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Regionale Expressbuslinie X92 Kirchheim/Teck – Bad Boll – Göppingen

Verband Region Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen LOT-0001 E96959621veröffentlicht 21.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 380 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70174, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    39 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Betrieb der Expressbuslinie X92 Kirchheim unter Teck – Bad Boll – Göppingen vom 01.06.2026 bis 31.12.2032, Fahrplanvolumen ca. 580.000 Kilometer jährlich.

Beschreibung des Loses

Betrieb der Expressbuslinie X92 Kirchheim unter Teck – Göppingen vom 01.06.2026 bis 31.12.2032, Fahrplanvolumen ca. 580.000 Kilometer jährlich

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Maximal 75 Wertungspunkte können für den Angebotspreis (Gesamtkosten p.a. im Sinne des Kalkulationsblattes (Anlage LB-1)) erzielt werden. Das Einzelangebot, das die geringsten Gesamtkosten p.a. aufweist, erhält 75 Wertungspunkte. Die anderen Einzelangebote erhalten eine um das Verhältnis zu den niedrigsten Gesamtkosten p.a. verminderte Wertungspunktzahl, gerundet auf eine Nachkommastelle.
Qualität
Maximal 25 Wertungspunkte können für die angebotene Qualität erzielt werden: Einheitlicher Einsatz von Neufahrzeugen 6 Punkte, Alternativ: max. 1 Jahr alte Gebrauchtfahrzeuge 5 Punkte, Alternativ: max. 2 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge 4 Punkte, Alternativ: max. 3 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge 2 Punkte, Alternativ: max. 4 Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge 1 Punkt, Einheitlicher Einsatz von emissionsfreien Fahrzeugen im Sinne des SaubFahrzeugBeschG 12 Punkte, Kostenloses Kundentelefon 1 Punkt, Leselampe an jedem Sitzplatz in Reihenbestuhlung 3 Punkte, Klapptisch an jedem Sitz in Reihenbestuhlung 3 Punkte

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Angabe der Handelsregisternummer und des Handelsregisters
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Angaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen; Darlegung der Gesellschafterverhältnisse; Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 … ganz lesenAngaben zur Gesellschaftsform mit Benennung der mit der Unternehmensführung betrauten Personen; Darlegung der Gesellschafterverhältnisse; Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB); Eigenerklärung, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB); Eigenerklärung des Unternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; Eigenerklärung betreffend Russlandsanktionen; Verpflichtungserklärungen nach § 3 Abs. 3 und/oder § 4 Abs. 1 des Baden-Württembergischen Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) und AEntG sowie (wenn zutreffend) zur Eignungsleihe.
Finanzkennzahlen
Eigenkapitalbescheinigung; Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen maximal 1 Jahr vor der Angebotsabgabe ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter m … ganz lesenEigenkapitalbescheinigung; Die Erklärungen/Nachweise müssen von jedem Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmer mit dem Angebot vorgelegt werden und dürfen maximal 1 Jahr vor der Angebotsabgabe ausgestellt worden sein. Bieter, Bietergemeinschaften und Bieter mit Nachunternehmern müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne von § 2 Abs. 5 PBZugV i.V.m. Art. 7 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 nachweisen. Sofern sich ein Bieter insofern auch auf die finanzielle Leistungsfähigkeit seiner Nachunternehmer berufen möchte, müssen die Nachunternehmer mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 47 Abs. 1 VgV vorlegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Fahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber); Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, … ganz lesenFahrereignungsregisterauszug („Verkehrszentralregisterauszug“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber); Führungszeugnis nach § 30 BZRG („polizeiliches Führungszeugnis“) des/der Verantwortlichen für die Unternehmensführung (Vorstand, Geschäftsführer, Inhaber); Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2022 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2022 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden; Eigenerklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Insofern gilt nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, dass das Verhalten einer Person einem Unternehmen zuzurechnen ist, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung (§ 123 Abs. 3 GWB); Eigenerklärung über das vorgesehene Fahrzeug- und Betriebskonzept unter Angabe der Fahrzeuganzahl des vorgesehenen Fahrzeugtyps und -antriebs je Los / Gesamtangebot sowie voraussichtliche Betriebsstandorte
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Eigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2022 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2022 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegebe … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens, dass im Zeitraum 2022 bis zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots keine Liniengenehmigung entzogen wurde; sofern ein Unternehmen erst nach dem 01.01.2022 gegründet wurde, muss die Eigenerklärung nur für den Zeitraum von der Gründung bis zur Abgabe des Angebots abgegeben werden; Eigenerklärung über die in den Jahren 2022 bis 2024 betriebenen Linienverkehre nach PBefG/BOKraft; Während des gesamten Zeitraumes (01.01.2022 bis 31.12.2024) muss mindestens ein Linienverkehr nach PBefG/BOKraft betrieben worden sein, der sich über mindestens zwei Gemeinden erstreckt. Sofern ein Linienverkehr nur einen Teil des Zeitraumes abdeckt, reicht es aus, wenn ein oder mehrere weitere Linienverkehre den restlichen Zeitraum abdecken
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bescheinigung des für die Führung der Geschäfte Verantwortlichen i.S.d. PBefG oder Bescheinigung über eine gleichwertige Abschlussprüfung nach § 6 PBZugV oder Bescheinigung über eine Anerkennung einer leitenden Tätigkeit nach § 7 PBZugV.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Es wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen für die ausgeschriebenen Expressbuslinien auch im Falle einer Zuschlagserteilung nur mit einer Genehmigung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) möglich ist. Die Erteilung der Genehmigung muss der/müssen die im … ganz lesenEs wird darauf hingewiesen, dass die Erbringung der Verkehrsdienstleistungen für die ausgeschriebenen Expressbuslinien auch im Falle einer Zuschlagserteilung nur mit einer Genehmigung im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) möglich ist. Die Erteilung der Genehmigung muss der/müssen die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter selbst beim Regierungspräsidium Stuttgart als der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen. Für den Fall, dass dem bzw. den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Bieter/Bietern nach Zuschlagserteilung die Erteilung der Genehmigung nach PBefG aufgrund der mangelhaften oder fehlenden Eignung des/der Bieter verweigert wird, ist der Verband Region Stuttgart berechtigt, den bzw. die Verkehrsverträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Der bzw. die Bieter sind in diesem Fall verpflichtet, alle Schäden zu ersetzen, die dem Verband Region Stuttgart aufgrund der Kündigung entstehen. Näheres ist in § 18 des Verkehrsvertrages geregelt. Der Verband Region Stuttgart behält sich vor, nach § 13 Abs. 2 c PBefG zu verfahren und beim Regierungspräsidium Stuttgart bereits während des Vergabeverfahrens die Prüfung zu beantragen, ob der bzw. die Bieter die in § 13 Abs. 1 und 1 a PBefG genannten Voraussetzungen erfüllen. Der Verband Region Stuttgart behält sich vor, Bieter auszuschließen, bei denen das Regierungspräsidium Stuttgart die Voraussetzungen verneint.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verp … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
39 Tage
Angebotsöffnung
23.10.2025, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebe … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB): Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht mehr von der Vergabekammer aufgehoben werden (§168 Abs. 2 S. 1 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 76ca8a61-6ad9-49e3-aef2-359b30c5cbd7.