Rechtsdienstleistungen Insolvenzrecht
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. · München, Bayern
Aktenzeichen FhG 19/24veröffentlicht 06.09.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 4 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (69 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 25 Monatenan Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V.
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 25 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Fraunhofer-Gesellschaft mit Sitz in Deutschland ist die weltweit führende Organisation für anwendungsorientierte Forschung. Mit ihrer Fokussierung auf zukunftsrelevante Schlüsseltechnologien sowie auf die Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft und Industrie spielt sie eine zentrale Rolle im Innovationsprozess. Als Wegweiser und Impulsgeber für innovative Entwicklungen und wissenschaftliche Exzellenz wirkt sie mit an der Gestaltung unserer Gesellschaft und unserer Zukunft. Die 1949 gegründete Organisation betreibt in Deutschland derzeit 76 Institute und Forschungseinrichtungen. Etwa 30 800 Mitarbeitende, überwiegend mit natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Ausbildung, erarbeiten das jährliche Forschungsvolumen von rund 3,0 Mrd. EUR. Davon fallen 2,6 Mrd. EUR auf den Bereich Vertragsforschung. Die Fraunhofer-Gesellschaft (weiter: Auftraggeber) beabsichtigt, externe Rechtsdienstleistungen zur Unterstützung der internen Rechtsberatung zu beschaffen, wobei im Rahmen der Erbringung der Rechtsdienstleistungen zu berücksichtigen ist, dass die Fraunhofer-Gesellschaft als eine nach Art. 91b GG von Bund und Ländern geförderte gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtung in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegt, die in sämtliche Beratungsbereiche hineinspielen können. Hierzu soll ein Rahmenvertrag über anwaltliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Insolvenzrecht abgeschlossen werden.
Beschreibung des Loses
Beratung und Unterstützung des Auftraggebers im Bereich Insolvenzrecht mit folgenden Schwerpunkten: - Beratung und Unterstützung des Auftraggebers bei Insolvenz von Auftragnehmern und Kooperationspartnern, insbesondere in den Bereichen o Insolvenz von Baubeteiligten o Auftraggeber als Insolvenzgläubiger o Aussonderungs-, Absonderungs- und Aufrechnungsrechte des Auftraggebers o Insolvenzanfechtung Die Leistungen gem. § 116 GWB sind nicht Gegenstand der vorliegenden Beschaffung. Der geschätzte Auftragswert für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption beträgt 40.000 EUR. Die Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung liegt bei 50.000 EUR.
Gegenstand nach CPV
- 79100000Dienstleistungen im juristischen BereichHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung8 von 8 angegeben
- Kriterium
Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Rechtsbereich Insolvenzrecht für die Jahre 2021, 2022 und 2023 beträgt 20.000 EUR. Es ist eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass dieser erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Rechtsbereich Insolvenzrecht für die Jahre 20 … ganz lesenkürzer
Der erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Rechtsbereich Insolvenzrecht für die Jahre 2021, 2022 und 2023 beträgt 20.000 EUR. Es ist eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass dieser erforderliche durchschnittliche Mindestjahresumsatz im Rechtsbereich Insolvenzrecht für die Jahre 2021, 2022 und 2023 in Höhe von 20.000 EUR erwirtschaftet wurde. Mit dieser Erklärung ist zudem das Bewusstsein darüber zu versichern, dass der Auftraggeber sich die Überprüfung dieser Eigenerklärung zum Umsatz ausdrücklich vorbehält und ein fehlender Nachweis über die Erwirtschaftung des erforderlichen durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes im Rechtsbereich Insolvenzrecht für die Jahre 2021, 2022 und 2023 in Höhe von 20.000 EUR zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. HINWEIS: Als Rechtsanwaltsgesellschaft wird nicht nur ein Zusammenschluss zur gemeinschaftlichen Berufsausübung unabhängig von der gewählten Rechtsform, sondern auch eine Einzelkanzlei verstanden.- Kriterium
Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine … ganz lesenkürzer
Erforderlich ist eine gültige Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird. Mit dem Teilnahmeantrag ist entweder ein aktueller Versicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (Kopie ausreichend) einzureichen. Mindestanforderung: Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5.000.000,00 EUR je Versicherungsfall (zweifach maximiert), Nachweis nicht älter als sechs Monate bzw. Bescheinigung eines Versicherers, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in dieser Höhe abgeschlossen werden kann..- Kriterium
