Rechtsdienstleistungen Corona-Soforthilfen
Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Zentrale Beschaffung- · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-0437-2024-0408veröffentlicht 23.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.03.2025 – 28.02.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.03.2025 – 28.02.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (133 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (383 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals60 %
- Ausführungskonzept40 %
- Preis0 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 21 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2026
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarungen Rechtsdienstleistungen im Rahmen des Corona-Virus-Soforthilfsprogramms Hessen 2020
Beschreibung des Loses
Der AN erbringt Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Subventions- und Beihilfenrechts. Konkret übernimmt er Leistungen im Rahmen der Vertretung des AG bei Klageverfahren. Der tatsächlich anfallende Umfang kann nicht zuverlässig abgesehen werden. Er hängt im Hinblick auf die Anzahl zukünftig entstehender Klagen maßgeblich vom Verlauf des gesamten Projekts ab, insbesondere vom Rückmeldeverhalten der betroffenen Personen, der Anzahl erfolgender Rücknahmen und der Klagequote der Betroffenen. Ausgehend vom Klageverhalten im Rahmen der bisher erfolgten Überprüfungen kann unter Berücksichtigung der Eigenschaften des gegenständlichen Projekts von einer mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Anzahl von zu bearbeitenden Verwaltungsstreitverfahren ausgegangen werden. Auch die Anzahl vorliegender Streitverfahren wird sich von aktuell 294 bis zum Zuschlag aller Voraussicht nach noch geringfügig verändern. Hinsichtlich der Verpflichtung zum tatsächlichen Abruf in angegebener Anzahl sowie der Möglichkeit der Unterschreitung wird ergänzend auf Ziffer 4.3 der Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Vertretung des AG in Klageverfahren durch den AN beinhaltet insbesondere die nachfolgenden Leistungen: •Das Aktenstudium und die rechtliche Bewertung des betroffenen Verwaltungsverfahrens •Die Übermittlung angeforderter Unterlagen an das Gericht •Die Beratung des AG etwa zur Erfolgsaussicht der Klage, der Prozessstrategie oder eventuellen Rechtsmitteln einschließlich der Fertigung von Kurzvermerken •Die Überwachung von Fristen •Die Beurteilung von eingehenden Verfügungen und Schriftsätzen einschließlich der Fertigung begleitender Kurzvermerke •Die Fertigung und Übermittlung eigener Schriftsätze •Erforderlichenfalls die Abstimmung mit anderen Stellen •Die Prozessvertretung bei mündlichen Terminen •Das Führen bzw. Koordinieren von Vergleichsbemühungen •Die Abwicklung der Kostenfragen •Die Kommunikation zum AG zum Verfahrensstand •Auf entsprechende Nachfrage des AG die Fertigung von Kurzvermerken über vereinzelte Verfahren, gerichtliche Entscheidungen oder rechtliche Aspekte •Die Bereitstellung von Auskünften etwa zu Anzahl oder Status der Verfahren Sämtliche Punkte können sowohl hinsichtlich erstinstanzlicher wie auch bei Rechtsmittelverfahren anfallen. Hinsichtlich der bereits anhängigen Klageverfahren muss der AN zudem die Voraussetzungen schaffen, diese zuverlässig und koordiniert übernehmen zu können. Der AG übergibt die Verfahren in elektronischer Form in der vorliegenden Struktur samt allen erforderlichen Daten und Unterlagen und stellt eine tabellarische Auflistung über die anhängigen Verfahren samt Metadaten und Verfahrensstand bereit. Ergänzend wird auch auf die Regelungen in § 3 Ziffer 3.5 der Rahmenvereinbarung hinsichtlich weitergehender Leistungen des AN hingewiesen. Bei dieser Auflistung handelt es sich nicht um eine abschließende. Es können vielmehr auch darüberhinausgehende Fragestellungen auftreten, die eine zeitnahe Bewertung und Beratung im Zusammenhang mit dem gegebenen Projekt erfordern. Eine abschließende Auflistung ist dem AG mithin nicht möglich.
