Rechtsdienstleistungen Kartellrecht
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. · München, Bayern
Aktenzeichen #1veröffentlicht 20.11.2023DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 240 Tsd. €
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 240 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (27 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (69 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 35 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Heute
Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Kartellrecht abgeschlossen werden. Vorgesehen sind Beratung und Unterstützung bei kartellrechtlichen Fragestellungen, insbesondere bei - Kooperationen des Auftraggebers mit Industriepartnern (bspw. verschiedenen Au-tomobilherstellern) - Compliance by Design Policies in Netzwerken und dazugehörigen Bestätigungen - der Erstellung von Policies für eigene Veranstaltungen - Fragen zur Fusionskontrolle, länderspezifischen Anmeldepflichten und länderübergreifenden Sachverhalten (DE, EU) Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 240.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Option. Die Höchstgrenze liegt bei 290.000,00 Euro für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Option.
Gegenstand nach CPV
- 79100000Dienstleistungen im juristischen BereichHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung9 von 9 angegeben
- Kriterium
- Die Gesamtjahresumsätze für die Geschäftsjahre 2020, 2021, 2022 im Bereich Kartellrecht sind anzugeben (jeweils gerundet auf volle 10.000 EUR). Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Bereich Kartellrecht für die Jahre 2020, 2021 und 2022 muss 120.000,00 Euro betragen. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung".
- Kriterium
Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend) einzureichen.- Kriterium
- Es ist eine Erklärung über die Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Bereich Kartellrecht tätig sind, die in den letzten drei Jahren (2022, 2021 und 2020) durchschnittlich beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung".
- Kriterium
Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Kartellrecht tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene ste … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren überwiegend im Bereich Kartellrecht tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretene Hauptansprechpartner und vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren und Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Bereich Kartellrecht. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Kartellrecht ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50 % im Rechtsbereich Kartellrecht tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung in ihrer Gesamtheit definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein weiteres Los eines anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung".- Kriterium
Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich des Kartellrechts, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung mu … ganz lesenkürzer
Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Bereich des Kartellrechts, die seit dem 01.01.2020 erbracht wurden. Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Gegenstand der Referenzleistung, - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder Email-Adresse, - Angabe des Ausführungszeitraums, - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen. Es ist zu beachten, dass Referenzen verifizierbar sein müssen und aus diesem Grund eine Benennung mit den o.g. Angaben vom Auftraggeber gefordert sind. Sofern diese Referenzen nicht öffentlich zugänglich sind, ist ggf. die Zustimmung des jeweiligen Mandanten einzuholen. Der Auftraggeber wird diese Referenzunterlagen ausschließlich für dieses Verfahren verwenden. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung jeweils über eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag. Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe nach folgender Gewichtung verwendet: Es werden die 3-5 Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen erreichen. Es sind maximal 32 Punkte je Bewerber zu erreichen. Für jede wertbare Referenz, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllt, erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei diesen Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde. Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im jeweiligen Rechtsbereich über die Platzierung des Bewerbers. Sollten auch hiernach wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktestand. Der Auftraggeber wird die 3-5 ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.- Kriterium
- Bieter müssen eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben. Die Erklärung erfolgt jeweils über das "Formblatt Eignung".
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Rahmenvertrages einmal um 2 Jahre verlängern. Die Ausübung dieser Option bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Auftraggebers; sie kann bis spätestens 30 Tage vor Ablauf des Rahmenvertrages ausgeübt werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Ausübung ist der Zugang beim Auftragnehmer.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 DAYS
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Siehe hierzu die Unterlage "Rahmenvereinbarung".
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Bund, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobli … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHDNL Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 240.000 Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU-Schwellenwert für Anwaltsleistungen als bes … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHDNL Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 240.000 Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU-Schwellenwert für Anwaltsleistungen als besondere Dienstleistungen nach § 106 GWB i.V.m. art. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU in Höhe von derzeit 750.000 Euro netto nicht erreicht wird. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 80686 München
- Kontakt
- vergabestelle@
zirngibl.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Schoppe, Zimmermann, Stöckeler, Zinkler, Schenk & Partner mbB3 Zuschläge
- Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB2 Zuschläge
- Heuking Kühn Lüer Wojtek PartG mbB München2 Zuschläge
- KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.12.2023
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.01.2024
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 20.12.2023 auf 03.01.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8b1a624-a213-4e7a-9c37-632f42715125.