Es ist eine Erklärung über die Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Rechtsbereich Insolvenzrecht tätig sind, die in den letzten drei Jahren 2021, 2022 und 2023 durchschnittlich beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstel … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung über die Anzahl der festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Mitarbeiter und Rechtsanwälte, welche überwiegend im Rechtsbereich Insolvenzrecht tätig sind, die in den letzten drei Jahren 2021, 2022 und 2023 durchschnittlich beim Bewerber beschäftigt war (bezogen auf Vollzeitstellen), abzugeben. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". HINWEIS: Ein Bestand der Rechtsanwaltsgesellschaft seit drei Jahren ist nicht erforderlich. Für Gesellschaften, die weniger als drei Jahre bestehen, ist die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Mindestanforderungen: - Mindestens 3 festangestellte bzw. kanzleizugehörige Rechtsanwälte überwiegend im Rechtsbereich Insolvenzrecht (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2023 - Mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im Rechtsbereich Insolvenzrecht (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2023 - Mindestens 1 Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht nach Fachanwaltsordnung (bezogen auf Vollzeitstellen) im Durchschnitt im Geschäftsjahr 2023.- Kriterium
Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren (Stichtag für die Berechnung ist der voraussichtliche Beginn der Leistungserbringung, der 01.02.2025) als Rechtsanwälte überw … ganz lesenkürzer
Es ist eine Erklärung über das vorgesehene Beratungsteam abzugeben. Die eingesetzten festangestellten bzw. kanzleizugehörigen Rechtsanwälte müssen seit mindestens drei Jahren (Stichtag für die Berechnung ist der voraussichtliche Beginn der Leistungserbringung, der 01.02.2025) als Rechtsanwälte überwiegend im Rechtsbereich Insolvenzrecht tätig sein. Es sind zu benennen der vorgesehene Hauptansprechpartner, der vorgesehene stellvertretende Hauptansprechpartner und gegebenenfalls vorgesehene weitere Rechtsanwälte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Die jeweils erforderlichen Angaben sind: Name, Status (z.B. Partner, Senior Associate, Associate), Berufserfahrung in Jahren als Rechtsanwalt überwiegend im Rechtsbereich Insolvenzrecht sowie das Vorhandensein eines Fachanwaltstitels für Insolvenz- und Sanierungsrecht nach FAO. Überwiegende Tätigkeit im Rechtsbereich Insolvenzrecht ist gegeben, wenn der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzende Rechtsanwalt schwerpunktmäßig, also zu mehr als 50% im Rechtsbereich Insolvenzrecht tätig ist. Der Rechtsbereich wird durch die Leistungsbeschreibung in ihrer Gesamtheit definiert. Eine überwiegende Tätigkeit schließt die Benennung des Rechtsanwalts für ein Beratungsteam eines weiteren Loses eines anderen Vergabeverfahrens der Fraunhofer-Gesellschaft e.V. grundsätzlich aus. Sollte im Einzelfall eine Doppelbenennung für möglich erachtet werden, bedarf dies einer besonderen Begründung des jeweiligen Bewerbers (maximal 2 DIN A4-Seiten, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen), aus der plausibel und nachvollziehbar hervorgeht, dass eine mehrfache "überwiegende" Tätigkeit in den jeweils durch den Auftraggeber definierten Bereichen möglich ist. Die Erklärung erfolgt über das "Formblatt Eignung". Mindestanforderung an das Beratungsteam: - Für das Beratungsteam ist zu benennen mindestens 1 Rechtsanwalt mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung als Rechtsanwalt überwiegend im Rechtsbereich Insolvenzrecht (bezogen auf Vollzeitstellen) - Für das Beratungsteam ist zu benennen mindestens 1 Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht nach Fachanwaltsordnung (bezogen auf Vollzeitstellen)- Kriterium
Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Rechtsbereich Insolvenzrecht, die seit dem 01.01.2021 erbracht wurden. Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung … ganz lesenkürzer
Nachgewiesen werden müssen mindestens vier Referenzen über die Leistungen im Rechtsbereich Insolvenzrecht, die seit dem 01.01.2021 erbracht wurden. Für jede Referenz ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Kurzdarstellung muss jeweils mindestens folgende Angaben enthalten: - Name und Gegenstand der Referenzleistung, - Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/ oder E-Mail-Adresse, - Angabe des Ausführungszeitraums (bei Referenzleistungen, die bereits vor dem maßgeblichen Ausführungszeitraum begonnen wurden, sind nur diejenigen Leistungen zu benennen, die tatsächlich innerhalb des maßgeblichen Ausführungszeitraums ab dem 01.01.2021 erbracht worden sind. Es muss ein Bezug erkennbar sein, welche der angegebenen Referenzleistungen im maßgeblichen Ausführungszeitraum erbracht worden sind; der pauschale Verweis "Beratung durchgängig sei X>3 Jahren" (o.Ä.) ist nicht ausreichend), - Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen Es ist zu beachten, dass Referenzen verifizierbar sein müssen und aus diesem Grund eine Benennung mit den o.g. Angaben vom Auftraggeber gefordert wird. Sofern diese Referenzen nicht öffentlich zugänglich sind, ist ggf. die Zustimmung des jeweiligen Mandanten einzuholen. Der Auftraggeber wird diese Referenzunterlagen ausschließlich für dieses Verfahren verwenden. Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung jeweils über eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal zwei DIN A4-Seiten) mit dem Teilnahmeantrag. Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe nach folgender Gewichtung verwendet: Es werden die 3-5 Bewerber ausgewählt, die die höchsten Punktzahlen erreichen. Es sind maximal 32 Punkte je Bewerber zu erreichen. Für jede wertbare Referenz, die die o.g. Mindestanforderungen erfüllt, erhält der Bewerber 2 Punkte. Bei diesen Referenzen können je Referenz jeweils folgende Zusatzpunkte erreicht werden: 2 Punkte, wenn die Referenzleistung für eine gemeinnützige Forschungseinrichtung erbracht wurde. Durch den Bewerber sind maximal 8 Referenzen zu benennen. Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen die gleiche Punktzahl, entscheidet die kumulative Anzahl der Jahre an Berufserfahrung des Beratungsteams (nur Hauptansprechpartner und stellvertretender Hauptansprechpartner) im Rechtsbereich Insolvenzrecht über die Platzierung des Bewerbers. Sollten auch hiernach wegen des Erreichens gleicher Punktzahlen nicht die fünf bestplatzierten Bewerber ausgewählt werden können, entscheidet das Los zwischen den Bewerbern mit gleichem Punktestand. Der Auftraggeber wird die 3-5 ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebots auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Rahmenvertrages einmal um 2 Jahre verlängern. Die Ausübung dieser Option bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Auftraggebers; sie kann bis spätestens 30 Tage vor Ablauf des Rahmenvertrages ausgeübt werden. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Ausübung ist der Zugang beim Auftragnehmer.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die einschlägige Rechts?oder Verwaltungsvorschrift: § 3 BRAO HINWEIS: Die Zulassungsurkunden zur Rechtsanwaltschaft sind auf Nachforderung vorzulegen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Bund, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB und die - gegebenenfalls verkürzte - Frist des § 134 Abs. 2 GWB hingewiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHP28 A. Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 40.000 Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU?Schwellenwert für Anwaltsleistungen als b … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFKHP28 A. Es erfolgt freiwillig eine EU-weite Bekanntmachung des zu vergebenden Auftrags, da mit einem geschätzten Auftragswert von 40.000 Euro netto für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive Verlängerungsoption der maßgebliche EU?Schwellenwert für Anwaltsleistungen als besondere Dienstleistungen nach § 106 GWB i.V.m. art. 4 lit. d) der Richtlinie 2014/24/EU in Höhe von derzeit 750.000 Euro netto nicht erreicht wird. B. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen. C. Für die Erstellung des Teilnahmeantrags ist das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eignungsformblatt zu verwenden. Neben den Angaben in dem Eignungsformblatt bezüglich der nachzuweisenden Referenzen haben die Bewerber zusätzlich eine Referenzdarstellung auf eigener Unterlage (max. 2 DIN A4- Seiten pro Referenz) einzureichen. Außerdem wird der aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Berufshaftpflichtversicherungsnachweis (Kopie ausreichend) oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers; Kopie ausreichend) gefordert. D. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben die Bewerber Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 5 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen (s. Formblatt Eignung in den Vergabeunterlagen). E. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die Unternehmen werden hierüber nur gesondert informiert, wenn sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Andernfalls obliegt es den Unternehmen selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen. F. Anfragen zu Teilnahmeanträgen sind frühzeitig und ausschließlich an die Kontaktstelle über das Kommunikationsfeld der Vergabeplattform zu richten. Diese behält sich vor, nur Anfragen zu beantworten, die bis zum 30.09.2024, 12:00 Uhr gestellt wurden. G. Die Teilnahmeanträge sind in Textform unter Verwendung elektronischer Mittel ausschließlich über die auf der Vergabeplattform vorgesehene Funktion einzureichen. Auf postalischem Wege, per E-Mail oder das Kommunikationsfeld des Vergabeportals übermittelte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen. H. Sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen in der ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Die Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bewerbergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt. I. Wenn ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, gilt § 47 VgV. Der Auftraggeber überprüft in diesem Fall im Rahmen der Eignungsprüfung, ob ein Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Sollte diese Prüfung ergeben, dass ein anderes Unternehmen ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder dass bei diesem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § § 124 GWB vorliegen, muss der Bewerber dieses innerhalb einer vom Auftraggeber noch zu bestimmenden Frist ersetzen. Für d …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 80686 München
- Kontakt
- vergabestelle@
zirngibl.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Schoppe, Zimmermann, Stöckeler, Zinkler, Schenk & Partner mbB3 Zuschläge
- Bendel & Partner Rechtsanwälte mbB2 Zuschläge
- Heuking Kühn Lüer Wojtek PartG mbB München2 Zuschläge
- KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH2 Zuschläge
- abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.10.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 07.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d0c9dddc-e3d4-4f3d-85b7-ab9db66565fd.