Gegenstand nach CPV
- 79110000Juristische Beratung und VertretungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsausführung betrauten Personals
- Qualität
- Ausführungskonzept
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: -Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung betrauten Personals Zur Erreichung der Zielsetzung muss es sich beim Bieter um eine Rechtsanwaltskanzlei mit qualifizierten Rechtsanwälten handeln. Der Bieter hat die für die … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: -Benennung und Vorstellung des für die Umsetzung der Beratungsleistung betrauten Personals Zur Erreichung der Zielsetzung muss es sich beim Bieter um eine Rechtsanwaltskanzlei mit qualifizierten Rechtsanwälten handeln. Der Bieter hat die für die Rechtsberatung des Auftraggebers einzusetzenden Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, inklusive Projektleiterin/Projektleiter und Stellvertreterin/Stellvertreter zu benennen und samt Darstellung der Kenntnisse, Qualifikationen und Erfahrungen vorzustellen. Es werden nur solche Bieter berücksichtigt, bei denen folgende Qualifikationen und Erfahrungen (Mindestanforderungen) vorliegen: Mindestens zwei Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte erfüllen die folgenden Voraussetzungen: •Mehrjährige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) bei der Beratung von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Unternehmen im Bereich des Subventions- und Beihilfenrechts in Deutschland sowie in der Prozessführung •Zulassung als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in Deutschland •Deutschsprachig: Umfangreiche Kenntnisse der deutschen Sprache, die zum Verfassen wissenschaftlich fundierter rechtlicher Gutachten, Behördenbescheide und Erörterungen rechtlich komplexer Themen befähigen. Erforderlich sind insoweit deutsche Sprachkenntnisse entsprechend dem Sprachniveau C2 (Ausschlusskriterium) nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) oder vergleichbar Mindestens eine Rechtsanwältin/ein Rechtsanwalt verfügt darüber hinaus über eine mindestens fünfjährige (anstelle der o.g. drei Jahre, nicht zusätzlich zu diesen) Zulassung als Rechtsanwalt sowie mindestens fünfjährige Rechtsberatungserfahrung im Bereich des Subventions- und Beihilfenrechts in Deutschland sowie in der Prozessführung. Die Benennung und Vorstellung hat in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen. Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Qualifikation und Erfahrungen der Rechtsanwälte ausdrücklich vor. Das Nichtvorliegen der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Verfahren.- Kriterium
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB, Insolvenzverfahren (siehe Vordruck "Erklaerung_Eignung.pdf")) Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeins … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen (u.a. Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB, Insolvenzverfahren (siehe Vordruck "Erklaerung_Eignung.pdf")) Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Eigenerklärung mit folgenden Angabe: •Firmenname und -anschrift •Darstellung der Rechtsgebiete •Größe des Unternehmens •Anzahl der Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte •Ansprechpartner/in für Rückfragen Hierbei sollte ein Umfang von 1 DIN-A4-Seite nicht überschritten werden. -Nachweis Berufshaftpflichtversicherung Der Bieter hat dem Angebot einen Nachweis oder eine formfrei vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung gem. Ziff. 3.5 der Leistungsbeschreibung besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird, beizufügen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Berufshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine Eigenerklärung geführt werden. Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen. Bei Bietergemeinschaften sind die oben genannten Deckungssummen insgesamt nachzuweisen. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis über das Bestehen der o.g. Berufshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.- Kriterium
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: -Erklärung Interessenskonflikt Der Bieter hat eine Eigenerklärung einzureichen in welcher er bestätigt, dass er sicherstellt, dass keine Verpflichtungen oder Beziehungen ihrerseits bzw. seinerseits bestehen, die bei der Wahrnehmung seiner Verpfl … ganz lesenkürzer
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: -Erklärung Interessenskonflikt Der Bieter hat eine Eigenerklärung einzureichen in welcher er bestätigt, dass er sicherstellt, dass keine Verpflichtungen oder Beziehungen ihrerseits bzw. seinerseits bestehen, die bei der Wahrnehmung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag oder mit den Interessen des Auftraggebers kollidieren oder seine notwendige Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben gefährden könnten. Die Gefahr einer solchen Kollision, die Gefahr des Interessenwiderstreits oder die Gefahr eines Verlustes ihrer Unabhängigkeit sind unverzüglich mitzuteilen. Dem Auftraggeber steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen zu. Sollte es auf Seiten der Mitarbeiter des Auftragnehmers zu Interessenkollisionen im Rahmen der Leistungserbringung