmtes Angebot für Planung und Realisierung des Neubaus gewährleistet.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Qualität
StädtebauGewichtung (Punkte, genau) 125Kriterium Nr. 1.1 Städtebauliche Qualität Hier wird die Qualität der Einfügung des Gebäudekomplexes in die Umgebung bewertet. Darüber hinaus wird die Qualität des Entwurfs im Hinblick auf die architektonische/städtebauliche Gliederung und Wirkung der Fassaden, die Einbindung der Architektur in den landschaftlichen und städtebaulichen Kontext und die Angemessenheit zur Bauaufgabe bewertet. Dabei werden insbesondere die differenzierte Strukturierung und Gliederung der Fassaden, die Materialität sowie die Ausbildung von Fensterformaten und Fassadenelementen und betrachtet. Kriterium Nr. 1.2 Auseinandersetzung mit den örtlichen Gegebenheiten Hierbei werden die Einfügung des geplanten Gebäudes in die Struktur der Stadt und der Nachbarbebauung in Bezug auf die Gebäudehöhen, Gebäudekanten, sowie Sichtachsen bewertet. Es wird außerdem auf die Auseinandersetzung mit der Nachbarbebauung, sowie ein respektvoller Umgang mit dieser abgestellt. Kriterium Nr. 1.3 Qualität der äußeren Erschließung Hier wird die Qualität der äußeren Erschließung, insbesondere die Qualität des Erschließungsnetzes für alle Personengruppen (Fußgänger, Anwohner, Mitarbeiter, Lieferverkehr, Menschen mit Handicap, etc.), die Gestaltung der Platz- und Wegebeziehung (Bahnhof, Rathaus, Innenstadt, etc.) und die Erschließung der Tiefgarage mit Ein- und Ausfahrt (Wegeführung zu der Parkierung (PKW/Fahrrad) und Anlieferung sowie deren Anbindung an den öffentlichen Verkehrsraum) bewertet. Kriterium Nr. 1.4 Qualität der Freiräume Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt eine Gesamtbewertung der Außenräume, der äußeren Erschließung, wobei insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: - Qualität der Außen- und Zwischenräume - Orientierung des Gebäudes und der Eingänge zu den zu erwartenden Verkehrsströmen - Übergänge von Freiraum zu den Gebäuden und den Erdgeschossnutzungen - Aufenthaltsqualitäten für Nutzer und Besucher, - Qualität der baulichen Anlagen wie z.B. Treppen, Stützwände, Beläge; etc. - Qualität der Grün-/Freiflächen.
Qualität
Architektur/FunktionalitätGewichtung (Punkte, genau) 165Kriterium Nr. 2.1 Architektonische und gestalterische Qualität Hier wird die Qualität des Entwurfs im Hinblick auf die Architektur, die Grundrisse und die Qualität der Gestaltung beurteilt. Insbesondere werden neben der Grundordnung, Anordnung und Nutzbarkeit der Räume, gute Raumzuschnitte, Anordnung der Gemeinschaftsflächen und der öffentlich zugänglichen Flächen und eine sinnfällige innere Erschließung, gute Nutzbarkeit und Möblierbarkeit, eine möglichst optimale Belichtung bei optimalem Sonnenschutz bietet, bewertet. Des Weiteren wird die attraktive, zeitlose Architektur, Raumerlebnis, gutes Verhältnis der Nutzfläche zur Verkehrsfläche, bewertet. Im Rahmen dieses Kriteriums erfolgt eine Bewertung der angebotenen architektonischen, räumlichen und baulichen Qualitäten, wobei insbesondere folgende baulichen Qualitäten berücksichtigt werden: - Architektonische Qualität - Struktur und Gestaltung - Flexibilität der funktionalen Einteilungen, Funktionen - Qualität der baulichen, konstruktiven Detaillösungen - Qualität der Raumzuschnitte - Qualität der Baumaterialien wie z.B. Bodenbeläge, Wandoberflächen, Türen, Decken, Wandkonstruktionen (z.B. Systemtrennwände), Einbaumöbel etc. Kriterium Nr. 2.2 Erfüllung des Raumprogramms und der funktionalen Anforderungen 40% der Punkte (Raumprogramm): Je Raum wird je m² Abweichung ein Maluspunkt aufsummiert. Der Bieter mit der geringsten Maluspunktesumme erhält die volle Punktzahl. Der Bieter, dessen Wertungssumme die geringste Maluspunktesumme um 20% übersteigt erhält 0 Punkte. Die Punkteverteilung zwischen diesen zwei Extremwerten erfolgt linear. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. 