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vergebenEU-weitDienstleistungen

Rechtliche und steuerliche Beratung IT-Kooperation

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen LOT-0001 2025-52veröffentlicht 19.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 503 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamburg22089, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterien Die Auftraggeberin prüft und wertet die rechtzeitig eingegangenen Angebote. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Gemäß § 15 Abs. 5 VgV werden Verhandlungen nicht geführt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Die zu ermittelnde Kennzahl (Z) wird anhand der folgenden Formel ermittelt: Z = P (Preiskennzahl) + L (Leistungspunkte)30 %
  • Bei der Bewertung legt die Auftraggeberin sachbezogene Kriterien zugrunde, die in dem Kriterienkatalog hinsichtlich ihrer einzelnen Punkteabstufung und dem jeweiligen Erwartungshorizont detailliert beschrieben werden. Die Bewertung erfolgt anhand des inversiven Ansatzes mit Gewichtung von Preis (30%) und Leistung (70%).70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen zur Vorbereitung des gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses der IT-Dienstleister - BG-Phoenics GmbH - IT.UV Software GmbH und dem - IT-Bereich der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu einer gemeinsamen Volldienstleistergesellschaft. BGW, BG BAU, BG RCI und BGN haben gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern BG-P und IT.UV-Strukturen geschaffen, mit denen die künftige Zusammenarbeit neugestaltet werden soll. Das ge-meinsame Zielbild der BGen besteht darin, eine gemeinsame und einheitliche Anwendungs- und Servicelandschaft für alle BGen bereitzustellen. Zur Umsetzung dieses Zielbilds haben die Gesell-schafter von IT.UV und BG-P beschlossen, beide Gesellschaften zu einer gemeinsamen Volldienst-leistergesellschaft zu verschmelzen und das für den Betrieb der gemeinsamen Gesellschaft erfor-derliche BGW IT-Personal und die zum Betrieb erforderlichen Vermögenswerte der BGW-IT in die gemeinsame Gesellschaft einzubringen. Die gesellschaftsrechtliche Integration soll im Wege einer Verschmelzung der IT.UV durch Auf-nahme in die BG-P erfolgen. In diesem Zusammenhang ist von einem Betriebsübergang der IT.UV nach § 613a BGB auszugehen. Die Vermögenswerte der BGW-IT sollen im Wege einer Sacheinla-ge in die gemeinsame Volldienstleistergesellschaft eingebracht werden. Der Übergang des BGW IT-Personals in die gemeinsame Volldienstleistergesellschaft ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist davon auszugehen, dass der Personalübergang des BGW IT-Personals sowohl über arbeitsver-tragliche Übergänge als auch durch Personalgestellung erfolgen wird. Die Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit auf den Leistungsaustausch zwischen dem gemeinsa-men Volldienstleister und seinen Gesellschaftern soll künftig über das steuerliche Modell der Kos-tenteilungsgemeinschaft (§ 4 Nr. 29 UStG) umgesetzt werden. 3 Ziel der Leistung Ziel des abzuschließenden Vertrages ist die rechtssichere, steueroptimierte und fristgerechte Gestaltung des gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses der IT-Dienstleister BG Phoenics GmbH, IT.UV Software GmbH und des IT-Bereichs der BGW zu einer gemeinsamen Volldienstleis-tergesellschaft. Der Vertrag umfasst insbesondere folgende Hauptziele: • Steuerliche Absicherung: Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit des Leistungsaustau-sches über die Einrichtung einer wirksamen Kostenteilungsgemeinschaft. • Gesellschaftsrechtliche Umsetzung: Gestaltung und rechtliche Begleitung der Ver-schmelzung der bestehenden Gesellschaften sowie der Einbringung der Vermögenswerte und Personalstrukturen der BGW-IT unter Beachtung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und vergaberechtlicher Anforderungen. • Vertragliche Ausgestaltung: Erstellung und Abstimmung aller erforderlichen Verträge (insbesondere Verschmelzungsvertrag, Einbringungsvertrag, neuer Gesellschaftsvertrag, Dienstleistungsverträge, Kostenteilungsvereinbarung) sowie Begleitung der notwendigen be-hördlichen Verfahren (z. B. Registereintragungen, Finanzbehörden). • Risikoabsicherung: Entwicklung eines rechtlich belastbaren und steuerlich anerkannten Vertragswerks, das Nachforderungen, steuerliche Risiken und spätere Umstrukturierungen vermeidet.

