Realisierungswettbewerb Modellhaltestellen für die Stadt Dortmund am Beispiel der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund · Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen F051/24veröffentlicht 24.03.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Dortmund44135, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 151 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Kriterium A70 %
- Kriterium B30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Dortmund plant an der Rheinischen Straße den Neubau der Stadtbahnhaltestellen Ofenstraße und Ottostraße. Die beiden oberirdischen Haltestellen sollen einschließlich ihrer Zugangsanlagen barrierefrei ausgebaut werden. Für diese Maßnahmen lobte das Tiefbauamt der Stadt Dortmund einen nichtoffenen einphasigen Realisierungswettbewerb nach VgV und RPW 2013 mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren aus. Aufgabe war die gestalterische Ausbauplanung der Haltestellen inklusive der erforderlichen Überdachungen, Infrastruktureinrichtungen und aller Möblierungselemente. Mit dem Wettbewerb war auch das Ziel verbunden, einen barrierefreien Modellhaltestellentypus zu entwerfen, der zukünftig an allen neu zu bauenden oberirdischen Haltestellen im gesamten Dortmunder Stadtgebiet umgesetzt werden soll - sei es für Haltestellen in Seiten- als auch in Mittellage. Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in einem Verhandlungsverfahren gemäß VgV.
Beschreibung des Loses
Inhalt des Wettbewerbs war der barrierefreie Umbau der zu den Stadtbahn-Linien U43 und U44 gehörenden Haltestellen Ofenstraße (im Osten) und Ottostraße (im Westen). Es sollten architektonisch anspruchsvolle Lösungen für die Neugestaltung der Haltestellen gefunden werden. Sie sollten mit Witterungsschutz, Informationseinrichtungen, Sitzgelegenheiten etc. versehen werden. Der Entwurf dient als Grundlage für einen barrierefreien Modellhaltestellentypus, der für Haltestellen sowohl in Mittel- als auch in Seitenlage eingesetzt werden kann. Die Gestaltung der Haltestellen Ofenstraße und Ottostraße steht stellvertretend für die der weiteren umzubauenden oberirdischen Haltestellen im Dortmunder Stadtgebiet. Gewünscht war eine weitgehend einheitliche Gestaltungssprache der beiden Stadtbahnhaltestellen mit wiederkehrenden Gestaltungselementen bzw. Materialien. Zu achten war insbesondere auf die Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien (Dauerhaftigkeit, Vandalismusresistenz, Pflegeaufwand). Hierfür geht die Stadt Dortmund von Bauwerkskosten (KG 300 und 400) in Höhe von 850.000 EUR netto aus. Da lediglich die Überdachung eines Drittels der Gesamtlänge der jeweiligen Bahnsteige (60 m) förderfähig ist, sollte die Länge der Überdachung nach Möglichkeit 20 m nicht überschreiten. Auch die förderfähige Obergrenze von 1.500 EUR netto je Quadratmeter Dachfläche sollte eingehalten werden. Beides galt aber nicht zwingend, begründete Überschreitungen sind möglich. Die 2013 in Kraft getretene Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefK) enthält auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Sie nennt die Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr nicht nur als bundespolitisches Ziel - der Gesetzgeber verpflichtet die Aufgabenträger zudem, bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV auszudehnen. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien, einer der Preisträgerinnen/einem der Preisträger, in der Regel der Gewinnerin/dem Gewinner, die weitere Bearbeitung der Aufgabe gem. § 8 Abs. 2 RPW 2013 übertragen, - sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, - soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt ab Leistungsphase 1 bis einschließlich Leistungsphase 5 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI nach der Honorarzone IV. Gegebenenfalls erfolgt auch eine Beauftragung der Leistungsphasen 6, 8 und 9. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden die durch den Wettbewerb bereits erbrachten Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Werden nur Teilbereiche bearbeitet, so erfolgt eine Anrechnung in einem angemessenen Verhältnis. Mit der Teilnahme am Wettbewerbsverfahren ist die Verpflichtung verbunden, im Falle der Beauftragung die o. g. Leistungen zu erbringen. Nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens gem. § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 74, § 80 Abs. 1 und § 17 VgV. Am Verhandlungsverfahren nehmen die Preisträgerinnen/Preisträger des Wettbewerbs teil, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt wurden. Es ist beabsichtigt, den ausgewählten Wettbewerbsbeitrag als Grundlage für die Entwicklung eines Modellhaltestellentypus zu verwenden. Es ist beabsichtigt, dass das Nutzungsrecht an die Ausloberin abgetreten wird. Das hierfür erforderliche Prozedere soll Gegenstand des Verhandlungsverfahrens werden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, zum Verhandlungsverfahren weitergehende Erklärungen, u. a. zum Bewerber, zum Projektteam, zur Büroorganisation, zur Kosten- und Terminverfolgung, zur Einbindung von Fachplanern, zur Vergabe von Unteraufträgen etc., von den an den Verhandlungsverfahren teilnehmenden Büros anzufordern.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Kriterium AWettbewerbsergebnis, Lösungskompetenz, Prozessqualität, Projektteam
- Preis
- Kriterium BAngebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. Antragstellerinnen/Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreich … ganz lesenkürzer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. Antragstellerinnen/Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt haben; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin über die beabsichtigte Vergabe (gem. § 134 Abs. 1 GWB) muss ein Nachprüfungsverfahren spätestens innerhalb von 15 Kalendertagen beantragt werden. Bei der Übermittlung der Mitteilung auf elektronischen Weg verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDJ0N Wettbewerbsbedingungen: Als stimmberechtigtes Preisgericht waren anwesend: - Hendrik Berndsen, Rat der Stadt Dortmund - Martin Haas, Architekt, Stuttgart - Thorsten Kock, Architekt, Stuttgart - Birgit Niedergethmann, Stadtplanerin, Stadt Dortmund, Geschäftsbereich … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDJ0N Wettbewerbsbedingungen: Als stimmberechtigtes Preisgericht waren anwesend: - Hendrik Berndsen, Rat der Stadt Dortmund - Martin Haas, Architekt, Stuttgart - Thorsten Kock, Architekt, Stuttgart - Birgit Niedergethmann, Stadtplanerin, Stadt Dortmund, Geschäftsbereich Städtebau/Bauleitplanung - Prof. Burkhard Pahl, Architekt, Darmstadt - Ingrid Reuter, Rat der Stadt Dortmund - Arnulf Rybicki, Baudezernent der Stadt Dortmund - Susanne Schamp, Architektin und Stadtplanerin, Dortmund - Prof. Christian Schlüter, Architekt, Vorsitzender des Gestaltungsbeirats - Prof. Oskar Spital-Frenking, Architekt, Dortmund - Stefan Szuggat, Planungsdezernent der Stadt Dortmund - Prof. Zvonko Turkali, Architekt, Frankfurt a. M. - Jürgen Hannen, Stellvertretender Amtsleiter Tiefbauamt Stadt Dortmund - Dietmar Riecks, Architekt, Bochum - Katja Schlemper, Architektin, Dortmund Das Preisgericht bildete sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten und legte hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde: - Architektur- und Gestaltungsqualität - Nutzungs- und Aufenthaltsqualität - Dauerhaftigkeit/Nachhaltigkeit - Barrierefreiheit - Berücksichtigung der verkehrlichen, funktionalen und technischen Anforderungen - Sicherheit im öffentlichen Raum (Vandalismussicherheit, Unfallsicherheit, soziale Sicherheit) - Realisierbarkeit - Übertragbarkeit des Entwurfs als Modellhaltestelle - Wirtschaftlichkeit hinsichtlich Erstellung und Folgekosten
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Gruber + Popp Architekt:innen BDA, Berlin; basicc, Karlsruhe; Sauerzapfe Architekten GmbH, Berlin; CURIOUS ABOUT, Karlsruhe | 15 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 27.08.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1b35acf8-c945-45d0-9cbb-449df09067d5.