Regionale Nachtbuslinie N30
Verband Region Stuttgart - Körperschaft des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
veröffentlicht 16.11.2025DienstleistungenWettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
- Laufzeit
- 8 Jahre
- 12.12.2027 – …
- Verfahren
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Linienbündel HochrheinLandratsamt Lörrach · LörrachFrist 26.11.2026
- Hilfe für Menschen mit BehinderungStadt Mannheim - Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz · MannheimFrist 17.11.2026
- Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Böblingen, Verkehrsraum Linienbündel 2 "Strudelbach"Landkreis Böblingen · BöblingenFrist 26.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 8 Jahre12.12.2027 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Stuttgart70174, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- ?Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
- Vertragsbeginnin 13 Monaten
Beschreibung
Betrieb der Nachtbuslinie N30 Backnang – Kirchberg an der Murr und zurück mit einem Fahrplanvolumen von rund 10600 Kilometern pro Jahr entsprechend des bestehenden Fahrplans, abrufbar über die elektronische Fahrplanauskunft des VVS oder auf Anfrage beim Verband Region Stuttgart. Die Linie verkehrt nur in Nächten auf Samstage, Sonntage und Feiertage anstelle eines nächtlichen S-Bahn-Betriebs. Der VVS-Tarif ist mit allen erforderlichen Standards entsprechend der Allgemeinen Vorschrift anzuwenden und zu verkaufen. Die Allgemeine Vorschrift gilt unmittelbar, andere Tarife als der VVS-Tarif sind unzulässig. Aufgrund der auch bei eigenwirtschaftlichen Verkehren geltenden Aufgabenträgerschaft des Verbands Region Stuttgart wird diesem ein Berichtsrecht eingeräumt: Der Verband Region Stuttgart ist während der Konzessionslaufzeit jederzeit berechtigt, Berichte über Pünktlichkeit, Fahrtausfälle, weitere Aspekte der Betriebsqualität und zur Betriebsplanung einzuholen. Der Konzessionär wird verpflichtet, auf Anfrage in regionalen Gremien zu berichten. Eigenwirtschaftlichkeit: Eigenwirtschaftlich sind die Verkehrsleistungen, deren Aufwand gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG gedeckt wird. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2013 (3 C 26.12) zählt die eigenwirtschaftliche Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i.S.d. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der eigenwirtschaftlichen Kostendeckung gemäß § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG der beantragten Verkehre, obliegt es dem Antragsteller, diese Zweifel gegenüber der Genehmigungsbehörde bzw. den Gerichten auszuräumen. Kostenparameter für Ausgleichszahlungen: Der VVS-Gemeinschaftstarif ist entsprechend der Vorgaben der Allgemeinen Vorschrift über die Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen in der Verbundstufe II des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart verpflichtend anzuwenden. Die Allgemeine Vorschrift ist über den Internetauftritt des Verbands Region Stuttgart (www.region-stuttgart.org) abrufbar. Die Allgemeine Vorschrift regelt die Durchführungsvorschriften zur Einnahmenaufteilung und verbundbedingten tariflichen Ausgleichsleistungen. Weitere Verpflichtungen wie beispielsweise die Meldung von Fahrtausfällen, die Durchführung von Fahrausweiskontrollen und der Einsatz von automatischen Fahrgastzählsystemen sind auch im Falle einer eigenwirtschaftlichen Erbringung des Verkehrs zwingend zu beachten. Für Ausgleichszahlungen nach §§ 15 und 16 ÖPNVG ist der gleiche Verteilschlüssel nach P/Pkm wie in der Allgemeinen Vorschrift vorgesehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die oben genannte Allgemeine Vorschrift umzusetzen. Dabei gilt der VVS-Gemeinschaftstarif als Höchsttarif unmittelbar, andere Tarife als der VVS-Tarif sind unzulässig. Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 8 PBefG gewährt. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind (II.1.3). Es gilt für die Verkehrsbedienung der genannten Verkehre. Geschützt sind alle öffentlichen Personenverkehrsdienste, die zur Erfüllung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt vor konkurrierenden Verkehren, sofern sie das Fahrgastpotenzial der geschützten Verkehre nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Zusätzliche Angaben: Gemäß § 12 Absatz 6 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Regierungspräsidium Stuttgart) zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz 2 Satz 3 bis 5 PBefG nicht entspricht. Erfolgt keine eigenwirtschaftliche Genehmigung, so wird ein gemeinwirtschaftlicher Wettbewerb entsprechend der Vorgaben der VO (EG) 1370/2007 durchgeführt. Der Verband Region Stuttgart hat hierbei das Recht, umfassendere Qualitätsstandards vorzugeben und Anpassungen am Fahrplankonzept vorzunehmen.
Gegenstand nach CPV
- 60112000Öffentlicher Verkehr (Straße)Hauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 12.12.2027
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 8 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung0 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- ?keine Angabe
Rechtsschutz0 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Einrichtung des öffentlichen Rechts, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Kronenstr. 25, 70174 Stuttgart
- Kontakt
- ausschreibung@
region-stuttgart.org
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG22 Zuschläge
- Köster & Hub GmbH + Co KG19 Zuschläge
- Feuerstein Personenbeförderung GmbH & Co KG13 Zuschläge
- Automobile-Dienstleistungen8 Zuschläge
- Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.8 Zuschläge
- Arbeiter-Samariter-Bund Baden-Württemberg e.V., Region Südbaden6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a5f7cbe4-a2b0-4077-b4b5-0b96c337dce3.