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Regionale Nachtbuslinie N30

Verband Region Stuttgart - Körperschaft des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

veröffentlicht 16.11.2025DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Jahre12.12.2027 – …
Lose
1
Verfahren
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Noch kein Angebot möglich. Merken Sie sich die Ausschreibung vor; die Bekanntmachung mit Unterlagen folgt.

Vorinformation: Das Verfahren ist angekündigt, Angebote sind noch nicht möglich.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    in 13 Monaten

Beschreibung

Betrieb der Nachtbuslinie N30 Backnang – Kirchberg an der Murr und zurück mit einem Fahrplanvolumen von rund 10600 Kilometern pro Jahr entsprechend des bestehenden Fahrplans, abrufbar über die elektronische Fahrplanauskunft des VVS oder auf Anfrage beim Verband Region Stuttgart. Die Linie verkehrt nur in Nächten auf Samstage, Sonntage und Feiertage anstelle eines nächtlichen S-Bahn-Betriebs. Der VVS-Tarif ist mit allen erforderlichen Standards entsprechend der Allgemeinen Vorschrift anzuwenden und zu verkaufen. Die Allgemeine Vorschrift gilt unmittelbar, andere Tarife als der VVS-Tarif sind unzulässig. Aufgrund der auch bei eigenwirtschaftlichen Verkehren geltenden Aufgabenträgerschaft des Verbands Region Stuttgart wird diesem ein Berichtsrecht eingeräumt: Der Verband Region Stuttgart ist während der Konzessionslaufzeit jederzeit berechtigt, Berichte über Pünktlichkeit, Fahrtausfälle, weitere Aspekte der Betriebsqualität und zur Betriebsplanung einzuholen. Der Konzessionär wird verpflichtet, auf Anfrage in regionalen Gremien zu berichten. Eigenwirtschaftlichkeit: Eigenwirtschaftlich sind die Verkehrsleistungen, deren Aufwand gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG gedeckt wird. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2013 (3 C 26.12) zählt die eigenwirtschaftliche Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der eigenwirtschaftlichen Kostendeckung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG der beantragten Verkehre, obliegt es dem Antragsteller, diese Zweifel gegenüber der Genehmigungsbehörde bzw. den Gerichten auszuräumen. Kostenparameter für Ausgleichszahlungen: Der VVS-Gemeinschaftstarif ist entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart verpflichtend anzuwenden. Die Allgemeine Vorschrift ist über den Internetauftritt des Verbands Region Stuttgart (www.region-stuttgart.org) abrufbar. Die Allgemeine Vorschrift regelt die Durchführungsvorschriften zur Einnahmenaufteilung und verbundbedingten tariflichen Ausgleichsleistungen. Weitere Verpflichtungen wie beispielsweise die Meldung von Fahrtausfällen, die Durchführung von Fahrausweiskontrollen und der Einsatz von automatischen Fahrgastzählsystemen sind auch im Falle einer eigenwirtschaftlichen Erbringung des Verkehrs zwingend zu beachten. Für Ausgleichszahlungen nach §§ 15 und 16 ÖPNVG ist der gleiche Verteilschlüssel nach P/Pkm wie in der Allgemeinen Vorschrift vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die oben genannte Allgemeine Vorschrift umzusetzen. Dabei gilt der VVS-Gemeinschaftstarif als Höchsttarif unmittelbar, andere Tarife als der VVS-Tarif sind unzulässig. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Es gilt für die Verkehrsbedienung der genannten Verkehre. Geschützt sind alle öffentlichen Personenverkehrsdienste, die zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Zusätzliche Angaben: Gemäß § 12 Absatz 6 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz 2 Satz 3 bis 5 PBefG nicht entspricht. Erfolgt keine eigenwirtschaftliche Genehmigung, so wird ein gemeinwirtschaftlicher Wettbewerb entsprechend der Vorgaben der VO (EG) 1370/2007 durchgeführt. Der Verband Region Stuttgart hat hierbei das Recht, umfassendere Qualitätsstandards vorzugeben und Anpassungen am Fahrplankonzept vorzunehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
12.12.2027
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
8 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung0 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz0 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a5f7cbe4-a2b0-4077-b4b5-0b96c337dce3.