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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Realisierungswettbewerb Neubau Grundschulmensa Clausthal-Zellerfeld

Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld · Clausthal-Zellerfeld, Niedersachsen

Aktenzeichen #1veröffentlicht 22.01.2024DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Angebotsfristseit 988 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 34 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 32 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld beabsichtigt, eine Schulmensa mit ca. 550 m2 BGF für zwei nah beieinander liegende Grundschulstandorte neu zu bauen, um die räumlichen Anforderungen für den ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter umsetzen zu können.

Beschreibung des Loses

Der Wettbewerb wird als nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 und §§ 78 - 80 VgV mit 10 teilnehmenden Teams und vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. . Teilnahmeberechtigt sind aufgrund der Anforderungen an die Bauaufgabe Architekt:innen im Zusammenwirken mit Landschaftsarchitekt:innen und Ingenieur:innen der Tragwerksplanung sowie der Elektro- und Versorgungstechnik im Rahmen einer Generalplanung. . Vergeben werden im Rahmen der Generalplanung die Leistungsphasen 1 - 8 gemäß §§ 34, 39, 55 HOAI und 1 - 6 gemäß § 51 HOAI . Im Regelfall beabsichtigt die Auftraggeberin, nur mit den Verfasser:innen des ersten Preises über die Auftragsvergabe zu verhandeln. Ein Verhandlungsverfahren gemäß § 14 VgV im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern soll nur durchgeführt werden, wenn die Auftraggeberin aus wichtigen Gründen vom Votum des Preisgerichts abweicht (RPW 2013, §8(2)). Der Zuschlag soll dann an das wirtschaftlich günstigste Angebot entsprechend der in der Einladung zur Verhandlung genannten Kriterien erfolgen. Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts würde dann bei den Bewertungskriterien mit 50 % berücksichtigt werden. Die Kriterien würden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des VgV-Verfahrens detailliert mitgeteilt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Zur Teilnahme zugelassen sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen, Landschaftsarchitekt:innen, Ingenieur:innen der Tragwerksplanung und Ingenieur:innen der Technischen Ausrüstung, welche jeweils die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen, die an natürliche und juristische Personen gestellt sind und die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind.
Kriterium
Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 150.000,- EUR p.a. im Mittel. Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, … ganz lesenNettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Gebäude im Sinne § 34 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 150.000,- EUR p.a. im Mittel. Nettoumsatz für Dienstleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, im Sinne § 55 HOAI in EUR im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (2021, 2022, 2023): Mindestanforderung: >= 150.000,- EUR p.a. im Mittel.
Kriterium
Folgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt: Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für die jeweils zu erbringenden Leistungen OBJEKTPLANUNG, FREIANLAGEN, TRAGWERKSPLANUNG, TECHNISCHE AUSRÜSTUNG Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht … ganz lesenFolgende Mindestanforderungen wird an die Bewerbenden gestellt: Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für die jeweils zu erbringenden Leistungen OBJEKTPLANUNG, FREIANLAGEN, TRAGWERKSPLANUNG, TECHNISCHE AUSRÜSTUNG Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme gem. RBBau für Personenschäden je Schadensfall von mindestens Objektplanung: 1.500.000,- Euro; Freianlagen: 1.500.000,- Euro; Tragwerksplanung 1.500.000,- Euro; Technische Ausrüstung: 1.500.000,- Euro und für sonstige Schäden je Schadensfall von mindestens Objektplanung: 1.000.000,- Euro; Freianlagen: 500.000,- Euro; Tragwerksplanung 1.000.000,- Euro; Technische Ausrüstung: 1.000.000,- Euro oder eine Erklärung, dass die bietende Person/jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindeststandard).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
10 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eine … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZHHMEA Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YZHHMEA Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Teilnahmewettbewerb dieser Ausschreibung über das elektronische Vergabeportal "dtvp.de" (https:// www.dtvp.de) erfolgt. Für die bloße Einsicht in das Verfahren ist eine Registrierung nicht notwendig, jedoch wird es angeraten, sich kostenfrei zu registrieren und sich zu dem Verfahren freizuschalten. Nur durch eine Freischaltung zu dem Verfahren werden Sie auf sämtliche Bieterinformationen bzw. auf Änderungen an den Vergabeunterlagen oder neu eingestellte Bieterinformationen hingewiesen. Für die Abgabe eines Teilnahmeantrags in elektronischer Form muss jedoch eine Registrierung erfolgen. Die geforderten Erklärungen und Angaben werden u. a. im Rahmen der zu verwendenden Formblätter präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben. Bei den Formblättern handelt es sich um PDF- Dateien, die im Internet - Link siehe diese Bekanntmachung - heruntergeladen werden können. . Die Formblätter sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zwingend zu verwenden, vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen von einer*m Büroinhaber*in, Geschäftsführer*in und/ oder bevollmächtigten Vertreter:in zu signieren und einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise entsprechend Punkt IV.3.4) der Bekanntmachung bis zu der genannten Frist einzureichen. Je Bewerbung ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen. Die/der bevollmächtigte Vertreter:in der Bewerbergemeinschaft füllt das Bewerbungsformular aus und signiert das Bewerbungsformular. Als Signatur reicht bei elektronischen Bewerbungen wir hier die Textform gem. § 126b BGB. . Eine Bewerbung mittels postalischer Papierform, E-Mail oder Fax ist nicht zulässig! . Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei dem Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Weitere Auskünfte sind nur auf schriftliche Anfrage über die Vergabeplattform erhältlich. Die Anfragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Die anonymisierten Anfragen werden mit den Antworten im Internet auf der zugangsbeschränkten Verfahrensseite kontinuierlich veröffentlicht, so dass alle potentiellen Bewerbenden und Bewerbendengemeinschaften über den gleichen Informationsstand verfügen können. Die Bewerbenden haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Rückfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 7 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann. . Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungskriterien erfüllen, entscheidet das Los. Die Ausloberin behält sich vor, bei mehr als 10 wertungsfähigen Bewerbungen auf Nachforderungen zu verzichten. .

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld
Anschrift
Am Rathaus 1, 38678 Clausthal-Zellerfeld
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
carsten meier architekten stadtplaner bdavgv@carstenmeier.com

Bei uns erfasst

14Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (297 Lose mit Angabe)
273.036 €Zuschlagswert im Median
119.945 € – 660.315 €mittlere Hälfte, 157 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 32496194-5cfe-4d4f-9b63-003a6f6ed495.