3.1 Anforderungen an die Leistungserbringung Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin erbringt Rechtsberatungsleistungen insbesondere auf den Gebieten Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für gutachterliche Leistungen, Entschei-dungsvorlagen, Arbeiten im Nachgang und vergleichbare Tätigkeiten. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin zählen insbesondere folgende Leistungen: a) Gesellschaftsrecht • Rechtliche Begleitung der Verschmelzung von BG Phoenics GmbH und IT.UV Software GmbH • Rechtliche Begleitung bei der Einbringung der IT der BGW in den IT- Volldienstleister • Gestaltung und Prüfung des Verschmelzungsvertrages und Einbringungsvertrages sowie aller weiteren erforderlichen Unterlagen sowie Abstimmung mit Notaren und Handelsregistern • Strukturierung und Gestaltung des neuen Gesellschaftsvertrages • Ausgestaltung der Dienstleistungsverträge zwischen der neuen Gesellschaft und den Gesellschaftern • Mitgestaltung der internen Kostenteilungsvereinbarung

b) Steuerrecht • Beratung zur Ausgestaltung der neuen IT-Gesellschaft als umsatzsteuerliche Kosten-teilungsgemeinschaft gem. § 4 Nr. 29 UStG. • Prüfung und Umsetzung sämtlicher steuerlichen Fragestellungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer) im Zusammenhang mit der Verschmelzung von BG Phoenics und IT.UV Software sowie der Einbringung der IT der BGW in den Volldienstleister • Steuerliche Bewertung der Personalgestellung zwischen der BGW und dem IT-Volldienstleister • Beantragung von verbindlichen Auskünften bei den zuständigen Finanzbehörden

c) Arbeitsrecht • Die arbeitsrechtliche Beratung ist mit Ausnahme steuerlicher Fragen nicht Gegen-stand der Ausschreibung.

3.2 Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Projektteams Das Projektteam soll aus einer kleinen Anzahl von hochqualifizierten in Deutschland als Rechtsan-walt/Rechtsanwältin zugelassenen Beraterinnen und Beratern bestehen, die über die geforderte Expertise in den Bereichen Umsatzsteuerrecht, öffentlich-rechtliche Kooperationen und steuerliche Strukturierung verfügen. Ziel ist eine schlanke, effiziente und fachlich hochkompetente Bearbeitung des Mandats durch wenige, aber besonders erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten, die die Auf-gaben eigenverantwortlich und konsistent über den gesamten Projektzeitraum betreuen. Für die Ausführung des Auftrags sind alle Mitglieder des Projektteams mit Namen, Qualifikation, Erfahrungen und Kenntnissen anzugeben. Die Angaben haben in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen. Ein Wechsel eines Projektmitglieds ist nach der Auftragserteilung nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund verweigert werden.