kommen, muss der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich unterrichten und die Weiterbearbeitung durch die betreffenden Mitarbeiter unterbinden. - Referenzprojekte des einzusetzenden Personals Mit dem Angebot hat der Bieter für die einzusetzenden Rechtsanwälte mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren vorzulegen. Es muss nicht von jedem der einzusetzenden Rechtsanwälte eine Referenz vorgelegt werden; es genügt, wenn von allen einzusetzenden Rechtsanwälten in der Summe mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren vorgelegt werden. Die Referenzen müssen dabei mindestens die folgenden Tätigkeitsbereiche betreffen: 1.Referenzen im Bereich der Beratung von Behörden im Rahmen von Massenverfahren einschließlich nachfolgender Klageverfahren gegen getroffene behördliche Entscheidungen 2.Referenzen im Bereich der Beratung von Behörden im Rahmen von Subventions- und Beihilfenverfahren einschließlich nachfolgender Klageverfahren gegen getroffene behördliche Entscheidungen Eine Kombination von Tätigkeitsbereichen innerhalb einer Referenz ist möglich. Der Bieter erstellt ein Dokument, in dem er seine Referenzen hinsichtlich der vorgenannten Tätigkeitsbereiche näher darstellt. Die Auswahl der Referenzen, die mit dem Angebot vorgelegt werden, liegt im Verantwortungsbereich des Bieters. Die Bewertung erfolgt anhand von zwei Referenzen. Reicht der Bieter mehr als zwei Referenzen ein, wählt der Auftraggeber zunächst die zwei qualitativ besten Referenzen aus, welche er der Wertung des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" zugrunde legt. Die Referenzprojekte des einzusetzenden Personals sind nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskriteriums "Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" Bestandteil der Angebotswertung (siehe hierzu auch Ziffer 5.1); eine Nachforderung oder nachträgliche Vervollständigung der Referenzen ist ausgeschlossen. Ein Nichteinreichen führt zum Ausschluss des Angebotes.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.886.555 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 27.01.2025, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Neben den verlangten Nachweisen sind folgende Unterlagen einzureichen: - Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn (siehe Vordruck "Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf"); Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Erklärung zu Russland-Sa … ganz lesenkürzer
Neben den verlangten Nachweisen sind folgende Unterlagen einzureichen: - Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestlohn (siehe Vordruck "Verpflichtungserklaerung_Tariftreue.pdf"); Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Erklärung zu Russland-Sanktionen (siehe Vordruck "Erklaerung_RUS_Sanktionen.pdf") Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. - Erklärung Unternehmensdaten (siehe Vordruck "Erklaerung_Unternehmensdaten.pdf") Bei Bietergemeinschaften ist diese von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. -Ausführungskonzept Mit dem Angebot hat der Bieter ein Ausführungskonzept bestehend aus 1) Projektstruktur, 2) Qualitätssicherung und 3) Personalkonzept vorzulegen. Das Ausführungskonzept hat in transparenter, nachvollziehbarer und überzeugender Weise schriftliche Darstellungen zu folgenden Aspekten zu enthalten, welche Gegenstand des Wertungsprozesses sein werden. Das Konzept darf einen Umfang von maximal 15 DIN A4-Seiten inkl. Anlagen (Arial, 11 Punkt, Zeilenabstand 1.5-fach) nicht überschreiten. Angaben ab Seite 16 bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt. Die Ausführungen müssen nachstehende Aspekte umfassen: 1.Projektstruktur: Darstellung der Entscheidungswege sowie der kurzfristigen Verfügbarkeit von qualifiziertem Personal bei Engpässen; Projektorganisation etc. 2.Qualitätssicherung: Maßnahmen für systematische und effiziente Bearbeitung etc. 3.Personalkonzept: Plausible Sicherstellung einer angemessenen Personalauswahl sowie Darstellung der Verfügbarkeit, Vertretungsregelungen, Erfahrung, Qualifikation und Ausstattung des eingesetzten Personals sowie Konzept für eventuelle Personalwechsel. Im Falle der Auftragserteilung ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen entsprechend ihrem bzw. seinem Ausführungskonzept zu erbringen, soweit der Auftraggeber nicht ein davon abweichendes Vorgehen gegenüber der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer geltend macht. Die in dem Ausführungskonzept enthaltenen Angaben gelten als vereinbarte Beschaffenheit. Das Ausführungskonzept ist nicht nur wesentlicher Bestandteil des Angebotes, sondern im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes des Zuschlagskriteriums "Qualität Ausführungskonzept" Bestandteil der Angebotswertung (siehe hierzu auch Ziffer 5.2 der Ergänzung zur Angebotsaufforderung); eine Nachforderung oder nachträgliche Vervollständigung ist ausgeschlossen. Ein Nichteinreichen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rheingaustraße 186, 65203 Wiesbaden
- Website
- vergabe.hessen.de
- Kontakt
- beschaffung@
hcc.hessen.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.01.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3152f7b-032d-4996-a345-e9221535958e.