Rechtsdienstleistungen im öffentlichen Recht / Verwaltungsrecht
Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen SBEV-2026-0004veröffentlicht 18.02.2026erstmals 18.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 500 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 500 Tsd. €
- Laufzeit
- 3 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60327, Hessen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (35 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 9 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 9 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 8 Monatenan Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über Rechtsdienstleistungen im öffentlichen Recht / Verwaltungsrecht
Gegenstand nach CPV
- 79111000RechtsberatungHauptgegenstand
- 79112000Vertretung vor Gericht
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDie detaillierte Ausgestaltung der Unterkriterien wird im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
Eignung5 von 5 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung auf den der Ausschreibung beiliegenden Formularen nachzuweisen: a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. … ganz lesenkürzer
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung auf den der Ausschreibung beiliegenden Formularen nachzuweisen: a) über die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsregister b) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §123 Abs. 1 und 4 sowie §124 Abs. 1 Nr. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen. c) im Hinblick auf die Russland-Sanktionen der Europäischen Union, insbesondere zu Artikel 5aa der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1, Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576. d) Erklärung, dass keine Vergabesperre gegen den Bewerber verhängt wurde. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft. Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern. e) Eigenerklärung über die Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen- Finanzkennzahlen
f) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit einer Mindestanforderung von durchschnittlich 4 Mio. EUR netto pro Jahr. g) Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Beratung im öffentlichen Recht / … ganz lesenkürzer
f) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit einer Mindestanforderung von durchschnittlich 4 Mio. EUR netto pro Jahr. g) Eigenerklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Beratung im öffentlichen Recht / Verwaltungsrecht) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, mit einer Mindestanforderung von durchschnittlich 1 Mio. EUR netto pro Jahr. h) Eigenerklärung über die Personenanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Rechtsanwälte im Bereich öffentliches Recht/Verwaltungsrecht. Mindestanforderung: 5 Rechtsanwälte i) Nachweis über das Bestehen einer eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögenschäden in Höhe von mindestens 10 Mio. EUR, pro Kalenderjahr jeweils zweifach maximiert. Der Nachweis der Versicherung ist durch Vorlage einer Versicherungspolice oder durch Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, über dessen Bereitschaft, im Fall der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit dem Bewerber mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten. Bei Bietergemeinschaften sind die in f) bis i) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Zur Bemessung der Mindestumsätze nach lit. f) und g) werden die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert. Zur Bemessung der Personenanzahl der beschäftigten Rechtsanwälte nach lit. h) werden die Personenzahlen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft addiert.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
j) Nachweis von mindestens zwei Referenzen des Bieters über die Beratung von Mandan-ten im Bereich „Planfeststellungsrecht“ im Zeitraum zwischen dem Jahr 2021 und dem Tag der Angebotsabgabe mit mindestens 50.000,00 EUR abgerechnete Leistung. Die Leistung muss durch den Bieter selbst erbracht worden … ganz lesenkürzer
j) Nachweis von mindestens zwei Referenzen des Bieters über die Beratung von Mandan-ten im Bereich „Planfeststellungsrecht“ im Zeitraum zwischen dem Jahr 2021 und dem Tag der Angebotsabgabe mit mindestens 50.000,00 EUR abgerechnete Leistung. Die Leistung muss durch den Bieter selbst erbracht worden sein. k) Nachweis von mindestens zwei Referenzen des Bieters über die Beratung von Mandanten im Bereich „Umweltrecht“ (insb. Wasserrecht/Bodenschutzrecht, Immissionsschutz) im Zeitraum zwischen dem Jahr 2021 und dem Tag der Angebotsabgabe mit mindestens 50.000,00 EUR abgerechnete Leistung . Die Leistung muss durch den Bieter selbst erbracht worden sein. l) Nachweis von mindestens zwei Referenzen des Bieters über die Beratung von Mandanten im Bereich „Grunderwerb“ im Zeitraum zwischen dem Jahr 2021 und