Beschreibung des Loses

BGW, BG BAU, BG RCI und BGN haben gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern BG-P und IT.UV-Strukturen geschaffen, mit denen die künftige Zusammenarbeit neugestaltet werden soll. Das ge-meinsame Zielbild der BGen besteht darin, eine gemeinsame und einheitliche Anwendungs- und Servicelandschaft für alle BGen bereitzustellen. Zur Umsetzung dieses Zielbilds haben die Gesell-schafter von IT.UV und BG-P beschlossen, beide Gesellschaften zu einer gemeinsamen Volldienst-leistergesellschaft zu verschmelzen und das für den Betrieb der gemeinsamen Gesellschaft erfor-derliche BGW IT-Personal und die zum Betrieb erforderlichen Vermögenswerte der BGW-IT in die gemeinsame Gesellschaft einzubringen. Die gesellschaftsrechtliche Integration soll im Wege einer Verschmelzung der IT.UV durch Auf-nahme in die BG-P erfolgen. In diesem Zusammenhang ist von einem Betriebsübergang der IT.UV nach § 613a BGB auszugehen. Die Vermögenswerte der BGW-IT sollen im Wege einer Sacheinlage in die gemeinsame Volldienstleistergesellschaft eingebracht werden. Der Übergang des BGW IT-Personals in die gemeinsame Volldienstleistergesellschaft ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist davon auszugehen, dass der Personalübergang des BGW IT-Personals sowohl über arbeitsvertragliche Übergänge als auch durch Personalgestellung erfolgen wird. Die Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit auf den Leistungsaustausch zwischen dem gemeinsamen Volldienstleister und seinen Gesellschaftern soll künftig über das steuerliche Modell der Kostenteilungsgemeinschaft (§ 4 Nr. 29 UStG) umgesetzt werden. 3 Ziel der Leistung Ziel des abzuschließenden Vertrages ist die rechtssichere, steueroptimierte und fristgerechte Gestaltung des gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses der IT-Dienstleister BG Phoenics GmbH, IT.UV Software GmbH und des IT-Bereichs der BGW zu einer gemeinsamen Volldienstleis-tergesellschaft. Der Vertrag umfasst insbesondere folgende Hauptziele: • Steuerliche Absicherung: Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit des Leistungsaustau-sches über die Einrichtung einer wirksamen Kostenteilungsgemeinschaft. • Gesellschaftsrechtliche Umsetzung: Gestaltung und rechtliche Begleitung der Ver-schmelzung der bestehenden Gesellschaften sowie der Einbringung der Vermögenswerte und Personalstrukturen der BGW-IT unter Beachtung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und vergaberechtlicher Anforderungen. • Vertragliche Ausgestaltung: Erstellung und Abstimmung aller erforderlichen Verträge (insbesondere Verschmelzungsvertrag, Einbringungsvertrag, neuer Gesellschaftsvertrag, Dienstleistungsverträge, Kostenteilungsvereinbarung) sowie Begleitung der notwendigen be-hördlichen Verfahren (z. B. Registereintragungen, Finanzbehörden). • Risikoabsicherung: Entwicklung eines rechtlich belastbaren und steuerlich anerkannten Vertragswerks, das Nachforderungen, steuerliche Risiken und spätere Umstrukturierungen vermeidet.

3.1 Anforderungen an die Leistungserbringung Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin erbringt Rechtsberatungsleistungen insbesondere auf den Gebieten Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für gutachterliche Leistungen, Entschei-dungsvorlagen, Arbeiten im Nachgang und vergleichbare Tätigkeiten. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin zählen insbesondere folgende Leistungen: a) Gesellschaftsrecht • Rechtliche Begleitung der Verschmelzung von BG Phoenics GmbH und IT.UV Software GmbH • Rechtliche Begleitung bei der Einbringung der IT der BGW in den IT- Volldienstleister • Gestaltung und Prüfung des Verschmelzungsvertrages und Einbringungsvertrages sowie aller weiteren erforderlichen Unterlagen sowie Abstimmung mit Notaren und Handelsregistern • Strukturierung und Gestaltung des neuen Gesellschaftsvertrages • Ausgestaltung der Dienstleistungsverträge zwischen der neuen Gesellschaft und den Gesellschaftern • Mitgestaltung der internen Kostenteilungsvereinbarung

b) Steuerrecht • Beratung zur Ausgestaltung der neuen IT-Gesellschaft als umsatzsteuerliche Kosten-teilungsgemeinschaft gem. § 4 Nr. 29 UStG. • Prüfung und Umsetzung sämtlicher steuerlichen Fragestellungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer) im Zusammenhang mit der Verschmelzung von BG Phoenics und IT.UV Software sowie der Einbringung der IT der BGW in den Volldienstleister • Steuerliche Bewertung der Personalgestellung zwischen der BGW und dem IT-Volldienstleister • Beantragung von verbindlichen Auskünften bei den zuständigen Finanzbehörden

c) Arbeitsrecht • Die arbeitsrechtliche Beratung ist mit Ausnahme steuerlicher Fragen nicht Gegen-stand der Ausschreibung.