60% der Punkte (Funktionsbeziehungen): Im Rahmen der Bewertung wird die Anordnung der Räumlichkeiten im Hinblick auf attraktive Raumbeziehungen und gewünschte Funktionsbeziehungen sowie einen möglichst reibungslosen Ablauf des Verwaltungsbetriebes betrachtet. Bei der Bewertung fließen die planerischen und textlichen Inhalte des Angebots des Bieters unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen in die Angebotswertung ein. Kriterium Nr. 2.3 Konstruktion / Leitdetails Auf Basis des einzureichenden exemplarischer Detailschnitts M 1:50 wird bewertet: - Tragwerk / Konstruktion bzw. die bautechnische Qualität, insbesondere innovative Ansätze wie z.B. Holz- und Holzhybridbau. - die vorgesehene Fassadenstruktur, -gestaltung, der Glasflächenanteil, die Konzeption des Sonnenschutzes sowie die Gestaltung geschlossener Flächen, - die Qualität der Gebäudehülle, - die vorgesehene Dachgestaltung und der vorgesehene Dachaufbau, - die geplante Struktur der Leitungsführung einschließlich der Möglichkeiten von Nachinstallation der technischen Gebäudeausrüstung. Kriterium Nr. 2.4 Qualität der innenräumlichen Zonierung Bewertet wird die Qualität der innenräumlichen Zonierung, insbesondere die Atmosphären in unterschiedlichen Nutzungsbereichen. Es sollten dabei die verschiedenen Anforderun?gen an die einzelnen Funktionsbereiche gut umgesetzt werden, wie z.B. Raumqualität, Proportion, Lichteinfall, Behaglichkeit und Aufenthaltsqualität. Kriterium Nr. 2.5 Möglichkeit der Nutzungsänderung / Flexibilität. Bewertet wird das Konzept zur Umsetzung flexibler Raumkonzepte in den Regelgeschossen. Insbesondere wird darauf Wert gelegt, dass eine gewisse Belegungsflexibilität möglich ist, was z.B. durch eine getrennte Abrechnung der Betriebskosten, Aufteilung in eigene Nutzungseinheiten oder eine veränderte Aufteilung der Geschosse erreicht werden kann.
Qualität
Energie/Haustechnikkonzept/NachhaltigkeitGewichtung (Punkte, genau) 210Kriterium Nr. 3.1 Spezifischer Primärenergiebedarf Das Angebot mit dem niedrigsten Wert erhält die volle Punktzahl, das Angebot mit dem höchsten Wert erhält 0 Punkte, zwischen diesen zwei Extremwerten erfolgt linear. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Kriterium Nr. 3.2 Gebäudetechnisches Konzept Der Bieter mit dem besten Konzept die notwendige Kühlleistung über den Einsatz ökologisch schonender Varianten zu erzeugen, erhält die höchste Punktzahl. Kriterium Nr. 3.3 Gebäudebewirtschaftung (Wartungs- und Reinigungskosten) Die Summe der im Preisblatt aufgeführten Wartungskosten für alle Gewerke werden bewertet. Die Flächen des Raumprogrammes sowie die der Innen- und Außenglasflächen werden für alle Bieter mit gleichen Turnussen und gleichen spezifischen Kosten hinterlegt, die Unterhalts- und Glasreinigungskosten durch den AG für ein Jahr berechnet. Die Summe der Wartungs- und Reinigungskosten bilden die Gebäudebewirtschaftungskosten. Der Bieter mit den günstigsten Gebäudebewirtschaftungskosten erhält die volle Punktzahl. Angebote, deren Gebäudebewirtschaftungskosten die niedrigsten angebotenen Gebäudebewirtschaftungskosten um 100 % oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Gebäudebewirtschaftungskosten der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 500Die Bewertung im Kriterium "Preis" erfolgt anhand des angebotenen Pauschalpreises für die Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen. Im Rahmen der preislichen Bewertung (auf beiden Stufen) erhält der Bieter mit dem günstigsten Preisangebot die höchste Punktzahl (400 bzw. 500 Punkte). Angebote, deren Gesamtsumme die niedrigste angebotene Gesamtsumme um 100 % oder mehr überschreiten, erhalten beim Zuschlagskriterium "Preis" 0 Punkte. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
30.06.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5QD0 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZ5QD0 (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Georg Reisch GmbH & Co. KG, Bad Saulgau5

Auftraggeber

Name
Bauherren- und Kooperationsgemeinschaft bestehend aus Regionalverband Neckar-Alb und Zweckverband Regional-Stadtbahn Neckar-Alb
Anschrift
Löwensteinplatz 1, 72116 Mössingen
Website
rvna.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.882vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.983 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.402 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.458 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b96ec4d-6016-4f28-9cdc-85702e6484e7.