dem Tag der Angebotsabgabe mit mindestens 50.000,00 EUR abgerechnete Leistung . Im jeweiligen Mandat müssen die Aufgaben Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung bearbeitet worden sein. Die Leistung muss durch den Bieter selbst erbracht worden sein. Für alle Referenzen (Ziffer j-l) sind: - die Kurzbeschreibung des Auftrags (Art des Projekts) - der Auftraggeber - der Ansprechpartner des Auftraggebers - der Ausführungszeitraum - die abgerechnete Leistung netto in EUR bezogen auf die referenzierte Leistung und falls abweichend auf den Gesamtauftrag - Angabe der Beratungstätigkeit nach Art und Umfang - Hierzu ist das der Ausschreibung beigefügte Formblatt (Dok. 1412) zu verwenden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 3 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Verg … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. 1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Teilnahmeanträge oder Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen h … ganz lesenkürzer
a) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellt. Teilnahmeanträge oder Angebote können auch nur dort, elektronisch in Textform, eingereicht werden. Bieter, die die abrufbaren Formblätter direkt unter der angegebenen URL heruntergeladen haben, werden darauf hingewiesen, dass Ihnen nur nach Registrierung, etwaige Bieterfragen, Bieterinformationen und etwaige Änderungen an den Formblättern mitgeteilt werden können. Die Registrierung erfolgt auf der Website der Deutschen E- Vergabe. b) Die Beantwortung von Bewerber- bzw. Bieterfragen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig in ihrem elektronischen Postfach auf der Deutschen E-Vergabe nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. c) Für das Angebot sind die hierfür auf der Deutschen E-Vergabe zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. d) Mehrfachbeteiligung als Einzelbewerber bzw. Einzelbieter sowie als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bzw. Bietergemeinschaft sind nicht zulässig. e) Bei Vorlage einer eingescannten Erklärung von Dritten behält sich der Auftraggeber vor, das Original vom Bieter nachzufordern. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird als vorläufiger Eignungsnachweis nicht anerkannt. f) Bei der Vorlage von Bescheinigungen Dritter genügen bei ausländischen Bietern gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. g) Rückfragen zu dieser Vergabebekanntmachung werden wegen der Gleichbehandlung der Bewerber nur in Textform über die Bieterkommunikation der Deutschen E-Vergabe und anonymisiert beantwortet. Der Auftraggeber behält sich vor, nach dem 12.03.2025 eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten. h) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen (z. B. Nachunternehmer, konzernverbundene Unternehmen) stützen, müssen diese Kapazitäten im Rahmen des Teilnahmeantrags (Vordruck "Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)" (Dok. 1420)) angeben und bereits mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Vordruck "Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" (Dokument 1425)) nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Ebenso wie der Bewerber hat das andere Unternehmen die Nachweise und Erklärungen beizubringen. Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, gilt § 47 Abs. 3 SektVO. i) Der Auftraggeber wendet die §§ 122 bis 126 GWB an. j) Die Bieter haben mit Angebotsabgabe zu erklären, dass sie im Falle der Zuschlagserteilung ihren Beschäftigten bei der Ausführung des Auftrags diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gebunden ist, mindestens jedoch - wenn die maßgebliche tarifliche Regelung für die Beschäftigten nicht ohnehin günstiger ist - ein Entgelt, das den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) entspricht (zusätzliche Anforderung an die Auftragsausführung). Der Auftraggeber kann ferner verlangen, dass entsprechende Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen auch von allen Nachunternehmen und Verleihunternehmen vorgelegt werden, und zwar nach Auftragserteilung. k) Die Bewerber haben das Nichtvorliegen von - Vergabesperren gern. Gemeinsamen Runderlass über den Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlung, die Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen - Ausschlüssen vom Wettbewerb außerhalb des Landes Hessens - Anhör …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
- Anschrift
- Mainzer Landstraße 191, 60327 Frankfurt am Main
- Website
- sbev-frankfurt.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbHinfo@
sbev-frankfurt.de
Bei uns erfasst
- Vergebener Auftrag gemäß §30 (1) UVgO06.11.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 24.03.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 24.03.2026
- BekanntmachungFrist 24.03.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 771f0dc1-35fe-4205-adbe-bda73f6b244b.