3.2 Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Projektteams Das Projektteam soll aus einer kleinen Anzahl von hochqualifizierten in Deutschland als Rechtsan-walt/Rechtsanwältin zugelassenen Beraterinnen und Beratern bestehen, die über die geforderte Expertise in den Bereichen Umsatzsteuerrecht, öffentlich-rechtliche Kooperationen und steuerliche Strukturierung verfügen. Ziel ist eine schlanke, effiziente und fachlich hochkompetente Bearbeitung des Mandats durch wenige, aber besonders erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten, die die Auf-gaben eigenverantwortlich und konsistent über den gesamten Projektzeitraum betreuen. Für die Ausführung des Auftrags sind alle Mitglieder des Projektteams mit Namen, Qualifikation, Erfahrungen und Kenntnissen anzugeben. Die Angaben haben in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen. Ein Wechsel eines Projektmitglieds ist nach der Auftragserteilung nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein Aus-tausch eines Projektmitgliedes durch eine Person, die nicht entsprechend geeignet ist und über entsprechende Erfahrungen verfügt, berechtigt die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlagskriterien Die Auftraggeberin prüft und wertet die rechtzeitig eingegangenen Angebote. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Gemäß § 15 Abs. 5 VgV werden Verhandlungen nicht geführt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Die zu ermittelnde Kennzahl (Z) wird anhand der folgenden Formel ermittelt: Z = P (Preiskennzahl) + L (Leistungspunkte)30 %
Bei der Bewertung legt die Auftraggeberin sachbezogene Kriterien zugrunde, die in dem Kriterienkatalog hinsichtlich ihrer einzelnen Punkteabstufung und dem jeweiligen Erwartungshorizont detailliert beschrieben werden. Die Bewertung erfolgt anhand des inversiven Ansatzes mit Gewichtung von Preis (30%) und Leistung (70%).70 %
Preis
Zuschlagskriterien Die Auftraggeberin prüft und wertet die rechtzeitig eingegangenen Angebote. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Gemäß § 15 Abs. 5 VgV werden Verhandlungen nicht geführt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Die zu ermittelnde Kennzahl (Z) wird anhand der folgenden Formel ermittelt: Z = P (Preiskennzahl) + L (Leistungspunkte)Die Angebotspreise werden jeweils dem Preisblatt entnommen. Mit Abgabe Ihres Angebotes erklären Sie, dass alle Bestandteile der Angebotspreise auskömmlich und kostendeckend kalkuliert wurden. Zur Wertung: Die Ermittlung der Bewertungspunkte für die Angebotspreise (Endpreis in EUR netto) erfolgt jeweils über lineare Interpolation (Bewertungspunkte = 10 x niedrigster Angebotspreis/Preis des Angebots). Die ermittelten Bewertungspunkte werden im Anschluss mit den jeweiligen Gewichtungs-punkten (30) multipliziert.
Qualität
Bei der Bewertung legt die Auftraggeberin sachbezogene Kriterien zugrunde, die in dem Kriterienkatalog hinsichtlich ihrer einzelnen Punkteabstufung und dem jeweiligen Erwartungshorizont detailliert beschrieben werden. Die Bewertung erfolgt anhand des inversiven Ansatzes mit Gewichtung von Preis (30%) und Leistung (70%).Die Bewertung der Leistungsanforderungen erfolgt über den vom Bieter/von der Bieterin er-stellten und ausgefüllten Kriterienkatalog. Zur Gewichtung der einzelnen Kriterien und ihrer Bewertung wird auf den Kriterienkatalog (Datei: Preisblatt und Kriterienkatalog) verwiesen. Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus dem beiliegenden Kriterienkatalog entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der beschriebenen Er-wartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben. Die vergebenen Bewertungspunkte werden jeweils mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechenden Leistungspunkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab Zuschlagserteilung. Verlängerungsoptionen sind nicht vorgesehen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
Dieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) geführt. Bei dem Offenen Verfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren. d. h. es finden keine Verhandlungen statt. Vielmehr wird der Zuschlag auf das nach den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste An … ganz lesenDieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) geführt. Bei dem Offenen Verfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren. d. h. es finden keine Verhandlungen statt. Vielmehr wird der Zuschlag auf das nach den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei insoweit nur die rechtzeitig eingegangenen, vollständigen Angebote geeigneter Bieter/innen bzw. Bietergemeinschaften, also derjenigen, die die bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, in Frage kommen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 6 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4478472-82c8-45dc-b2cb-eecbfde41b89.