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Regionale Expressbuslinie X93 Göppingen - Lorch

Verband Region Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E45267919veröffentlicht 26.01.2025erstmals 26.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 575 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Baden-Württemberg (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
85 Monate01.12.2025 – 31.12.2032
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2032
    vor 11 Monaten
  6. Heute
  7. Bindefrist endet
    15.052.025 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 494463 Monaten

Beschreibung

Betrieb der regionalen Expressbuslinie X93 Göppingen – Lorch mit einem jährlichen Fahrplanvolumen von ca. 350.000 Fahrplankilometern im Zeitraum vom 01.12.2025 bis 31.12.2032. Die Linie wird vom Verband Region Stuttgart, dem Ostalbkreis und dem Landkreis Göppingen finanziert. Federführender Aufgabenträger ist der Verband Region Stuttgart. Vergabebedingungen und Leistungsanforderungen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Die wirtschaftlich günstigsten Angebote, auf die der Zuschlag erteilt werden soll, werden wie folgt ermittelt: Ein Angebot kann bei einem Los maximal 100 Wertungspunkte erreichen. Maximal 75 Wertungspunkte können für den Angebotspreis (Gesamtkosten p.a. im Sinne des Kalkulationsblattes (Anlage LB-1)) erzielt werden. Weitere maximal 25 Wertungspunkte können für die angebotene Qualität (siehe unten) erzielt werden. Angebotspreis Das Einzelangebot, das bei einem Los die geringsten Gesamtkosten p.a. aufweist, erhält 75 Wertungspunkte. Die anderen Einzelangebote erhalten bei dem betreffenden Los eine um das Verhältnis zu den niedrigsten Gesamtkosten p.a. verminderte Wertungspunktzahl, gerundet auf eine Nachkommastelle.
Qualität
Maximal 25 Wertungspunkte können für die angebotene Qualität nach folgendem Bewertungsschema erzielt werden: Einheitlicher Einsatz von Neufahrzeugen, Alternativ: max. 1 Jahr alte Gebrauchtfahrzeuge, Alternativ: max. 2 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge, Alternativ: max. 3 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge, Alternativ: max. 4 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge; Einheitlicher Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen im Sinne des Saub-FahrzeugBeschG, Alternativ: Einheitl. Einsatz von Fahrzeugen mit Dieselhybrid-Antrieb; Kostenloses Kundentelefon; Leselampe an jedem Sitzplatz in Reihenbestuhlung; Klapptisch an jedem Sitz in Reihenbestuhlung
Beschreibung
siehe oben

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
a) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen fü … ganz lesena) Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen b) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse c) Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters. d) Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) e) Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber) f) Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). g) Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB), h) Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2021 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2021 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden. i) Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. j) Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB). k) Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen l) Verpflichtungserklärungen nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) und AentG sowie (wenn zutreffend) zur Eignungsleihe. Die Erklärungen/Nachweise nach a) bis m) müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden. Die Nachweise nach d), e) und f) und dürfen nicht vor dem 01.07.2023 ausgestellt worden sein. m) Nur für Bietergemeinschaften: Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, in der ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft benannt wird, der die Mitglieder gegenüber dem Verband Region Stuttgart rechtsverbindlich vertritt, und in der erklärt wird, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Kriterium
Eigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen ma-ximal 1 Jahr vor der Angebotsabgabe ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Biete … ganz lesenEigenkapitalbescheinigung. Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemein-schaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen ma-ximal 1 Jahr vor der Angebotsabgabe ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
Kriterium
a) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein … ganz lesena) Eigenerklärung über die in den Jahren 2020 bis 2022 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2020 bis 31.12.2022) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes ab-deckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeit-raum abdecken. b) Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV. Bei Bietergemeinschaften und Bietern mit Nachunternehmern reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft insgesamt bzw. der Bieter gemeinsam mit den Nachunternehmern eine ausreichende technische Leistungsfähigkeit nachweisen kann. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die technische Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen. a) Eigenerklärung über das vorgesehene Fahrzeug- und Betriebskonzept unter Angabe der Fahrzeuganzahl des vorgesehenen Fahrzeugtyps und -antriebs je Los / Gesamtangebot sowie voraussichtliche Betriebsstandorte.
Kriterium
a) Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen für die ausgeschriebenen Expressbuslinien auch im Falle einer Zuschlagserteilung nur mit einer Genehmigung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) möglich ist. Die Erteilung der Genehmigung muss der/müssen die … ganz lesena) Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen für die ausgeschriebenen Expressbuslinien auch im Falle einer Zuschlagserteilung nur mit einer Genehmigung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) möglich ist. Die Erteilung der Genehmigung muss der/müssen die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter selbst beim Regierungspräsidium Stuttgart als der zu-ständigen Genehmigungsbehörde beantragen. Für den Fall, dass dem bzw. den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter/Bietern nach Zuschlagserteilung die Erteilung der Genehmigung nach PBefG aufgrund der mangelhaften oder fehlenden Eignung des/der Bieter verweigert wird, ist der Verband Region Stuttgart berechtigt, den bzw. die Verkehrsverträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Der bzw. die Bieter sind in diesem Fall verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Verband Region Stuttgart aufgrund der Kündigung entstehen. Näheres ist in § 18 des Verkehrsvertrages geregelt. Der Verband Region Stuttgart behält sich vor, nach § 13 Abs. 2 c PBefG zu verfahren und beim Regierungspräsidium Stuttgart bereits während des Vergabeverfahrens die Prüfung zu beantragen, ob der bzw. die Bieter die in § 13 Abs. 1 und 1 a PBefG genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Verband Region Stuttgart behält sich vor, Bieter auszuschließen, bei denen das Regierungspräsidium Stuttgart die Voraussetzungen verneint. b) Nach § 3 Abs. 3 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) dürfen öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen nur an Unternehmen vergeben werden, die sich bei Angebotsabgabe schriftlich verpflichten, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das insgesamt mindestens dem in Baden-Württemberg für diese Leistung in einem der einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifverträge vorgesehenen Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten, ein-schließlich der Aufwendungen für die Altersversorgung, entspricht und während der Ausführung der Leistung eintretende tarifvertragliche Änderung des Entgelts nachzuvollziehen. Repräsentative Tarifverträge im Sinne von § 3 Abs. 3 LTMG sind: Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg, Lohntarif-vertrag für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg, Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen für das private Omnibusgewerbe in Baden-Württemberg, Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge und Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg. Die repräsentativen Tarifverträge werden auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter https://rp.baden-wuerttemberg.de, Rubrik Servicestelle Landestarif- und Mindestlohngesetz (LTMG) zur Verfügung gestellt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
31.12.2032
Dauer
85 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
15.052.025 Tage
Angebotsöffnung
10.04.2025, 23:59 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr von der Vergabekammer aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 10.04.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 10.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 999a9e2c-2e7c-4618-9d79-8a0ba41171d3.